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Urheberrecht und ab wann es verletzt wird...???


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Das ist übrigens nicht richtig, googel mal das Wort kommerziell...da wirste eine gute Erklärung finden..

Weißt Du Indigo, die Richter scheren sich einen Dreck darum, was Du in Google zu Begriffen findest. Erklär das mal den überwiegenden Privatleuten, die im Link-Urteil genau wegen diesen Zusammenhängen verurteilt wurden.

Am Ende hätte hier ja zumindest eine anregende Diskussion stattfinden können...aber naja...

Diskussionen über Rechtsverletzungen oder Straftaten können spannend sein, oder in die Hose gehen. Welche Version möchtest Du? Und wen willst Du mitnehmen?

Lese Dich ruhig ein. So wie Du Dich hier präsentiert hast, nehme ich an, dass Du spätestens übermorgen einen im Medienrecht erfahrenen Juristen in den Schatten stellst. Sorry, aber dies Polemik zwingt sich auf.

Und spätestens, wenn Dir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit passender erster (!) Kostenrechnung des ausstellenden Anwalts vorliegt, wirst Du mit sauschlechtem Gefühl in der Analgegend überlegen, was zu machen ist. Ob Dir Google dann hilft – ich wage es zu bezweifeln. Vor Dir haben da schon viele gegoogelt, täglich nutzen Millionen den Dienst . . .


Geschrieben

ömmmmmm,

euch allen ist aber auch klar, dass sehr vieles, entsprechend des themas, noch im argen liegt und es dort zwar urteile gibt, die eben noch nicht endgültig sind ?

klagen von allen seiten beschäftigen die gerichte und ein ende ist sicher nicht wirklich absehbar, oder ?


Geschrieben

@ Socke: Nicht ohne Grund gilt der Spruch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Und ohne Deinen Eingangssatz in Zweifel ziehen zu wollen: Kennst Du ein Rechtssegment, bei dem nicht laufend prozessiert wird? – oder schon mal was von unterforderten Gerichten mit arbeitslosen Richtern gehört? Insofern liegt alles überall oder nirgends im Argen.

Natürlich wird auch zu diesem Thema gestritten. Und natürlich sind dazu schon ziemlich belastbare Urteile gefällt worden. Sogar vor dem BGH. Ob diese dann auf dies und das übertragbar sind, kann schwerlich von jedem Anwalt gesagt werden – weil dann ja eigentlich keine Prozesse zu dem Thema mehr nötig wären – geschweige denn hier im Forum.

Ich habe schon eine Vielzahl von Prozessen geführt, besonders im UWG und Vertragsrecht. Da gibt es auch Basics und grobe Leitlinien. Allerdings ist eine gründliche Vorarbeit immer der Garant für einen zielgerichteten Ausgang. Wer jedoch Wortspielereien via Google & Co. höher bewertet als zu genau dieser Begrifflichkeit mehrfach und höchstrichterlich ergangene Urteile, der verschließt sich vor der Realität. Vermutlich wollte der TE gar keine Antwort auf seine Frage, sondern einen Chor um sich versammeln, der ihn in seinen zusammenkopierten Meinungen beklatscht. Diese Ehre hätten im die Suchmaschinen verweigert. Und genau in diese Richtung zielten die richterlichen Begriffsdefinitionen für kommerziell oder geschäftlich, diese wurden der vorgegebenen "Userhilfe" gleichgesetzt.


Geschrieben (bearbeitet)



Auch wenn der eine oder andere es überheblich oder lächerlich findet aber ich sehe, wie in dem Fall vor einigen Tagen, wo ich ein Vollzitat eines Autors aus der Zeitung "Die Zeit" hier ins Forum einstellte es so, dass es populärwissenschaftliche Literatur ist, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient. Natürlich nur im kleinen Rahmen.

Sicherlich gibt es anderweitige Meinung und genau um die bitte ich. Dabei wäre es wünschenswert, wenn man da auf die logische Beweiskraft setzen würde und auf polemische und populistische Beiträge verzichten würde. Genauso sollte man auf die nächste Stufe verzichten, persönliche Beleidigungen.

