Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Fakt ist jedoch, dass mit Zahlung des "Honorares" ein Dienstvertrag zustande kommt. Wie mit Risiken aus Dienstverträgen zu verfahren ist, die erster Linie dem Lieferanten angelastet werden müssen (sie hat FO angeboten!!!), kann leicht im Handelsgesetz nachgelesen werden nun dann wollen wir mal hoffen, um auch dem manne in solch einer situation gerechtigkeit widerfahren zu lassen, das irgendein freier in nächster zeit den *arsch inner hose* hat, durch einen musterprozess, dieses in die AGB`s einer *bezahlten sexuellen dienstleistung* aufnehmen zu lassen.
Se**** Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 @ HurenBlender: Auf Widder wird nicht "herumgeprollt". Man muss schon erklären, wieso allen Kindern einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater zugebilligt wird, denen von Prostituierten aber nicht. Will man die Kinder für den Beruf der Mutter bestrafen? Oder umgekehrt: wieso sollen gerade die öffentlichen Haushalte für diese Kinder aufkommen? Der Hinweis auf einen vermeintlichen Vertrag liegt neben der Sache. Selbst wenn man die Abrede zwischen einer Prostituierten und ihrem Freier als Vertrag einstufen wollte, kann diese nicht den Unterhaltsanspruch des Kindes regeln: Verträge zum Nachteil Dritter gibt es nicht. Und abgesehen von der auch sonst höchst eigenwilligen Interpretation des Handelsgesetzbuches (wieso das im Bereich der Prostitution gelten soll, erschließt sich mir nicht): dass das Risiko einer Schwangerschaft eher bei der Frau liegen soll, muss zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden. Und was Deinen letzten Satz angeht: jura scripta sunt vigilantibus. Zu deutsch: das Recht ist für die Hellen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 jura scripta sunt vigilantibus. Deine Übersetzung ist nicht ganz korrekt vitiis nemo sine nascitar
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 (bearbeitet) Im Fokus Bericht steht das drin „Als wir die sechs Kunden kontaktierten, waren ein oder zwei nicht abgeneigt, Vater zu werden“, berichtet die Gesext-Sprecherin. Schwangerschaften sind bei der Sexplattform immer wieder Thema: So nutzen vereinzelt Frauen das Angebot, um gezielt schwanger zu werden. Übermütige Männer bieten schon mal ihre Besamungsdienste an. Einen Rechtsstreit gab es seit Gründung der Plattform im Jahr 2004 aber noch nicht. So gedacht würde ihr Verhalten auch Sinn geben, die Frau wollte scheinbar ein Kind, findet aber Männer anscheinend scheisse für ne Beziehung und nun sucht sie jemand der genug Kohle hat und zahlt. Wenn die FI schon versteigert werden, (weis jemand was für Preise da bezahlt werden als Höchstgebot ?), dann sind das bestimmt nur reiche die da an solche Frauen rankommen. Solch nen Sexnotstand haben wir in Deutschland nicht, dass man FI schon ersteigern muss oder ? Wenn die Frau von Sozialhilfe lebt, dann will schon das Sozialamt wissen, wer der Vater ist. Ob der Mann tatsächlich kein Kondom benutzte, habe ich nirgends gelesen, wenn er das nicht tat, dann isser echt schön blöd bearbeitet Februar 15, 2008 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Korrekt ist: Nam vitiis nemo sine nascitur; optimus ille est, qui minimis urgetur.Wenn zwei Bekloppte poppen, darf das Kind nicht darunter leiden müssen. Ich halte das nicht nur für einen rechtlichen, sondern für einen moralischen Gedanken (einfach genug?) Ob da ein Werkvertrag oder wer weiß was zustande gekommen ist, ist vollkommen irrelevant. Das würde den Mann nur gegen Ansprüche der Frau absichern. So ein Schwanz ist eine geladene Waffe. Man muss beim Rumhantieren damit aufpassen...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 @SN ich hatte die Übersetzung von Seg.. für falsch bemängelt, insbesondere ist auch kein Zusammenhang zu meinem "letzten Satz" zu erkennen. Sofern Du das Zitat nicht philosophisch betrachtest, sondern von der rechtlichen Seite, so hat es die umgangssprachliche Bedeutung: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Es geht mir nicht um "nicht gewusst haben, Scheisse was nun", sondern ich finde (nach meiner Meinung) die Rechtsprechung nicht OK.... Und ja, für das "Würmchen" wäre es eine unzumutbare Situation, daher wäre die Schaffung einer Absicherung in Form von Versicherungen unabdingbar. Den Freier hier "bluten" lassen, finde ich nicht richtig
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Ein Mann bucht sich eine Frau für FO Sex. Es geht der Frau ums Geld verdienen um den Mann ums Spass haben. Beide haben keine Absichten ein Kind zu zeugen. Was aber unglücklicher Weise dann doch passiert. Kind kann tatsächlich nicht dafür!!! Moral der beiden steht Moment nicht zur Debatte. Es ist ein Unfall, ich spreche mit Absicht über Unfall, wenn eine 16 jährige ungewollt schwanger wird, redet man ja auch von einer Unfall-Schwangerschaft. Wenn ein Hund, ein Rüde eine Hündin im Park rammelt und die Hündin trächtig wird, muss die Hundehaftpflichtversicherung des Halters für den Unterhalt der Welpen aufkommen. Es ist kein Scherz. Ich hab über den Urteil 2 Tage lang gelacht und mich köstlich amüsiert, bis die Hundehalter in meinem Bekanntenkreis mich aufgeklärt haben, dass es tatsächlich so ist. Von daher der Gedanke, eine ähnliche Haftpflichtversicherung für derart „Unfälle“ im ältesten Dienstleitungsgewebe der Welt einzuführen, wäre gar nicht verkehrt.
