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Wenn am Ende des Geldes noch unheimlich viel Monat übrig ist ....


Se****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Nur mal kurz zur Info:
Wir haben die Klassenfahrt nur teilweise erstattet bekommen weil meine Frau einen 400€ Job hat. So sagt es unser Sachbearbeiter


Geschrieben

Er hätte trotzdem komplett zahlen müssen, weil ihr ergänzend Hartz IV bekommt.
Egal, was da verdient wird....
Mein Mann arbeitet Vollzeit und das Amt musste trotzdem jeden cent übernehmen


Geschrieben

Gibts da nen Paragraphen zu?
Falls ja bitte ne PN an mich. Dann kann ich denen wenigstens was vorlegen


Geschrieben

Hab da was gefunden Sogge.

Kosten für Klassenfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (ALG II)
Kategorie: Rechtsprechung

Der Verband Deutscher Schullandheime weist darauf hin, dass die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassen- und Schulfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung übernommen werden!


Kinder von sozialschwachen Eltern brauchen nicht auf Klassenfahrten zu verzichten. Denn die Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schulfahrten nicht selbst bezahlen.
Darauf weißt der Verband Deutscher Schullandheime (VDS) noch einmal ausdrücklich darauf hin.

Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können. In dem entscheidenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch II § 23, Abs. 3 steht: „Leistungen für ... (3.) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. ...". Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben.


Geschrieben

Leider steht da aber nirgendwo das die Kosten voll übernommen werden.(natürlich ohne Taschengeld)


Geschrieben

Hier noch was!

01.07.2008
Hartz IV: Klassenfahrten werden voll von der Agentur übernommen
Die Agenturen für Arbeit sind verpflichtet, die Kosten einer Klassenfahrt für ein Kind des Beziehers von Arbeitslosengeld II (hier für eine neuntägige Reise auf die Insel Spiekeroog) grundsätzlich in voller Höhe als einmalige Leistung zu übernehmen. (Hier waren 235 € beantragt worden, die ARGE übernahm aber nur pauschal "maximal" 150 €. Das Sozialgericht Detmold verurteilte sie zur Zahlung auch der restlichen 85 €.) (AZ: S 10 AS 24/07)

Hier hast du auch ein Aktenzeichen, dass du der ARGE vorlegen kannst!


Geschrieben

Danke
Damit kann ich was anfangen. Mal sehen was meine ARGE dazu sagt


Geschrieben

Ich drück dir die Daumen, aber es dürfte eigentlich kein Problem sein!
Man sollte gegen derartige Bescheide dieser Behörde grundsätzlich Widerspruch einlegen, denn mehr als NEIN kann nicht kommen.
In diesem Fall weiss ich aber aus erster Hand, dass die Kosten übernommen werden.


Geschrieben

Ich glaube , daß es unterschiedliche Richtlinien gibt , je nach Bundesland .

Ich hab eine Kollegin , die auf 400€ Basis arbeitet , Hartz4 erhält , alleinerziehend .
Die Tochter hat Anfang des Jahres eine Klassenfahrt gemacht , Kosten in Höhe von knapp 250€ .
Die Arge hat 180€ übernommen , den Rest musste sie selber zahlen .
Auch ein Widerspruch hat nichts gebracht .
Man hat ihr gesagt , daß für den Rest der Kosten die Fördervereine oder die Schule zuständig ist .


Geschrieben (bearbeitet)

was durchaus möglich wäre geli , in dem fall würd ich mich mal aufs grundgesetz berufen :

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

und den paragraphen 3 so auslegen das auch niemand benachteiligt werden darf weil er im falschen bundesland wohnt .

ok , ist jetzt etwas sehr hochgegriffen und man muß abwägen ob es einem die sache wert ist .


bearbeitet von Schmuseloewe51
Geschrieben

@Schmuselöwe
Die Paragraphen lesen sich sehr schön
Aber auch jeder weiss das man es damit nicht sooooooo ernst nimmt


Geschrieben (bearbeitet)

Man hat ihr gesagt , daß für den Rest der Kosten die Fördervereine oder die Schule zuständig ist .



Die Arge schickt dem Antragsteller einen Antrag zu, auf dem die Schule angeben "muss", ob es diverse Fördergelder seitens der Schule gibt.
Verneint die Schule das, "muss" die ARGE die Klassenfahrt voll übernehmen.
Es kann ja nicht sein, dass dies von Behörde zu Behörde anders sein sollte und diese die Gesetze nach gut Dünken auslegen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ne,ne. Die Schule gibt dem Kind eine Bescheinigung mit wo die Kosten der Fahrt aufgezählt sind.
Diese Bescheinigung muss man dann zur Arge bringen

Ich werde aber berichten was die ARGE nun zu sagen hat.


