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**Anklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Kritisch wird es nur, wenn man Tante Trude aus Buxtehude als Prozeßbevollmächtigten einsetzt.



Ich dachte, das ginge nur, wenn die gute Tante wenigstens zwei Staatsexamen hat???....oder nen guten Onkel mit denselben... das ginge ja auch seit diesem Jahr. Kann mich aber auch irren, bin ja nur dummer Ingenieur.


Geschrieben (bearbeitet)

Myrff, jetzt fang Du nicht auch noch an ^^.

Das bekommen Laien genauso hin wie Nichtlaien, weil Nichtlaien nämlich auch nichts anderes schreiben als: "In Sachen xxx gegen xxx wegen blablabla beantrage ich hiermit Akteneinsicht."

Der Unterschied: Diese 11 Wörter kosten, geschrieben durch einen Nichtlaien, Kohle.

Aber ja Myrffilein, Du hast ja im Prinzip Recht und ich bin still. Kann ja auch nix dafür, daß meine Finger jucken bei diesem Thema, weil gelernt ist halt gelernt.



Boing, wenn die Tante aus Buxtehude zwei Staatsexamen in Jura hat, dann ist das absolut kein Problem... auch nicht, wenn der Onkel von Tante aus Buxtehude dieselben in der Tasche hat. Noch wurde das Rechtsberatungsgesetz nicht gelockert, soll aber wohl spätestens nächstes Jahr der Fall sein.


So, und nun sollten wir mal wieder schön on topic werden, weil off topic hilft der Geli nicht weiter.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@geile

meine Enkeltochter hatte mal einen Autounfall (als Fußgänger), der Fahrer wollte unbedingt eine Teilschuld des Kindes durchsetzen, die Haftpflichtversicherung hat sich drum gekümmert.

Dannn kam die Ziviklklage, der Autofahrer wollte 2.740€ fürs Auto + 280€ fürs Mietauto. Das ganze wieder zur Versicherung, jeder Brief direkt an die Versicherung. Nach 19 Monaten kam ein Schreiben der Versicherung, dass die Ersatzansprüche des Autofahrers abgewehrt wurden, zwischendurch wurde ein Wiederaufnahmeverfahren der Strafsache abgewehrt.

Die Versicherungen haben die besseren Anwälte, es lohnt sich, die Versicherung dafür kämpfen zu lassen.

Onkel Helmut


Geschrieben

Nabend

es gibt eine seite im netz, wo anwälte gegen ein wirklich kleinen unkostenbeitrag fragen beantworten. wir haben das auch schon gemacht und auch wirklich relativ schnell (2 stunden?) eine antwort per mail bekommen. hat 20 euro gekostet und wir waren glücklich.

also : frag-einen-anwalt


Geschrieben

Du Foddo, ich glaube Erwin wollte damit zum Ausdruck bringen, das die meißten Jura-Laien kein blaßen Schimmer haben, wie sie Akten-Einsicht beantragen können



Eigentlich meinte ich mehr, daß die Ermittlungsbehörden diesen Anspruch gerne real aussitzen und man erstmal einen Anwalt nehmen muß, um diesen Anspruch durchzusetzen.
(pers. Erfahrung aus Verkehrsunfall)


Geschrieben

Hallöchen ...

ich hab damals , noch am selben Tag , meine KFZ-Versicherung über den Unfall informiert .
Das wohl übliche Prozedere , mit Fertigen eines Unfallberichtes etc.
Irgendwann kam von der Versicherung ein Schreiben , eine Hochstufung meiner Schadensfreiheitsklasse .

Das Schreiben des Anwaltes , daß der Ladung des Gerichtes beigefügt ist , ist so missverständlich , in so einem Kauderwelsch
geschrieben .

Ich hab eben meine Versicherung angerufen , die mir folgendes mitteilte .

Die Radfahrerin bzw. deren Anwalt hat meine Versicherung auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt . Da meine Versicherung dieser Klage nicht stattgegeben hat , wurde die Klage auf mich erweitert .

Nächste Woche hab ich einen Termin bei meiner Versicherung , mal sehen , was da " rauskommt " .
Die " Strafe " , die ich damals zahlte , war ein Bussgeld . Mit dieser Zahlung fand auch kein Eintrag ins Verkehrsregister statt .

