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**Anklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

ich denke die Rechtsprechung ist da so, dass hinweise auf die Gefahr sein müssen, oder sie sichtbar sein muss.
.. vorsicht bissiger Hund, ...
Glasscherben auf der Mauer kann man ja nicht sehen, aber mit nem Schild wäre auf die Gefahr hingewiesen...
...auf der Leiter benutzung auf eigene Gefahr gestanden hätte oder ein Schild sprosse defekt...



Dann mache ich am besten geleich einen großen Aushang:
Bei Einbruch wird ohne Anruf geschossen!

Im übrigen ist das, was hier im Thread über unsere Rechtsprechung steht, meist so absurd, dass es garantiert richtig ist. Wieder einiges dazugelernt.


  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Soooo .... ich hab Post von " meinem " Anwalt .

Ich war selber bei ihm vor knapp 2 Wochen und er hat mich weitgehendst beruhigt .


Der Anwalt hat jetzt ein Schreiben ans hiesige Amtsgericht geschickt , in dem er schreibt , daß die Klage abzuweisen ist .

Zitat :

" Es mag sein , daß die Klägerin aus Bequemlichkeit die falsche Seite benutzt hat . Das ändert aber nichts an der Verbotswidrigkeit ihres Verhaltens .

Völlig ins Leere geht der Hinweis der Gegenseite auf eventuelle Berechtigung von Kindern . Die Klägerin ist unstreitig
erwachsen . Sie kann sich deshalb nicht darauf berufen , daß Kinder berechtigt gewesen wären , den Radweg zu befahren , ganz abgesehen davon , daß auch ein Kind nicht berechtigt gewesen wäre , den Radweg in der falschen Richtung zu befahren . "



Aufgrund der eingeschränkten Sicht durch die Bebauung an dieser Ausfahrtsgasse , aus der ich kam , seien die Radwege in jeweiliger Fahrtrichtung gekennzeichnet .
Und mein Anwalt ist der Auffassung , daß mich eine 25% - ige Schuld und die Klägerin eine 75% - ige Schuld an diesem Unfall trifft .


Ich bin gespannt , wie das weitergeht .
Der Termin im August ist erstmal ein sogenannter " Vergleichstermin " .
Mein Anwalt hat mir erklärt , daß dort die Anwälte sitzen , der Richter fragt " Werden sie sich einig " ( so in der Art ) und wenn es dort zu keiner Einigung kommt ( wovon er ausgeht ) , dann gibts einen neuen Termin , bei dem ich dann erscheinen muss .


Geschrieben

Völlig ins Leere geht der Hinweis der Gegenseite auf eventuelle Berechtigung von Kindern . Die Klägerin ist unstreitig
erwachsen .

Nur ein Nebengedanke:

Ist es eigentlich tröstlich, dass auch Anwälte ihre Zeit mit Off-Topic-Ausschweifungen vertrödeln? Oder kostet so ein erkennbarer Unfug am Ende gar noch das Geld der Mandanten?

Der Termin im August ist erstmal ein sogenannter " Vergleichstermin " .
Mein Anwalt hat mir erklärt , daß dort die Anwälte sitzen , der Richter fragt " Werden sie sich einig " ( so in der Art ) und wenn es dort zu keiner Einigung kommt ( wovon er ausgeht ) , dann gibts einen neuen Termin , bei dem ich dann erscheinen muss .

Für diese Farce muss irgendwer die Kosten tragen.

Richter: Der Steuerzahler.
Anwalt Kläger: Rechtsschutz der Klägerin?
Anwalt Beklagte: Haftpflicht der Beklagten?

Nichts gegen Rechtsstaatlichkeit, aber manchmal treibt sie merkwürdige Blüten.


Geschrieben


Für diese Farce muss irgendwer die Kosten tragen.

Richter: Der Steuerzahler.



Irttum: die Anrufung der Gerichte ist auch kostenpflichtig. Die Gerichte nehmen Vorschuss: die Gesamtkosten sind vorzustrecken!


Geschrieben

Bei Streitwerten in dieser Größenordnung kommt nur leider sehr wenig Geld in die Gerichtskasse. Kostendeckend wird es erst dann, wenn die Streitwerte bei 1 Mio. oder höher sind. Auch die Anwälte werden bei diesen Fällen nicht reich, es sei denn, sie treffen gesonderte Honorarvereinbarungen. Das wollen aber vielen Mandanten nicht, was bei einem Stundensatz von 300 bis 500 € auch nicht verwundert.


