Ph**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) Ich denke nicht, das es hier darum geht, das er diese Nebentätigkeit nicht angemeldet hat. Und was seine sexuelle Standhaftigkeit mit seinem Job zu tun hat, ist mir auch ein Rätsel. bearbeitet Januar 26, 2017 von Saillady
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 In bestimmten Bereichen ja. Kollegin wurde gestern suspendiert.
rosly Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Generell geht das den arbeitsgeber nichts an, solange es der Firma nicht schadet. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet ist da schon weit mehr eingeschränkt. Selbst wenn du zuviele Strafzettel hast oder wegen nem Nachbarschaftstreit neh Anzeige hast, musst du manchmal schon bangen...
Pa**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Das ist auch keine Beleidigung! ich krieg zuviel bei dem ganzen Dummfug, der einfach unreflektiert weitererzählt wird....echt mal...
Ph**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) Das schlimme ist, das jemand "Gefällt mir" gedrückt hat. Für einige scheint dieses Thema ein guter Grund zu sein, mal so richtig auf die Polizei zu schimpfen. bearbeitet Januar 26, 2017 von CaraVirt Zitate entfernt, da Inhalt inzwischen gelöscht
Pa**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 ICH drück "Gefällt mir" hier unten drunter, weil du das Richtige sagst! Grüß nach Berlin
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Nebentätigkeiten müssen unter Beschreibung derselben angemeldet werden und das wäre in diesem Fall nie genehmigt worden. Besonders kritisch sieht der Dienstherr ( egal ob Bund oder Land ) es bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Die Möglichkeit der Erpressbarkeit spielt da eine große Rolle. Es gibt dazu auch schon Präzedenzfälle und von daher war das Verhalten ziemlich naiv. Die Veröffentlichung stellt dabei das Problem dar und natürlich auch eine eventuelle Vergütung.
kl**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Klar darf der das. Oder willst du eine Lehrerin die Pornos dreht für dein Kind?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Bei der Berufswahl Augen auf....und seine Freizeitaktivitäten wie filmen gut überdenken. Ich möchte auch nicht zur Ordnung gerufen werden von einen Herren den ich gestern beim lecken und vögeln auf DVD gesehen haben. Ganz ehrlich? Da würde mir Jeder Respekt abgehen!!
Hades638 Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 ( vor geilheit ) ist immer schlecht ! Klingt wie eine Entschuldigung.
Stefan920 Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Die BILD ist ja wohl das allerschlimmste Revolverblatt. Wer weiß, ob das überhaupt stimmt.
Mr**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Aber sicher darf er. Meiner hat sogar gewisse Richtlinien in den neuen Arbeitsverträgen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Wenn man beruflich in der Öffentlichkeit steht, kann teilweise schon weniger ein Kündigungsgrund sein. Schließlich repräsentiert man in gewisser Hinsicht das Unternehmen für das man arbeitet und schadet damit dem Ansehen. Also immer daran denken wenn Ihr versaute oder kriminelle oder nur peinliche Videos macht. Das Internet vergisst nicht! Viele Menschen haben den Job schon verloren weil sie besoffen gefilmt wurden und mal aus sich raus gekommen sind.
Seepgum Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Kann ich mir in dem Fall schon vorstellen. Er hat ja einen Beruf der in der Öffentlichkeit steht. Ist genauso bei anderen Beamten, oder Angestellten der Kirchen.
Goldenlong Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Na klar, als Polizist hast du eine Garantenstellung und bist in einer Vorbildfunktion. Leider ist das so und darüber muss man sich im Klaren sein. Wenn du bei einer Spezialeinheit bist, hast du das Glück eine Sturmmaske tragen zu müssen 😎
Fo**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Die Halbwahrheiten der BILD-Zeitung darf niemals als Diskussionsgrundlage dienen, nicht einmal ansatzweise! Wer auf Märchenstunde geht...dann Bitteschön!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Also bei einem "Repräsentativen" Job kommt sowas halt nicht in frage, weil das dann nicht in das Unternehmen passt. Wennst halt nur ein einfacher Angestellter bist muss sich wenig Gedanken machen. Kommt aber immer auf den Einzelfall an...