Die andere Seite ist die Empörung, dass die Tante für ihre eigene Schuld am Ende noch entschädigt werden soll. Da würde mir auch der Hut hochgehen.


Ich weiß , daß man als Autofahrer immer auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu achten hat .
Und ich behaupte , was viele , die schon mit mir gefahren sind , auch bestätigen würden , daß ich eine umsichtige , vorausschauende Autofahrerin bin .

Fährt auf der falschen Seite, sieht Dich links stehen oder kommen, hat keinen Blickkontakt zu Dir, und fährt Dir voll in den Weg.


Die Radwege hier in der Stadt sind mit Pfeilen gekennzeichnet , die die Fahrtrichtung angeben .
Und ich glaube bis heute , daß sie mich nicht gesehen hat , weil sie in einem Affenzahn angeheizt kam .
Ich " kenne " die Klägerin seit über 10 Jahren , sie war zeitweilig mal meine Trainerin im Fitnessstudio .
Und ich kenne auch ihr " Fahrverhalten " , wenn sie mit dem Rad unterwegs ist , eine " Rampensau " ist ein Waisenkind dagegen .

Was mich masslos ärgert , daß sie mich damals sogar noch beruhigte . Das war mein erster Unfall in so einem Ausmass und ich hatte immer Angst davor , mal in sowas involviert zu sein , in einen Unfall mit einem Menschen .
Sie war diejenige , die damals neben mir sass und mich beruhigt hat , mir sagte , daß man das kaputte Rad ersetzen kann , daß die Platzwunde am Kopf schlimmer aussieht , als sie wohl ist und das das Knie auch wieder heile wird ( sie hatte Abschürfungen ) .
Und jetzt das ?

Was mich richtig wütend macht ist , daß mir vom Anwalt vorgeworfen wird , daß ich nicht nach rechts geschaut hätte !
Und das ich durch mein " verkehrswidriges Verhalten " diesen Unfall quasi provoziert hätte .
Ich müsse ja auch damit rechnen , daß auf diesem Gehweg ( der neben dem Radweg liegt ) ein Kind von der falschen Seite kommt .

Seit dem Unfall im Oktober ist mein Fahrverhalten hier in der Innenstadt noch umsichtiger und vorsichtiger geworden , wie es eh immer schon war .
Ich wollte nach dem Unfall erstmal kein Auto mehr fahren , ein Gespräch mit meinem Vater damals machte mir aber klar , daß das wohl der einzige Weg ist , daß zu verdauen .
Sonst wäre ich wohl nie wieder in ein Auto gestiegen , die Angst war immens .


Nunja , ein bisschen ruhiger bin ich nach dem Telefonat mit meiner Versicherung , mal sehen , was beim Termin nächste Woche rauskommt .

Euch allen ganz lieben Dank , für unzählige Tips , hier und per PN .
Ich war noch nie in so einer Situation , wusste viele Dinge , die hier von Euch erläutert wurden , nicht .

DANKE !


Geschrieben

Geli, es ging mir genauso nach meinem Unfall mit dem Fussgänger. Er wollte einfach ins Krankenhaus, damit er was warmes zu Essen bekommt. War ein Obdachloser.

Ich könnte danach auch kaum Auto fahren, und seitdem fahre ich sehr sehr vorsichtig. Ich weiss, dass sogar wenn jemand sich umbringen will, ist der Autofahrer trotzdem der schuldige

Hätte nie gedacht, dass wenn die Schmerzensgeldklage auf die Fahrerin erweitert werden kann, wenn die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat...

Bitte halte uns auf dem Laufenden!


Geschrieben


Hätte nie gedacht, dass wenn die Schmerzensgeldklage auf die Fahrerin erweitert werden kann, wenn die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat...



Es ist allgemein üblich, bei Rechtsstreiten um Schadensersatz aus Verkehrsunfällen den Fahrer (ggf. auch den Halter) mitzuverklagen: damit wird dieser als Zeuge ausgeschaltet (ist ja nunmehr Prozesspartei). Außerdem freut derlei den Anwalt der Versicherung: es winkt die Erhöhungsgebühr (mehrere Auftraggeber).


