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Mit HIV bewußt infiziert! Schlagzeilen!


Angelsneverdie

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Danke für die Korrektur, natürlich meinte ich ungeschützten, gewollten Geschlechtsverkehr.

Wenn derjenige es gewusst hätte, hätte er darauf verzichten können oder sich geschützt.

Wenn er es nicht gewusst hat, dann hätte er sich trotzdem vorsorglich schützen können. Das hat er nicht gemacht, aus welchen Gründen auch immer und das wo AIDS allseits bekannt ist. Damit hat er fahrlässig gehandelt und trägt eine Teilschuld..


Geschrieben

Ausserdem sollte man doch davon ausgehen das der ungeschützte Sex wohl nicht stattgefunden hätte, wenn die Frau ihre Erkrankung erwähnt hätte.



Vermutlich hätte auch kein geschützter Verkehr stattgefunden, sondern ein sofortiger Abbruch des Kontakts mit der Folge, dass es anschließend die halbe Stadt weiß.

Zumindest traue ich dem Großteil der Bevölkerung keinen vernünftigen Umgang mit der HIV-Problematik zu.

Aber vielleicht bin ich auch zu misantrophisch.


Geschrieben

Wenn er es nicht gewusst hat, dann hätte er sich trotzdem vorsorglich schützen können. Das hat er nicht gemacht, aus welchen Gründen auch immer und das wo AIDS allseits bekannt ist. Damit hat er fahrlässig gehandelt und trägt eine Teilschuld..



Wenn man den Aussagen des Betroffenen glauben schenken darf war es eine feste Beziehung und er hatte sie auch gefragt ob sie eine Erkrankung hat.

Also kann man nicht von einem One-Night Stand ausgehen bei dem ein Kondom eigentlich Pflicht ist.

Vermutlich hätte auch kein geschützter Verkehr stattgefunden, sondern ein sofortiger Abbruch des Kontakts mit der Folge, dass es anschließend die halbe Stadt weiß.



Ihre Erkrankung war schon vorher bekannt nur wurde den Nachrichten darüber keine besondere Beachtung zuteil.


Gruss aus Celle


Geschrieben

@Waffelteig - ich verstehe den Sinn Deiner Aussage nicht. Soll der angenommene unvernünftigte Umgang mit HIV oder die Gefahr, dass er Dritte hätte informieren können, eine Rechtfertigung für das Verschweigen sein?

Die Teilschuldfrage ist vom Stand der Informationen her m.E. nicht eindeutig zu klären. Ich stimme Triangulaer zu, wenn es um einen ONS oder eine Affäre ging - und natürlich wissen wir auch nicht, ob es nur verschwiegen oder gar verleugnet wurde. Hier spielen unter Umstände solche Details eine wichtige Rolle.

Eindeutig kriminell bleibt für mich die Ausübung ungeschützten Verkehrs durch jemanden, der HIV-infiziert ist, da das Infektionsrisiko einfschließlich der Tragweite dieser Person tatsächlich bekannt ist.

Dass Stigmatisierung ein großes Problem darstellt, ist unbestritten - jedoch kann dies keine Rechtfertigung sein.


Geschrieben

Es ging hauptsächlich darum noch weitere Aspekte reinzubringen, da es ja durchaus nicht nur schwarz und weiß gibt.
So ganz fertig bin ich mit meiner Meinungsbildung auch noch nicht. Denn einerseits müssen Menschen mit ansteckenden Geschlechtskrankheiten (tun wir mal so als sei AIDS eine solche) dafür Sorgen, dass es nicht zu ungeschütztem Verkehr kommt. Andererseits kann man bei der Stigmatisierung von HIV nicht verlangen, dass dies direkt vor jedem Geschlechtsverkehr thematisiert wird. Aber es ist auch möglich einfach so auf Kondomen zu bestehen. Nur, ist dies wirklich ein Thema für die Staatsanwaltschaft, wenn Menschen zu dämlich sind um Kondome zu benutzen, oder sollte der Staat von ausreichend viel gesundem Menschenverstand bei Bürger_innen ausgehen, dass sowas nicht nötig ist.

