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Schwängern lassen gegen Bezahlung?????


Te****

Empfohlener Beitrag

liebundtreu
Geschrieben

sie ist sowieso nach dem ersten Deckakt nich trächtig

das kommt sehr selten vor

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß, dass der Thread steinalt ist (und habe uralte Kommentare von mir gefunden (A)), aber da die Diskussion wieder aufgeflammt ist und ich gerade einen Anfall seniler Bettflucht habe...

Am 14.3.2024 at 11:43, schrieb Gelöschtes Profil:

Ich befürchte, wenn man keinen notariell bestätigten (Dienstleistungs?)Vertrag vorzuweisen hat, wird man wohl vom Staat zur Zahlung verdonnert werden. :smiley:

Nicht der Staat "verdonnert" einen zur Zahlung. Sondern ordentliche Gerichte auf Basis geltender Gesetze. Das Ergebnis bleibt gleich, aber es ist rechtmäßig, nicht, wie hier suggeriert, willkürlich.

 

Am 15.3.2024 at 01:49, schrieb HansDampf77:

Ich sehe da schon ein Problem, den an das Wohl der Kinder, was für Eltern das höchste Gebot sein sollte, wird dabei am wenigsten gedacht!!!

Die Gefahr besteht, das ist nicht von der Hand zu weisen. Andererseits hat auch die potentielle Mutter ein Recht auf... Ich weiß nicht, wie ich es schreiben soll. Erfüllung ihres Kinderwunschs?

 

Am 15.3.2024 at 02:24, schrieb HansDampf77:

Die Kinder haben das Recht zu erfahren wer ihr Vater ist und auch das ihre Mutter ehrlich zu ihnen ist!

Der Meinung bin ich auch.

 

Am 15.3.2024 at 13:41, schrieb HansDampf77:

„Mit dem Bundesgerichtshofurteil (Urteil vom 19.01.2022 – 183/21) gewährt § 1618a BGB einem Kind damit einen Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Identität des biologischen Vaters, soweit der Mutter die Informationen verfügbar sind.“

Wichtig ist dabei der Zusatz "so weit der Mutter die Informationen verfügbar sind".

 

Am 15.3.2024 at 14:50, schrieb HansDampf77:

Die Mutter gab an, dies nicht zu wissen, da sie erst im siebten Monat realisiert habe, dass sie schwanger sei. In erster Instanz bekam die Mutter Recht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hingegen urteilte, dass die Mutter verpflichtet sei, alle Männer namentlich und mit Adresse zu benennen, mit denen sie in der Zeit der Empfängnis Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Die Mutter legte Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Diese Beschwerde wurde abgelehnt. Nach § 1618a BGB sind "Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig". Dies umfasse, so die Richter, auch den Anspruch auf Auskunft, wer der biologische Vater sei. Die Mutter sei ab dem Zeitpunkt der Adoption zwar nicht mehr die gesetzliche Vertreterin des Kindes gewesen, dies entbinde sie aber nicht von der Pflicht, ihre Tochter über deren Abstammung aufzuklären. Es gäbe, so das Gericht, auch keine nachvollziehbaren Gründe, warum die Mutter die Auskunft verweigere.

Das ist schon... schräg. Sie weiß nicht, wer der Vater ist und das OLG verurteilt sie dazu, zu wissen, wer es war? Das mag rechtmäßig sein, aber falsch ist es trotzdem. Gesetze und Urteile, die die Lebenswirklichkeit komplett ausblenden, sind ein Merkmal von Feudalherrschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

bearbeitet von Wanderbötchen
liebundtreu
Geschrieben (bearbeitet)

Prostituierte, die es ohne Gummi macht, welche Angaben kann sie machen ?

oder

die dutzende Schwänze drin hatte von Bekanntschaften auch Partys oder Freunden

bearbeitet von liebundtreu
Anonymes-Mitglied-2
Geschrieben
Es gibt Frauen die bezahlen viel Geld für eine anonyme Befruchtung In Kliniken im Ausland. Ich würde davon ausgehen, dass die Frau ein Kind will. Mich würde mehr interessieren wie die Frau ausschließt, dass sie eine Krankheit von dem Mann bekommt...
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