Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 (bearbeitet) es ist mittlerweile üblich ,wenn man sich wo bewirbt,das man 1-2 tage unentgeldlich "probearbeitet" bekannte mußten sogar eine woche "unentgeldlich probearbeiten" doch der abschuß ist die forderung des "eventuellen lehrherrn "der tochter unseres arbeiters. die muß zwei monate "unentgeldlich probearbeiten"bevor er ihr eventuell einen lehrvertrag gibt. ist das normal??? bearbeitet Februar 24, 2008 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 das hat mit probzeit nichts zu tun... die findet normalerweise bei voller bezahlung nur mit vereinfachten kündigungsmöglichkeiten und verkürzten kündigungsfristen statt... vor einer ausbildung könnte ich ein praktikum verstehen, innerhalb dessen beide (arbeitgeber, auszubildender) herausfinden, ob man zueinander passt und der beruf das richtige sein könnte... allerdings ist hierbei normalerweise keine verpflichtung zur vollen arbeitsleistung sondern es geht darum mal reinzuschnuppern... wichtig sind fragen wie unfallversicherung etc. das sollte vor einem arbeitsbeginn geklärt sein... wenn man erkennt, dass der arbeitgeber, nur ausnutzen will, sollte man es lassen... so etwas sollte man nur eingehen, wenn beide ernsthaft an einer zusammenarbeit interessiert sind...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 (bearbeitet) Mein Bekannter hat mittlerweile 4x "Probearbeiten" von jeweils einer Woche mitgemacht. Natürlich unentgeltlich und ohne danach angenommen zu werden. Es gibt genug Firmen die sehr gerne "Probearbeiten" lassen. Vorher sich mal erkundigen (mitarbeiter usw) sollte schon sein zwei monate "unentgedlich probearbeiten" Da würde ich sehr vorsichtig sein. bearbeitet Februar 24, 2008 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Nein, das ist es nicht. Sowas wird heute gern praktiziert, weil die Arbeitgeber angeben, dass sie sich absichern müssen. Durchaus normal ist eine Woche, das ist auch nicht bedenklich. Es gibt eine Probezeit und die dient zur Abschätzung, ob das Arbeitsverhältnis längerfristig aufgebaut werden kann. Wenn ich es richtig sehe, dann handelt es sich in eurem Fall ja um einen Ausbildungsplatz. Bei Ausbildungsverträgen ist meines Wissens nach die Probezeit maximal drei Monate, mein Stand könnte aber nicht mehr aktuell sein. Bei Arbeitsverträgen z. B. darf die Probezeit inzwischen bis zu zwölf Monaten betragen, das ist legitim. Zu dem Verfahren, dass ein längerfristiges und unentgeltliches Probearbeiten vereinbart wird, würde ich eventuell mal nach "Generation Praktikum" googeln, das wurde sehr heiß diskutiert. Im Endeffekt ist es natürlich persönliche Ermessenssache, auf was man sich einlässt, allerdings würde ich persönlich mich niemals auf einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen einlassen, denn Arbeitsleistung muss bezahlt werden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 rein theoretisch könnte beim probearbeiten ein vergütungsanspruch entstehen, der vielleicht sogar einklagbar wäre... erst recht, wenn ein arbeitgeber auf dieser welle reitet... dann würde er nämlich die not situation der bewerber ausnutzen und das wäre sittenwidrig... im vorfeld einer ausbildung sehe ich das anders als bei einem regulären job... für einen regulären job gibt es eine probezeit und der arbeitsinhalt sollte einigermaßen klar sein... für die ausbildung ist ein vertragspartner in einem alter, wo man schwer beurteilen kann, ob es das ist, was man möchte, den beruf nicht kennt... das soziale gefüge neu ist... für einen arbeitgeber ist nach ablauf der probezeit faktisch kaum noch eine kündigungsmöglichkeit in einem ausbildungsverhältnis gegeben... hier verstehe ich ausbilder, die auf einem praktikum bestehen oder sich leute aus schülerpraktika auswählen... die geeignet ersceinen...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Bei Arbeitsverträgen z. B. darf die Probezeit inzwischen bis zu zwölf Monaten betragen, das ist legitim. Aber nicht ohne Bezahlung
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 (bearbeitet) Muss man jetzt anmerken, dass Probezeit voll bezahlt wird, nur die Kündigungsreglung eine andere ist? bearbeitet Februar 24, 2008 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 @griselda diese anmerkung wäre wichtig, da die TE mit dem titel die begriffe etwas durcheinander gewürfelt hat...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 also wenn ich das so lese inserat aufgeben: "suche haushaltshilfe........." kostenlos eine woche arbeiten lassen,dann nächste..usw.
