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Neues Sexualstrafrecht - §177


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

BTW - Bitte den neuen Paragraphen durchlesen und nicht in der meinung es wäre der neue sich auf den alten beziehen. Schön das ihr alle von der Annahme ausgeht schriftl. kann man sich absichern o. der BDSM-Paragraph schützt. Schützt nicht wirklich trotz Abs. 2.2  - Was hindert einen daran zu sagen - der hat mich im betrunkenen Zustand überredet das zu unterschreiben oder einfach einen falschen Namen beim unterschreiben zu nutzen ? Der neue §177 StGB definiert quasi Einvernehmlichkeit existiert nicht - Wer irgendwie erkenntlich macht das etwas nicht gewollt ist erfüllt schon diese Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit  nach §177 - "Nein, nicht anal" o. "Ich will nicht..." oder sich wehren reicht. Alles viel zu einfach geworden. Ein einfaches plumpes in dem Arm nehmen "Hallo Süße, wie wäre es denn mit uns beiden" in der Kneipe reicht - Im Gegensatz zum alten §177 der nur ***igung betraf umfasst der neue nämlich "Übergriffe" und "Nötigungen", Missbräuche und Zwangsmaßnahmen. Auch sexuelle Belästigung kann mit diesen Begriffen definiert werden. Laut Abs. 3 ist allein der Versuch strafbar und laut Abs.7 kann man SM als einen besonders schweren Fall (5J bis 15J.) sehen da mitführen eines gefährlichen Werkzeugs (Peitsche, Handschellen) o. Gesundheitsschädigung (Bondage Gliedmaß falsch gefesselt) passieren kann o. Abs. 8 (5J.-15J) trifft zu "Gefährdung des Lebens" (Atemreduktionsspiele).

§177 enthält jetzt das in Abs. 2 was  davor in §179 war, sexueller Missbrauch willensunfähiger Personen.  Dies ist die Verschmelzung des "Opfers" von Missbrauch und von Nötigung. "Missbrauch" (zum Beispiel von Kindern, von Jugendlichen, von Gefangenen, von psychisch Kranken, von Willensunfähigen) wird ja jetzt schon in vielen Tatbeständen bestraft. Er zeichnet sich dadurch aus, dass es auf den Willen der betroffenen Person überhaupt nicht ankommt, weil ihre Willensbildung entweder "defekt" ist oder als solche angenommen wird: Ein frühreifes Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen darf einem Zungenkuss oder einem Griff an ihre Brust nicht zustimmen – sie ist "Kind" und muss daher auch gegen ihren Willen geschützt werden. 

Ebenso ist es mit geisteskranken Personen: Sie dürfen einfach nicht zustimmen, auch wenn sie es wollen. 

Diesen Personengruppen stellt das neue Gesetz nun Menschen gleich, die erwachsen, gesund, widerstandsfähig und nicht in einer Zwangslage sind. Menschen, die in keiner Weise unter Zwang stehen, aber ihren entgegenstehenden Willen trotzdem nicht durchsetzen (und dies noch nicht einmal versuchen), werden endlich den Kindern und Geisteskranken gleichgestellt und "geschützt". Sorry, wenn das sarkastisch rüberkommt, aber ich glaube niemand möchte gesetzlich mit Geisteskranken gleichgestellt werden. Ich verstehe wenn eine Frau die körperlich einem Mann unterlegen ist auf Gegenwehr verzichtet und eine ***igung über sich ergehen lässt um mit wenig körperlichem Schaden wegzukommen, aber diese Situation hätte anders im Gesetz definiert werden können.

Das einzige was dies Gesetz mit Sicherheit erreichen wird ist eine Erhöhung der Dunkelziffer allein durch die Erweiterung des Straftatbestandes. Statt 100000 nicht verfolgter Verletzungen des §177 werden es 300000 sein. Übrigens in den USA, wo sexuelle Belästigungen schon seit langem härter verfolgt werden (Imho übertrieben - allein das Beispiel des 10Jährigen der wg sexueller Belästigung von der Nachbarin angezeigt und zu 2 Jahren verurteilt wurde obwohl er seiner 5jährigen Schwester nur beim Pipi machen geholfen hatte. Die Familie ist in die Schweiz geflohen) , ist ein Gesetz in Arbeit das anstarren als sexuelle Belästigung definiert. Vor sich hinträumen kann da schnell zu Knast führen.

Das Problem ist eigentl. eher nie das Gesetz gewesen, sondern wie Opfer vom Gesetz behandelt werden. Polizisten die keine Ahnung haben, abfällige Bemerkungen machen, das ganze nicht ernst nehmen, kaum Polizeipräsenz etc. Den Polizist der zu Fuss Streife geht gibt es nicht mehr. Da wird auch die neue Gesetzgebung nichts dran ändern.