Geschrieben

Das Problem ist, daß Radfahrer prinzipiell auch dann Vorfahrt haben, wenn sie auf einem Radweg in der falschen Richtung unterwegs sind. Die Gerichtsurteile zum Anteil der Haftung von Kraftfahrzeugführern und "Geisterradlern" sind jedoch nicht einheitlich.

Wichtig wäre m.E. in dem Fall, der hier zugrundeliegt, klarzustellen, daß (a) wiederholt nach links UND rechts Ausschau gehalten wurde sowie (b) eine Aussage zu machen UND Zeugen beizubringen, die das rücksichtslose Fahrverhalten (Affenzahn/Rampensau) der Radfahrerin belegen.

.


Geschrieben

Bitte halte uns auf dem Laufenden!


Mache ich auf alle Fälle


Wichtig wäre m.E. in dem Fall, der hier zugrundeliegt, klarzustellen, daß (a) wiederholt nach links UND rechts Ausschau gehalten wurde sowie (b) eine Aussage zu machen UND Zeugen beizubringen, die das rücksichtslose Fahrverhalten (Affenzahn/Rampensau) der Radfahrerin belegen.



Ich habe damals einen Unfallbericht an meine Versicherung gesandt , mit genauer Skizze des Unfallortes .
Auch eine schriftliche Aussage bei der Polizei erfolgte ...
Auszug ...

Bevor man dort auf die Hauptstrasse fahren kann ist ein Radweg und dann die Busspur .
Ich wollte rechts abbiegen , Blinker gesetzt , hab nach links geschaut und sah , daß in Höhe des ******* ( eine Kneipe ) ein Bus auf der Busspur fuhr .
Auf der rechten Seite war frei und ich vergewisserte mich nochmal links , ob es noch reichen würde , vor dem Bus rauszufahren . Ein Blick dann nochmal nach rechts und ich rollte an .
Dann gab`s einen Schlag und ich sah , daß mir eine Radfahrerin vor`s Auto geknallt war .
Ich hab sofort die Warnblinkanlage angemacht , bin ausgestiegen und hab nach der Radfahrerin geschaut . Einer hinzugeeilten Passantin drückte ich mein Handy in die Hand , mit der Bitte , die Polizei und den Rettungsdienst zu verständigen .


Wie gesagt , es gab einen Zeugen , der ausgesagt hat , daß ich keinerlei Chance hatte , den Unfall zu verhindern .
Nur hab ich leider von diesem Menschen keinerlei Personalien und wüsste auch nicht , wie ich an diese rankommen soll .
Ich denke aber , daß er an dem Termin im August auch anwesend ist ( hoffe ich ) , da ja mit Sicherheit alle Zeugen geladen sind .


Geschrieben

@geile

wenn die Zeugin im Polizeiprotokoll auftaucht, dann ist sie dort bekannt. Ihre Aussage bekommt dein Anwalt, du hast meist keine Chance, es sei denn, du kannst das sehr gut begründen.

Anwälte können die Protokolle anfordern, auch wenn der Starfteil des Vorfalls bereits erledigt ist, die Akten müssen mind. 10 Jahre aufbewahrt werden (gesetzliche Vorschrift, diese gilt übrigens auch für Firmen, zumindest bei Streitigkeiten.

Bei deinem Termin bei der Versicherung kannst du nachfragen, ob man dir die Protokolle aushändigt, die Versicherung hat die Protokolle genau so vorrätig.

Onkel Helmut


Geschrieben

Hier gilt unbesehen das berühmte "Gelbe Seiten"-Prinzip: Man sollte jemanden fragen, der sich wirklich damit auskennt.....ergo: Anwalt konsultieren

PS: Wenn jemandem das schon dreimal passiert ist, dann qualifiziert das nicht unbedingt auch das Auskennen....


Geschrieben

Ich habe nach meinem Unfall, wo der Fussgänger sich unbeding vor einem Parkenden Auto umbringen wollte, eine interessante TV Sendung gesehen:

Es ging halt um Unfälle mit Personenschaden, wenn halt die Fussgänger angefahren werden.

