Se**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 (bearbeitet) ++++++++++++++++ bearbeitet Mai 8, 2008 von sexyblondwitch
Ce**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Gehe zum Anwalt und lasse Akteneinsicht vornehmen. In den Akten ist der Bericht und auch die Aussage von ihm vor Gericht. Weicht beides voneinander gravieren ab, laut deiner Aussage die du hier tätigst ist es so, legt der Anwalt Revision ein und wird das Ding auch gewinnen. Gruß aus Celle PS: Wir haben soetwas ähnliches hinter uns.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Naja, Du hast ja zurückgezogen und dazu hat Dich niemand gezwungen, oder? Was willst Du also tun? Was willst Du der Presse sagen? Wieso war denn Dein Anwalt nicht bei dem Termin?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Das hätte die Rechtschutz aber doch bezahlt? Ist natürlich schwierig, das Verfahren jetzt wieder aufzurollen, zumal Du ja den Widerspruch zurückgezogen hast. Man wird Dich fragen, warum Du das getan hast und Deine Glaubwürdigkeit würde wohl ziemlich unter diesem Hin und Her leiden. Dass Du den Richter so angegangen bist, macht das Ganze nicht einfacher. Ich kann Deine Entrüstung natürlich verstehen, glaube aber nicht, dass die Presse an so einer, in ihren Augen, Lappalie Interesse haben wird.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Du Ärmste, Ich wurde mal wegen Nötigung und vorsätzlicher Strassenverkehrsgefährdung angeklagt, obwohl ich gar nichts gemacht hatte. Beim ersten Gerichtstermin hatte ich den Eindruck, dass die alle unter einer Decke stecken und ich wurde verurteilt. Ich hab mich dann getraut und bin in die Berufung gegangen. Gott sei Dank! Denn der Berufungsrichter hat sowohl Staatsanwalt als auch das erste Urteil förmlich in der Luft zerrissen. Ich rate daher, trau dich! Die ganze Staatstrosse lebt doch davon, dass man sich nicht traut und alles schluckt. Und Geld holen können sie eh nur von denen, die auch welches haben, und das tun sie, wo sie nur können!!!!
Ce**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Wenn du kein Geld hast, dann beantrage Prozesskostenbeihilfe. Gruß aus Celle
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 ich sagte ich fühle mich ihrer willkür ausgesetzt, Ich kenne diese Gefühl auch. Hatte mit mir zwar einen anderen unwichtigen Hintergrund, aber trotzdem bleibt die Feststellung: Recht haben und Recht bekommen, sind hier 2 völlig verschiedene Dinge. Leider.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Es war leider in diesemn unserem Lande schon immer so, zwischen Recht haben un d Recht bekommen liegen Welten, ich würde es an Deiner Stelle akzeptieren, obwohl es eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit ist... Mir ist vor Gericht auch mal so eon Mist passiert, habe nen Schläger außer Gefecht gesetzt, der zeigt mich an und ich musste 6000 Dm bezahlen.... Das ist Deutschland... Kann Dein Hund überhaupt in so eine blöde Box? Meine Hündin würde durchdrehen... lg
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Staat, zwei verschieden Welten, glaub es mir. So Traurig es jetzt vielleicht auch klingen mag, aber, Du kannst Akteneinsicht so viel wie du es möchtest, wird dein Rechtsanwalt auch bestimmt durchsetzen und durchsehen, aber finde dich damit ab, das du keinerlei Chance haben wirst, diese Sache mit einem für dich Positiven Urtei zu Beenden. Glaub es mir. Es sei denn, du hast Geld in Massen, denn das wird es verschlingen wenn du weitere Schritte unternehmen wirst. Da sitzt du leider am kürzeren Hebel.