Danke schon mal vorab.


§ 7 Rechte

Bei den angebotenen Diensten und Leistungen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Der Kunde darf die Dienste und Leistungen ausschließlich für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und nur in der angebotenen Art und Weise. Die Leistungen dürfen auf keinerlei Medium gespeichert werden und es dürfen keinerlei Veränderungen oder Kopien vorgenommen werden. Die Leistungen dürfen nicht an Dritte übertragen werden oder in irgendeiner Weise anderen Personen zugänglich gemacht werden.


Reicht das?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Formatierung angepasst..
Geschrieben

Reicht das?

Nein. Denn hier handelt es sich um einen Ausschnitt aus AGBs oder einer Nutzungsvereinbarungen, die ein Unternehmen (welches auch immer) mit seinen Kunden getroffen hat. Dies gilt nur für diese Beziehung und ist nicht auf alle Situationen übertragbar.


Geschrieben (bearbeitet)

und es dort zwar urteile gibt, die eben noch nicht endgültig sind ?

Gestritten wird immer.

Nur leicht überspitzt: Der einzige Vorgang, der nie gerichtlich geklärt wurde, war wohl die Vertreibung aus dem Paradies. Seit dem...

Aber es gibt Sachlagen, die sind glasklar. Einen Text (inclusive des Copyright-Symbols) an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen, ist grob offensichtlich...

...etwas, das man genauer überlegen sollte.
____________________________

Nachtrag:

Reicht das?


Dein 2. Zitat? Vermutlich könnte es reichen. Wenn klar wäre um was es sich handelt, und in welcher Beziehung es zum Thema dieses Thread steht. Ist das ein Ausschnitt aus den Nutzungsbedingungen der Seite, aus der Indigo einen Artikel hier ins Forum kopiert hat?
___________

Nachtrag 2:

OK, durch Folgebeitrag inzwischen geklärt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Nachträge... :)
Geschrieben

pierre, das ist ein Auszug aus den AGB des Onlineangebots der Zeit.


Geschrieben

. . . das ist ein Auszug aus den AGB des Onlineangebots der Zeit.

Oh, welch "langweilige" Prosa!

Dann kann man ja nicht mal drüber diskutieren, ob der Begriff Copyright nicht doch zu anglizistisch ist. Die schreiben das in klarstem Deutsch! So was!


Geschrieben

Vermutlich wollte der TE gar keine Antwort auf seine Frage, sondern einen Chor um sich versammeln, der ihn in seinen zusammenkopierten Meinungen beklatscht.



Das und Du ist bzw. bist mir schlicht und ergreifend zu dumm. Ich streite, diskutiere und rede nicht mehr mit Usern oder Menschen die sich mangels Überzeugungskraft oder Argumente der Polemik bedienen und das permament. Du darfst Dich als Sieger fühlen und Dir ein Bienchen eintragen in Dein virtuelles Muttiheft. Es wird sicherlich jemand an deiner Seite geben, der Dir für diesen "Stil" auf die Schulter klopft.

@prince...

Danke, das ist dann mal eine klare Aussage, die kein Platz für Spekulationen offen lässt.

Ansonsten bin ich hier raus. Von mir aus kann hier nun nach Herzenslust gespammt werden oder polemisiert. Anführer dafür bieten sich ja von selbst an.


Geschrieben

Zusammenfassung:

Wir haben mit Unterstützung von SommerBrise erfahren, dass der TE einen Artikel aus "die Zeit" nebst Copyright-Info hier rein kopiert hat. Prince hat dann auch noch die passenden Zeit-AGBs geliefert, die dies klar untersagen. Und wozu dann die unschuldige Frage? Da fällt einem nur ein Wort ein: Aha!

Da tut es mir dann echt sehr leid, dass ich tatsächlich so dumm und dreist war, dem TE nicht ebensolches Verhalten zu unterstellen. Man lernt nie aus.


Geschrieben

Danke, das ist dann mal eine klare Aussage, die kein Platz für Spekulationen offen lässt.

