Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Ich denke das hängt immer von den Beteiligten ab. Sicher mag es da auch einen Generationswechsel in den Bedürfnissen geben aber ich glaube nicht, daß 'die Kunst des Verführens' ausstirbt. Sie ist weniger spektakulär und auch weniger kommerziell verwertbar als andere Formen. Und nicht zuletzt braucht es immer zwei, die sie beherrschen.
Di**** Geschrieben April 13, 2017 Autor Geschrieben April 13, 2017 vor 23 Minuten, schrieb sportiv50: Riechen, Schmecken, Fühlen... & Co. ordnen sich dem Optischen völlig unter... Zum Wohl @sportiv50. Je älter ich werde, um so mehr merke ich, wie wichtig das "sich riechen und schmecken können" wird. Und damit ist es ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Verführung. vor 15 Minuten, schrieb dr_skin: Lust und Leidenschaft.... muss in einer entschleunigten Atmosphäre stattfinden und bedarf einer gewissen Konzentration aufeinander. Für mich - und hier spreche ich wirklich nur für mich - ist es ein absoluter Lustkiller, wenn ich weiß, es besteht nur ein kleines Zeitfenster von einer oder zwei Stunden.... in das dann alles gepackt werden soll... das erste Beschnuppern, das annähern und dann noch die sexuelle Aktivität.
Bo**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Sie sahen sich auf dsr Straße blieben einfach stehen und Sie fragte: "Weisst du, wo's langgeht?" Er sagte: "Weiß ich auch nicht, lass doch zusammen gehen!" Sie hatten sich so lange gesucht und nun endlich getroffen und dann in der Bar obwohl's nur Kaffe war waren sie wie besoffen Und sie liebten sich gigantisch und es war das erste Mal und sie wussten nicht mehr gibt's das wirklich oder spinnen wir jetzt total? und führ sie war er der Größte und sie war seine Königin und der Himmel wußte vor lauter Geigen überhaupt nicht mehr wohin
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 nur mal einen kaffee will doch hier kaum einer, sich einfach mal ganz normal kennenlernen, sex kann man immer noch haben wenns passt. hier muss es aber schnell zur sache gehen und wenns dauert ihn bis dahin wenigstens mal online in stimmung bringen. tut man es nicht, wird schnell klar was sache ist.
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 vor 10 Minuten, schrieb Bolero2000: und der Himmel wußte vor lauter Geigen überhaupt nicht mehr wohin Geigen? Boa ne ey. Da bleibe ich doch lieber auf der Erde. Da gibt es zwar auch "Geigen" aber da kann ich denen wenigstens aus dem Weg gehen
sp**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 @DieFotografin77 >> Nicht *älter*... sondern *reifer*... du Jungsche... ;) und das Ausfüllen von "Zeitfenstern" hat mit Zeit nix zu tun... auch hier wäre dein Thema gefragt... "die Kunst des Verführens"... :)
Bo**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 vor 5 Minuten, schrieb sylvia_zde: Geigen? Boa ne ey. Da bleibe ich doch lieber auf der Erde. Da gibt es zwar auch "Geigen" aber da kann ich denen wenigstens aus dem Weg gehen Ich wollte Udo hören...aber die scheiß CD ist im Auto...will nicht raus...kürzlich wollte ich abends, mein Ladekabel aussem Auto holen...dann dachte ich...kurz auf n Kaffee in die Kneipe...bin dann auf Bier umgestiegen und knapp 30 Stunden duichgesumpft.. dat langt erstmal wieder...nochmal scheiß ich mich nicht an...hehe
Di**** Geschrieben April 13, 2017 Autor Geschrieben April 13, 2017 vor 3 Minuten, schrieb sportiv50: du Jungsche. An manchem Tag fühle ich mich älter als Du es biologisch bist *lach* vor 4 Minuten, schrieb sportiv50: und das Ausfüllen von "Zeitfenstern" hat mit Zeit nix zu tun... Das Zeitfenster gibt mir die Zeit vor, in der ich eben jenes Zeitfenster mit Verführung füllen kann. Und natürlich kommt es letztlich nicht auf die Zahl der Sekunden in diesem Zeitfenster an, sondern auf die Intensität. Aber ein entspanntes erstes Date ist innerhalb von 2 Stunden nur schwer so zu bewerkstelligen, dass es auch entspannt bleibt. Die Stoppuhr ist der Feind der Lust, besonders dann, wenn sie zum Coitus interruptus führt
DerLustvolle22 Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Da kann ich nicht zustimmen! Wen ich mal ein Date habe mit einer Frau werde sowie ich als auch die Frau verführt jenachdem wer anfängt ich mag sowas garnicht alles schnell schnell Gauptsache fertig werden. Ich denke das ist Männer abhängig viele suchen hier ne schnelle nummer Hauptsache ficken.