Fällt mir gerade noch ein - dazu passt ja das BDSM ne ICD-Nr als psychologische Störung der Sexualität hat, macht es noch einfacher  SM als ***igung Geisteskranker zu werten.

bearbeitet von Arteras
Ergänzung
  • Moderator
Geschrieben

Ich habe mal diverse beleidigend und persönliche Beiträge entfernt.

MOD-Meier-zwo | Forenteam poppen.de

Geschrieben

nun deshalb "spiele" ich nur wenn vorher ein Vertrag geschlossen wurde, in dem Auch ausdrücklich steht, dass ein nein Keine weitere Bedeutung und schon gar keine im Sinne des Wortes hat. Da sind auch die goes und nogoes beschrieben.

 

ob  das im STreitfall bestand hat weiß ich nicht, jedoch denke ich: besser als nix

Geschrieben

Plattform für jede Frau, die bei schlechten Sex unbefriedigt bleibt durch ein Nein eine ***igung draus zu machen und ihr armes lädiertes Ego durch eine Schmerzensgeld Forderung zu besänftigen.

Doch leider macht der Prozess um Gina Lisa Lohfink die ganze Sache zunichte. 

Ich befürchte das mit diesem Paragraphen noch viel Schindluder getrieben wird...

Auf jeden Fall sollte man (n) ab jetzt immer die cam laufen lassen um sich rechtlich abzusichern...

Geschrieben
vor 22 Minuten, schrieb maniac070861:

nun deshalb "spiele" ich nur wenn vorher ein Vertrag geschlossen wurde, in dem Auch ausdrücklich steht, dass ein nein Keine weitere Bedeutung und schon gar keine im Sinne des Wortes hat. Da sind auch die goes und nogoes beschrieben.

 

ob  das im STreitfall bestand hat weiß ich nicht, jedoch denke ich: besser als nix

Hat es nicht. 

"Ich musste das unterschreiben."

"Aber doch nicht so feste."

 

Es kann sich sogar gegen dich wenden im Sinne du hättest das geplant. 

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Arteras:

(...)Schön das ihr alle von der Annahme ausgeht schriftl. kann man sich absichern o. der BDSM-Paragraph schützt. Schützt nicht wirklich trotz Abs. 2.2  - Was hindert einen daran zu sagen - der hat mich im betrunkenen Zustand überredet das zu unterschreiben oder einfach einen falschen Namen beim unterschreiben zu nutzen ?(...)

Es gab, gibt und wird es immer solche Leute geben, die einem ans Bein pinkeln werden. Mit der Annahme, dass im BDSM-Bereich das "Risiko" mit einer Unterschrift minimiert werden kann, gebe ich einfach nur ein Beispiel und ich gehe nur von meinem Empfinden aus.

Ausser, der / die Sub lässt sich von "Hinz&Kunz" dominieren oder der dominanter Part "Alles" nimmt, was er / sie "dominieren" kann, ohne den Menschen wirklich zu kennen. Ohne Vertrauen aufgebaut zu haben, ohne Gespräche, ohne Einfühlungsvermögen.

Dann möchte ich nicht wirklich "in der Haut der Betroffenen stecken" ;)

Was im realen Leben passiert, können wir nur erahnen. Und ich bin nicht wirklich begeistert davon, was alles passieren kann / wird / könnte.

Geschrieben

......dann kann man ja hinterher alles behaupten.Als Mann ist man ja schon so eingeschüttert genug.Wenn nur ein wenig flirten möchte,wird das auch schon als Belätigung ausgelegt.Also ich lass jetzt nur noch die Frau auf mich zukommen.Es leben die Singles,weil keiner mehr einer Fehler machen möchte...........,weil es sonst teuer werden kann.

Geschrieben

wer als sog. "Dom" angst vorm STGB hat, haben muss, sollte die finger davon lassen - oder dev werden ;-) er/sie ist entweder schlicht zu dumm - sorry - zu unerfahren/anhnungslos oder zu ungeduldig/stürmisch/notgeil.

wer als "dev" angst vor den "bösen dummdoms" hat, sollte dom werden oder die finger davon lassen. er/sie ist entweder schlicht zu dumm - sorry - zu unerfahren/anhnungslos oder zu ungeduldig/stürmisch/notgeil.

eine unbegründete, unberechtigte anzeige wegen nötigung oder schlimmerem - kann passiern, im vanillabereich. im bdsm kann und darf das nicht passieren, bzw wenns passiert lehnt man sich völlig unbeschwert mit einem lächeln zurück ;-)

Geschrieben
vor 21 Stunden, schrieb ole5555:

Also für mich war ein nein schon immer ein nein. Aber ich bin auch im bdsm komplett unbewandert. Aber im sinne des spieles kann man sich doch alles sagen wenn die beteiligten alle eingeweiht sind. Und was das gesetz angeht ist es am ende wieder aussage gegen aussage.

