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Unehrliche Mitglieder mit FI-Status!


et****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo und guten Morgen an die Poppen.de-Gemeinde,

mal eine Frage in die Runde: Wie meint ihr sollte man mit einem FI-Mitglied umgehen, dass einen nach Strich und Faden verarscht hat??? Sprich besagtes FI-Mitglied hat nachweislich das geld erhaltenund dann entsprechende Leitung bzw. Lieferung nicht getätigt, trotz mehrfacher und ständiger Rückfrage durch mich!!!!

Gut grundsätzlich bin ich mir schon bewusst, dass ich selber daran Schuld bin, schließlich habe ich Vorkasse geleistet! Ich habe Geld an jemanden überwiesen den ich nicht kenne! Aber bisher bin ich immer gut damit gefahren, und bisher klappte es immer alles prima! Nur halt jetzt nicht mehr! Naja, irgendwann ist es halt immer das erste mal!

Also meine Frage:

- Ist es zulässig hier im Forum vor entsprechendem Profil zu warnen??? eine Mail an den Admin brachte leider keine Antwort!!!

- Oder würdet Ihr tatsächlich weitergehen, um zu versuchen dass Geld zurück zu bekommen??? Es ist jetzt kein grosses Vermögen, aber es sind auch shchon etwas mehr als zwanzig Euro???

Gruss an dier Runde


Geschrieben

Hier im Forum warnen vor dem Mitglied geht gar nicht.

Lies mal die Forenregeln - dann wirst Du feststellen, dass Anprangerungen im Forum generell verboten sind.

Lingua - Team poppen.de


Geschrieben

@TE: Wie lange ist die Mail an den admin denn her?


Heinrich


Geschrieben

Naja auf sich beruhen lassen würde ich es auch nicht, denn dann kann sie weiter die Leute um jeweils 20 Euronen bescheißen und das läppert sich ja und ist eindeutig Betrug.

Ich weiß nicht, ob bezahlter Beischlaf einklagbar ist (oder is es nen Slip/CD/Sonstwasverkäuferin?) aber im Zweifelsfall würde ich mich an die Polizei wenden und Anzeige wegen Betruges machen. Ihren Namen hat sie dir ja für die Überweisung nennen müssen und somit gibt es Mittel und Wege sie ausfindig zu machen.

Is wegen der paar Euro vielleicht drastisch aber ich würd mich nicht verarschen lassen, vor allem kann es eine Masche sein und dann handelt es sich halt um Betrug und der ist nunmal strafbar.

Wenn du das einem Admin mitteilst, dann fliegt die vielleicht raus (mach dir schonmal nen Screenshot von ihrem Profil, wo sie ihre Leistungen anbietet .. nur für den Fall der Fälle) und das bringt dich selber nicht wirklich weiter.


Geschrieben

bezahlter Beischlaf

kann nicht eingeklagt werden (nicht mal von Bohlen nehme ich an), Beischlafdiebstahl hingegen wird bestraft.. schon komisch

Wenn es sich um "Ware" z.B. CD handelt kann er es versuchen..

Lg


Geschrieben

du kannst es bei deiner bank zurückfordern,
ich glaube 6 wochen, aber ich würd nicht so lange warten.



Ich glaube, das geht nur bei Lastschriftverfahren, nicht bei Überweisungen.

Auch wenn es "nur" 20 Euro sind, die Masse macht es für einen Betrüger!


Geschrieben

Zurückfordern kann man bei Überweisungen von der Bank nichts, das geht nur bei Lastschrift.


Geschrieben

1. Der Name darf nicht genannt werden. Das steht in den Forneregeln. Wenn Du dich drüber hinwegsetzt, drohen die üblichen Konsequenzen.
2. Wie haben die Admins, Fornebetreiber denn sonst reagiert? Wurde das entsprechende Mitglied mittlerweile gesperrt.
3. Auch wenn auf Gewährung des Verkehrs selbst kein Anspruch besteht (auch nicht nach dem Prostitutionsgesetz), kann die Inaussichtstellung mit dem Ziel, die Bezahlung zu erhalten, u.U. Betrug darstellen. Dies setzt aber den Nachweis voraus, dass dieser Plan bereits von Anfang an bestandt.
4. Sonst hilft - wenn überhaupt - nur der Zivilrechtsweg. Der Name des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin müsste Dir schon einmal bekannt gewesen sein. Weiteres musst Du mit einem Anwalt besprechen.


Geschrieben

wir denken geh einfach zur polizei und mach eine anzeige auch wen es nur 20€ sind!
aber sollte das wirklich eine masche von der person sein und weitere geprellte leute eine anzeige machen wird das dann doch vieleicht jemand interessiern,was dir aber dein geld auch nicht zurück bringt,da du das selbst einklagen must!


Geschrieben

Das ist etwas wenig Info zum Sachverhalt, kam auf Deine Mahnungen eine Reaktion?

