Männlich, weiblich, inter? Das Bundesverfassungsgericht fordert die Politik auf, ein drittes Geschlecht einzuführen. Huch, was soll denn das jetzt?
Viele, teilweise auch wir, hatten bislang gar nicht richtig verstanden, was es mit dem dritten Geschlecht auf sich hat. Manche denken, hier handelt es sich um Vorlieben wie DWT oder Transvestiten und schütteln darüber den Kopf, dass das jetzt ein “eigenes Geschlecht” sein soll. Deswegen haben wir uns mal schlau gemacht und geben das Ergebnis gerne weiter.
Der Begriff Intersexualität bezeichnet Menschen, die sich genetisch, anatomisch wie hormonell nicht bloß einem einzigen Geschlecht zuweisen lassen. Im Gegensatz zu allen anderen Menschen besitzen sie lediglich ein X-Chromosom, ein zweites Chromosom, welches sie als Frau (X-Chromosom) oder Mann (Y-Chromosom) ausweisen würde, fehlt hingegen.
Weitere Bezeichnungen für Intersexualität sind Hermaphroditismus, Zwischengeschlechtlichkeit oder auch: das dritte Geschlecht. Früher wurde bei Intersexuellen häufig von Zwittern gesprochen. Da diese Bezeichnung jedoch für Betroffene sehr diskriminierend wirken kann, wird sie heutzutage nicht mehr verwendet.
Intersexualität wird häufig fälschlicherweise mit Trans-Sexualität gleichgesetzt. Die Unterschiede in der Übersicht:
Experten vermuten, dass in Deutschland bis zu 160.000 intersexuelle Menschen leben könnten. Auf alle 1500-2000 Geburten soll demnach ein Fall der Intersexualität kommen. Die Zahlen könnten jedoch trügerisch sein - in der Medizin gibt es immer noch große Probleme, Intersexualität als Phänomen zu fassen und richtig zu beschreiben. Die “Dunkelziffer” an intersexuellen Personen könnte noch deutlich höher sein.
Seit 2013 besteht bereits die Möglichkeit, keine Eintragung im Geburtenregister vornehmen zu lassen, wenn das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig ist. Laut den Verfassungsrichtern sei durch diese „fehlende Angabe“ den Betroffenen jedoch nicht wirklich geholfen - im Gegenteil. Schließlich seien intersexuelle Personen keineswegs geschlechtslos, sondern hätten lediglich ein grundsätzlich anderes geschlechtliches Empfinden, welches im bisherigen binären System „männlich - weiblich“ nicht richtig widergespiegelt würde.
Durch den Beschluss der Verfassungsrichter ist nun der Gesetzgeber - der Bundestag - aufgefordert bis Ende 2018 einen neuen (dritten) Geschlechtseintrag zu schaffen. Als Vorbilder könnten hier Länder wie Kuba, Argentinien oder Malta dienen, in welchen Betroffene bereits seit einiger Zeit selbst bestimmen dürfen, ob sie als „inter“ oder „divers“ in das örtliche Personenstandsregister eingetragen werden.
… es ist kein leichtes Thema. Wir selbst haben uns nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts nun schlauer gemacht und hoffen, auch Euch hiermit umfassender informiert zu haben.
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