Früher hab ich IMMER ohne Safewort gespielt, aber die Möglichkeit der Ampelfarben erklärt. Bis dato hatte kein sub das Bedürfnis, meine Behandlung zu beenden oder sich gar zu entziehen... MIST, vielleicht bin ich ja nur ne Kuscheldommse...

Ich hab den subs im Vorfeld erklärt, dass "nein" oder "aua!" keine Safewörter sind. Damit bin ich stets gut gefahren.

Die 2 Herren, die sich flugs wieder angezogen haben, waren nicht wirklich devot und wollten nur mal sehen, wie das ist, wenn der Hintern brennt.

 

Geschrieben

Moin,

 

also der neue § 177 ändert nach meiner Auffassung für den BDSM Bereich garnichts. Bereits jetzt gilt die Einvernehmlichkeit.

Und jaaa es werden wieder einige Aufschreien und sagen.. aber wenn Sub mal was geäußter hat vor langer Zeit (Wünsch / Phantasie) und der Herr/Spielpartner setzt das plötzlich um, ohne einer weitere Einvernehmlichkeit abzufordern, dann wäre es keine Einvernehmlichkeit mehr.

Auch das ist schmarrn... es kommt immer auf die Basis an, auf welche eine BDSM Beziehung ruht.

 

Allgem. sehe ich den § 177 als völlig überflüssig an. Der respekt, welchen man vor Jeder anderen Person haben sollte, ist eigentlich ein besserer Schutz als dieser Paragraph.  Und ja es gibt andere Kulturen und Sitten.. aber gelungene Integration heißt auch, dass man diese Personen bereits in den ersten Stunden auf deutschem Boden darüber Aufklären muss.

Geschrieben

Sorry aber das was wg Sylvester und anderer Kulturen geändert wurde ist nicht §177 auch wenn viele es meinen - das betrifft §184i "sexuelle Belästigung" auch Grabscherparagraph genannt - eine Tat nach §184i kann aber zu einer nach §177 Abs. 3 werden -> versuchte ***igung. Und das blöde ist beim neuen §184i reicht es nicht einzugreifen um zum Mittäter zu werden. Div Rechtsprofessoren (z.B. Uni Kiel) bezeichnen die ganzen neuen Regelungen als verfassungswidrig. Klagen gegen das neue Gesetz sind auch schon in Arbeit. 

Einvernehmlichkeit gibt es zwar dem Papier nach aber nach §177 braucht das Opfer nur zu sagen das war nicht einvernehmlich und die Verfolgung nach §177  ist angestoßen. Das heisst, selbst wenn du Unterschrift, Zeugen etc hast - was meist nicht der Fall sein wird - steht die Polizei vor deiner Tür oder taucht bei deinem Job auf um dich zu befragen - Kommt echt gut. Vorher war das nicht der Fall, denn es musste erst mal glaubwürdig bewiesen werden, dass es nicht einvernehmlich war bevor überhaupt eine Anzeige aufgenommen wurde. Neugierige Nachbarn können dich in Zukunft schnell in die Sch... reissen weil sie meinen du hast jemand in deiner Whg ***igt und zeigen dich deswegen an.

Frage ist auch ob Einvernehmlichkeit Richtung §177StGB überhaupt anwendbar ist, denn der Einvernehmlichkeitsparagraph §228 StGB bezieht sich eindeutig auf Körperverletzung "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt." Der Paragraph sichert evtl. SM ab aber nicht DOM/DEV, ich denke da z.B. an ***game, Wifesharing u.a. aus dem Bereich.

Geschrieben

Ein Gesetz verhindert nicht das es immer wieder Leute gibt die es trotzdem machen. Hoffe nur das nicht zu viel politisches hier besprochen wird. Dafür gibt es wirklich andere Seiten. Kenfm zum beispiel

Geschrieben

Mir ist allemal lieber Männer " ängstigen " sich davor ungefragt irgendeine Frau in den Arm zu nehmen und " "Hallo Süße, wie wäre es denn mit uns beiden" zu labern , als das Frauen sexuellen Übergriffen ausgeliefert sind .

