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vor gericht und der zeuge lügt, was tun?


Se****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Beschluß?
Wo?

Einspruch ist doch zurückgenommen worden.


Heinrich


Geschrieben

Ich bin 15 x vorbestraft. Bin ich deshalb auch eine juristische Person?

LG xray666


Geschrieben (bearbeitet)

Sixpackboy:

Das heisst im Umkehrschluss, dass Personen, die zur Rechtsberatung befugt sind, bei Falschberatung nicht schadenersatzpflichtig sind.

Das Gegenteil ist der Fall. Lässt Du Dich von einer nicht zur Rechtsberatung befugten Person beraten, kommst Du mit Schadenersatz nicht durch.

Der Anwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater etc. haftet für falsche Beratung, daher auch die Verpflichtung zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Allgemein, Sixpackboy, eine juristische Person ist eine nichtnatürliche Person, also z. B. eine AG, GmbH, KGaA etc. pp.

Demnach wäre eine nichtjuristische Person eine natürliche Person?


Ich denke oft, bevor ich poste.


bearbeitet von bremerjong
Geschrieben

Eine Beschwerde wäre hier wohl eher angebracht...




die man "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" nennt


Geschrieben

Ich bin 15 x vorbestraft. ...

LG xray666


Wenn Du OWis meinst, dann sind das keine Vorstrafen. Die fangen erst bei 90 TS an.


Heinrich


Geschrieben

Das Ding ist mit der Rücknahme "rund" und es ist fast unmöglich noch eine weitere Verhandlung zu erreichen.

Sicher ist da einiges schief gelaufen aber das ist bei Verhandlungen vor dem Einzelrichter nicht ungewöhnlich, der versucht nämlich seinen Zeitplan einzuhalten. Hast Du mal auf das Schildchen vor dem Gerichtssaal geschaut was der noch so alles verhandelt hat und noch verhandeln musste? Einen "Ortstermin" schlägt man nicht vor sondern man beantragt ihn und dazu hat man als Prozessbeteiligter das Recht. Da kam dem Richter natürlich zugute das es eben nur ein "Vorschlag" war und am Ende sogar noch die Rücknahme des Wiederspruchs erfolgte.

Du hättest auf einem Urteil bestehen und gegen dieses dann Berufung (nicht Revision) einlegen müssen. Die Chancen wären nach Deiner Schilderung nicht schlecht gewesen. Das alles wäre ohne Rechtsanwalt möglich gewesen, den Du ohnehin selbst zahlen müsstest auch wenn die Berufung erfolgreich sein sollte.

Und zum Abschluss noch was allgemeines. Von einem Gericht wird Recht gesprochen und werden Rechtsfragen geklärt, mit Gerechtigkeit muss das nichts zu tun haben ... Leider.

Was die Befürchtung angeht das "Rechtsberatungen" strafbar sind so ist das hier nicht zutreffend. In den gesamten Antworten sind Meinungen zum Thema geäußert worden und das ist nicht verboten.


Geschrieben

... Vorstrafen. Die fangen erst bei 90 TS an.


Heinrich




das ist auch falsch...

die Höhe der Geldstrafe ist relevant


Geschrieben

...

die Höhe der Geldstrafe ist relevant


Wie kommst Du denn auf das schmale Brett...??


Heinrich


Geschrieben (bearbeitet)



Der Anwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater etc. haftet für falsche Beratung, daher auch die Verpflichtung zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.


Ich denke oft, bevor ich poste.



Sie haften nur wenn eine geschäftsmäßige Beziehung vorliegt.

Sinnloserweise sieht das Gesetz so aus, das jeder nicht zur Rechtsberatung befugte ist, sich schadensersatzpflichtig macht wenn er hier Hinweise gibt.

Nimmt er zusätzlich sogar noch Geld dafür, dann kommt dazu das er sich strafbar macht, gemäß der von Dir zitierten Paragraphen.

