lo**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 ..."Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben" Ich finds geil... Also nichts mehr mit Füße hochlegen und auf lau machen
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 (bearbeitet) Auch, wenn ich nie von meinem Ex-Mann Unterhalt für mich bekommen habe, da ich freiwillig darauf verzichtet habe, finde ich das Urteil ungerecht! Mein Ex-Mann konnte sich beruflich entfalten und hatte jede Möglichkeit ohne Kind den Job seiner Wahl auszusuchen! Ich MUSSTE mir mit Kind einen Job suchen der mit der Schule und der Betreuung die ich mir leisten konnte kompatibel ist. Den Stress das Kind vor dem Job zur Schule bringen, zur Betreuung sorgen, dann Job, Haushalt und Einkäufe erledigen. Dann der Stress, wenn das Kind krank ist, das schlechte Gewissen, wenn man die Bauchschmerzen des Kindes mal abtut und auf das Kind einredet, dass es doch nicht so schlimm sei und es zur Schule gehen könne. Ich kann mich nur an ein schlechtes Gewissen erinnern, wenn ich mein Kind hin und her schob und dann die Vorwürfe, als ich mit meinem Sohn eine Familientherapie (natürlich ohne Vater) machen musste, weil er auf die schiefe Bahn geriet und sein Vater MIR die Schuld dafür gab. Die The***utin fragte mich, ob es denn nötig gewesen sei, so früh wieder voll in den Job einzusteigen...und da war wieder dieses schlechte Gewissen! Egal was man macht, man hat als Alleinerziehende/r die Arschkarte gezogen! Warum muss dieses scheiss Gefühl immer der erziehende Part haben? ER hat dann auch irgendwann aufgehört für sein Kind zu zahlen und eine neue Familie gegründet! Wir hatten ein gemeinsames Sorgerecht...ICH die SORGE, ER das RECHT! An mir ist mein Leben vorbei gelaufen, weil mich mein Job und das Kind völlig aufgefressen haben. Ich finde dieses Urteil mehr als ungerecht! bearbeitet März 19, 2009 von Gelöschter Benutzer
je**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 ..An mir ist mein Leben vorbei gelaufen, weil mich mein Job und das Kind völlig aufgefressen haben. .. Das läßt ja tief blicken. Das Kind als Last empfinden. Da könnt ich kotzen wenn ich das lese.
lo**** Geschrieben März 19, 2009 Autor Geschrieben März 19, 2009 (bearbeitet) Es ist in der heutigen Zeit der Gleichberechtigung nur fair, dass auch geschiedene Frauen mit dem Alltag konfrontiert werden und selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen haben. Die Zeiten, in denen eine Ehe reichte, um für den Rest des Lebens " versorgt " zu sein, sind endlich vorbei ... Ob dieses Urteil im Interesse der Kinder ist, steht auf einen anderen Blatt geschrieben... Auch, wenn ich nie von meinem Ex-Mann Unterhalt für mich bekommen habe, da ich freiwillig darauf verzichtet habe, finde ich das Urteil ungerecht! ER hat dann auch irgendwann aufgehört für sein Kind zu zahlen und eine neue Familie gegründet! ja nee is klar... bearbeitet März 19, 2009 von love_affair66
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Ich finde das Urteil absolut in Ordnung. Ich habe bei Scheidung mit Sicherheit kein Unterhalt verlangt. Wir haben jeder gegenseitig auf sämtliche Ansprüche verzichtet. Kindesunterhalt steht außen vor. Hier haben wir uns unter uns auf die Hälfte des Mindestsatzes nach dieser komischen Tabelle geeinigt und alles supi. Was interessiert mich das Geld ... ich habe immer Vollzeit gearbeitet ... klar war ich manchmal an meinen Grenzen mit allem aber ich denke als Mutter geht man da ganz anders mit um. Die Belastung wird zum Normalzustand ... es ist nicht immer einfach aber mir war immer wichtiger, dass meine Tochter einen guten Kontakt zum Vater hat und ich muss auch sagen, dass mir nie daran lag ihm das Leben schwer zu machen und ihn in finanzielle Bedrängnis zu stürzen. Alles in allem finde ich das Gesetz gut ... ich finde es nur sehr schade, dass es notwendig ist sowas per Gesetz zu regeln, da es eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Ich finde Frauen die ihre Kerle auf der Unterhaltsebene (Ehegattenunterhalt natürlich und nicht Kindesunterhalt) ausbeuten und bis aufs letzte bluten lassen einfach unterirdisch. ja nee is klar... Wenn du zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt unterscheidest, dann ist es klar .