Geschrieben

Ist es eigentlich tröstlich, dass auch Anwälte ihre Zeit mit Off-Topic-Ausschweifungen vertrödeln?



Was ist denn daran Off-Topic? Der Klägervertreiter hat eine Behauptung in den Raum gestellt und der Beklagtenvertreter bestreitet diese. Täte er das nicht, könnte die Behauptung als zugestanden gelten. Böse Haftungsfalle...

Für diese Farce muss irgendwer die Kosten tragen.



Eine der Parteien wird das schon freiwillig tun oder dazu verurteilt werden, oder auch beide gequotelt...


Geschrieben

Nur ein Nebengedanke:

Ist es eigentlich tröstlich, dass auch Anwälte ihre Zeit mit Off-Topic-Ausschweifungen vertrödeln? Oder kostet so ein erkennbarer Unfug am Ende gar noch das Geld der Mandanten?


Also als " Off-Topic-Ausschweifungen " sehe ich das Ganze nicht !
Es geht hier um Schadensersatz und Schmerzensgeld und die Frage der " Schuldaufteilung " .


Geschrieben

"The opera ain't over before the fat lady sings". Die "Fat Lady" trägt hier ein schwarze Robe mit Samtbesatz. Warten wir also den Prozessausgang ab.


Geschrieben

Also als " Off-Topic-Ausschweifungen " sehe ich das Ganze nicht !

Was hat denn Dein Unfall und Deine Schadenersatzpflicht damit zu tun, ob ein Kind dort hätte fahren dürfen... Oder ob es dem verboten gewesen wäre?

Es geht doch nicht darum, was gewesen wäre, wenn Dir ein Kind reingefahren wäre, sondern um den Unfall, der tatsächlich passiert ist.

Da werden Spiegelfechtereien ausgefochten. Meiner bescheidenen Meinung nach.


Geschrieben

ist ja mal der hammer; die wollen alles von uns speichern, und bei sowas sind 2kb zuviel!
oder hat das dann mit personenschutz zu tun. kann dir leider nicht weiterhelfen!!! aber viel glück wünsch ich bei dem shit trotzdem! GOOD LUCK!! sg


Geschrieben

Vielleicht bin ich ja verständnisresistent....aber ich lese das so:

Gegenseite: Das ist zu 100% die Autofahrerin schuld, sie hätte besser aufpassen müssen, weil da ja auch Kinder aus der falschen Seite hätten kommen können

Geile's Anwalt: Jep, hätte, wennste, aber..... Die Radfahrerin ist nunmal kein Kind und hätte es besser wissen müssen und somit den Unfall vermeiden können.

Vermutete Antwort vom Richter: Beide haben irgendwie Recht, also teilen wir die Schuld.......


  • 2 Monate später...
Geschrieben

Sooooooooo

Am 04.08. war der Gerichtstermin .
Das Gericht ist mit meinem Anwalt der Auffassung , daß das weit überwiegende Verschulden an dem Zusammenstoss bei der Gegenseite
( also der Radfahrerin ) liegt .
Somit sei sie mit den gezahlten Beiträgen bestens bedient .
Mein Anwalt hat in diesem Sinne die Abeweisung der Klage beantragt .

Am 09.September wird das Gericht seine Entscheidung verkünden und ich bin gespannt .

Was mich richtig , richtig zornig macht ...
Die Radfahrerin ist natürlich weiter mit dem Rad unterwegs .
Zweimal hatte ich seitdem die Situation , daß ich sie fast wieder auf der Motorhaube gehabt hätte !
Und warum ?
Weil sie scheinbar NICHTS gelernt hat und den Radweg immer und immer wieder auf der falschen Seite befährt !
Ich hab mir geschworen , daß ich beim nächsten Mal aus dem Auto aussteige und sie anspreche ...


Geschrieben

Hey Geli,
würde mich ja für dich freuen, wenn das so glimpflich abgeht und du nichts extra zahlen musst.

Was die Radfahrerin angeht, manche Leute sind einfach beratungsresistent. Sogar für ihre eigenen Erfahrungen. Ich habe auch mal so einen Unfall verursacht ( allerdings als Radfahrer), und ich hab meine Lektion daraus gezogen. Ich schaue immer GENAU hin bevor ich über die Straße fahre.
Sprich sie mal an, vllt kriegst du dann noch was wegen Beleidigung oder so...


