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Probleme mit Käufer bei Ebay


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hi,

ich brauch mal eure Hilfe. Hier mein Problem:

Hallo,

ich schildere mal kurz mein Problem:

Ich habe ein paar Stiefel verkauft. Vorab fragte mich der Käufer, ob die Schuhe aus Leder seien. Ich habe auf den Aufkleber gesehen und darauf Leder erkannt. Sollte ich mich dabei vertan haben, wäre es für mich kein Problem, dass Geld zurück zu erstatten.. aaaaaaber nun sagt der Käufer, der linke Absatz hätte einen Defekt, welchen er nicht hatte, als ich ihn verschickte. Der Käufer hatte schon einmal so ein ein Problem mit einem anderen Verkäufer und ich frage mich, ob der Stiefel evtl. nicht passt und deshalb zurück gegeben werden soll.
Was mache ich denn nun ?
Der Stiefel war einwandfrei, da von mir nicht getragen. Jedoch bin ich bereit ihn auf Grund des Leders ? zurück zu nehmen, allerdings ist er ja jetzt defekt.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Viele Grüße Alexandra


Geschrieben

Bist Du Privatverkäufer ? Hast Du angegeben " Verkauf von Privat an Privat, keine Garantie und Rücknahme ", dann lass es so wie es ist. Bekommst halt eventuell eine negative Bewertung.


Geschrieben (bearbeitet)

Bin privat an privat und den üblichen Passus hab ich angegeben.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

bei einem nicht genannten defekt hat eine solche formulierung gar keine auswirkung, außer, die beschädigung wäre auf den bildern zu sehen gewesen...

auch ein privatmann haftet für zugesicherte eigenschaften und verschwiegene mängel...

es ist immer schwierig, wenn man den zustand der waren nicht beweisen kann...

einem bekannten von mir ist es passiert, der hat eine cd verkauft (ein original), der käufer war ein anwalt und hat ihn abgemahnt, wegen verkaufs einer raubkopie...

als beweis wurde eine raubkopie vorgelegt, die nicht mehr mit dem verkauften stück übereinstimmte...

da hast du echt verloren...

ebay ist ein riesen sumpf von illegalen verkäufern und leuten, die die abmahnwelle reiten...

in dem konkreten fall würde ich danach entscheiden, ob die bewertungen wichtig sind... wenn man häufiger verkauft können schlechte bewertungen schon den preis erheblich drücken...

viel erfolg...


Geschrieben (bearbeitet)

Also, dann lass es so wie es ist. Gibt der Käufer dir eine negative Bewertung, dann kannst Du darauf reagieren, aber überlegt und gelassen, wenn er beleidigt dann steh drüber.

@ powerpassion

"in dem konkreten fall würde ich danach entscheiden, ob die bewertungen wichtig sind... wenn man häufiger verkauft können schlechte bewertungen schon den preis erheblich drücken..."

Dann macht man halt einen neuen Account auf.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Verkauft eine Privatperson, so braucht diese weder Garantie noch die gesetzliche Gewährleistung geben.

Der Käufer behauptet, der Stiefel habe einen Defekt.
Du sagst, es ist nicht möglich, da du ihn nicht getragen hast.
Sollte der Absatz des Stiefels einen Defekt haben, kann dieser nur durch das Tragen des Käufers kommen. Also sein Problem.
Steht auf dem Aufkleber "Leder", so hast du nach besten Wissen gehandelt.

Biete dem Käufer einfach an, die Angelegenheit über eBay klären zu lassen, allerdings mit dem Hinweis auf seine "Wiederholungstat". Er wird sich zurückziehen.


Geschrieben

Ich Habe Ebay auch schon angeschrieben. Mal sehn was die antworten. Ebenso den anderen Verkäufer.
ich versuch mal ein Bild der Stiefel einzustellen...


stiefel-1.jpg


Geschrieben



Biete dem Käufer einfach an, die Angelegenheit über eBay klären zu lassen,





Die machen so gut wie nix.