Das Argument " Gesetze verhindern keine Straftaten " halte ich für ziemlich absurd , Gesetze verändern durchaus auch das gesellschaftliche Klima und darum geht es dem Gesetzgeber auch häufig bei Änderungen . 

 

Geschrieben
Am 24.9.2016 at 23:25, schrieb Arteras:

Neugierige Nachbarn können dich in Zukunft schnell in die Sch... reissen weil sie meinen du hast jemand in deiner Whg ***igt und zeigen dich deswegen an.

Es sind ja inzwischen etliche Kommentare hierzu aufgelaufen und ich glaube meine ursprüngliche Frage wurde auch etwas missverstanden. Ich zielte gar nicht so sehr auf das direkte Verhältnis D/S in der BDSM-Beziehung an. Hier sollte sowieso Einvernehmen herrschen und alle Handlungen miteinander abgesprochen werden. Was mir mehr zu denken gab ist eben das oben genannte Szenario wenn "Außenstehende" die Szenerie erleben (seien das die Nachbarn wenn es mal lauter wird oder in einem Club oder bei einer Veranstaltung, die nicht rein SM-orientiert ist). Ich denke hier ergeben sich Risiken, die durch Missverständnisse entstehen, die nun größer sind als früher.

Auf Dinge wie das bewusste Anschwärzen/Reinreiten des Sexualpartners will ich hier mal gar nicht eingehen, die sind a) indiskutabel und b) auch nie völlig auszuschließen. Aber um die ging es mir bei der ursprünglichen Fragestellung auch gar nicht.

Geschrieben

 Dann kommen halt die Jungs von der Trachtentruppe vielleicht ein paar mal bei " Fehlalarm " ,

der sich ja dann durch die Beteiligten in Wohlgefallen auflöst , allemal besser als einmal zu spät . 

Geschrieben
Am 24.9.2016 at 07:27, schrieb Arteras:

Alles viel zu einfach geworden. Ein einfaches plumpes in dem Arm nehmen "Hallo Süße, wie wäre es denn mit uns beiden" in der Kneipe reicht -

 

Du solltest mal ausprobieren was passiert, wenn man sich meiner Partnerin so nähert und Sie ungefragt antatscht. Da gibts praktischen Physikunterricht der besten Sorte.
Dieses Verhalten hat nichts mit Flirten zu tun sondern ist respektlos und ja tatsächlich belästigend. Denn du nimmst unaufgefordert Körperkontakt auf ohne auch nur annehmen zu können, dass dies gewünscht ist.
Und ja. Sowas kann man abschätzen, da es hier die Körpersprache und ein vorausgegangenes Gespräch gibt.

 

Ich finde die neue Gesetzesänderung ist für den BDSM völlig problemlos. Wenn einen jemand ans Bein pissen will, macht er das egal ob neues oder altes Gesetz. In meinen bisher 16 Jahren BDSM hab ich so ein Problem jedoch noch nie gehabt.

Geschrieben
vor 10 Stunden, schrieb Sozio:

Du solltest mal ausprobieren was passiert, wenn man sich meiner Partnerin so nähert und Sie ungefragt antatscht. Da gibts praktischen Physikunterricht der besten Sorte.
Dieses Verhalten hat nichts mit Flirten zu tun sondern ist respektlos und ja tatsächlich belästigend. Denn du nimmst unaufgefordert Körperkontakt auf ohne auch nur annehmen zu können, dass dies gewünscht ist.
Und ja. Sowas kann man abschätzen, da es hier die Körpersprache und ein vorausgegangenes Gespräch gibt.

 

Sicher respektlos, aber Besoffene interpretieren vieles anders u.a. auch Körpersprache, vor allem wenn der IQ Brötchenniveau erreicht hat und dein "Physikunterricht" daraufhin kann dann böse für dich enden. BTW nicht jede hat jemand beschützenden dabei und zum zweiten das war ein Beispiel - Karneval im Rheinland z.B. ist so ein Verhalten von allen möglichen Leuten sogar mitten auf der Strasse leider normal, auch ohne das sie arg besoffen sind. Wenn du da mit "Physikunterricht" reagierst verlässt du an manchen Orten die Stätte danach nur noch kriechend. 