Geschrieben

Hallo,

versuch es mit der örtlichen Presse! Eine Anzeige fertig machen, das Du Zeugen suchst, die die Vorfall beobachtet haben!

Und wenn Du sie öfters siehst,wie sie den selber Fehler immer, und immer wieder macht... mach Fotos fürs Gericht. Das hört sich ja fast so an, als wenn die das professionell macht. Autofahrerabzocken...Schmerzensgeld

LG


  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Heute kam die Bestätigung in schriftlicher Form ...

" Wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen , daß die Klage der Gegenseite in vollem Umfang abgewiesen wurde " .


Geschrieben

war ja auch irgendwie zu erwarten, wenn sie Teilschuld hat, dann kann sie nicht auch noch Schmerzensgeld bekommen.

aus der Sicht des überzeugten Fahradfahrers muss ich anmerken das es zwar teilweise verboten ist auf der falschen Seite zu fahren, dennoch hat man halt Vorfahrt wenn man sich auf der Hauptstraße befindet

Dennoch fahre ich grundsätzlich recht vorsichtig wenn ich auf der falschen Seite fahre.

Bußgeld kostet es übrigens auch, wenn man gar keine Schuld hat und zwar für "fahren auf der falschen Seite, mit Unfallfolge"

Damals 50 €


Geschrieben

aus der Sicht des überzeugten Fahradfahrers muss ich anmerken das es zwar teilweise verboten ist auf der falschen Seite zu fahren, dennoch hat man halt Vorfahrt wenn man sich auf der Hauptstraße befindet


Es ist nicht " teilweise " verboten .
Sobald ein Radweg mit Pfeilen für die Fahrtrichtung gekennzeichnet ist ( so wie es in diesem Fall bei mir war ) ist der Radfahrer verpflichtet , die richtige Seite zu nutzen !
Und in diesem Fall greift auch nicht die automatische Vorfahrt .

Als Radfahrer hat man sich genauso an die Regeln im Strassenverkehr zu halten , wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch .

Das ist nicht auf meinem " Mist " gewachsen , so hat das Gericht es begründet .


Geschrieben

und warum bekommst dann Teilschuld?

warum weißt die ADAC Zeitung ständig darauf hin das man auch auf Fahrradfahrern aus anderen Richtung achten muss?


Geschrieben

Weil das eine Sache der Polizei ist .
So hat mir das der Anwalt erklärt .
Und das Bussgeld hat nix damit zu tun , wer an dem Unfall die Schuld trägt .

Es gibt Radwege , die in Fahrtrichtung gekennzeichnet sind und eben auch viele , die nicht gekennzeichnet sind .
Im Falle einer Kennzeichnung ist die Sachlage klar , wenn der Radler die falsche Seite benutzt .


Geschrieben (bearbeitet)

Komisch das es dann immer Ermessenssache ist und trotzdem Autofahrer eigentlich immer mindestens Teilschuld haben, oder?

Sicherlich ist es verboten auf der falschen Seite bzw. auf dem fußweg zu fahren, dennoch bekommst der Autofahrer ja Schuld weil er die Vorfahrt nimmt.

Würdest Du auf der Hauptstraße fahren, dann würdest Du ja keine Schuld bekommen.

Ein Kraftfahrer missachtet die Vorfahrt des Radwegbenutzers, auch wenn dieser in die falsche Richtung fährt; der Radfahrer nimmt auf dem parallel verlaufenden Radweg dennoch an der Vorfahrt der Vorfahrtsstrasse teil. Zudem berücksichtigt das Gericht, dass der Kraftfahrer erst angehalten hat und den Radfahrer so im Vertrauen gewiegt hat, er werde die Vorfahrt achten.
Den Radfahrer trifft aber ein Mitverschulden von 1/3, weil er den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat. Ergebnis: 2/3 Mitverschulden Kraftfahrer; 1/3 Radfahrer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2004, Az. 24 U 118/03).


Das Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radweges erhalten. Dies entschied das OLG Düsseldorf.
Weit verbreitet ist die Unkenntnis unter Radfahrern, daß Radwege nur in bestimmte Richtungen (Blickrichtung des Verkehrsschildes) freigegeben sind. Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden. Oftmals ist es so, daß gerade die Radfahrer, die einen Radweg in verkehrter Richtung benutzen, in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, da Kraftfahrer "in die falsche Richtung schauen". Die Frage, ob hierdurch der Radfahrer auch sein Vorfahrtsrecht verliert, wenn er einen Radweg auf der Vorfahrtsstraße in verkehrte Richtung benutzt, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten. So verneint das Oberlandesgericht Bremen (DAR1997, Seite 272 ff.) das Vorfahrtsrecht. Hingegen hat das Oberlandesgericht Hamm bereits in mehrfachen Entscheidungen das Vorfahrtsrecht bejaht. Nunmehr hat sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen und gibt auch dem verbotswidrigfahrenden Radfahrer weiterhin das Vorfahrtsrecht (OLG Düsseldorf, NZV 2000, Seite 506).