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Verführung bedeutet laut Duden folgendes Verführen (substantiviert Verführung, auch Verlockung oder Seduktion) bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, jemanden zur Hingabe zu bewegen, das heißt, eine Person gewaltlos so zu „manipulieren“, dass sie etwas tut, was sie eigentlich nicht wollte (zum Beispiel sich sexuellen Handlungen hinzugeben, eine Religion anzunehmen, etwas zu kaufen, und andere Handlungen). Das Gesetzt seit der Einführung von Nein heisst Nein sagt folgendes dazu... Über allem schwebt das Prinzip "Nein heißt Nein". Künftig macht sich nicht mehr nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, droht auch Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, die sich über den "erkennbaren Willen einer anderen Person" hinwegsetzen. Das heißt: Das Opfer muss sich nicht mehr wehren, damit eine ***igung auch vor Gericht als solche gewertet wird. Es reicht, wenn widersprochen oder anderweitig deutlich gemacht wird, dass sexuelle Handlungen unerwünscht sind. eine Verführung ist somit seid Nein heisst Nein eine eindeutige strafbare Handlung! Wenn du also Verführt werden willst, musst du mir Vorher schriftlich die Erlaubnis geben, dass ich dich verführen darf! Und darum wird das Verführen bald nicht mehr stattfinden.
Ni**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Thema verfehlt 6 , da das " Nein " hier überhaupt keine Rolle spielt .
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 (bearbeitet) das "nein" spielt hier schon eine rolle.... nämlich das (mein ) " nein " zum fick-to-go bearbeitet April 13, 2017 von Gelöschter Benutzer
Hi**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Ja ich stelle mir das ziemlich erotisch vor, jedesmal vorher sich eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen. "Darf ich dich anflirten?" Wer halbwegs empathisch begabt ist, sollte schon merken, wenn mann darf....
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 vor 2 Minuten, schrieb Nitrobär: Thema verfehlt 6 , da das " Nein " hier überhaupt keine Rolle spielt . Eine Verführung hat immer etwas mit nicht wollen zu tun. Wenn die Frau nämlich schon will, aber so tut als würde sie nicht wollen, ist es keine Verführung im eigentlichen Sinne, sondern ein Rollenspiel. Sie spielt die Unnahbare, ist es aber nicht. Dass ist aber keine Verführung im eigentlichen Sinne! Dann nenne ich es aber ein Rollenspiel und keine Verführung. Da die Frau nämlich eigentlich Sex möchte, aber so tut als würde sie keinen Sex wollen. Sie spielt also eine Rolle. Daher Rollenspiel.
Ni**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Nein hat es nicht und im hier genanten Kontext ist Dem eindeutig so .
Hi**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 vor 2 Stunden, schrieb Mausibär: Die Vergangenheit ist das überbleiben des jetzt Der Auserwählte er wirklich sein mag. Aber trotzdem... große Gefahr ich befürchte durch seine Ausbildung. Viel zu lernen er noch hat.
Ni**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 @magnifica_70 Beim " Fick-to-go " spielt wiederum die Verführung keine Rolle , da ist von vorneherein klar was passiert .
Di**** Geschrieben April 13, 2017 Autor Geschrieben April 13, 2017 @Silverspooon Sorry, aber ich muss gerade ganz laut lachen. Verführung ist sicherlich eine mentale Manipulation, indem man das Gegenüber sexuell erregt mit dem Ziel, dass es zum Sex kommt. ABER: Bei der Verführung findet absolut keine Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung statt. Der Verführende sendet Signale, der zu Verführende empfängt sie und erwidert sie ... die Folge ist Sex..... oder er erwidert sie nicht, dann gibt es eben keinen Sex. Bei einer Verführung haben immer alle Beteiligten die Möglichkeit zu widersprechen oder deutlich zu machen, dass sexuelle Handlungen nicht erwünscht sind. Eine Straftat begehe ich erst dann, wenn ich dieses nein nicht akzeptiere.
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 vor 2 Minuten, schrieb Nitrobär: Nein hat es nicht und im hier genanten Kontext ist Dem eindeutig so . Für dich vielleicht nicht, aber es ist nicht wichtig wie du dass interpretierst, sondern wie das vom Gesetzgeber interpretiert wird. Vor Gericht nützt dir nix, wenn du sagst, diese Verführung hatte nichts damit zu tun, dass sie nicht wollte... Denn das Wort Verführung steht dafür den Willen eines Menschen zu brechen. Egal wie DU das Wort interpretierst. Du musst das Wort nämlich so interpretieren wie es die Gesellschaft tut, und nicht so wie du es gerne hättest!
Hi**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Wo wir bei Wortbedeutungen wären..... ich glaube hier ist eine andere, als die des Gesetzgebers gemeint... das legst du ein wenig streng aus hier.