Geschrieben (bearbeitet)

Ja, so ist es und diesen legt man der Arge vor, dann bekommt man von Seiten der Arge ein Formular, das man an die Schule weiterleiten muss.
Die Schule muss dort eintragen, dass die Klassenfahrt eine "Bildungsfahrt" ist und zum Nutzen der Klassengemeinschaft dient.
Es gibt in diesem Antrag einen Passus, der nachfragt, ob es von der Schule diverse Fördergelder gibt und ist dies nicht so, dann bekommt man den vollen Betrag!
Dies ist meine Erfahrung.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich habe von der ARGE keinen Antrag erhalten den ich weiterleiten musste.Weder bei meinem Sohn noch bei meiner Tochter.
Es kam nur nach 2 Wochen die Bescheinigung das die ARGE 98 € an die Schule überweist

Es scheint nicht nur das von Bundesland zu Bundesland unterschiede gemacht werden sondern von Stadt zu Stadt. Oder sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter
Anders kann ich mir diese Unterschiede nicht erklären


Geschrieben

Deswegen ist es gut, dass man sich nicht so einfach mit den Entscheidungen zufrieden gibt.
Bei der ARGE könnte man mehr als 1x vermuten, dass die rechte Hand nicht weiss was die linke macht.
Dies liest und hört man ja auch oft genug in diversen Medienberichten.
Wie gesagt, ich kann nur aus meinen eigenen Erfahrungen berichten und ich habe es so wie von mir geschildert erlebt.


Geschrieben



Also in Hamburg gibt es den Schulverein, wo alle die keine Unterstützung bekommen, einzahlen, jedes Jahr. Steht nun etwas an wissen die Lehrer ja schon wer finanziell nicht in der Lage ist und diese bekommen einen Antrag den sie beim Schulverein einreichen (macht meist die Schule). Wie das heutzutage weiter läuft weiß ich nicht, aber damals hat man mit diesen Unterlagen dann den Restbetrag beim Sozialamt beantragt.
Bezuschusst wird wer irgendeine Art Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, auch Wohngeld zählt dazu.

Das Problem ist das die meisten sich mit den Aussagen des Amtes zufrieden geben und nach einem Widerspruch nicht weitermachen. Meist hilft schon der Zusatz "Auf Anraten meines Anwaltes...."




Geschrieben

@Schmuselöwe
Die Paragraphen lesen sich sehr schön
Aber auch jeder weiss das man es damit nicht sooooooo ernst nimmt


stimmt schon , trotzdem sind es nun einmal geltende gesetze und in dem fall sogar grundrechte .
damit läßt sich schon etwas beginnen wenn es damit vor das sozialgericht geht , wo es durchaus richter gibt die anderer meinung sind als ein sachbearbeiter .

die klärung solcher fragen sind aber immer mit einem großen aufwand verbunden und ich denke hier muß jeder für sich abwägen ob er diesen aufwand in kauf nehmen möchte .


Geschrieben

Ich denke mal bis Freitag weiss ich mehr was meine ARGE dazu sagt . Ich berichte dann hier
Kleines Beispiel der Unwissheit der Sachbearbeiter: Hat man einen Behinderten in der Familie steht einem mehr Wohnraum bei der Wohnungssuche zu. Das wusste mein Sachbearbeiter zb nicht . Ich habe ihm dann ,freundlich wie ich nunmal bin , die Stelle gezeigt wo das geschrieben steht


Geschrieben



Steht bestimmt da wo auch steht das man nach 20 Jahren nicht gezwungen werden kann umzuziehen... ganz weit hinten und kleingedruckt..


Ach ja.... früher gab es den Sozielhifelei(d)tfaden, gibt das sowas heute auch noch... wär doch eine Hilfe wenn das jemand weiß...



Geschrieben

Ich darf mir jetzt ne grössere Wohnung suchen wenn ich möchte. Sie darf sogar 110qm gross sein.
Einen Haken hat die Sache. Die Kaltmiete darf 397,20 nicht überschreiten.
Also bleib ich mal schön hier wohnen


Geschrieben


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aber wenn man bei amazon das wort sozialhilfe eingibt, werden noch mehr angezeigt


69Liebhaber69-1967
Geschrieben



Das Problem ist das die meisten sich mit den Aussagen des Amtes zufrieden geben und nach einem Widerspruch nicht weitermachen. Meist hilft schon der Zusatz "Auf Anraten meines Anwaltes...."




Und WIE das hilft!
Vorallem, wenn man schon 3 Verfahren anhängig hat

Und auch mal rauslässt, das man GAR Kein Problem damit hat noch weitere Klagen ein zu reichen

Dann gibts sogar Kilometergeld, bzw Kostenerstattung von 2,80Euro, für die Abgabe des Fortsetzungsantrages, obwohl da unten drunter steht Kosten unter 6 Euro werden NICHT erstattet! DAS ist nämlich auch NICHT rechtens!


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