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Sex mit dem Mieter oder Vermieter


saschax

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 30 Minuten, schrieb RedTemptation83:

Man meldet beim Finanzamt nur eingenommene Finanzen und nicht wenn ich jemanden ohne Entgelt in meinem Eigentum wohnen lasse. 

hab ja nun genug von den dingern und die sind beim FA registriert. man verlangt nachweis für jeden leerstand. leerstand bei mieterwechsel werden mit kündigungsschreiben und neuem vertrag belegt, renovierungszeiten mit den entsprechenden belegen. wenn z.b. sohnemann oder sonstwer gratis oder für ganz kleines geld drin wohnt, wird vom FA einfach eine fiktive mieteinnahme angesetzt und versteuert.

 

nichts desto trotz: ein herr besteigt weder mieter oder sonst irgendwie abhängige - das tun nur lumpen.

Geschrieben

Ich hatte bloß mal ein Rollenspiel mit einem Typen, der meinen Vermieter gespielt hat ;) Der kam vorbei und wollte wissen, warum die Miete noch nicht da ist ;) Zur Strafe hat er mir dann ins Maul gespritzt. Aber erst nachdem er ihn mir in den Arsch geschoben hat :P

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Heitsar:

Das ist ein Irrtum. Ein solches Geschäft gilt als sittenwiedrig und ist von Anfang an nichtig (§138 BGB) es sein denn, die Mieterin arbeitet als Prostituierte, dann muss allerdings der Vermieter Steuern bezahlen und die Mieterin muss als Prostituierte tätig sein, damit das Prostitutionsgesetz greift.

Falsch.

 

Die Kaltmiete wird vereinbart mit 600 €.

Nebenvereinbarung: Die Kaltmiete vermindert sich mit jedem einvernehmlich vollzogenen Geschlechtsverkehrt um 100 €. Der einvernehmlich vollzogene GV wird durch den Vermieter dokumentiert durch eine Mietquittung über 100 €.

Und fertig is'

Geschrieben

Ich piss mich hier  gleich weg!!!!!!!!!!!

Maaaaaaaaaaaaami.....

DEN MIETVERTRAG WILL ICH SEHEN!!!!!!!!!!!!

und das Wasser Geld wird erlassen....und die Gehweg Reinigung.....bei anal und schlucken!

Herrlich!!:dickface::ass:

Geschrieben

Es gilt, die Sittenwidirgkeit i.S.d. Gesetzes zu verhindern.

Daher muss der Sex ein immer wieder auf Einvernehmen beruhendes Ereignis sein, denn Sex als Bezahlung ist nicht einklagbar. Solange die Mieterin aber in jdem Einzelfall die Wahl zwischen Bezahlung und Sex hat, und das Entgelt für den Sex klar definiert ist - scheint mir eine Sittenwidrigkeit hier nicht gegeben.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Immoralisten:

Biete doch die Wohnung offiziell gegen Sex an - dann weiss die Mieterin, was auf sie zukommt.

Kacke. Wo kommt denn dann die Kohle für meine Hypotheken her??! 😩 Und stell Dir vor, die anderen Mieterinnen bekommen Wind davon und wollen auch!! 😳 Ohje... 😉 

Geschrieben

Man(n) muss es sich auch als Vermieter leisten können .....

Du musst einfach gegen rechnen - was kosten Deine Bordell Besuche im Monat, und was bieten die <Mieterinnen dagegen ....

Geschrieben

Rein Hypothetisch ! Ich , Besitzerin eines Einfamilienhauses suche und finde einen sympathischen Herren der das Obergeschoss bezieht und mich im regelmaessigen Abstand dafuer voegelt ! Wenn ich das Obergeschoss nicht schon offiziell als Mietwohnung ausgegeben habe , Wer fragt danach ? Ausser neugierige Nachbarn ?

Geschrieben

Tina hat es verstanden.

Sowas kann eine 100% Win - Win Situation sein.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb MissSerioes:

Da du ja alles weisst..darfst du mir jetzt auch erklären....wie er das ist in seiner Steuererklärung angibt? 

als Eigentümer .....

????????

Mieteinnahme keine da in Naturalien bezahlt...sexuelle Dienstleistung!gibt es diese Sparte da?

denn die Dame ist ja bei ihm gemeldet.

 

 

Also, zur Richtigstellung: Ich habe kein solches Mietverhältnis!

Bei der steuerlichen Betrachtung gibt es tatsächlich einiges zu beachten um keinen Steuerbetrug zu begehen. Da ich ohne monetäre Mieteinnahmen, durch Wartung und Instandhaltung der Immobilie, Verluste steuerlich geltend machen würde, müsste ich schon angeben, dass ich die Wohnung(en) mietfrei überlassen habe. Es würde dann ein ortsüblicher Mietzins angenommen und steuerlich als Einnahme berücksichtigt werden. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten, schrieb saschax:

Also, zur Richtigstellung: Ich habe kein solches Mietverhältnis!

Bei der steuerlichen Betrachtung gibt es tatsächlich einiges zu beachten um keinen Steuerbetrug zu begehen. Da ich ohne monetäre Mieteinnahmen, durch Wartung und Instandhaltung der Immobilie, Verluste steuerlich geltend machen würde, müsste ich schon angeben, dass ich die Wohnung(en) mietfrei überlassen habe. Es würde dann ein ortsüblicher Mietzins angenommen und steuerlich als Einnahme berücksichtigt werden. 

In der Tat müsste bei meinem Vertragsbeispiel eine Monatskaltmiete von 600€ versteuert werden. Unabhängig davon, wieviel der Leistung durch den einvernehmlichen Sex erbracht würde.