Es ist kompliziert


Geschrieben

Also ich sehe das Problem etwas anders:
1. wissen wir, dass Geschlechtsverkehr der Hauptübertragungsweg für HIV darstellt - und es ist hierfür unwesentlich, ob es sich um eine Geschlechtskrankheit handelt
2. ist selbst bei geschütztem Verkehr ein Restrisiko vorhanden, so dass es für mich nicht akzeptabel ist, die Informationspflicht damit zu umgehen, dass ein HIV-Infizierter einfach nur auf die Verwendung von Kondomen besteht
3. sorgen gerade solche Aktionen des Verschweigens und der Infizierung Dritter aus diesem Verschweigen heraus dafür, dass die Stigmatisierung weiter geht.

Es geht eben nicht darum, dass jemand "zu dämlich" war, um Kondome zu benutzen, sondern darum, dass jemand im Wissen um seine Krankheit wissentlich die Infizierung eines anderen in Kauf genommen hat.

Auf dieser Ebene landen wir dann tatsächlich bei Brises Vergleich (auch wenn jeder Vergleich irgendwo hinkt):Warum sollte der Staat dann eine ***igung verfolgen, wenn das Opfer durch aufreizgende Kleidung den Geschlechtstrieb des Täters erst stimuliert hat? Weil der Akt selbst gegen den Willen des Opfers geschah? Das gilt für die Infizierung auch! In beiden Fällen setzt sich jemand über das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines andern hinweg - im einen Fall mit körperlicher Gewalt, im andern Fall mittels Betrug - aber nicht umsonst ist eine "gewaltfreie" ***igung durch Verabreichung von Drogen in gleicher Weise strafbar.

Wie gesagt: ich sehe das Thema der Teilschuld - aber dies hängt sehr von den Umständen ab.


Geschrieben

Denn einerseits müssen Menschen mit ansteckenden Geschlechtskrankheiten (tun wir mal so als sei AIDS eine solche) dafür Sorgen, dass es nicht zu ungeschütztem Verkehr kommt. Andererseits kann man bei der Stigmatisierung von HIV nicht verlangen, dass dies direkt vor jedem Geschlechtsverkehr thematisiert wird. Aber es ist auch möglich einfach so auf Kondomen zu bestehen.



Genau das ist der Punkt. Sie hätte noch nicht einmal auf ihre Krankheit hinweisen müssen sondern einfach nur auf ein Kondom bestehen müssen

Und wenn sie die Aussage : Wir sollten uns erst beide testen lassen bevor wir auf das Kondom verzichten.

gebraucht hätte.


Gruss aus Celle


Geschrieben


Es geht eben nicht darum, dass jemand "zu dämlich" war, um Kondome zu benutzen, sondern darum, dass jemand im Wissen um seine Krankheit wissentlich die Infizierung eines anderen in Kauf genommen hat.



Der Begriff "in Kauf genommen" trifft es IMHO recht gut. Es ist nämlich eine - wenn auch außerordentlich heftige -Fahrlässigkeit. Ganz im Gegensatz zu einer ***igung. Dort handelt der Täter nämlich bewusst und gehört damit selbst dann weggesperrt, wenn er sich durch die Kleidung des Opfers provoziert gefühlt hat. Wer den Sexualtrieb nicht unter Kontrolle hat und ihn daher an unwilligen Leuten ausübt ist nämlich gemeingefährlich und gehört weggesperrt (Ich hoffe, damit habe ich ausreichend deutlich gemacht, was ich von dem Vergleich halte).

Und daher halte ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft auch für komplett übertrieben. Ich habe schon Morddrohungen von vorbestraften Körperverletzern erlebt, die mit Bewährungsstrafen endeten. Von daher ist die Aktion einfach komplett unverhältnismäßig.


Geschrieben

Du weißt aber schon, dass es noch vor wenigen Jahren bei der Strafbewertung von ***igungen (bedauerlicherweise!) häufig üblich war, dass die Gerichte eine Mitverantwortung der Opfer durch Kleidung oder Verhalten massiv haben einfließen lassen - bis hin dazu, dass von ***igung auf sexuelle Nötigung gewechselt wurde? Und noch heute spielen Täteranwälte diese Karte oft genug aus, um das Strafmaß zu reduzieren.