Geschrieben

Hier mal die Mail des Käufers:

habe heute Ihre Stiefel erhalten und war enttäuscht.Zur Sache:am 20.02.08 haben Sie mir per Email zugesichert,dass das Obermaterial des Stiefels aus ECHTEM LEDER besteht!Nun besteht der gelieferte Stiefel jedoch komplett aus Plastik, d.h. Kunstleder!Desweiteren wurde die Beschädigung am linken Absatz von Ihnen verschwiegen!Ich beziehe mich nun auf Ihre Rechtsbelehrtung,in der Sie Garantie und Rücknahme ausschließen:Sie haben die Stiefel nachweislich (per Email) falsch beschrieben.Hiermit wurde ich von Ihnen vorsätzlich getäuscht,um diesen Artikel überteuert bei Ihnen zu ersteigern.Ich erwarte von Ihnen die Rückzahlung meiner bisherigen Auslagen von *** + erneuter Versandkosten für die Rücksendung von 6,50 ? innerhalb von 7 Tagen von Ihnen zurück.Bankdaten folgen gesondert.Nach Rückerstattung des Gesamtbetrags von ** werde ich Ihnen die Stiefel zurückschicken.Sollten Sie diese Angelegenheit nicht bis zum 10.03.08 bereinigen,erfolgt Meldung an Ebay und Anwalt!!


Geschrieben

Wie teuer waren denn die Stiefel ? Ich würd ganz cool bleiben, und dann, wenn überhaupt, zuerst die Stiefel zusenden lassen und dann das Geld.

Lese ich diese Mail, dann ist das für mich eine Luftpumpe, nicht mehr und nicht weniger.


Geschrieben

Der Versand erfolgt erstmals generrel auf gefahr des Käufers!! wenn die Wahre fehlerfrei versendet wurde und durch den Versand (ausreichende Sicherung der Wahre vorausgesetzt) bzw. bei dem Empfang ein Makel entstand geht der Schaden zu Lasten des Käufers!

Das fehlen einer zugesicherte Eigenschaft in diesem Falle Lederstiefel könnte als arglistige Täuschung ausgelegt werden! Da die Symbole, in Stiefel und Schuhe, meines Wissens nach (mindestens auf dem europäischem Markt) einheitlich sind und daher kaum falsch interpretiert werden können!

Sollten Zweifel bei der zugesicherten Eigenschaft bestehen würde ich persönlich die Rpcknahme in erwägung ziehen! Allerdings würde ich die Rückzahlung erst nach Erhalt der Stiefel vornehmen!

Besteht die Möglichkeit nachzuweisen das die Stiefel in einwandfreiem Zustand Versendet wurden kann der entstandene schaden vom Rückzahlungspreis abgezogen werden.

Das mit den Portokosten ist da schon erher eine Kulanzfrage. Ich kann mich nicht entsinnen das es da eine gesetzliche Regelung gibt!
Viele Händler bei E-Bay erstatten Portokosten nur ab einen bestimmten Wahrenwert.

Renegat


Geschrieben

Also bei Ebay etwas zu verkaufen entwickelt sich seit 2 bis 3 Jahren zu einer wahren Farce. Es tauchen immer mehr Gestalten auf, die sich auf das Bewertungssystem von Ebay spezialisiert haben und alleine die Androhung eine schlechte Bewertung abzugeben, läßt viele Verkäufer zu Preisnachlässen oder Rücknahme zerstörter Waren hinreißen.

Auf die Hilfe von Ebay kann man nichts, aber auch gar nichts geben, weil die sich stets sehr bedeckt und sehr sehr träge verhalten. So einen Fall, den Du beschreiben hast, hab ich dreimal durchgemacht und seither verkaufe ich bei Ebay nichts mehr. Auf solche Deppen kann man wirklich ganz getrost verzichten.

Ich weiß auch von Freunden und Bekannten, daß diese Masche immer mehr Einzug erhält. Schade eigentlich, weil Ebay wirklich eine gute Plattform ist, um den alten Müll los zu werden, aber wie immer im Leben, sehen das einige wenige wieder ganz anders und wollen alles umsonst haben.


Geschrieben

Jegliche Schreiben an Ebay kannst du dir sparen. Es gibt selten eine Plattform die sich weniger um ihre Klienten kümmert als Ebay (ok doch gibt es ). Auf jeden Fall helfen die einem kein Stück weiter, wie du wohl in kürze bemerken wirst.