Leah-1961 Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Ich empfinde das Urteil auch als falsches Signal! In vielem kann ich Zauberfee verstehen.... aber auch Männer, die von ihren Exfrauen bis zum Ruin getrieben werden, und auch noch um das Besuchsrecht betteln müssen.... Gerecht wäre es, wenn es für Alleinerziehende eine Grundsicherung gäbe, von der sie leben können, damit Frau/Mann ihren Kindern gerecht werden kann, ohne ständige finanzielle Sorgen. Hab bei der Scheidung auch auf Unterhalt für mich verzichtet, aber nicht für die Kinder.... Musste sehr schnell erkennen, dass einem als Alleinerziehende niemand hilft! Wohnungssuche..... ich brauchte einen Bürgen und musste mich an Vorgaben halten was die Wohnung kosten darf.... Das heißt eine Dreizimmerwohnung für mich und drei Kids.. ein Haus mit Garten für ihn und seine Freundin, denn er verdient ja nicht schlecht.... Ich musste mehrere Schichten arbeiten damit ich das Geld für die Betreuung der Kids und die Nachhilfe bezahlen konnte, war wenig zuhause und hatte immer ein schlechtes Gewissen Er hat die Arbeitszeit verkürzt, damit der Unterhaltsanspruch der Kids sich verringerte.... Bzw, er keinen mehr bezahlen musste..... Man möge mir keinen Neid unterstellen, denn dies ist nicht so... Es war nur schwer und traurig, dass meine Kids darunter leiden mussten! Dieses Urteil ist so nicht in Ordnung... solange Alleinerziehende, egal ob das Mutter oder Vater ist, immer eine Doppelbelastung tragen, nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder angeboten werden, und alles auf dem Rücken der Kids ausgetragen wird. Für mich sind Kinder Verantwortung, die nicht auffhört, nur weil die Eltern sich nicht mehr verstehen und dann trennen! Erziehender sein ist ein schöner Job, aber auch verdammt hart. Die Bezugsperson, egal ob Mama oder Papa ,sollte bis zur Schule die Möglichkeit haben nur stundenweise arbeiten zu müssen, damit die Betreuung der Kids gesichert ist! Als zahlender Teil müssen mir meine Kinder dies Wert sein... auch wenn es heißt meinen ehemaligen Partner finanziell zu unterstützen, damit es meinen Kindern gut geht. Meine Meinung zu dem Thema! Busserl Leah
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 (bearbeitet) Das läßt ja tief blicken. Das Kind als Last empfinden. Da könnt ich kotzen wenn ich das lese. So ein quatsch wie du es schreibst! Sicher hätte ich für kein Geld der Welt auf mein Kind verzichtet, aber es ist nun mal so, dass es ein Seilakt ist die Balance zwischen Job und dem Kind gerecht zu werden ist! Mein Kind war nie eine Last und das habe ich auch nirgendwo geschrieben, also unterstell mir nicht etwas was nicht stimmt! Sein Vater hat aufgehört sich um sein Kind zu kümmern, als es schwierig wurde und das finde ich zum Kotzen. Er kann seine erste Familie nicht ernähren, setzt aber dann sofort mit der nächstbesten Frau noch ein Kind in die Welt. Übrigens ist mein Mann zum 3. Mal verheiratet und hat insgesamt 5 Kinder in die Welt gesetzt, um die Kinder hat er sich immer nur so lange gekümmert wie er bei der Familie gelebt hat! @ love_affair66 Wie Sumseline schon schreibt, ist es ein Unterschied ob man auf den eigenen Unterhalt verzichtet oder auf den Kindesunterhalt! Ersteres geht auch nur im gegenseitigem Einverständnis und hat keine rechtliche Wirkung! bearbeitet März 19, 2009 von Gelöschter Benutzer
Sc**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Er hat die Arbeitszeit verkürzt, damit der Unterhaltsanspruch der Kids sich verringerte.... Bzw, er keinen mehr bezahlen musste..... Wäre mir neu, dass das zulässig ist, bzw. das er dadurch den Unterhalt reduzieren kann.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Ich vermute mal, dass der Urteilsspruch einem männlichen Hirn entsprungen ist... Demnächst werden wohl immer weniger Frauen freiwillig die Kinder behalten! Da müssen die Richter dann entscheiden, welchen der beiden Elternteile sie zur Sorge verpflichten... Eine Freundin hat auf jeden Fall schon zu mir gesagt, dass -im Falle einer Trennung- er dann gerne die Kinder haben kann. Sie holt sie dann jedes zweite Wochenende und macht auf coole Mama...