Langer Rede kurzer Sinn, wenn man auf der Autobahn z.b. Nachts ein Tier überfährt, dann zahlt die Teilkasko entstandenen Kosten, wenn man auf der Autobahn z.b. Nachts einen Menschen anfährt, weil er z.b. betrunken aus dem Auto gestiegen ist und auf der Autobahn spazieren gehen wollte... (übrigens, passiert nicht so selten) dann hat man sogar eine Klage wegen schwerer Körperverletung am Hals. Auch wenn es klar ist, dass Fussgänger nicht auf die Autobahn gehören.

Wir als Autofahrer müssen halt immer damit leben und damit rechnen, dass sowas passieren kann. Einzige Lösung die ich sehe, ist halt der Nachtsichtgerät in den Autos, der mit Infrarotwärmekamera Nachts am Displey alle "lebendige Objekte" auf der Straße in Rot darstellt. Nachteil, das Nacthsichtgerät wird bis jetzt nur in den neuesten Modellen von BMW der 7.er Reihe eingebaut. Das Auto kann ich mir nicht leisten und wenn ich sogar könnte, dann würde ich es nicht kaufen, da es zu gross für eine kleine Frau ist.


Geschrieben

ganz selten kann man auch mit fußgängerunfälle mal glück haben, jedenfalls was das juristische angeht. ich habe vor ein paar jahren eine junge frau auf die haube genommen, die bei rot über die fußgängerampel laufen wollte, um die straßenbahn noch zu bekommen. zum glück gab es zeugen, die das bestätigen konnten. ich habe dann tatsächlich meinen schaden am auto von ihr ersetzt bekommen.

trotz alledem ist es alles andere als ein gutes gefühl, plötzlich jemanden auf der haube zu haben. einer der polizisten, die dann zahlreich erschienen, heiterte mich auch noch damit auf, dass er mir erzählte, bei seinem letzten einsatz an der gleichen stelle sei der fußgänger dann mit schädelbruch im krankenhaus verstorben. mein "opfer" hatte wahnsinniges glück und nur ein paar prellungen und schürfwunden. aber geschockt war ich trotzdem. eigentlich gab es an dem abend was zu feiern für mich, aber das wurde dann nix mehr...


Geschrieben

Kölner, das wundert mich jetzt aber. Wenn Polizisten vor Ort waren, dann gab es sicherlih einen Unfallbericht mit Personenschaden. Und Kosten für Polizeieinsatz und womöglich auch den Krankenwagen der vor Ort war, will man dann von dir ersetz bekommen.

Entweder kommt noch was, oder du hast dich ausreden können nur dadurch, dass du ein selber ein Anwalt bist


Geschrieben

nöö sam, da kommt nix mehr. obs dran lag, dass ich anwalt bin, weiss ich natürlich nicht. klar gabs unfallbericht und den ganzen tätärätä, aber es ist wirklich gar nix mehr gekommen, weder wegen bußgeld noch irgendwelcher einsatzkosten. war aber wie gesagt auch mittels zeugen klar, dass die gute bei rot über die fußgängerampel gelaufen ist, während ich bei grün gefahren bin.

da das ganze hier auf der inneren kanalstraße passiert ist, wo man immerhin 70 fahren darf, waren irgendwie alle froh, das fast nichts passiert ist. hilfreich war sich auch, dass mein "opfer" das genauso sah und auch nicht streitlustig war


Geschrieben

Liebe Geli,
ein Bußgeldbescheid sollte innerhalb von drei Monaten zugestellt werden, es sei denn Dir wurde ein Anhörungsbogen zugesandt oder eine Anhörung hat innerhalb der drei Monate stattgefunden. Auch die Bekanntgabe das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, kann die Dreimonatsfrist auf sechs Monate verlängern. Ich glaube aber dies ist in Deinem Fall nicht geschehen.
Ich kann mich den Empfehlungen, Dir einen Anwalt zu nehmen nur anschließen. Sehr oft helfen die Versicherungen gut weiter, zumindest ist es mir so ergangen, wo ich wegen Fahrerflucht richtig in der Tinte saß, so mit Staatsanwalt uns so. Mein "Unfallgegner" hat sich dann als Bande herausgestellt, welche im Münchner Raum aktiv war und an diesem einen Tag schon neun Schäden an einem Jaguar zur Anzeige gebracht hat.
Also lass Dich nicht einschüchtern, Du kommst nicht in den Knast und wir werden uns auch in Zukunft an einer freilaufenden Geli erfreuen können.
LG, Alzi