Prinzipiell geht es doch um den Konflikt, dass ein HIV-Infizierter einerseits als Opfer zu sehen ist, der mit einer nach wie vor unheilbaren Krankheit geschlagen ist, durch die er auch heute noch gesellschaftlich stigmatisiert wird. Die Stigmatisierung erfährt aber auch ein Rollstuhlfahrer, jemand dessen Gesicht durch einen Unfall verunstaltet wurde etc... wenn auch in anderer Form. Dass man aus Stigmatisierung irgendein Recht auf Körperverletzung an anderen ableiten kann, halte ich jedoch für unhaltbar - es kann für mich bestenfalls beim Strafmaß - je nach konkreter Sachlage - eine Rolle spielen.

Das Verschweigen der Erkrankung gegenüber einem Sexualpartner beinhaltet aber Heimtücke: durch das Verschweigen beraube ich ihn der Möglichkeit, im Wissen um das Risiko eine freie Entscheidung zu treffen - und das ist eine Form der Gewaltanwendung: es beinhaltet den Willen, mit diesem Menschen ungeschützten Verkehr haben zu wollen, ohne ihn über das ganz konkrete Infektionsrisiko zu informieren - dass es hierbei eine Restchance gibt, nicht infiziert zu werden, spielt keine Rolle.

Gesellschaftliche Defizite und Missstände entheben nicht der persönlichen Verantwortung des Einzelnen gegenüber seinen Mitmenschen.


Geschrieben

@celler

mal eine Frage:

Woher wisst ihr so zuverlässig, dass sie nicht auf einem Kondom bestanden hat, wart ihr dabei?

Bisher habe ich noch keine wirkliche Bestätigung gehört, dass sie wirklich HIV posotiv ist (obwohl die Wahrscheinlichkeit recht hoch zu sein scheint).

Es kann und darf nicht sein, dass die Verhaftung so spektakulär abgezogen wurde, die unbestätigte Erkrankung als Faktum dargelegt wurde und ein absichtlicher ungeschützter Verkehr zur Ansteckung geführt habe, dazu noch die Bemerkung, sie sei eine Biowaffe.

Der Staatsanwalt ist nun in der Beweispflicht, ob er den Beweis bringen kann, wird sich zeigen. Der Justizminister kämpft bereits ganz heftig um seinen Kopf, aus dem Landtag wurden keine Ergebnisse gemeldet, das ist meist eine ganz heiße Kiste.

Im übrigen wundere ich mich immer wieder, wie viel Fachwissen die Schreiber hier haben, vor allem, dass öffentlich genannte Vermutungen bereits als Beweis angesehen werden.

Das Thema wird in der nächsten Zeit noch für einige Schlagzeilen sorgen.

Onkel Helmut


Geschrieben

Offensichtlich scheint die Berichterstattung über diesen Fall bereits die Ansichten verfestigt zu haben.
Meiner Meinung nach gibt es jedoch aus den Medienberichten keine Fakten, die die Vorverurteilung in diesem Maße zulassen. Hier scheinen eher mediengeile Staatsanwälte, Boulevardpresse und dubiose Geschädigte und Zeugen eine unheilvolle Symbiose eingegangen zu sein.
Zur rechtlichen Betrachtung: die hier doch arg beanspruchte "Teilschuld", was auch immer das sein mag, kennt das Strafrecht nicht.
Und es mag jetzt kleinlich klingen: sie ist möglicherweise infiziert, aber nicht erkrankt.

Letzlich müßte ihr nachgewiesen werden, dass sie mit Wissen um die Infektion, zumindest in Kauf genommen hat, den Partner anzustecken. Und dies 3 oder 4 vier Jahre nach dem Sexualkontakt; das ist lächerlich und nicht nachvollziehbar.


Geschrieben (bearbeitet)

Für die Frage von Schuld und Unschuld haben wir die Gerichte.
Für die Frage ob die Indiskretion der Ermittlungsbehörde eine Straftat war, ebenfals.


Nur, die Krankheit und der Tod von Rock Hudson in den 80er war für die HIV-Prävention ein Glücksfall.

Die HIV-Infektion von Magic Johnson und sein Überleben aufgrund der Kombinationstherapie war in den 90er ein Glücksfall.


- Als Ermitlungsbeamter hätte ich auch einen spektakulären Zugriff "organisiert".
- Als Staatsanwalt hätte ich auch den Journalisten auch etwas "zugesteckt"

Ein Blick in die ***yforen zeigt, die Botschaft ist angekommen. Und das ist gut so!

