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Neues Sexualstrafrecht - §177


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

leichtggläubiger kleiner Lemming.... scherz....übrigens auch dort wird sich oft getäuscht.

Geschrieben

Also für mich war ein nein schon immer ein nein. Aber ich bin auch im bdsm komplett unbewandert. Aber im sinne des spieles kann man sich doch alles sagen wenn die beteiligten alle eingeweiht sind. Und was das gesetz angeht ist es am ende wieder aussage gegen aussage.

Geschrieben

Solange es allen Beteiligten "gefällt", was da praktiziert und an sexueller Lust ausgelebt wird, sehe ich keine "Beständigkeit der Strafverfolgung"....!!!

Geschrieben

Auf der einen Seite richtig !! Aber was ist unschuldige Opfer !

Geschrieben

Viel Spaß ... Es lässt viel Gestaltungsfreirsum und wird sich durch die zukünftige Rechtsprechung ergeben.

Geschrieben

Alles was 100% einvernehmlich ist. .....hat mit einer Straftat nichts zu tun.....ob im.BDSM oder wo anders. In einer einvernehmlichen Session wird keine Straftat begannen. ....genau wie beim einvernehmlichen Sex. Das erfordert eine klare und gute Absprache. Und....was soll ich sagen. ....das sollte eigentlich doch immer der Fall sein

Geschrieben

[OT]Manchmal bin ich echt froh, dass es noch - wenn auch nur sehr vereinzelt - Menschen gibt, die (andere) Kommentare tatsächlich auch lesen, die einen Kontext verfolgen und mit denen man gelegentlich sogar ein wenig Diskutieren kann. Danke Euch mal an dieser Stelle[/OT]

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb mariaFundtop:

Alles was 100% einvernehmlich ist. .....hat mit einer Straftat nichts zu tun.....

Nö.

...insbesondere eine vorherige Einwilligung in die begangenen Körperverletzungen nach § 228 StGB ausgeschlossen.

a) Gemäß der letztgenannten Vorschrift handelt ein Täter trotz Einwilligung des Opfers in die begangene Körperverletzung dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt...

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb theblackstrat:

a) Gemäß der letztgenannten Vorschrift handelt ein Täter trotz Einwilligung des Opfers in die begangene Körperverletzung dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt...

Falsch.

"Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt." - so der AKTUELLE § 228 StGB.

 

Darüber hinaus:

"Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB.

Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird."

BGH, Urteil vom 26. 5. 2004 – 2 StR 505/03

 

Geschrieben

Wer nein sagt wird eben nicht misshandelt oder anderes. Es wird dementsprechend kommuniziert. Bei härteren spielen würde ich mir das ein oder andere unterschreiben lassen wenn ich den Menschen nicht gut genug kenne.

Geschrieben

Frage mich nur wenn die Frau einem einen ans Bein pissen will warum auch immer wenn sie nach einvernehmlichen sex hinterher behauptet nein gesagt zu haben 😉

Geschrieben

Sorry, aber diese "Reform" ist Müll. Nur wenn es Zeugen dafür gäbe, dass sie oder er nicht Nein gesagt oder durch Mimik und Gestik zu erkennen gegeben hat, dass es ihm oder ihr nicht recht ist, sich die Kleider vom Leib reißen zu lassen, wäre triebgesteuertes Gefummel strafrechtlich wirklich clean. Ansonsten reicht das du angezeigt wirst und dein Leben ist im Arsch. Dazu muss  nur zur Polizei gegangen werden "Ich habe aber nein gesagt" egal ob es gesagt wurde oder nicht. Die Behauptung reicht - wieviele enttäuschte Ex oder abgewiesene werden einfach aus Rache sowas behaupten ? Diese Versuche gab's schon vorher, nur jetzt müssen noch nicht mal mehr Beweise gefaked werden. Einvernehmlichkeit gibt es nicht mehr, ausser mit Zeugen o. anderen unwiderlegbaren Beweisen und Verträge oder Videos sind keine Beweise. Sklavenvertrag vorm Anwalt abschliessen ? - Nützt nix, " Ich habe nein gesagt, das stand nicht im Vertrag..."