la**** Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 Um es mal auseinander zu sortieren: es gibt die sogenannte ProbeZEIT. Die ist im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt; binnen dieser Zeit darf von beiden Seiten ohne Begründung mit einer sehr kurzen Frist (maximal 14 Tage) gekündigt werden. Die Arbeit ist aber ganz normal bezahlt. Dann gibt es das ProbeARBEITEN. Dies ist unbezahlt und dient zum "Reinschnuppern" - für beide Seiten. Da habe ich mich nie drauf eingelassen - das einzige Mal, daß ich in der Situation war, war letztes Jahr während meiner Arbeitslosigkeit. Nach dem halben Tag fand der Chef dann 100 Ausflüchte, warum er mir HEUTE noch KEINEN Vertrag ausschreiben kann - und als ich nicht locker lies, pampte er mich an: "Sie können auch gehen!" Meine Antwort war: "Jepp - das kann ich!" und ich bin gegangen. Damit hatte er zumindest nicht gerechnet; und da ich einen verdammt guten Draht zu meiner Sachbearbeiterin hatte, hat er auch noch richtig Ärger bekommen: Anzeige wegen Betruges und keine weitere Zusammenarbeit mehr mit dem Amt. Inzwischen ist der Laden (unter anderem deswegen, sowas spricht sich rum!) insolvent und geschlossen - nu kann er selber probearbeiten ...
Thomas2359 Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 (bearbeitet) Da wird nur wieder die Lehrstellennot ausgenutzt. Aber das ausnutzen von Arbeitnehmern kennen wir ja schon. Übrigens werden monatelange "Probearbeiten" auch von der BA und den ARGen unterstützt. Gibt es mittlerweile genug Beispiele für. Generell halte ich von diesen Probearbeiten (außerhalb eines Arbeitsvertrages) überhaupt nichts. Ein erfahrener Arbeitgeber sollte schon Mitarbeiter anhand der Zeugnisse und Schulnoten einschätzen können. Die konkrete Sache hier stinkt schon etwas sehr ... Ich gehe mal davon aus, das die Lehrstellensituation für die Betroffene auch recht prekär ist. Sofern sie erst im Sommer die Schule abschließt ist natürlich zu berücksichtigen, das Ausbildungsjahre meistens zum August/September beginnen. Verliert sie die Stelle wieder, hat sie ein Jahr bis 2009 verdödelt. Dann sollte man sich das ganz genau überlegen .... Erkundigungen einziehen bei BA, Bekannten, der zuständigen Gewerkschaft, anderen Firmen der gleichen Branche.... denn jede Branche ist ein "Dorf" da kennt man meistens die "anderen" . Sofern sie die Schule bereits abgeschlossen hat sieht die Sache etwas anders aus ... Zuerst natürlich Erkundigungen einziehen. Wenn das ihr Traumjob ist, würde ich schweren Herzens raten in diesen sauren Apfel zu beißen und es zu machen. Wichtig ist dann auch in diesen 2 monaten an ihrer Motivation zu arbeiten .... und sich natürlich weiter nach einen vernünftigem Arbeitgeber um zu schauen. OB es gelingt, diese 2 Monate anrechnen zu lassen - natürlich schriftlich fixiert - wage ich zu bezweifeln, zumal da ja wieder von formaler Seite die Ausbildungsrythmen im Wege stehen .... Aber ganz generell denke ich, das das Angebot von vorneherein auf Betrug ausgelegt ist. Denn ein Ablehungsgrund ist ganz einfach konstruierbar .. und dann kommt der nächste Hoffnungslose der drauf reinfällt .... Schwere Entscheidung. @netteZicke: Das fatale bei deinem Beispiel ist, das die betroffenen Leute sehr oft Leistungskürzungen hinnehmen müssen, wenn sie dieses Spiel sehr schnell durchschaut haben und aufhören. Viele Sachbearbeiter bei den ARGen und der BA sind dahingegen meistens sehr "blauäugig" bearbeitet Februar 24, 2008 von Thomas2359
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 wichtig wäre schon zu wissen, ob es sich um ein Praktikum oder eine Probezeit handelt. Praktikum - keine Bezahlung Probezeit - mit Bezahlung Einem Nachbarn von mir ist folgendes passiert: Er bekam von der Arbeitsagentur ein 6 wöchiges Praktikum auf einer Großbaustelle zugewiesen ( mit dem Ziel der Festeinstellung), musste sich sogar noch Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe kaufen, um dann festzustellen, das ausser ihm noch 30 weitere Praktikanten da waren. Nach 6 Wochen war der Bau fertig, und KEINER hat einen Job bekommen, aber alle haben ohne Bezahlung fleissig malocht, weil jeder auf den festen Job gehofft hat ! Die Firma hat jede Menge Lohnkosten gespart, und das mit staatlicher Unterstützung...btw. warum ist das eigentlich keine Lohnsteuerhinterziehung ? Ich finde das einfach unmoralisch !! scheint aber heutzutage gang und gäbe zu sein...