En**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Sicherlich hat der AG ein Recht, dem AN in solchen Fällen zu kündigen. Bei bestimmten Arbeitgebern ist das kein Problem! Einfach mal bei `nem Anwalt kundig machen und man ist schlauer. Und ganz unabhängig davon, ob der TE das aus der Blödzeitung hat... solche Fälle gab es immer wieder, Augen auf bei der Berufswahl und vorher überlegen, ob das was man da in seiner Freizeit macht, kompatibel mit dem Job ist.
Dies ist ein beliebter Beitrag. ho**** Geschrieben Januar 26, 2017 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 26, 2017 Ja, darf er. Und es ist empfehlenswert auch bei großer Geilheit trotzdem das Gehirn eingeschaltet zu lassen. So denn ein funktionsfähiges vorhanden ist😂
Ph**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 @Devotin9...Im Grunde gebe ich dir Recht. Journalismus unterliegt zum größten Teil Quellen, deren Aussage erstmal bewiesen werden muss. Heißt der geneigte Journalist kommt nicht ums recherchieren rum. Aber es gab wohl schon derartige oder ähnliche Fälle.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Hatte damals als Soldat beim Bund auch richtige Probleme bekommen als Beamter auf Zeit !!! Es ist ganz klar als verbot geregelt !! Steht im Vertrag !!!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Wenn Du bei der Polizei, der Bundeswehr oder der Kirche arbeitest, kann Dir eine Kündigung für einen Pornodreh durchaus drohen. In der Privatwirtschaft wird das lockerer gesehen. Falls das rauskommt, haben Deine Kollegen wenigstens ein schönes Thema für Klatsch und Tratsch im Büro. In der privaten Wirtschaft kann es dann kritisch werden, wenn Du mit den Pornos als Nebenverdienst Geld verdienst, in Deinem Arbeitsvertrag jedoch geregelt ist, daß Du keine Nebenbeschäftigung ausüben darfst oder nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Lädst Du einen privaten Porno hingegen irgendwo unentgeltlich im Internet hoch (Poppen, My dirty Hobby usw.) hat Dein Arbeitgeber aber keine Handhabe gegen Dich.
ho**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 vor 13 Minuten, schrieb Saillady: @Devotin9...Im Grunde gebe ich dir Recht. Journalismus unterliegt zum größten Teil Quellen, deren Aussage erstmal bewiesen werden muss. Heißt der geneigte Journalist kommt nicht ums recherchieren rum. Aber es gab wohl schon derartige oder ähnliche Fälle. Na klar gab es die!!! Niemand ist vor Dummheit gefeit, kein normaler Arbeitnehmer, und auch kein Staatsdiener. Wie übrigens gerade einige tausend km westlich anschaulich demonstriert wird!
sveni1971 Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Grundsätzlich ist es sicherlich jedem selbst überlassen, was er in seiner Freizeit macht, jedoch gibt es da eben Ausnahmen oder halt Grenzen. Macht er es gewerblich also als Zweiteinkommen, muss der Arbeitgeber es erlauben. Aber auch sonst könnte es vielleicht irgendwelche Dienstvorschriften geben, die vielleicht verletzt wurden. Das zu beurteilen ist Sache seiner Vorgesetzten und er kann sich ja entsprechend verteidigen. Ob das zwingend gleich zur Kündigung führt vermag ich zu bezweifeln. Letztlich ist es völlig egal, ob Polizist oder bei sonst einem Arbeitgeber, nehmen wir zum Beispiel einen kirchlichen Kindergarten, ich denke die Kirche würde auch keine Frau beschäftigen, die in ihrer Freizeit Pornos dreht. Bei einer Erotikfachverkäuferin wäre dies sicherlich nicht so problematisch.
Rolfi Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Ein Mensch der in seiner Freizeit in Pornos mitwirkt ist für den öffentlichen Dienst (und wahrscheinlich nicht nur für den) genauso untragbar wie ein Mensch der sich in seiner Freizeit Hooligenmäßig mit anderen Hooligens rumprügelt! Es wäre genauso wenig haltbar,wenn eine Lehrerin in ihrer Freizeit Pornos dreht! Wie sollen wir so Menschen ernstnehmen,die durch ihre Berufe doch auch für bestimmte Werte stehen?
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