Geschrieben

ist aber so, Kumpel ist es passiert - erst nachdem er nen halbes Jahr in U-Haft gesessen hat kam raus das sie alles gefaked hat weil sie vor einer Freundin damit geprahlt hat sie hätt es dem Kerl gezeigt. Sie hatte sich einfach selber blaue Flecken verpasst und behauptet er war es. Sein Ruf ist im A... - Stand dick in der Zeitung aber das aber das er es nicht war war keine 2cm Text wert. Hat den Job verloren und ist mittlerweile weg gezogen um wieder neu anfangen zu können. 15 Jahre Karriere vernichtet.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Arteras:

ist aber so, Kumpel ist es passiert - erst nachdem er nen halbes Jahr in U-Haft gesessen hat kam raus das sie alles gefaked hat weil sie vor einer Freundin damit geprahlt hat sie hätt es dem Kerl gezeigt. Sie hatte sich einfach selber blaue Flecken verpasst und behauptet er war es. Sein Ruf ist im A... - Stand dick in der Zeitung aber das aber das er es nicht war war keine 2cm Text wert. Hat den Job verloren und ist mittlerweile weg gezogen um wieder neu anfangen zu können. 15 Jahre Karriere vernichtet.

ok sowas geht garnicht. Für die welche wirklich Opfer wurden erschwert sowas alles und das Leben eines anderen zerstören zeigt das dieses Mädel nicht viel hirn hat. Tut mir leid für dein Kumpel.

Geschrieben

Danke aber genau die, die vorher die Hemmschwelle hatten was zu faken müssen es nicht mehr. Das ist das Problem was ich damit habe. Eine Reform war/ist nötig aber was jetzt gemacht wurde, wurde mit der heissen Nadel gestrickt ist unausgereift und nicht überlegt. Es gab gegen die Reform viel Kritiker aber die wurden alle platt geredet. Imho entscheidet künftig die Frau am Morgen danach ob es ein leidenschaftliche Liebesnacht oder eine ***igung war.„Nein heißt Nein“ bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Nun soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. 

Genauso die Regelung "sexueller Angriffe aus einer Gruppe" - wie soll man das beweisen ? Da wird man schnell zum angeblichen Mittäter weil man zufällig dran vorbeigeht und gar nicht mitbekommen hat was los ist. Wie gesagt - unausgereift, unüberlegt, einfach nur Politik ohne Sinn und Verstand. Besser noch etwas gründlicher gearbeitet als dieser Schnellschuss.

Geschrieben
vor 45 Minuten, schrieb ichbines544:

Frage mich nur wenn die Frau einem einen ans Bein pissen will warum auch immer wenn sie nach einvernehmlichen sex hinterher behauptet nein gesagt zu haben 😉

Tja es wird mehr Probleme geben.Die verschmälte kann machen was sie will und der Mann landet im Bau.Frauen können jetzt tun was sie wollen und als Mann wird man es in vielen Fällen bereuen.Voll der Witz der Gesetzes Text.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb 69alternative69:

Gibt es dazu schon Meinungen? Wie geht Ihr damit in der Zukunft um? 

Eigentlich kann man sich zur Zeit nur schriftlich absichern :D

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Anaconda_XL:

Eigentlich kann man sich zur Zeit nur schriftlich absichern :D

Wir nur so ein kurzer Satz? öyyyyy ich dachte nu gibbet was zu lesen.  :P Is der Wein alle?

Geschrieben

Ich finde solche Gesetze gut, aber auch traurig, dass es diese geben muss. Andererseits finde ich aber auch, dass Frauen, die fälschlicherweise jemanden anprangern und "erwischt" werden viel, viel härter bestraft werden müssen.

Geschrieben

Im BDSM-Bereich kann sich doch jede/r schriftllich "absichern". Zumal ich persönllich die ***Games für absolut bescheuert finde.

Im "normalen" Bereich wird es wohl weitehin immer Arschlöcher (männlich & weiblich) geben, denen jegliche Gesetze am Arsch vorbei gehen.