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

aus der Sicht des überzeugten Fahradfahrers muss ich anmerken das es zwar teilweise verboten ist auf der falschen Seite zu fahren, dennoch hat man halt Vorfahrt wenn man sich auf der Hauptstraße befindet


Dann biste ja ein Geisterfahrer! Also ne... falsche Radwegseite find ich ja schon schlimm, aber auf der Straße??


Und eine Teilschuld hat ein Autofahrer fast immer wenn er mit nicht autofahrenden Verkehrsteilnehmern kollidiert. Nennt sich Gewährleistungshaftpflicht und ist noch aus Zeiten wo es viele Fußgänger und wenige Kutschen gab.


Ach ja, und wenn der Radfahrer dieses Vorfahrtsdingens für sich beansprucht, dann muss er auch bei rot halten, auch wenns nur ein Überweg und keine Kreuzung ist!



Geschrieben

@ curi

es ging um falsche seite in Bezug auf Radwege.

Die Teilschuld entsteht durch das nichtverwirken des Vorfahrtsrecht. Denn würde man aus einer Nebenstraße fahren mit dem Rad und eine Unfall bauen, dann bekommt der Fahrradfahrer die volle Schuld!

Bei Rot hat man keine Vorfahrt, oder?

Wann hast Du denn Deinen Führschein gemacht?

Und wo bitte kann ein Fahrradfahrer bei einem Übergang von einem Auto angefahren werden?

Kein Wunder das alle nen Nachtest für die Senioren fordern


Geschrieben

Danke Curi , mir ist dieses Wort Gewährleistungshaftpflicht nicht eingefallen .

Denn würde man aus einer Nebenstraße fahren mit dem Rad und eine Unfall bauen, dann bekommt der Fahrradfahrer die volle Schuld!


Eben nicht !
Weil ...

Und eine Teilschuld hat ein Autofahrer fast immer wenn er mit nicht autofahrenden Verkehrsteilnehmern kollidiert.


Das Wort " fast " kann man hier streichen . Der Autofahrer hat immer eine Teilschuld , welches aus der Gewährleistungshaftpflicht
resultiert .

Und wo bitte kann ein Fahrradfahrer bei einem Übergang von einem Auto angefahren werden?


Also bei mir hier in der Stadt gibt`s zig Überwege , auf denen ein Autofahrer mit einem nicht autofahrenden Verkehrsteilnehmer kollidieren kann .


Geschrieben

ich lerne ja gerne was dazu aber selbst googel findet zum Thema Verkehr und Gewährleistungshaftpflicht nichts.

Und es ist definitiv nicht so das man mindestens Teilschuld bekommt, wenn ein erwachsener Fahradfahrer plötzlich auf die Straße fährt.

sonst könnte ja jeder vors Auto springen und auf Schadensersatz hoffen, das mag bei kleinen Kinder sein, aber nicht bei Erwachsenen, oder?

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, denn ich kennen nur die Version das man aus der Nebenstraße gegenüber der Hauptstraße Vorfahrg gewähren muss. Das ich auf der Hauptstraße ständig gucken müsste ob irgendwo ein Fahradfaher rausgeschossen kommt wäre mir persönlich neu.


Geschrieben




Mir fehlen heut ein wenig die Worte, aber zum Glück ja nicht die die anderen fehlen

Ich meinte, Sin, wenn du auf dem Radweg entlang einer "Vorfahrtsstraße, (oder wo auch immer) an eine Fußgängerampel (fiel mir vorhin nicht ein) kommst, und diese rot ist, musst mit den Autos zusammen anhalten und die Fußgänger rüber lassen, hier nun eben über den Radweg!


Es gibt keinen Schadensersatz wenn du vor ein Auto hüpfst. Doch im größten Teil aller Fälle trägt jeder seinen Schaden selbst.


Ach ja... und es macht auch einen kleinen Unterschied bei den Gerichten, wie schnell der Radfahrer war. Denn heute ist ein Mountainbiker ja bald schneller als ein Mofa...



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