Leah-1961 Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 es geht...... @Prickel, aber ich werd hier keine Anleitung geben wie es gemacht wird!
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Demnächst werden wohl immer weniger Frauen freiwillig die Kinder behalten! Da müssen die Richter dann entscheiden, welchen der beiden Elternteile sie zur Sorge verpflichten... Mit solchen Aussagen musst du hier vorsichtig sein! Ich bin in diesem Thread schon wegen harmloseren Aussagen beinahe gelyncht worden! Es stehen sicher ganz viele Väter in der ersten Reihe und können sich gar nicht halten vor gutem Willen die Kinder zu erziehen! MEIN Mann wollte seinen Sohn auf keinen Fall, aber das hätte ich mal machen sollen, dann wäre ich als Rabenmutter in der Luft zerrissen worden!
sunshine1968 Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 . Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben Also nichts mehr mit Füße hochlegen und auf lau machen Sicherlich nutzen viele Frauen dieses aus...aber das zu verallgemeinern mit dem Spruch ...nichts mehr mit Füße hochlegen...finde ich schon unverschämt. Wieso nimmst du die Kinder dann nicht zu Dir..und legst mal die füße hoch...deine Ex kannste ja dann auf Unterhalt verklagen...*mann mann* wie oben im Urteil auch steht...und damit EINEM klagendem Vater Recht gegeben. ... Es gibt auch viele Väter die sich nach der Trennung/Scheidung nicht kümmern..genauso wie es auch Frauen gibt die daheim bleiben obwohl sie arbeiten könnten... Wenn das Gericht dieses Urteil ausgesprochen hat..wird es sicherlich seine Gründe gehabt haben und das ist auch gut so. Schade ist eigentlich das immer die Kinder die leidtragenden sind wenn Eltern sich so bescheuert benehmen. Ich persönlich habe nie Unterhalt für mich bekommen..wäre ja auch lächerlich..da meine Kinder 12 und 15 bei der Trennung waren...aber wären sie im Kindergartenalter..ist es sicherlich ganz schwierig. Wenn ich so einiges lese..kann ich ja froh sein ..das ich mein eigenes Geld verdiene und einen Ex habe..der zwar nicht sehr pünktlich ..aber immerhin für seine Kinder Geld überweist..da er in Kroatien lebt..ist das aber auch nicht so einfach....aber er tut was er kann. Gruß Sun
lo**** Geschrieben März 19, 2009 Autor Geschrieben März 19, 2009 @sunshine....ich habe bewusst ein Smiley gesetzt und klar will ich damit provozieren, besonders diejenigen die nach Gleichberechtigung und Emanzipation schreien... Übrigens wenn die "Mutti" in Lohn und Brot steht und ihre Krümelmonster und sich selbst allein finanziert und nicht auf einen "Ernährer" wartet, dann würde es auch mal wieder mit dem Nachbarn klappen
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Übrigens wenn die "Mutti" in Lohn und Brot steht und ihre Krümelmonster und sich selbst allein finanziert und nicht auf einen "Ernährer" wartet, dann würde es auch mal wieder mit dem Nachbarn klappen Und warum sollte der Erzeuger nicht auch Ernährer sein? Warum sollte die Mutter alleinige Ernährerin für ihre Kinder sein? Sorry, aber dich kann man nicht mehr ernst nehmen!