Bitte den Käufer, dass er dir ein Foto von dem vermeintlichen Schaden schicken soll, damit du erstmal siehst was er überhaupt meint. Sollte seine Forderung berechtigt sein und du den Schaden nur übersehen hast (wer weiß, wie klein der ist) biete ihm ggf. einen Nachlass an. Ansonsten wende dich mal an das Forum in Ebay. Da sind Leute die sich ständig mit dem Mist auseinandersetzen und die werden dir schnell sagen können was möglich ist und ob du überhaupt herangezogen werden kannst.

Ich kann dir nur erstmal hiermit weiterhelfen

4.1.3.2 Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?
Grundsätzlich schon. Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: die in Punkt 4.1.3.1 genannten Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).

Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.



Gib mal bei Google ebay+faq ein und dann der 5. Link ... das Auktionen-Faq !!! sehr informativ und vor allem ohne Vermutungen sondern mit rechtlichen Backround.

Drück dir die Daumen, dass du dich mit dem Käufer einigen kannst.


Geschrieben

Danke erstmal für die Tips.
Ich hak da mal nach.


Geschrieben

(ok doch gibt es ).



Bist ein Scherzschlumpf, oder ?

Sich im guten auf Ebay zu einigen wenn man selbst nicht falsches getan hat, nun, habe ich mal eine Zeit lang, aber irgendwann ist Schicht im Schacht.

Das mit dem Leder, das sei dahin gestellt.

Aber, was ist wenn dem Käufer die Schuhe nicht gefallen oder nicht passen ? Er nachträglich den Artikel etwas beschädigt um die Schuhe wieder loszuwerden ?

Auf Ebay noch jemandem trauen ?

Nein Danke.


Geschrieben

"Steht auf dem Aufkleber "Leder", so hast du nach besten Wissen gehandelt."

Nun, in Schuhen befinden sich 3 Angaben, getrennt nach Obermaterial, Innenmaterial und Sohle. Wo stand denn das Leder Zeichen?

Der Ausschluss der Gewährleistung bei privaten Verkäufen gebrauchter Ware befreit allerdings nicht von der Vertragserfüllung, die hier eine einwandfreie, der Beschreibung entsprechende Ware beinhaltet. Ist dies nicht gegeben, muss der Verkäufer zu seinen Lasten zurücknehmen.


Geschrieben

Diese Mail sieht mir wirklich danach aus, als wenn der das öfter macht.. und wenn das bei den bewertungen auch schon erwähnt ist, dann würd ich sehr genau aufpassen.. Hast Du ihm geschrieben, dass die Stiefel aus leder sind, oder hast Du geschrieben, lt Aufkleber ja? Meist kommt es auf die Formulierung an.. und wenn er sich weigert ein Foto des Schadens zu senden, dann stimmt da sowieso schonmal was nicht.. aber.. auch das beste Auge kann mal was übersehen.. Hast Du in der Auktion wirklich DIE Stiefel fotografiert, die Du verkauft hast, oder hast Du da ein Foto aus dem Netz genommen?


Geschrieben

Hi,
ich würde überhaupt nichts machen, die Sache einfach auf sich beruhen lassen und fertig.
Was will dir der Käufer denn anhaben?
Du hast doch sicher einen Zeugen der bestätigen kann das die Stiefel in Ordnung waren, damit ist die Sache erledigt.
Als Privatperson hast du einen Stiefel verkauft den du nach besstem Gewissen beschrieben hast, Bilder waren ja wohl auch zu sehen.

Mein Sohn hat über eBay seinen Roller verkauft , alle Mängel angegeben und auch das Gelabere von Privatverkauf,ausgeschlossene Garantie und keine Wandlung mit reingeschrieben.
Trotzdem hat der Käufer noch weiter Mängel entdeckt und wollte den Preis im nachhinein drücken oder zum Anwalt gehen.
eBay hatte sich nach einer Zeit eingeschaltet und meinte das man sich privat einigen sollte.
Nach einige Drohungen vom Käufer haben wir nie wieder etwas von ihm gehört.
Gruß Gaby


Geschrieben

"ich würde überhaupt nichts machen, die Sache einfach auf sich beruhen lassen und fertig."

So einfach ist das leider nicht.
Der Käufer hat einen bzw. mehrere Mängel angezeigt, somit muss der Verkäufer reagieren.

