Th**** Geschrieben September 24, 2008 Geschrieben September 24, 2008 Danke, der Anwalt hatte uns das damals mit den Kutschen und den Fußgängern erklärt, da war ja noch nix motorisiert
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 24, 2008 Geschrieben September 24, 2008 Interessantes Gesetz. Schadensersatzpflichtig ist nämlich nicht der Fahrer (außer bei eigenem Verschulden) sondern der Halter! Allerdings stellte das OLG Nürnberg fest: # eine Enthaftung für die nach § 7 StVG begründete Betriebsgefahr über § 9 StVG möglich ist, # im Rahmen der Abwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB nur solche Umstände berücksichtigt werden, die zweifelsfrei feststehen, # die Beweislast für die die Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers erhöhenden Umstände der Fußgänger oder Radfahrer trägt. In dem Fall ging es nämlich um ein Fahrradfahrer der die Vorfahrt genommen hatte und dem keinerlei Schadensersatz zu gesprochen wurde. Ergänzung: §9 StVG verweise bei materiellen schadensersatz auf §254 BGB, welcher die Mitschuld bei Schadenersatzansprüchen regelt. Ist die Mitschuld deutlich höher, ist daher eine Enthaftung möglich.
En**** Geschrieben September 24, 2008 Autor Geschrieben September 24, 2008 Mir hat es der Anwalt , sowohl mündlich als auch schriftlich , mit der Gewährleistungshaftpflicht erklärt . Jetzt hab ich mich mal beim ADAC schlau gemacht , der folgendes sagt : " Autofahrer haften immer ein bißchen mit, auch wenn sie für den Unfall gar nichts können. Ihre "Betriebsgefahr" beginnt, sobald sie den Zündschlüssel drehen. "
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 24, 2008 Geschrieben September 24, 2008 @ geile lies was oben steht. eine Enthaftung ist möglich. Außerdem steht im Gesetz das Wort Autofahrer gr nicht drin, sondern Halter und Fahrzeugführer. Erstere haft für das Auto, zweiter nur wenn Verschulden vorliegt §17. Der Halter kann über das Mitverschulden des "Opfers" enthaftet (sagt man das so) werden. also ist die Aussage des ADACs falsch. siehe gerne hier OLG Nürnberg DAR 2005, 160 (Urteil vom 23. 11. 2004 - 3 U 2818/04). Da es ist nämlich ein fall, in dem der Radfahrer die Vorfahrt nimmt und komplett leer ausgeht.
En**** Geschrieben September 24, 2008 Autor Geschrieben September 24, 2008 Okay ... Mein Anwalt doof , das Gericht doof und der ADAC doof . Du hast Recht und ich meine Ruhe
wyllie Geschrieben September 24, 2008 Geschrieben September 24, 2008 Des öfteren werden Radfahrer wie Fußgänger behandelt. Dann uss der Autofahrer Grundsätzlich dies seiner Versicherung melden. Das nennt man zur Abwehr. Die Gesellschaften haben in diesen Fällen Abkommen. Die Regel die Kostenübernahme. Wird wohl geteilt. Nachteile gibt es nicht für den Versicherungnehmen, weil der keinen Schadensfreiheitrabatt verliert.
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 24, 2008 Geschrieben September 24, 2008 @ geile sorry, Du redest erst von dem falschen Begriff und dann bist du nicht gewillst Fakten anzuerkennen. In vermutlich 95% der Fällen nimmt der Autofahrer dem Fußgänger die Vorfahr, fährt zu schnell etc. dann ist man immer dabei. Aber wenn man ganz normal fährt und einem die Vorfahrt nachweislich genommen wird, dann kommt man vor Gericht straffrei raus Ich gebe zu das ich das Gesetz Betriebsgefahr vorher nicht kannte, aber es ist halt auch so das man da rauskommt.
Se**** Geschrieben September 25, 2008 Geschrieben September 25, 2008 Da von uns - mit Ausnahme der TE'in - keiner den Streitstoff kennt, ist die Diskussion müßig. Es bleibt jetzt zunächst das Auslaufen der Rechtsmittelfrist abzuwarten. Sollte die Gegenseite Berufung einlegen, geht die Sache an das Langericht; wenn nicht, rechnet der Anwalt seine Gebühren ab und legt die Akten in den Keller.
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