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Rechtsberatung von nicht juristischen Leute ist bei falscher Beratung strafbar!!!! Daher ist hier vielleicht nicht der beste Platz. Wende Dich an Verbraucherschützer Leseranwälte, oder so was. Von mir nurmal ein paar allgemeine Tips. Grundsätzlich gilt im Zweifelsfall für den Angeklagten. Das heißt der Polizist muss beweisen das Du etwas getan hast nicht umgekehrt. Ein nicht eingelegter Widerspruch oder halt ein zurückgezogener ist quasie ein Schuldeingeständnis. ´ Das ist für die Polizei natürlich ideal, denn sonst müssen sie vor gericht beweisen das der Angeklagte lügt und der Beamte recht hat. Gelingt dies nicht eindeutig würden sie vor gericht verlieren. Anders sieht es aus wenn 2 Beamte vor Ort waren die sich gegenseitig bestätigen. Aber bei Aussage gegen Aussage, dürften ohne Indizien keine Verurteilung stattfinden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Ist das wirklich so in Deutschland das man nach nem Widerspruch sofort zu Gericht geladen wird? Also ich kenne das nur so: Irgendwann kommt ein Wisch "Im Namen des Volkes"
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Zunächst würde ich die Zurückziehung des Einspruches mit der Begründung zurück nehmen, daß Dir die Sicherungen durchgegangen sind weil Du keinen Rechtsbeistand hattest; also mit der Gerichtsverhandlung schlichtweg überfordert gewesen bist. Also ruhig erneut Widerspruch einlegen! Zur Gerichtsverhandlung Ruhe bewahren und immer nur den einen Satz gebetsmühlenartig wiederholen: *Mein Hund war ausreichend gesichert!*. Nicht Du mußt Deine Unschuld beweisen, sondern das Gericht Dir Deine Schuld. (Wusste noch gar nicht, daß man Hunde anschnallen kann und muß). Das Urteil dann abwarten und falls negativ in Revision gehen. Meistens sitzen in der ersten Instanz die Richter, die von der Materie nicht so viel Ahnung haben und sich erst einarbeiten müssen. In der zweiten Instanz sitzen dann die, die versierter sind und in der Regel das erste Urteil wieder aufheben. Emotionen außen vor lassen! Weder Richter noch Zeugen persönlich angreifen. Sachlich bleiben und den Richter davon überzeugen, daß der Zeuge sich in Deinem Fall geirrt haben muß, weil Dein Hund ordnungsgemäß angeschnallt war. Den Zeugen als höflich und zuvorkommend schildern, der nur seine Pflicht getan hat, es aber übersehen hat, daß Dein Hund ordnungsgemäß angeschnallt war. Viel Glück und einen langen Atem.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Ungerechtigkeit hin oder her... ich würde mich ohne Rechtschutzversicherung nicht in dieses finanzielle Fiasko (denn das wird es werden) stürzen. Denn auch Prozesskostenhilfe muss zurückgezahlt werden und ich weiß nicht, ob man sich der Gerechtigkeit wegen in finanzielle Nöte stürzen muss. Ich wäre auch sauer, klar, aber letztlich ist mir das Geld dann doch wichtiger, dass ich durchs Abhaken und als Erfahrung verbuchen spare.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Ich denke nicht daß das den Aufwand Wert ist, weil, wie bereits gesagt Kosten kommen dann auf jeden Fall auf Dich zu...am besten ist ...einfach akzeptieren und ärgern...Gerichte sind Scheiße und Gerechrigkeit gibts nur bei Barbara Salesch...
lo**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 ich habe selber einen hund ,der sitzt immer schön vorn auf dem beifahrer sitz es hat mich noch nie jemand angehalten (polizei). nun zu deiner frage ,was tun laß die sache auf sich beruhen ,denn alles andere kostet dich nur das allerliebste,deine knete. bleibt der zeuge bei seiner aussage bleibst du immer der verlierer.wau,wau loli
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Rechtsberatung von nicht juristischen Leute ist bei falscher Beratung strafbar!!!! Sixpack hat hier einen Aspekt eingebracht, denn wir beachten sollten. Nicht weil wir Sexy nicht helfen wollen, sondern weil auch die Gefahr besteht, falsche Tipps zu geben. Meine Frage lautet : Wie hoch ist denn das auferlegte Bußgeld? Wenn es unter 200 EUR ist, würde ich einfach - so ärgerlich wie es ist - einen Haken dran machen, und es als Erfahrung für die Zukunft verbuchen. Nochmals vor Gericht gehen und möglicherweise beim selben Richter landen, dürfte nicht wirklich zielführend sein. Der Chihuahua Mischling gehört mit Sicherheit nicht zur Rasse der Riesenhunde, also könnte man das Ganze als Anekdote an die Zeitung geben, die dann süffisant die Story bringt. Aber mehr wird kein Sinn machen. Lieber die Nerven schonen für die richtig blöden Fälle im Leben .