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Übrigens wenn die "Mutti" in Lohn und Brot steht und ihre Krümelmonster und sich selbst allein finanziert und nicht auf einen "Ernährer" wartet, das muss sie gar nicht, denn die Kinder haben auch einen vater, der sich an deren Ernährung beteiligen sollte! ...aber man sieht, dass du keine Kinder hast.
Ce**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Au weia. Hat sich eigentlich irgendjemand von den ganzen Leuten die hier schreiben sich mal darüber informiert worum es wirklich geht ?? Anscheinend nicht ein einziger. Quelle Yahoo: Geschiedene Mütter müssen grundsätzlich sehr viel früher erwerbstätig werden als bislang. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und setzte damit erstmals das 2008 reformierte Unterhaltsrecht um. Viele geschiedene Väter dürften damit finanziell erheblich entlastet werden. Laut Urteil haben geschiedene Mütter in der Regel nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Gatten. Darüber hinausgehende Fristen sind aber je nach Kindeswohl und beruflicher Situation der Mutter möglich. Der BGH stellte nun erste Kriterien zur Auslegung des neuen Gesetzes auf. Bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Mutter über die drei Jahre hinaus Betreuungsunterhalt bekommen soll, haben laut Gericht "kindbezogene Verlängerungsgründe" das stärkste Gewicht. Aber auch Gründe der "nachehelichen Solidarität" spielten für die Weiterzahlung über die Drei-Jahres-Frist hinaus eine Rolle. Nach altem Recht mussten geschiedene Mütter bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes keiner Arbeit nachgehen. Für die Zeit danach bis maximal zum 15. Lebensjahr wurde nur eine Halbtagsarbeit verlangt. Laut Gericht ist nun zunächst zu prüfen, ob über die Drei-Jahres-Frist hinaus etwa gesundheitliche oder andere Gründe vorliegen, die für eine weitere Betreuung des Kindes durch die Mutter sprechen. Ist dies nicht der Fall, müsse das Kind etwa in einen Kindergarten oder Hort, damit die Mutter arbeiten gehen kann. Betroffene Mütter müssen dem Urteil zufolge aber nicht sofort eine Vollzeittätigkeit suchen. Das neue Recht ermögliche ihnen durchaus eine gleitende Rückkehr ins Arbeitsleben. Zudem dürften die Frauen durch die Arbeit und den "verbleibenden Betreuungsanteil" ihres Kindes nicht übermäßig belastet werden. Im strittigen Fall fordert eine Studienrätin von ihrem geschiedenen Mann 837 Euro Betreuungsunterhalt im Monat. Der im November 2001 geborene und an Asthma leidende Sohn wird von der Mutter betreut. Er geht seit September 2007 zur Schule und nachmittags bis 16.00 Uhr in einen Hort. Die Beamtin arbeitet bereits seit 2002 wieder als Lehrerin, allerdings in Teilzeit mit nur 18 Wochenstunden. Das Kammergericht Berlin muss nun nach den Maßgaben des BGH prüfen, ob die Frau weiter Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat oder bald in Vollzeit arbeiten muss. Das heisst im Klartext: Jeder fall muss allein für sich entschieden werden und nicht mehr wie früher mit der Sense. Gruss aus Celle