Die steigenden Zahlen, der übrigens meldepflichtigen, der HIV-Infektionen rechtfertigen die handlungsweise der Beamten, welche übrigens ihre Jobs für diese Sache aufs Spiel setzen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Gefährliche Interpretation in mehrerlei Hinsicht - obwohl ich Deinen gedanklichen Ansatz gut verstehen kann.

Nicht der Tod von Rock Hudson war der Glücksfall - sondern, dass in Verbindung mit seinem Tod und Sterben das Thema Aids in die Schlagzeilen gerückt ist und wachgerüttelt hat. - (Dies nicht als Unterstellung gegen Dich, sondern als Präzisierung um falsche Schlammschlachten zu vermeiden)

Auch denke ich nicht, dass man im aktuellen Fall die Staatsanwaltschaft vorschnell bezichtigen sollte - die Ermittlungen gingen über 4 Monate hinweg, ehe es die Verhaftung gab - das berchtigt nicht zu Vorverurteilung - aber eben auch nicht zum Gegenteil. Da gab es in letzter Zeit andere Fälle, wo viel viel schneller an die Öffentlichkeit gegangen wurde und die Hinterfragung der Ermittlungsqualität berechtigter war.

Den positiven Aspekt sehe ich auch hier darin, dass die allgemeine Tendenz zur Verharmlosung von HIV mit der daraus resultierenden Steigerungsrate von Neuinfizierungen, durchbrochen werden kann.

Ich denke, man kann anhand des aktuellen Falles sehr wohl über die damit verbunden Fragen von Verantwortung diskutieren, ohne für den Fall selbst eine Vorverurteilung vorzunehmen.

Völlig überfordert bin ich jedoch von @Froncels Satz

"Sie ist vielleicht infiziert, aber nicht erkrankt!"

Hinsichtlich des Infektionsrisikos für potentielle Sexualpartner macht dies keinen Unterschied. Leider zeigen ja selbst seriöse Umfragen der letzten Zeit, dass sich inzwischen das naive Bild verbreitet, HIV sei zwar nicht heilbar - aber durch Medikation könnte problemlos ein Ausbruch von AIDS verhindert werden: Also lieber gefühlsecht ohne Gummi vögeln und Tabletten schlucken, als verantwortliche Prävention betreiben und sich des Risikos bewußt zu sein.


Geschrieben

@celler

mal eine Frage:

Woher wisst ihr so zuverlässig, dass sie nicht auf einem Kondom bestanden hat, wart ihr dabei?

Bisher habe ich noch keine wirkliche Bestätigung gehört, dass sie wirklich HIV posotiv ist (obwohl die Wahrscheinlichkeit recht hoch zu sein scheint).



1) Wir waren nicht dabei.

2) Die Wahrscheinlichkeit das jemand auf das Kondom verzichtet wenn ihm gesagt wird das sein Partner eine Geschlechtskrankheit hat geht gegen Null.

3) Ihr Managment hat vor kurzen veröffentlicht das sie damals am überlegen waren ob sie weiter bei den NO Angels bleiben soll obwohl sie HIV hat.

Gruss aus Celle


Geschrieben

Für die Frage ob die Indiskretion der Ermittlungsbehörde eine Straftat war, ebenfals.

Indiskretion?

Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung, dass die Strafverfolgung "diskret" arbeiten muss. Im Gegenteil, sie findet in aller Regel öffentlich statt. Wir haben weder eine Geheimpolizei noch Geheimgerichte. (Sonderregelungen gibt es z.B. im Jugendstrafrecht)

Ermittlungsbehörden arbeiten öffentlich sichtbar. Verhaftungen, Gerichtsverhandlungen und Prozesse werden öffentlich durchgeführt. SO WEIT ist das völlig normal. Auch Presserklärungen zu einer Verhaftung sind üblich. Schließlich steht die Dame im öffentlichen Licht, dafür hat selber gesorgt.

Ob sich hier eine Staatsanwaltschaft in besonderer Weise profilieren wollte, und die "Öffentlichkeitsarbeit" unstatthaft war, wird man klären müssen. Aber ich wüsste ehrlich gesagt nicht, welches tatsächlichen Rechte der Frau B. verletzt worden sein könnten. Da sehe ich höchstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde, kein Gerichtsverfahren.

Eine Straftat kann ich selbst mit einem Mikroskop nicht erkennen.


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