Se**** Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 Bevor sich alle über den Stowasser beugen: Jura (zu deutsch: "die Rechte") scripta sunt ("sind geschrieben") vigilantibus ("für die Wachsamen). Ich habe - vielleicht etwas flapsig, im Kern aber wohl zutreffend - "wachsam" mit "helle" gleichgesetzt. Im übrigen ist der Unterhaltsanspruch keine "Strafe". Er ist gesetzliche Folge eines Zustandes (Vater des Kindes). Und diese beruht nicht auf Rechtsprechung, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzes: § 1601 BGB (Wortlaut siehe oben). Will man von den Richtern verlangen, sich über das Gesetz hinwegzusetzen? Im übrigen bleibt man mir immer noch die Antwort auf die Frage schuldig, wieso die Kinder von Prositutierten weniger Rechte haben sollen als andere. Soll jetzt wieder der Begriff des "Hurenkindes" eingeführt werden (Voraussichtliche maximale Überlebensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht: 10 Minuten)? Der Verweis auf Versicherungen ist untauglich: wo gibt es eine Versicherungsgesellschaft, die bereit wäre, dieses Risiko zu versichern?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Will man von den Richtern verlangen, sich über das Gesetz hinwegzusetzen? Der Verweis auf Versicherungen ist untauglich: wo gibt es eine Versicherungsgesellschaft, die bereit wäre, dieses Risiko zu versichern? zu 1... Klares Nein, deswegen habe ich auch geschrieben, das Gesetz zu ändern zu 2... Ich behaupte das Gegenteil! JEDES Risiko lässt sich versichern, gerade wenn derer vom Gesetzgeber gefordert (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater... oder die Speditionsversicherung, die ausschließlich für "Blödheit" eintritt) Sollte Dein nächster Einwand die Höhe der Versicherungsbeiträge sein, bedenke bitte den nicht unbeträchtlichen Umsatz in dem "Gewerbe"
Se**** Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 Mein Einwand bleibt der gleiche (und bislang ist man dem ausgewichen): wieso eine Unterscheidung zwischen Kindern von Prostituierten und anderen. Genauer: wieso sollen die Kinder von Prostituierten weniger Rechte haben?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 es gibt keinen unterschied
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 wieso eine Unterscheidung zwischen Kindern von Prostituierten und anderen. Genauer: wieso sollen die Kinder von Prostituierten weniger Rechte haben? weil sie auf "unnatürlichem" Weg gezeugt wurden! und jetzt zerlegt den Satz nicht, der ist für jeden verständlich
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 und jetzt zerlegt den Satz nicht, der ist für jeden verständlich Je verständlicher ein falscher Satz ist, desto leichter erkennbar auch sein falscher Inhalt. Hast Du Kinder?
Se**** Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 @ HurenBlender: Diese Unterscheidung ist in keiner Weise tragfähig. Dabei muss nicht einmal auf Abgrenzungsprobleme eingegangen werden. Menschen aufgrund des ihrer Geburt zugrundeliegenden Zeugungsaktes unterschiedlich zu behandeln verstößt eklatant gegen sämtliche Werte westlicher Zivilisation. Und es verstößt gegen das Grundgesetz: das verbietet ausdrücklich die Benachteiligung nichtehelicher Kinder.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Hast Du Kinder? vergleichst Du oft Äpfel mit Birnen? Was Deine Frage angeht; Ja, und wider Deiner Erwartung sogar finanziell treusorgend behandeln verstößt eklatant gegen sämtliche Werte westlicher Zivilisation. Und es verstößt gegen das Grundgesetz: das verbietet ausdrücklich die Benachteiligung nichtehelicher Kinder. das weiß ich doch... Hast Du, oder @SN schon mal bezahlbare Damen in Anspruch genommen???