Se**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 also ich glaube dieses urteil ist durchaus positiv, aber.... .....nicht wie einige das hier gerne darstellen mögen, von wegen die faulen zeiten sind vorbei. männer haben da doch gut lachen, jedenfalls die meisten, die wirkliche arbeit und die sorgen bleiben bei der mutter. jedoch auch sehr oft weil sie dem vater gegenüber das wichtige verschweigen, weil sie wiederum nicht wollen das er sich "einmischt". aber von vornherein allein erziehende mütter die bekommen erst garkeinen unterhalt sondern nur kindergeld, die müssen eh viel früher wieder ran an den job, das klappt meistens auch sehr gut, besser als bei den geschiedenen die sich auf den unterhalt berufen. ich denke auch das von anfang an alleinerziehende mehr am leben teilhaben als einige übermuttis die mit nem sagrotantuch augf dem spielplatz den kindern hinterherlaufen. für die meisten frauen wird es über kurz oder lang eine gute soziale maßname sein, das sie das als finanzielle belastung empfinden kann ich mir vorstellen. auch können sie ganz offiziell wieder eine neue partnerschaft eingehen, ohne das vor dem geschiedenen verheimlichen zu müssen um die kohle nicht zu verlieren. die freude einiger männer kann ich durchaus nachvollziehen, da viele wirklich abgezockt werden, aber einige die es nicht nötig haben trara zu machen sollte man in den arsch treten. es ist immer ein beidseitig geschliffenes schwert, ob es schneidet kommt jeweils auf die handhabung an. die sexy
fr**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Als Frau und Mutter kann ich da nur sagen - ein erster Schritt in die richtige Richtung, der mir für meinen Geschmack allerdings noch lange nicht weit genug geht. Wer sich nervlich nicht in der Lage fühlt, Kind und Job unter einen Hut zu kriegen, der ist vielleicht ohne Job auch in der Erziehung überfordert????? Liebe Grüße Frau Frascho P.S. und nicht derjenige sollte der Maßstab sein, der sofort einen Weg sucht, ein Gesetz zu unterlaufen. Unterhalt für Kinder - ja, in voller Höhe und voller Länge und nicht nur Geld, sondern auch Zeit sind wichtig. Unterhalt für arbeitsunlustige Ex-Frauen - das ist nicht gerecht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Wer sich nervlich nicht in der Lage fühlt, Kind und Job unter einen Hut zu kriegen, der ist vielleicht ohne Job auch in der Erziehung überfordert????? Vielleicht wäre die Mutter nervlich nicht so belastet, wenn es auch noch einen Vater in Erziehungsfragen geben würde! Es waren doch auch schliesslich 2 Leute bei der Zeugung anwesend oder sehe ich das falsch! Es soll auch Leute geben die Schicht arbeiten und da möchte ich gerne sehen, dass es da irgendwo eine Kita oder einen anderen öffentlichen Betreuungsplatz gibt! Ich muss an Wochenenden und Feiertagen arbeiten und da spielt es keine Rolle ob Heiligabend ist! Schon einmal so weit gedacht, dass nicht alle Menschen im Büro arbeiten und geregelte Arbeitszeiten haben??
Ce**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 (bearbeitet) Ihr kapiert das Urteil immer noch nicht. In dem Urteil geht es um einen konkreten Fall. Das Kind ist jeden Tag bis 16 Uhr betreut und die Mutter Arbeitet trotzdem nur Teilzeit obwohl sie wieder Vollzeit arbeiten könnte da das Kind in Obhut ist. Jeder andere Fall muss gesondert behandelt werden. Es war aber schon immer schwer geschriebenes zu verstehen. Besonders hier bei Poppen.de. Ich muss an Wochenenden und Feiertagen arbeiten und da spielt es keine Rolle ob Heiligabend ist! Schon einmal so weit gedacht, dass nicht alle Menschen im Büro arbeiten und geregelte Arbeitszeiten haben?? Wenn du mal das Urteil vom Gericht durchlesen würdest dann wäre dir aufgefallen das du in diesem Fall nicht Arbeiten müsstest. Gruss aus Celle bearbeitet März 19, 2009 von Cellerpaar
sunshine1968 Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 wie oben im Urteil auch steht...und damit EINEM klagendem Vater Recht gegeben. ... Wenn das Gericht dieses Urteil ausgesprochen hat..wird es sicherlich seine Gründe gehabt haben und das ist auch gut so. doch...wir haben es verstanden...