ba**** Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 (bearbeitet) Auch ich halte die seit geraumer Zeit immer mehr um sich greifende „Masche“ des so genannten „Probearbeitens“ lediglich für eine neue Art Ausnutzung der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt. Ich habe ebenfalls einmal für eine Woche zur Probe gearbeitet, allerdings auf Bezahlung bestanden - was mein gutes Recht war, da unentgeltliches Arbeiten nicht zur Vereinbarung gehörte. Klar, es wurde natürlich versucht mich hinterher leer ausgehen zu lassen... Allerdings besann man sich dann – nach meinen Hinweisen auf Anwalt und Arbeitsgericht – auf etwas besseres und zahlte mir brav ein reguläres und durchschnittliches Wochengehalt. In Zeiten wie den jetzigen verfallen leider immer mehr Arbeitgeber auf solche „Maschen“ – man bedenke nur mal, dass ganze Sparten darauf setzen, dass man mit 40 Stunden Arbeit finanziell noch nicht mal über die Runden kommt und sich im Jobcenter „aufstocken“ lassen muss – und daher rate ich allen, sich das vorher genau zu überlegen und auch eine Probearbeit in jedem Fall vertraglich abzusichern. Wird dies seitens des Arbeitgebers abgelehnt: Finger weg! P.S. Im Übrigen werden Praktika von seriösen Arbeitgebern zumindest mit einer Aufwandsentschädigung – die meist zwischen 25% und 50% eines regulären Gehalts angesiedelt ist – vergolten. bearbeitet Februar 24, 2008 von bangbangladash
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 @Thomas2359.. Viele Sachbearbeiter bei den ARGen und der BA sind dahingegen meistens sehr "blauäugig" ich denke oft das es sich auch, um "hauptsache von tisch" aktionen handelt. @-netteZicke-wow. ist aber schon krass, so kann man günstig bauen lassen. was ist eingentlich,der große unterschied zwischen "praktikum" und "probezeit"?? bei einer längerem zeitabschnitt..doch nur der namen..oder??
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Nein, die Unterschiede sind ganz deutlich definierbar. Praktikum: Das Erwerben neuer bzw. praktischer Tätigkeiten und die Umsetzung von theoretisch vorhandenem Wissen in die Praxis. Praktikanten steht kein Gehalt zu, jedoch eine dem Rahmen angemessene Praktikumsvergütung, die größtenteils sogar einklagbar ist. Probezeit: Die Zeit nach Abschluss eines Arbeitsvertrags, in der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht haben. i. d. R. fristlos oder sehr kurzfristig (max. zwei Wochen). Oft ist während der Probezeit auch ein abweichendes Gehalt vereinbart, das etwas geringer als das eigentliche Gehalt ist, welches nach der Probezeit gezahlt wird. Das "unentgeltliche Probearbeiten" hingegen bezieht sich meist darauf, dass jemand die Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt (z. B. Ausbildung und/oder Berufserfahrung im betreffenden Bereich), aber diese und persönliche Qualifikationen (Passt der Arbeitnehmer ins Unternehmen?) erst grundsätzlich unter Beweis stellen soll. Hierzu sollte eine Woche ausreichend sein. Zur ARGE etc.: Die Praktiken sind bekannt, oft werden sie gefördert. Allerdings MUSS jeder Sachbearbeiter Meldungen und Beschwerden in dieser Hinsicht nachgehen, ansonsten an eine höhere Instanz wenden oder aber schnell einen Anwalt aufsuchen. Dazu kleiner Hinweis am Rande: Arbeitslosen steht eine Rechtsbeihilfe zu, die etwa zehn Euro kostet - nämlich für den Antrag auf die Beihilfe.