Frau wird Mann (unbegründet) anzeigen, Mann wird Frau für Freiwild halten, weil sie bspw ein Minirok an hat.

Ob sich solche Beschuldigungen vermehren oder nicht, liegt nur an den Menschen selbst. Ob sie sich wie zivilisierte Menschen verhalten werden, oder sich doch in die Höhlenwelt zurück versetzen wollen.

Und ich denke auch, dass ein guter Psychologe, und die werden immer hinzugezogen, recht schnell erkennen kann, wer lügt und wer nicht.

Hoffe ich zumindest.

 

Geschrieben

Das regelt vermutlich das Leben. Eine wirkliche Antwort wirst du hier nicht finden. Es bleibt eine gewisse Unsicherheit für die Akteure. Dennoch finde ich es sehr begrüßenswert das rechtlich mehr Klarheit und Eindeutigkeit mit dieser Gesetzesänderung besteht. Köln Domplatte Silvester '16 war ein absolutes No-Go, was sich nicht wiederholen darf!!!

Geschrieben

..keine Meinung, sondern Fakt: Deutschland entwickelt sich nicht nur zu einer Bananenrepublik, sondern sie ist es bereits! ..wir Männer sind doch dem Rufmord restlos ausgeliefert, wenn eine von uns abgewiesene Frau auf einmal auf sexuellen Übergriff macht... nur weil sie abserviert wurde... Ich kann nur sagen: armes Deutschland, arme Männer!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab die Antworten oben nicht alle gelesen.....

Das mit dem neuen Sexualstrafrecht sehe ich so (bin kein Jurist, aber hab mal die Paragraphen überflogen und war da zum Teil überrascht):

Die Hürden, dass etwas strafrechtlich als sexuelle Nötigung oder ***igung gilt waren recht hoch und z.T. finde ich sehr ideologisch geprägt.

***igung war wohl nur (mit Gewalt oder so erzwungender) "Beischlaf", was in der Juristerei wohl allein Vaginalverkehr bedeutet, d.h. zwingen zum Oralverkehr (oder einen Mann zum passiven Analverkehr) war "nur" sexuelle Nötigung, obwohl ich davon ausgehe dass im Endeffekt beides für Opfer vergleichbar belastend sein dürfte. Und für sexuelle Nötigung war auch als Merkmal dabei "mit Gewalt", "dem Täter schutzlos ausgeliefert" etc. Da hatten wohl welche nach den Übergriffen in Köln Probleme damit, dass vieles was in den Medien viell. als ***igung bezeichnet wurde strafrechtlich gesehen keine war.

Im BDSM Bereich denk ich mal kann es dir eher egal sein, da es sich um einvernehmliches Handeln handeln sollte. Was anderes wäre wenn einer geknebelt ist und nicht sagen kann dass es zu viel ist, aber das wäre früher halt dannne normale Nötigung (oder vielleicht auch schon sexuelle N. wg. schutzlos ausgeliefert, gefesselt geknebelt etc.) gewesen, von daher glaube ich kaum dass sich mit den Änderungen für BDSM Liebhaber viel ändert. Wenn was passiert bist du wohl eh strafrechtlich dran (Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder so; ich hoffe mal dass die meisten eher vorsichtig sind; auch wenn die Stigmatisierung als Sexualstraftäter sicher schlimmer ist).

 

Im übrigen glaube ich nicht, dass diese Gesetzesänderung irgendwas verbessert, der Gesetzgeber ändert halt ein Gesetz damit er nach sowas nicht untätig ist aber ich glaub kaum dass das irgendwen wirklich schützt.

 

Edit: Ich hab grad dem §177 in der aktuellen Fassung angesehen, ich hab sa z.T. Mist geschrieben.... das ist jetzt durchgestrichen.

bearbeitet von asterix87
Korrektur
Geschrieben

Ich finde die Grundausrichtung dieses Gesetzes genau richtig .

Ob es noch mal überarbeitet werden muß zeigt sich bei fast jeder Neuerung im Laufe der Zeit .

Ich denke das es so auch vielen Frauen leichter fällt sich juristisch zu wehren und Das halte ich für absolut ok.

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