"Was will dir der Käufer denn anhaben?"

Nun, das Werkzeug dazu nennt sich Erfüllungsklage. Sicherlich kommt es auf den Streitwert an, aber es gibt eine Menge Anwälte, die auch wegen 10 Euro klagen, weil sie daran Geld verdienen können.

"Du hast doch sicher einen Zeugen der bestätigen kann das die Stiefel in Ordnung waren, damit ist die Sache erledigt."

Der Zeuge kann auch bestätigen, dass genau die Stiefel, die in Ordnung waren, in dem Paket waren, das bei der Post abgegeben wurde? Er kann auch bestätigen, dass die Stiefel tatsächlich aus dem genannten Material bestanden? Der Zeuge ist in keiner Weise mit dem Verkäufer verwandt?

"Als Privatperson hast du einen Stiefel verkauft den du nach besstem Gewissen beschrieben hast, Bilder waren ja wohl auch zu sehen."

Privat Person zu sein entbindet nicht davon, einen privat eingegangenen Vertrag vollständig zu erfüllen. Bilder sind hilfreich, geben aber keinen Aufschluss darüber, ob es Kunst-Leder oder Echt-Leder ist. Auch Schäden, z.B. am Absatz kann man so ohne weiteres nicht auf Bildern erkennen.


Geschrieben

Sicherlich kommt es auf den Streitwert an, aber es gibt eine Menge Anwälte, die auch wegen 10 Euro klagen, weil sie daran Geld verdienen können.



Vor allem gibt es auch ne Menge Leute die sich ne private Rechtsschutzversicherung angeschafft haben und wegen jedem Müll klagen. Unterstellen wir dem Käufer, dass dies nicht das erste mal ist (schau dir mal seine Bewertungen an und die die er vergeben hat und kontaktiere ggf. andere VKs mit denen er Probleme hatte), dann hat er ggf. viel Spaß daran einen privaten VK einzuschüchtern und unter Druck zu setzen.

Ebay ist als Plattform für private längst nicht mehr tragbar. Ich bin seit 8 Jahren bei Ebay und was ich grade im letzten Jahr alles für Stress hatte spottet jeglicher Beschreibung ... und Ebay selber hält sich aus allem raus. Einziges halbwegs funktionierendes Werkzeug ist der Käuferschutz.


Bist ein Scherzschlumpf, oder ?



Worauf du einen lassen kannst


Geschrieben

(regelkonform gekürzt )...am 20.02.08 haben Sie mir per Email zugesichert,dass das Obermaterial des Stiefels aus ECHTEM LEDER besteht!Nun besteht der gelieferte Stiefel jedoch komplett aus Plastik...!Desweiteren wurde die Beschädigung am linken Absatz von Ihnen verschwiegen!Ich beziehe mich nun auf Ihre Rechtsbelehrtung,in der Sie Garantie und Rücknahme ausschließen:Sie haben die Stiefel nachweislich ...falsch beschrieben.Hiermit wurde ich ...vorsätzlich getäuscht,....Ich erwarte von Ihnen die Rückzahlung meiner bisherigen Auslagen ....Nach Rückerstattung des Gesamtbetrags von ** werde ich Ihnen die Stiefel zurückschicken.Sollten Sie diese Angelegenheit nicht bis zum 10.03.08 bereinigen,erfolgt Meldung an Ebay und Anwalt!!



So wie es aussieht ist der Käufer darauf "spezialisiert", zu reklamieren. Er unternimmt nicht mal den Versuch, eine gütliche Einigung herbei führen zu wollen. Der Ton macht die Musik, und dieser Ton ist schon sehr scharf.

Ein Prinzip von ebay - auch wenn es oftmals nicht gelebt wird - ist das konstruktive Miteinander zwischen Käufer und Verkäufer im Falle von Reklamationen. Dieser Käufer will Krawall .

Ein Schlichtungsverfahren über ebay dürfte nicht zum gewünschten Erfolg führen. Das habe ich auch schon mal durch exerziert.

Der Käufer sollte auf jeden Fall mal ein Bild des beschädigten Absatzes zusenden. Wenn deine Bilder dem Original entsprechen, kannst du gut vergleichen.