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 @Cellerpaar...doch, wir haben verstanden, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung (mit Signalwirkung) handelt. Sicherlich werden die meisten zahlenden Väter und Mütter jetzt erstmal prüfen, ob da was geht. Macht aber nix, wir haben ja nur 1, 6 Millionen Alleinerziehende - nicht das den Gerichten die Arbeit ausgeht...
Tr**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 Hallo, das Urteil ist grundsätzlich OK. Viele Frauen nehmen die Männer bis auf Blut aus und denen bleibt fast nichts zum Leben übrig. Meine Ex hat auf den Unterhalt verzichtet, allerdings habe ich ihr unser Haus überschrieben. Außerdem muss ich für zwei Kinder bezahlen und mir bliebt sowieso nur das Existenzminimum übrig. Aber für meine Kinder zahle ich natürlich gerne. Meine neue Partnerin hat ein entwicklungsgestörtes Kind und soll nach der Scheidung auf Unterhalt verzichten???? Sie ist nicht in der Lage Volltags zu arbeiten. Das Kind hat jede Woche irgendwas anderes. Hier zum Arzt, da zum Arzt. Das macht kein Chef auf dauer mit. Und da wir zusammen leben gelten wir noch als eheähnliche Gemeinschaft. Nix mit Steuerklasse 2 für Alleinerziehende, nix mit Arbeistlosengeld, nix mit Hilfe vom Amt. Mein spärliches Existenzminimumgehalt wird da voll mit angerechnet. Aber im Erbfall bekommt meine neue Partnerin keine Hinterbliebenenrente. Wir waren ja nicht verheiratet. Mit diesem Urteil schafft es die Regierung das wir Deutschen irgendwann aussterben, denn die Frauen müssten ja bekloppt sein heute noch Kinder zu bekommen, wenn die aussichten nach einer Trennung so düster sind. Man sollte erher die Frauen bekämpfen die Arbeiten gehen könnten aber nicht wollen. Beispiele kenne ich da genug.
de**** Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 , dass das zulässig ist, bzw. das er dadurch den Unterhalt reduzieren kann. Ob es zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt... Da man als Unterhaltsleistender einen gewissen Selbstbehalt hat, kann sich die Unterhaltszahlung schon verringern, wenn der Verdienst geringer wird. Durch das Urteil des BGH´s wird noch so manches Gerichtsverfahren kommen, da ja im Streitfall der Einzelfall geprüft werden muss. Aber grundsätzlich ist es ein Weg in die richtige Richtung. @Traum71 wenn du mit deiner neuen Partnerin zusammenlebst, dann soll dich der Ex-Ehemann auch noch mit unterstützen? Ihr habt ja einen gemeinsamen Hausstand. Sieh es einfach auch mal aus seiner Sicht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 19, 2009 Geschrieben März 19, 2009 (bearbeitet) Das Kind gehört in aller Konsequenz komplett dem offensichtlich fürsorglichen Vater übergeben. Somit wäre dem armen Kerl geholfen und die Mutter könnte wieder dem staatlich geforderten Vollzeitjob nachgehen. Also, wo ist eigentlich das Problem? P.S.: Dieses Urteil ist so richtiger Scheißdreck, denn es zwingt prinzipiell den allein erziehenden Elternteil in eine Existenzerhaltungspflicht für, wo dadurch die für das Kind nötige tägliche Zuwendung durch diesen Elternteil zeitlich nicht mehr möglich ist. Sowas gut zu finden ist einfach nur bekloppt. Kinder gehören nicht in irgendwelche Horte, sie gehören in Obhut der Eltern. Und nicht die Eltern in nochmehrstundenjobs per Gericht gezwungen, denn diese Mutter geht/ging immerhin schon längst weiter ihrem Beruf nach. bearbeitet März 19, 2009 von Gelöschter Benutzer
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