Al**** Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 es ist mittlerweile üblich ,wenn man sich wo bewirbt,das man 1-2 tage unentgeldlich "probearbeitet" bekannte mußten sogar eine woche "unentgeldlich probearbeiten" doch der abschuß ist die forderung des "eventuellen lehrherrn "der tochter unseres arbeiters. Leider ist es wahr! Ich heiße es auch nicht für gut, aber bei uns in der Firma ist es noch schlimmer. 2 Monate unentgeldliches Ackern ist da keine Seltenheit. Aber es geht nicht nur den Neulingen im Berufsleben so. Ich selbst hab noch 20 Tage Resturlaub und ungezählte Überstunden aus dem alten Jahr zu bekommen. Seh es einfach mal so: Wir haben das geerntet, was wir selbst gesäht haben. Duckmäuser, kleinkariert denkende Menschen, Neid und Mißgunst beschäftigen uns anscheinend mehr, als bessere Bedindungen zu schaffen. Aber das ist das Los der Deutschen. Ja Cheffe...wird sofort erledigt Cheffe und schau dir mal den an....der hat ja schon wieder ein neues Auto! Das kann ja nicht mit rechten Dingen zu gehen und....ich höre ja nix vom Nachbarn...vielleicht ist er tot? Macht auch nix, dann haben wir wenigstens Ruh. Deutschland ist arm geworden! Nicht nur finanziell!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 e die muß zwei monate "unentgeldlich probearbeiten"bevor er ihr eventuell einen lehrvertrag gibt. ist das normal??? Nein, das ist nicht normal. Sie kann ein Praktikum (max. 2 Wochen) absolvieren, dann ist aus die Maus. Dieses Praktikum muss angemeldet sein, ansonsten ist es Schwarzarbeit! Der Lehrvertrag beinhaltet eine dreimonatige Probezeit. Während dieser Phase können Ausbilder und Auszubildende abwägen, ob eine Ausbildung Sinn macht. Das dürfte ausreichend sein. Zwei Monate unentgeltlich arbeiten ist reine Ausbeutung. So ein Unternehmen gehört angezeigt bzw. bei der zuständigen Kammer gemeldet. Solltet ihr euch, aus welchen Beweggründen auch immer, genötigt sehen, eure Tochter ohne Entgelt arbeiten zu lassen, so besteht auf eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungen, der Kammer und der Berufsgenossenschaft. Überprüft auf jeden Fall die korrekte Anmeldung. Sollte während der Arbeit ein Unfall geschehen oder auf dem Weg dahin oder zurück (Wegeunfall), so ist sie zumindest angesichert. Hinzu kommt der Aspekt der Schwarzarbeit. Hierzu gibt es Informationen bei der Agentur für Arbeit, der Kammer oder der Berufsgenossenschaft.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 ! Der Lehrvertrag beinhaltet eine dreimonatige Probezeit. Während dieser Phase können Ausbilder und Auszubildende abwägen, ob eine Ausbildung Sinn macht. Das dürfte ausreichend sein. aber eine bezahlte probezeit. Zwei Monate unentgeltlich arbeiten ist reine Ausbeutung. So ein Unternehmen gehört angezeigt bzw. bei der zuständigen Kammer gemeldet. . sehe ich eigentlich auch so-aber wenn sie das macht ,ist an eine lehre garnicht zu denken
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 öhm...der Zoll interessiert sich auch für Schwarzarbeit;-) golden, die neidisch auf deren türkisfarbene Dienstkleidung ist;-)
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 ,ist an eine lehre garnicht zu denken Ist es scheinbar sowieso nicht. Da sucht jemand kostenlose Arbeitskraft
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Carmen,diese "Firma" wird sie eh nur hin und her scheuchen und ausnutzen,wer sich da schon nicht an geltendes Recht hält ,wird es auch in Zukunft nicht tun, zum Schluß schmeißt sie die Lehre und keinem ist geholfen. Sucht lieber eine" seriöse Firma" auch wenn es dauert. Susi
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Aus reiner Neugierde: Was ist das eigentlich für ein Unternehmen, Branche und Größe?
KrawallSub Geschrieben Februar 24, 2008 Geschrieben Februar 24, 2008 wir hatten hier erst kürzlich den Fall, dass ein Lehrher den Azubi (der es werden wollte) ein ganzes Jahr hat Praktikum machen lassen, um rauszufinden, ob das passt. offensichtlich ist das jetzt üblich.....
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 24, 2008 Autor Geschrieben Februar 24, 2008 Was ist das eigentlich für ein Unternehmen, Branche und Größe? sorry -weiß ich nicht so genau,...groß-und einzelhandel..aber genaues weiß ich nicht ,müßte da erst unseren arbeiter fragen.. AlteSocken Da sucht jemand kostenlose Arbeitskraft zumindest ne billige,denn wenn sie das mit allen so machen,dann sparen sie schon gut ein.
Empfohlener Beitrag