Ansonsten hat der Käufer nur eine Chance, wenn tatsächlich der Vorsatz der arglistigen Täuschung vorhanden ist. Dieses zu beweisen, ist nicht einfach.

Also, Beweise für Schaden mit Fristsetzung anfordern (diese bereit zu stellen ist des Käufers Pflicht). Erbringt der Käufer nicht den Beweis, bzw. das Bild entspricht nicht deinem Originalbild, dann Meldung an ebay und abwarten.


Geschrieben (bearbeitet)



Die machen so gut wie nix.


Ich hatte Stress mit einem Käufer und eBay hat promt reagiert.

Ein anderes mal hatte ich ungetragene Bw-Stiefel verkauft.
Der Käufer schickte zuerst die Nachricht, er würde bezahlen.
Plötzlich kam eine Mail, in der er mich beschuldigte, den Preis künstlich hochgetrieben zu haben, also Betrug, und er wolle lediglich die Hälfte bezahlen. Das ganze mit einer Drohung der Meldung an eBay.
Ich habe mich nicht darauf eingelassen und geantwortet, dass dieses eine unhaltbare Anschuldigung sei. Zudem habe ich ausdrücklich auf meinem Zusatz und den Bestimmungen von eBay verwiesen. Nach einigem hin und her hat er überwiesen und die Stiefel bekommen.
Dann eine Mail in der er behauptete, die Stiefel seien getragen gewesen und wieder die Forderung der Minderung und Drohung der Meldung.
Netter Versuch, aber ich hatte seine Beurteilungen gelesen und festgestellt, dass er schon des öfteren Stress gemacht hatte.
Also habe ich einen Beweis von ihm gefordert und erklärt, dass ich nachweisen könne, dass diese Stiefel der Beschreibung entsprechen. Zudem habe ich durchblicken lassen, dass ich mich nicht gerne als Betrüger abstempeln lasse und einen hervorragenden Anwalt habe.
Ich habe nie wieder etwas von ihm gehört.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Lieben Dank, dass ihr so toll antwortet.

Vorab, die Bilder sind von meinem Mann gemacht. Er ist nicht nur Hobbyfotograf, sonder beruflich auch Foodfotograf

Ich habe die Stiefel wegen eines Räumungsverkaufs so günstig erstanden ;-)
Deshalb konnte ich sie ja auch nicht umtauschen.

Was haltet ihr davon:

1. Ich lasse mir die Stiefel, zur Prüfung / Ansicht , auf Kosten des Käufers schicken.
Dann, wenn der Stiefel wirklich aus Kunstleder sein sollte, bin ich bereit ihm das Geld zu erstatten.
Allerdings frage ich beim Schuster nach, wie viel die Reperatur des Schadens (wenn es denn einen gibt, welcher vom Käufer verursacht wurde) kostet und ziehe die Summe ab.
Ich kann ja nicht mal eben einen defekten Schuh zurück nehmen und auf den Reperaturkosten sitzen bleiben.
-------------

2. Ich biete ihm an, 26 € (= 76 € - 26 € = 50 € also das, was ich dafür bezahlt habe) zu erstatten. Oder er schickt mir die Ware auf seine Kosten zurück und 1. tritt in Kraft.
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3. ich lasse mir ein Bild des Schadens schicken und hab dann keine Ahnung, wie ich weiter vorgehen soll.

Danke erstmal für eure Antworten.


Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du in der Auktion wirklich DIE Stiefel fotografiert, die Du verkauft hast, oder hast Du da ein Foto aus dem Netz genommen?



hierzu noch ein tipp:

NIEMALS einfach bilder aus dem netz nehmen... es gibt bereits anwälte, die auf so etwas spezialisiert sind und kostnenpflichtige abmahnungen bei unberechtigt genutztem bildmaterial versenden...

ebenfalls sollte man nie im urlaub verbilligt gekaufte "markenware" dort anbieten, weil sich darauf ebenfalls anwälte spezialisiert haben...

@TE

Lösung 2 wäre ein faires Angebot...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich würde ihm 1. vorschlagen!

Das Anbieten eines Preisnachlasses ist schon fast ein schuldgeständnis, was ihn veranlassen könnte den Preis noch weiter zu drücken!!

Renegat


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