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 (bearbeitet) @Body Revision???? bei nem zurück gezogenen Widerspruch??? @TE zahl das Ticket und machs beim nächsten Mal besser und die Presse würde Deine Geschichte nur Interessieren, wenn Deine Töle den Zeugen in den Arsch beissen würde habe gerade mit dem anwalt telefoniert, er ist schockiert und findet es unverschämt, jedoch würde es mich einige hundert euro kosten und kein gewinn der sache ist sicher. rechtsschutz wird das ziemlich sicher ablehnen und 400 euro alleine vorschuss hab ich nicht. nun, würde er nicht schockiert "tun", wäre er bald pleite ganz davon ab, ist es schon bezeichnend blöde, ne Rechtschutz zu haben und nicht zu nutzen bearbeitet Januar 21, 2008 von Gelöschter Benutzer
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 @Six: Wie kommst Du auf die Idee, daß zwei Beamte notwendig seien? Die Sache ist bewiesen, eine einzige Aussage reicht beim Zeugenbeweis vollkommen aus. @sexy: Emotionen weg! Eine Wiederaufnahme lohnt sich wohl nicht, v.a. vom finanziellen Standpunkt her. Wenn Du ein geringes Einkommen hast, dann kannst du darauf hinweisen und bitten, die Strafe entsprechend anzugleichen. Ansonsten hast Du Lehrgeld bezahlt, hak's ab. Das klingt jetzt unbefriedigend, aber es ist so. Der erste Fehler war, ohne Anwalt da aufzutauchen. Der Rihcter hat vollkommen recht: Als Angeklagte stehen Dir irgendwelche Vorschläge nicht zu. Du kannst Antäge stellen. Wenn Du nicht weißt, wie das geht, dann helfen die Richter sogar. Und ein zivilisierter Mensch knallt keine Türen zu. Das machen vielleicht Kinder. Das ist keine Kritik an Dir, aber so führt man sich vielleicht bei Barbara Salesch auf, jedoch nicht in einem deutschen Amtsgericht. Laß es, Michael Kohlhaas hat auch nix erreicht. Heinrich
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Tja...Recht kriegt nicht der, der Recht hat, sondern der, der weiß, es für sich in Anspruch zu nehmen. LG xray666
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 @Six: Wie kommst Du auf die Idee, daß zwei Beamte notwendig seien? Die Sache ist bewiesen, eine einzige Aussage reicht beim Zeugenbeweis vollkommen aus. Kann ih mir im Regelfall nicht vorstellen, weil damit Willkür zulässig wird. Mag ich einen Autofahrer als Polizist nicht, sage ich er war nicht angeschnallt, er hat telefoniert beim Autofahren. Rechts überholt ..... Meine es müssen bei reinen Zeugenaussagen mindestens 2 Beamte aussagen. Anders natürlich wenn andere Beweise vorliegen. Durch die Unrechtsvermutung muss ja eindeutig die Schuld beweisen werden und nicht er Angeklagte muss beweisen unschuldig zu sein.
bremerjong Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Rechtsberatungsgesetz: § 8 [Strafbestimmung] (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, 2.gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder 3.unbefugt die Berufsbezeichnung „Rechtsbeistand” oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. ............................................... Also, eure gutgemeinten rechtliche Vorschläge könnt ihr weiterhin posten, als OWIG wird die geschäftsmäßige Rechtsberatung geahndet, die eben nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist. Die Revision, lieber BS, ist eine Überprüfungsinstanz, keine Tatsacheninstanz. D. h. hier wird nur die Anwendung geltenden Rechts geprüft. Neue Beweise oder andere Sachvorträge gibt es nicht. Für die Revision zuständig sind die höchsten deutschen Gerichte, z. B. BGH, BFH, BSG etc. Allgemein: Bist Du im ADAC? Dort sind Verkehrsrechtexperten immer für Dich da. Allerdings sehe ich bei zurück genommenem Widerspruch schwarz.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Rechtsberatungsgesetz: § 8 [Strafbestimmung] (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, Erst denken dann posten. Jeder kann jeden beraten ohne dafür Geld zu nehmen. aber nichtjuristische Personen machen sie bei falscher Beratung Schadensersatzpflichtig. Bsp. schreibt hier jemand sie solle in Revision gehen weil sie auf jeden Fall nichts zahlen muss, da sie ja gewinnt und sie verliert kann sie den Berater auf Schadensersatz verklagen (also die Kosten die ihr durch Revision entstanden sind)
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 aber nichtjuristische Personen machen sie bei falscher Beratung Schadensersatzpflichtig. Bsp. schreibt hier jemand sie solle in Revision gehen weil sie auf jeden Fall nichts zahlen muss, da sie ja gewinnt und sie verliert kann sie den Berater auf Schadensersatz verklagen (also die Kosten die ihr durch Revision entstanden sind) samma, ich dachte immer, Du hast BWL durch??? was ist eine juristische Person??? Revision??? lagen Verfahrensfehler vor??? *ichlachmichweg*
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 (bearbeitet) Eine nichtnatürliche Person Naja, abgesehen davon ist die Revision ein Rechtsmittel, das gegen Urteile eingesetzt wird und nicht gegen Beschlüsse, der ja wohl in diesem Fall ergangen sein WÜRDE. Eine Beschwerde wäre hier wohl eher angebracht... bearbeitet Januar 21, 2008 von Gelöschter Benutzer habsch mich falsch ausgedrückt
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