Ehrlich gesagt, das ist des Guten sogar viel zu viel.

DASS ein Schutz besteht, ist grob offensichtlich klar. Anhand des Copyright-Symbol war das zusätzlich verdeutlicht. Ende Gelände.

Die Nutzungsbedingungen brauchst Du in so einem Fall nur lesen, wenn Du dort Ausnahme-Bedingungen suchst, die Dir das Kopieren DOCH erlauben.

Und natürlich KANN ein solches Regelwerk die Gesetzeslage nicht aufheben. Wenn die Regeln mit dem Gesetz im Konflikt stehen, dann sind sie schlicht ungültig, bzw. nicht anwendbar.

Z.B. das Vollzitat nach UrhG §51 ist vielleicht immer noch möglich. Egal, was in den Nutzungsbedingungen steht. Für den Fall, dass jener Paragraph auf dieses Zitat zutrifft.


Geschrieben (bearbeitet)

Brise...

...es ging mir nicht um dies eine von Dir angesprochene Beispiel, dass natürlich Auslöser war. Es ging mir eher darum eine eher allgemeine Diskussion zu führen um dieses Thema(wie in der Threadüberschrift eindeutig erkennbar ist).

Letztendlich muss ich eingestehen, dass der Fehler bei mir lag. Auf poppen.de ist so eine Art der Diskussion nicht möglich, zumindest wurde hier mehr als eindeutig der Beweis angetreten.

Es ging mir um ein für und wider. Ich entschuldige mich, dass ich es anscheinend nicht für jederman verständlich genug und lange genug erklärt habe.

Das war nun definitiv mein letztes Wort hier.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ob p.de die richtige Plattform für rechtliche Angelegenheiten ist, sei dahingestellt. Ich glaube eher nicht. Aber so, wie Du zuletzt um Dich geschlagen hast, solltest Du Dich etwas selbstkritischer betrachten.

Du begehst einen klaren Urheberrechtsverstoß und wirst von einem anderen Mitglied gemaßregelt. Das ist Dir unangenehm, Du löscht den betreffenden Artikel und stellst eine neue Frage in der Du Dich hochgeistig ausdrückst und Dich in die Nähe von wissenschaftlichen Analytikern positionierst. Gleichzeitig wünscht Du, dass auf Polemik etc. verzichtet wird. Eigentlich hätte das hellhörig machen sollen.

Etwas später liest man dann, dass Du den hier fundiert vorgetragen Dingen keinen Glauben schenkst, obwohl so faktisch Recht gesprochen und nicht fabuliert wurde und bezeichnest die von mir vorgetragene Meinung als langweilig und der Unterhaltung nicht dienend. Später stellt sich genau das als den Extrakt heraus, der in den AGB der Seite, von der Du kopiert hast, als Vertragsbedingung zugrunde liegt. Außerdem hast Du googelmäßig andere Erkenntnisse als die Richter, die entsprechend geurteilt haben. Du stellst Dich darüber. Und mehr oder weniger störenderweise wird von einem anderen Mitglied kolportiert, was tatsächlich vorgefallen ist.

Ja, da fragt man sich dann, was das soll. So, wie ich das in anderen Foren einschätze, landet man da flugs im Eigentor-Thread; dort, wo alle mehr oder weniger gefakten Anfragen landen. Und um eine solche handelte sich das hier – ganz nüchtern und ohne jegliche Polemik betrachtet. Hättest Du weniger subtil davon berichtet, was Dir tatsächlich widerfahren ist und dass Du Unterstützung bei einem möglichen Fehler brauchst, hätte zumindest ich Dich nicht zuletzt so kritisch betrachtet.


Geschrieben

ich glaube , da hat ein jurist einfach zuviel zeit und versteift sich deshalb auf seine paragraphen.

von mir aus darf lustig weiterzitiert werden.

wissen ist für alle da, die zeitschrift macht es nicht ärmer, den autor auch nicht.

um es mit schüttelspeer zu sagen: viel lärm um nichts.

bloß eitles aufgepluster.

ich schau mal, was ich demnächst hier öffentlich zitiere

ese


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