Rein rechtlich gesehen wurde ein Vertrag geschlossen, dessen Nichterfüllung Du natürlich anzeigen kannst, nur hat das eigentlich nichts mit der Plattform poppen.de zu tun. Hier müsstest Du stichhaltige Beweise für eine Sperrung liefern, was wahrscheinlich schwierig wird.

Einen Eingang Deiner Meldung bei poppen.de hast Du aber per Email erhalten, oder? Dann könntest Du unter angabe der Ticketnummer nochmal nachfragen.


Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

danke für die ganzen Antworten und Reaktionen hier!

Um es vielleicht mal zwischendurch einzuwerfen, es handelt sich nicht um „Beischlaf“! Es sind dann doch eher „DVD´s/Filme“, die ich käuflich erwerben wollte.

Ich sehe es in der Tat auch so, dass es eindeutig Betrug ist!!!!

Bei Überweisungen kann man das Geld aber nicht zurückbuchen lassen, dass geht nur bei dem Lastschriftverfahren!

Aber nun gut, es war das erste Lehrgeld das ich bezahlt habe! Habe heute morgen noch einmal eine Mail geschrieben, wenn das dann nicht zum Erfolgt führt, dann geht es wohl den gang der Dinge bei Betrugsvorwürfen! Allerdings finde ich es wichtiger, dass das Profil gesperrt wird oder das FI-Mitglied verwarnt wird, um andere Mitglieder vor weiterem Lehrgeld zu bewahren!

Also zwischenzeitlich habe ich dann auch direkten Kontakt mit dem poppen-Team!

Ich habe erst einmal den allgemeinen Sachverhalt eingestellt, um nicht gleich alles im Detail breitzutreten! Werde mir aber mal am Wochenende die Mühe mache die mail so weit zu sortieren, und den zwitlichen Ablauf genau zu gliedern.

Als Reaktion auf meine Nachfragen kamen immer nur Vertröstungen, und die Bitte das ich mich gedulden soll!
Zwischenzeitlich scheint das Mitglied meine Nachrichten, die ich über Poppen.de verschicke nicht mal mehr zu öfnnen/lesen!


bearbeitet von etwasratlos
Geschrieben

Du hast doch hoffentlich auf dem Überweisungsträger eine ordentliche Adresse angeben können?

Bei ebay-Geschäften verlange ich die immer. Inklusive PLZ und Pipapo (hat mit den Forderungen des BGH zu Überweisungen zu tun).
Kontonummer reicht nämlich nicht.

Dann hab ich nämlich im Falle eines Falles eine "ladungsfähige Adresse".

Klar kann die Polizei über die IP einiges machen, aber die absicht des Betruges ist bei falscher Adressenangabe leichter nachzuweisen...


Heinrich


Geschrieben

Schick mir doch mal den p.de Namen des Mitgliedes hier per PN, vielleicht lässt sich ja als "Interessent" etwas herausbekommen.


69Liebhaber69-1967
Geschrieben

...den tip mit dem fiskus, den hat mir ein obergercihtsvollzieher gegeben.




Und der ist sowas von gut!!!

Hat mir auch schon 2x bei ebay geholfen! Hab Nur die Kopie allein zum Verkäufer gesandt und plötzlich konnte der sich gaaaaanz eifrig regen!


Geschrieben

So ich war dann doch tatsächlich noch einmal sehr sehr geduldig, und bin mit dem Mitglied noch einmal in Kontakt getreten!
Aber welch wundert es: Zeitweise war ich der Betrüger, weil ich alternativ mein geld zurückhaben wollte!!!
Angeblich soll die Sendung auch schon zweimal per normalen Brief verschickt worden sein, und zweimal soll dann die Post die Sendung verloren haben!!!! Und somit hätte ich dann halt Pech gehabt!
Naja, zwei Sendungen vom gleichen Absender an den gleichen Empfänger, und beide hat die Post verloren!?!? Na so schlecht kann die Fehlerhäuftigkeit selbst bei der Post nicht sein!
Mein Vorschlag das ganze doch einfach mal per Einschreiben zu versenden wurde fast zwei Wochen lang ignoriert!!! Wäre dem Absender/Verkäufer schließlich zu teuer!!! Aber wie kann es zu teuer sein??? Ich habe mich bereit erklärt die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen!!! Alternativ habe ich angeboten das der Versand per Paket und dann unfrei erfolgen soll. Das Kosten den Absender gar nichts, und der Empfänger trägt die Kosten!!! Aber auch das scheint irgendwie nur sehr schwer möglich zu sein!

Laut letzter Aussage, welche schon von ende letzter Woche ist, soll die Sendung jetzt aber am Mittwoch oder Donnerstag per Einschreiben an mich rausgehen!? Warum so eine lange Vorlaufzeit für ein Einschreiben nötig ist konnte mit der Verkäufer auch nicht erklären!?

Naja dann bin ich nun mal gespannt! Wenn ich bis Ende der Woche keinen Nachweis habe, dass die Sendung auf den Weg gegangen ist, bin ich es endgültig Leid!

Danke noch einmal für eure Tipps, da werde ich wohl mal den ein oder anderen von umsetzen!


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