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Es ehrt Dich HB... ehrlich, finde ich gut... Bezahlbare Damen - nein... Unbezahlbare Damen - ja, aber zu wenige... Ich bleibe aber dabei: Kinder zuerst! Und man ist dem Kind gegenüber verantwortlich für alles, was man ohne Zwang mit seinen Spermien anfängt... ohne Ausnahme. Letztlich ist das, was der Typ gemacht hat wie Fahren mit alten Reifen. Man kann den Unfall nicht auf die Straße schieben...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 @HB hat kinder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! oh gott jungens? sind die auch so niedlich wie du? nur damit ich meine tochter vorwarne.... sorry for off topic ese
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 ob ne Versicherung gegen ungewollte Schwangerschaft nicht pleite geht, man stelle sich nur vor, Frauen die Männer zum Kotzen finden aber auch ein baby wollen.dazu braucht auch die grösste Emanze nen Mann. Wenn die dann als Hure kurz anfangen und sich irgendeinen aussuchen und sagen eh ich will ein Kind von dir popp mal ohne Gummi, die Versicherung zahlt, welche Versicherung soll das überleben. ansonsten wäre es schon fair, wenn die Frau die von nem Sexpartner ein Kind will, aber der Sexpartner nicht, dann keine Ansprüche stellt. Das geht ja alles bis zu dem Punkt wenn der Staat Unterhalt für Frau oder Kind zahlen muss, dann ist nach nem neuen Gerichtsurteil auf jeden Fall der Vater in die Pflicht zu nehmen.ob es geht, wenn ein andrer Mann oder andre Frau das Kind adoptiert, dass der Erzeuger von den Pflichten freikommt weis ich nicht. genauso die Sache mit dem erben, ein Kind bekommt ein Pflichtteil vom Erzeuger, wenn da ein Erzeuger 4 samenbank kinder hat und 1 eigenes, dann wird das wohl auch aufgeteilt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Bezahlbare Damen - nein... damit wirst Du das was ich meine, nicht nachvollziehen können. Mal sehen, was Seg... meint!? jungens? sind die auch so niedlich wie du? nur damit ich meine tochter vorwarne.... jau, 2 Stück... und beide werden viel schlimmer als ich aber kannst beruhigt sein, "erst" 12+14 ansonsten wäre es schon fair, wenn die Frau die von nem Sexpartner ein Kind will, aber der Sexpartner nicht, dann keine Ansprüche stellt. Das geht ja alles bis zu dem Punkt wenn der Staat Unterhalt für Frau oder Kind zahlen muss, dann ist nach nem neuen Gerichtsurteil auf jeden Fall der Vater in die Pflicht zu nehmen. ob es geht, wenn ein andrer Mann oder andre Frau das Kind adoptiert, dass der Erzeuger von den Pflichten freikommt weis ich nicht. die Ansprüche hat das Kind, NICHT die Frau... der Vater ist sowohl nach alter, als auch nach neuer Rechtsprechung zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Neu ist lediglich, das die rechtlichen Ansprüche der Kinder nochmals gestärkt wurden. (Kindesunterhalt geht vor Ehegatten-oder Trennungsunterhalt) Neu ist auch, dass der Vater grundsätzlich den kompletten Unterhalt (vgl. Düsseldorfer Tabelle) zu zahlen hat, unabhängig vom "Selbstbehalt". Sofern er nach Zahlung unter dem "Selbstbehalt" liegt, kann er die Differenz vom "Amt" bekommen... für Kinder die zur Adoption freigegeben wurden, muss kein Unterhalt gezahlt werden... Faktisch liegt nach Adoption keine Vaterschaft mehr vor
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Aus einer künstlichen Befruchtung mit Samenspende kann der Vater offiziell nicht zurückverfolgt werden. Voooorsicht... mir ist irgendwie in Erinnerung, dass es einen deratigen Fall vor Jahren gab... und... ER musste "latzen"... lassen wir LZ einfach mal nach googeln
De**** Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 weil sie auf "unnatürlichem" Weg gezeugt wurden! Da lachen ja die Hühner auf der Leiter . Das Kind wurde dadurch gezeugt, dass er sein Schwänzchen in ihr Döschen eingeführt hat und dort so lange bewegt, bis es gespritzt hat. Das ist ein höchst natürlicher Vorgang.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Wohl kaum! Aus einer künstlichen Befruchtung mit Samenspende kann der Vater offiziell nicht zurückverfolgt werden. Das stimmt leider nicht, Schnappes! Das geht sehr wohl im Falle eines Falles.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Warum soll es keine Versicherung für ungewolltes Kinderzeugen geben? und zum Glück gehen auch nie Kondome kaputt