Schön für dich wenn du die Gesetzänderung als problemlos empfindest, aber das Problem verstehst du anscheinend nicht. Das dir jemand ans Bein pissen konnte ist klar, nur vorher war da ne Mauer wo man drüber musste, jetzt gibt es da nur noch Maschendraht und dir ans Bein zu pissen ist somit viel leichter und bei Folgen kann man sich schnell mit "Es war ein Missverständnis" rausreden was vorher nicht ging. Der Ruf ist trotzdem im A... Die Idee hinter dem Gesetz ist in Schulnoten eine 1 aber die Ausführung ne glatte 5- . Das Problem bleibt jetzt: Ab wann ist der entgegenstehende Wille für den potentiellen „Täter“ genau erkennbar? Diese Grauzone bedeutet immense Interpretationsspielräume, denn das Gesetz definiert ja gerade nicht, wann der entgegenstehende Wille erkennbar sein soll – und wann eben nicht, deswegen ist das Gesetz notenmässig eine fette 5-

Und um mal allen gedächtnismässig mal auf die Sprünge zu helfen das es sowas im BDSM-Bereich gibt verweise ich einfach mal auf Jörg Kachelmann  o. in GB auf R v Brown wo 16 BDSM'ler wg schwerer Körperverletzung verurteilt wurden. 2007 wurden in GB sogar BDSM-Filme kriminalisiert.

Erst Juli 2016 wurde ein Mann in erster Instanz vor dem Amtsgericht Wetzlar wg ***igung seiner Ehefrau für schuldig gesprochen da sie blaue Flecken durch einvernehmlichen leidenschaftlichen Sex hatte, die aber völlig ihren Aussagen widersprachen. Seine Anwältin hat Berufung eingelegt und das ganze wird neu vor dem Landgericht Limburg verhandelt.

BTW Uns Gina Lohfink die durch ihren Presserummel mit den ganzen "Nein heißt Nein"-Stein ins rollen gebracht hat ist aktuell wg Schadensersatz verklagt worden von Ihren (angeblichen ?) ***igern da das Verfahren ergab das sie nicht ***igt wurde.

Geschrieben

Tut mir leid, aber wenn jemand betrunken keine Kontrolle mehr über sich hat ist er selbst schuld. Dann sollte er weniger trinken. 

Wenn jemand betrunken jemanden überfährt kannst du auch nicht sagen, der kann nix dafür der ist betrunken. Es bleibt ein Gesetzesverstoß.

Wie kann man nur so viel Angst haben, dass einem irgendeine Liebschaft ans Bein pisst? Tut mir leid aber wenn so viele Leute einen Grund haben bzw. eine Möglichkeit suchen mir derartig ans Bein zu pissen, müsste ich mir überlegen ob ich mein Umfeld ändere oder mein Verhalten gegenüber meinen Mitmenschen. 

Ich hab schon viel Mist gebaut aber noch nie hat sich jemand so viel Mühe gemacht um mich fertig zu machen.

Schließlich ist so eine Klage auch mit viel Aufwand und Risiko für die Klägerin verbunden. Ein wenig Jammern vor der Polizei reicht nicht aus. 

Da muss schon viel passieren bis jemand so viel Einsatz zeigt um dich zu bashen.

Bezüglich Frau Lohfink. Sie hat es auch ohne das neue Gesetz geschafft die beiden sozial zu schädigen. Damit will ich nicht mal sagen, ob berechtigt oder nicht. Dazu fehlen mir Fakten. Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet und mit der neuen Klage soll lediglich verhindert werden, dass Sie die Vorwürfe weiter öffentlich breit tritt. 

Ein völlig legitimer und normaler Vorgang ohne Bezug auf den neuen Paragraphen und somit das Thema. 

Geschrieben

Wenn dir jemand anständig Probleme bereiten möchte, ist der Paragraph wie geschaffen! 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Arcadius:

Wenn dir jemand anständig Probleme bereiten möchte, ist der Paragraph wie geschaffen! 

Das kann man auch ohne den Paragraphen.

Geschrieben

Mit diesem verschärft sich allerdings die Situation - Nein ist ein Nein

Geschrieben

Warum sollte sich da die Situation verschärfen? Man kann dir auch ohne Klage dein Leben zerstören. Sogar risikoärmer. Trotz des neuen Paragraphen ist und bleibt das vermeintliche Opfer in der Beweisschuld.

Geschrieben

Da sieht man mal wieviel Ahnung du vom Rechtssystem besitzt. Aber gebe dir im Vorfeld natürlich Recht damit ich meine Zeit sinnvoller verbringen kann.

Geschrieben

Schön, dass wir uns inzwischen so gut kennen und du mein Wissen einschätzen kannst. Für eine Verurteilung sind Beweise nötig. Für eine Anzeige nicht. Daran ändert auch der neue Paragraph nichts und das war auch vorher so. Nur hat man eben schneller das strafrechtlich relevante Niveau erreicht. Was ich für völlig korrekt halte.

Fakt ist, wenn du jemanden so wütend gemacht hast, dass er dich mit sowas unbegründet in Probleme reiten möchte, kann er das. Gesetz hin oder her.

 

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