Geschrieben (bearbeitet)

Du hast fahrlässig einem anderen Verkehrsteilnehmer beim Betrieb deines KFZ im öffentlichen Strassenverkehr einen Schaden zugefügt, bzw. trifft dich eine Teilschuld an demselben.
Das begründet einem Schadensersatzanspruch gegen dich, der aber von deiner Versicherung befriedigt werden muss.
Wofür hat man sonst ne KFZ-Haftpflichtversicherung?
Ausnahmen gibt es z.B. bei Fahrerflucht, Vorsatz,grober Fahrlässigkeit etc..
Und selbst dann muss die Versicherung soweit mir bekannt ist erstmal in Vorleistung gehen und kann dich nachher nur dafür in Regress nehmen.
Red nochmal mit dem Justiziar von deiner Versicherung darüber, was das Ganze soll und mach dich bei der Verbraucherberatung schlau bzw. nimm dir besser noch einen Anwalt.
Manche beraten sogar gänzlich kostenlos wenn sie nachher das Mandat haben können, ausserdem gibts auch im Zivilrecht unter bestimmten Voraussetungen Prozesskostenhilfe durch das Gericht.
Und lieber dem Anwalt ein bisschen Kohle für ehrliche Arbeit geben als der doofen Radfahrerin dafür, dass sie zu blöd zum radfahren ist.
Kann ja ned sein, dass man hunderte von Euro für ne Versicherung zahlt und dann mit solchem Mist belästigt wird.
Alles meine Privatmeinung ohne den genauen Sachververhalt ermittelt zu haben oder irgendeine Verbindlichkeit anzuerkennen.
Und gib Gas, ned in Foren posten drüber und sinnlose Laienmeinungen sammeln, sondern mit Profis drüber reden.
Laienmeinungen sind bei der Komplexität des deutschen Rechts nicht die Tastenabnutzung wert die sie erzeugt haben.
Sonst verpasst du irgendwelche Fristen und bist am Arsch, obwohl du eigentlich anfangs im Recht gewesen wärest.
Ich freue mich auf Rückmeldung, sobald du eine Anwaltsmeinung darüber hast bzw. das Verfahren durch ist.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Nunja , ein bisschen ruhiger bin ich nach dem Telefonat mit meiner Versicherung , mal sehen , was beim Termin nächste Woche rauskommt .



mich würde es wundern, wenn du nen extra Anwalt brauchst.
aber welches Schreiben du genau bekommen hast, weis man eben nicht, aber bist auf dem richtigen Weg, bei sowas immer an die Versicherung gehen.


Geschrieben

mich würde es wundern, wenn du nen extra Anwalt brauchst.



Die Versicherung bezahlt nur den von ihr ausgesuchten Anwalt!


Geschrieben (bearbeitet)


Alles meine Privatmeinung ohne den genauen Sachververhalt ermittelt zu haben oder irgendeine Verbindlichkeit anzuerkennen.
Und gib Gas, ned in Foren posten drüber und sinnlose Laienmeinungen sammeln, sondern mit Profis drüber reden.
Laienmeinungen sind bei der Komplexität des deutschen Rechts nicht die Tastenabnutzung wert die sie erzeugt haben.



Wie möchtest Du Deine Meinung nun eingeordnet sehen:

a. sinnlose Laienmeinung
b. sinnvolle Profimeinung


bearbeitet von linguafabulosa
**Userhilfe - Zitat**
Geschrieben

Und gib Gas, ned in Foren posten drüber und sinnlose Laienmeinungen sammeln, sondern mit Profis drüber reden.



Ob , wie , wann , warum , wieso ich wo poste ist immer noch meine Sache .
Und ich hab hier unzählige Tips bekommen , die mir weitergeholfen haben !


Geschrieben

Hi Geile,
bist du denn schon weitergekommen ?
Gruß Gaby


Geschrieben

Nein noch nicht , aber ich hab diese Woche Termin bei meiner Versicherung .
Ich werd auf alle Fälle hier posten , wie`s weitergeht .


Geschrieben

OK, wünsche dir viel Glück und das Wohlwollen des Richters
Gruß Gaby
ps. es ist schon erschreckend was so mancher Richter für Urteile verhängt


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