Ni**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 @Silverspooon Ne Du interpretierst hier auf typische Jammerweise ein längst überfälliges Gesetz , was mit diesem Thema hier gar nichts am Hut hat . Hier ist ganz klar das die Frau gern verführt werden möchte , also passiert da gar nichts gegen ihren Willen und somit ist auch das Gesetz völlig irrelevant .
Di**** Geschrieben April 13, 2017 Autor Geschrieben April 13, 2017 vor 3 Minuten, schrieb Silverspooon: Denn das Wort Verführung steht dafür den Willen eines Menschen zu brechen. Öhm..... ähm..... nunja...... mir fehlen gerade die Worte und das will was heißen ^^ Eine sexuelle Verführung hat mit dem Willen eines Menschen zu brechen null, aber null null gar nix zu tun. DENN: Wenn ich im sexuellen Kontext verführe, dann weil ich davon ausgehen kann und darf, dass mein Gegenüber eben Sex mit mir haben möchte. Wenn ich nun also lasziv mein Bein auf seines lege oder ihm tief in die Augen schaue oder ihm ein verführerisches Lächeln schenke, dann füge ich ihm keinen Schaden zu. Aber genau das ist die Voraussetzung für eine Straftat: Der Vorsatz, einem anderen Schaden zuzufügen.
Hi**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 (bearbeitet) vor 4 Minuten, schrieb DieFotografin77: eine Straftat: Der Vorsatz Mmh.. Einspruch! Zwar will ich das juristische Zwischenspiel nicht unnötig ausdehnen, aber Fahrlässigkeit ist auch n Möglichkeit.... In dem Kontext geht es aber um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als Rechtsgut... und die setze ich jetzt hier ebenfalls mal als gegeben voraus. bearbeitet April 13, 2017 von Hitzesuchend
Ni**** Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 Verführen heißt auch animieren und genau Das ist hier ja wohl eindeutig gemeint .
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 13, 2017 Geschrieben April 13, 2017 (bearbeitet) vor 13 Minuten, schrieb DieFotografin77: @Silverspooon Sorry, aber ich muss gerade ganz laut lachen. Verführung ist sicherlich eine mentale Manipulation, indem man das Gegenüber sexuell erregt mit dem Ziel, dass es zum Sex kommt. ABER: Bei der Verführung findet absolut keine Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung statt. Der Verführende sendet Signale, der zu Verführende empfängt sie und erwidert sie ... die Folge ist Sex..... oder er erwidert sie nicht, dann gibt es eben keinen Sex. Bei einer Verführung haben immer alle Beteiligten die Möglichkeit zu widersprechen oder deutlich zu machen, dass sexuelle Handlungen nicht erwünscht sind. Eine Straftat begehe ich erst dann, wenn ich dieses nein nicht akzeptiere. In der Schweiz haben wir den Artikel der Sexuellen Belästigung, der besagt man darf keine Sexuellen Handlungen, oder Sexuellen Interaktionen vornehmen oder andeuten, wenn der Partner dies nicht wünscht. Und da ist zum Beispiel so, dass schon die Frage, willst du ficken angezeigt werden kann, und auch schon angezeigt wurde. Und meiner Meinung nach geht das Gesetzt Nein heisst Nein genau auf diese Schiene... Nämlich dass du niemand mit Sex konfrotieren darfst, wenn dieser nicht möchte. Also sind schon das Aussenden dieser Signale strafbar. Das Gesetzt ist noch sehr Jung, jetzt muss man abwarten, wie Gerichte da Urteilen. Aber den Gesetzes Artikel kann man natürlich so auslegen, dass schon die Signale Aussenden zur Straftat wird. Wieso? Weil es als Versuch gedeutet werden kann, den Willen der Anderen Person zu brechen. Denn das ist ja das Kreuz mit solchen Gesetzten, wie erkenne ich, dass die andere Person nicht will? Wenn die nicht Aktiv nach Sex sucht, muss ich eigentlich das passive als Desinteresse deuten! Kennen wir in der Schweiz sehr gut mit dem Artikel Sexuelle Belästigung. Weil sich schon einige Frauen nur durch Blicke sexuell belästigt fühlen. Natürlich kommt so eine Anzeige nicht zum Erfolg, aber schon allein die Tatsache, dass du angezeigt werden könntest, überlegst du es dir zweimal, ob du eine Frau jetzt länger anschaust oder nicht... Aber kann natürlich sein, dass dies Gesetzte Nein heist Nein anders angwendet wird, wollen wir es hoffen. Ich kenn es wie gesagt aus der eigenen Erfahrung ganz anders. Ich warte nur, bis die erste Frau nach einer Verführung das Gesetzt Nein heisst Nein so deutet, ich wollte nicht Verführt werden, und die Gesetzte dann der Frau recht geben, was meiner Meinung ganz klar passieren wird, dann hast du die Verführung gesehen. bearbeitet April 13, 2017 von Gelöschter Benutzer
Empfohlener Beitrag