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb tina410:

Rein Hypothetisch ! Ich , Besitzerin eines Einfamilienhauses suche und finde einen sympathischen Herren der das Obergeschoss bezieht und mich im regelmaessigen Abstand dafuer voegelt ! Wenn ich das Obergeschoss nicht schon offiziell als Mietwohnung ausgegeben habe , Wer fragt danach ? Ausser neugierige Nachbarn ?

Und was ist mit dem "Hinterstübchen"?! 😂 

Geschrieben

Aber wenn wir grad so familiär beieinander sind :

Der Vermieter vermietet die Wohnung zum ortsüblichen Mietzins - und stellt die Mieterin als Hausmeisterin auf 450€ Basis ein. Dann setzt er sie noch von den Steuern ab - und der Fiskus zahlt seine Fickerei .........

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb saschax:

Und was ist mit dem "Hinterstübchen"?! 😂 

Lach , da wohnt der Nacktputzer , der natuerlich nur zu seinem Vergnuegen meinen Palast schrubbt :joy:

Geschrieben

Ne ernsthaft , grad so in alten Einfamiliensiedlungen oder auch in doerflichen Gefilden weiss doch keiner so richtig Wer, wo ueberhaupt angemeldet ist und was als Wohnraum ausgebaut und zur Verfuegung steht ! 

Geschrieben

letztens gab es einen Beitrag im Tv darüber......

Eine junge Frau suchte ein WG Zimmer oder eine kleine Wohnung.

Die Aufnahmen der versteckten Kamera waren sehr eindeutig und ich fand das alles ziemlich mies, muss ich sagen.

Im übrigens kann man nicht in jeder Wohnung der Prostution nachgehen...die Wohnung muss im Sperrbezirk der Stadt liegen, in der das Gewerbe ausgeübt wird;-)

Geschrieben

Boah....da sollten wir demnächst mal drüber reden...in nem Stuhlkreis*gg

Geschrieben
vor 28 Minuten, schrieb Immoralisten:

Aber wenn wir grad so familiär beieinander sind :

Der Vermieter vermietet die Wohnung zum ortsüblichen Mietzins - und stellt die Mieterin als Hausmeisterin auf 450€ Basis ein. Dann setzt er sie noch von den Steuern ab - und der Fiskus zahlt seine Fickerei .........

👍 Das wäre natürlich klasse. Aber so einfach ist es leider nicht. Tatsächlich kostet eine 450,- €-Kraft 585,- €. Und sofern sich Mieteinnahmen mit den Wartungskosten decken, habe ich kein zusätzliches Einkommen zu versteuern, bekomme aber auch kein Geld vom Fiskus erstattet, da kein Verlust. 😞 

Also, um sich die hauseigene Freizeithure vom Staat bezahlen zu lassen, muss man wohl ganz andere Rädchen drehen! 

Geschrieben
vor 16 Minuten, schrieb goldenhills:

letztens gab es einen Beitrag im Tv darüber......

Eine junge Frau suchte ein WG Zimmer oder eine kleine Wohnung.

Die Aufnahmen der versteckten Kamera waren sehr eindeutig und ich fand das alles ziemlich mies, muss ich sagen.

 

Im übrigens kann man nicht in jeder Wohnung der Prostution nachgehen...die Wohnung muss im Sperrbezirk der Stadt liegen, in der das Gewerbe ausgeübt wird;-)

 

👍 Also wenn Wohnungen nur gegen sexuelle Leistungen oder weil sexuelle Leistungen versprochen werden , dann ist das natuerlich mies / kein Thema :thumbsdown: Sperrbezirke gibt es aber nicht in allen Staedten und Gemeinden !

Geschrieben

Oh Mann, da gabs mal so Berichte wie es Studentinnen auf Wohnungssuche geht. Und dass irgendeine mal an ein schwarzes Brett "Mit wem muss man hier schlafen, um eine Wohnung zu bekommen" geschrieben hat. Muss z.T. ziemlich übel sein, oder dass Makler angeboten haben dass die gegen Sex die Wohnung kriegen.

Ich bin kein Fan von Sex gegen Geld (finde es aber auch nicht verwerflicher als ein Nagelstudio), aber wenn es ein starkes Machtgefälle gibt wie zwischen Vermieter und Mieter finde ich es ziemlich problematisch. Ob es bei finanziellen Engpässen Nötigung ist weiß ich nicht, im Prinzip ist ja die Alternative eine Kündigung und da ist die Frage ob das so viel besser ist. Prostitution aus wirtschaftlicher Notwendigkeit denk ich mal wird für die meisten, wenn man sich seine Kunden nicht aussuchen und keine Alternativen sieht was schlimmes sein. Bei so ziemlich jeder anderen Dienstleistung oder Arbeit hat man mehr Distanz zum Kunden.

Geschrieben

Wir kennen das nur von der Putze die ein Bekannter von uns mal beschäfigt hat. Da durfte er hin und wieder in Naturalien zahlen ;-)

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb PaarHNS:

Wir kennen das nur von der Putze die ein Bekannter von uns mal beschäfigt hat. Da durfte er hin und wieder in Naturalien zahlen ;-)

🙄 Auch nicht schlecht. War es ihm denn ein Vergnügen, seine Putzfrau so zu bezahlen, oder hätte er lieber Geld in die Hand genommen? 

Geschrieben

Ich kenne das sogar aus meiner Nachbarschaft - da hat eine Frau mit dem Hauseigentümer geschlafen, naja es ging so ca. vier Wochen, dreimal in der Woche, das dieser "Herr" bei ihr war. Danach erhielt sie die Wohnung mit Garage - die sie auch noch zum zusätzlichen Wohnraum umbauen durfte, ohne Eintragung - und noch obendrein die alleinige Gartennutzung........

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