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 (bearbeitet) Ich muß schon sagen, daß man hier schon wieder eine ganze menge Männerhass zu lesen bekommt. Beispiel gefällig? "Wer poppt, kennt die gefahren einer Schwangerschaft und sollte sich per Kondom davor schützen." Kondom: Dieses hat einen sehr schlechten Schutz im gegensatz zur Pille. Eine Frau, die nur mit Kondom verhüten läßt, hat gegen Ende ihrer fruchtbaren Zeit statistisch 2,5 Kinder. Für den Mann sähe diese Statistik noch schlechter aus, da die Frau das Kondom sabotieren kann oder den Inhalt hinterher sich auch hineinschmieren kann. Daher kann ich das mit dem Kondom nicht gelten lassen. Die Fraktion hier, die davon ausgeht, daß sie ganz sicher ungeschützten Sex mit den Männern hatte und daß nur der Mann, von dem das Kind ist, zu zahlen hat, da er aus seinem tun nun die Konsequenzen zu ziehen hat, machen es sich zu einfach. Ich stelle mir hier die Frage, warum hat denn nicht die Frau in ihrem eigenen Interesse verhütet oder das Kind, das ja wohl nicht aus Liebe sondern Geilheit entstanden ist, abgetrieben? Eine Frau ist wohl beim Sex auch für ihr Tun nicht verantwortlich zu machen, da sie immer noch die Möglichkeit der Abtreibung hat. Warum fragt sich hierbei im Ramen der Gleichberechtigung niemand, daß man dem Mann ein zur Abtreibung ebenbürdiges Instrumentarium in die Hand geben sollte - beispielsweise eine finanzielle Abtreibung? Die Höhe des Unterhaltes ist noch dazu eine willkürliche Höhe - ein britischer Mann zahlt lange nicht den Betrag als Unterhalt, den ein deutscher erbringen muß, obwohl das Leben auf der Insel teurer ist. Warum muß der Mann im übrigen bis 18 - einer willkürlichen Grenze - dem Kind allein Unterhalt bezahlen, obwohl der Gesetzgeber erwartet, daß eine Frau ab dem vollendeten 1. Lebensjahres des Kindes wieder voll arbeiten gehen sollte? Wäre es dabei nicht viel gerechter, wenn die Eltern beide entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit dem Kind Unterhalt bezahlen müßten, denn vom Vater wird zum Unterhalt ja auch noch verlangt, daß er für das Kind gelegentlich - so wie es die Mutter will - auch persönlich für das Kind da ist? Warum kann ein einem Kind unterhaltspflichtiger Mann eingesperrt werden und warum keine Frau? Es gibt keinen Fall, bei dem eine unterhaltspflichtverletzende Frau eingesperrt wurde, aber haufenweise Männer, obwohl Frauen die schlechteren UnterhaltszahlerInnen (um in dieser Community auch ganz sicher niemandem vergessen habe ich das BinnenI verwendet, obwohl nach der deutschen Sprache schon im Zahler beide Geschlechter gemeint sind) sind. Bei dem entsprechenden Fall gehe ich davon aus, daß die Frau ein Kind wollte, und sich den Akt der Zeugung noch zusätzlich vergolden wollte. Denn sonst hätte eben auch sie selbst verhütet. Oder war die zu blöde dafür oder dachte, wie so manche UserInnen hier, daß das Kondom einen hundertprozentigen Schutz bietet? [sB]*edit by MOD*[/sB] und zum Glück gehen auch nie Kondome kaputt Kläre bitte hier so ein paar UserInne auf, was mit Kondomen alles passieren kann! Das größte Problem eines Kondoms ist auch nicht das platzen sondern der nicht ganz dichte hintere Teil des Kondoms. Ein paar Stöße nach dem Erguß können reichen und es könnte auch mal hinten etwas herauslaufen. Kondome mit Spermizid vertragen auch nicht alle Frauen. bearbeitet Februar 16, 2008 von Gelöschter Benutzer ohne worte
Gelöschter Benutzer Geschrieben Februar 15, 2008 Autor Geschrieben Februar 15, 2008 Lichtzeichner - was manche nicht verstehen wollen ist, das man dem Kind gegenüber immer verantwortlich ist, egal unter welchen Umständen die Zeugung erfolgt. Poppen hat ein Restrisiko, dem man sich zu stellen hat. Ob die Hure die Pille vergessen hat ist so pupsegal wie sonst was...
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