Ein Anwalt,also zur Rechtsberatung Befugter (das mit der juristischen Person war etwas schwammig das stimmt), kann dagegen sagen was er will solange keine Geschäftsbeziehung vorliegt.

Liegt eine Geschäftsbeziehung vor macht er sich natürlich schadensersatzpflichtig.

Predigt jedenfalls unsere Rechtsprof., selbst aktiver Anwalt.

Ob Sexyblond nun widerspruch oder sonstwas einlegt ist mir persönlich egal, da ich weder Anwalt bin noch so genau verstanden habe wie der derzeitige stand im Fall ist.

Ich studiere übrigens weder BWL noch Jura.

Sondern etwas wo man alles lernt

Gruß
Six,
die eierlegende Wollmilchsau


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Beschluß?
Wo?

Einspruch ist doch zurückgenommen worden.


Heinrich




Jahaaaa... wäre er NICHT zurückgenommen worden, meinte ich


Geschrieben

An Kitzlerkitzler:

Nicht ganz, KK, die Wiedereinsetzung ist ein Korrektiv zu den Unbillen des Lebens.
Zur Versäumung einer Frist bedarf es mitunter nicht mehr als einer kleinen Nachlässigkeit oder auch nur der berühmt-berüchtigten Verkettung unglücklicher Umstände, z. B. Krankenhausaufenthalt etc.

Zur Vermeidung unbilliger Härten ist vom Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen worden. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der (versäumten) Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Frist nicht versäumt hätte.



Und cuhtein hat Recht mit den 90 Tagessätzen, egal ob 90x 10,00 € oder 90 x 10.000,00, das ist die magische Grenze.


Geschrieben (bearbeitet)

Du hättest auf einem Urteil bestehen und gegen dieses dann Berufung (nicht Revision) einlegen müssen. Die Chancen wären nach Deiner Schilderung nicht schlecht gewesen. Das alles wäre ohne Rechtsanwalt möglich gewesen, den Du ohnehin selbst zahlen müsstest auch wenn die Berufung erfolgreich sein sollte.




cooler Rat, nur vollkommen falsch...

Berufung bedeutet, das nächst höhere Gericht "anzurufen"...
Vor dem Landgericht kann sie ohne Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) nichts ausrichten...
Nicht einmal die Berufung könnte sie selber schreiben

klassische Lösung wäre gewesen... den Hund auf die Zeugen zu hetzen



@Heinrich... lesen bildet... suchs Dir einfach


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Absolut korrekt..

Aber mit dem zurück genommenen Rechtsmittel (Widerspruch) ist der Fisch eh gelutscht.


Geschrieben

Naja, nicht ganz richtig, denn ein Versäumnisurteil ergeht nur im Zivilprozessverfahren, nicht in Owi-Angelegenheiten.

"Nicht aufzutreten" hätte dem Richter das Recht gegeben, den Einspruch zu verwerfen.


Geschrieben

Bootyl.:

mein Posting war an Sixpack gerichtet, habe nur irgendwie das Zitat nicht hinbekommen.


Geschrieben

Meins war auch nicht auf Dich bezogen, wir haben gleichzeitig geschrieben


Geschrieben

Boah, bin ich blöde...

ich lösch dat mal schnell

Kenntnis des Gesetzestextes ist im allgemeinen unschädlich.


Geschrieben

Liebe Sexy

Juristisch liegt es mir fern irgendwas dazu zu schreiben aber glaube mir, egal was Du machst: Du wirst kein Recht bekommen wenn ein Polizist aussagt das es eben nicht so war wie Du es darstellst.

Ein Gericht urteilt nicht mehr : im Zweifel für den Angeklagten, leider.

Kopf hoch und beiß in den sauren Apfel, leider!


Geschrieben


Das wär natürlich auch ne Lösung gewesen


Geschrieben

Meins war auch nicht auf Dich bezogen, wir haben gleichzeitig geschrieben



übrigens hattest Du gerade Jubiläum! 400 Postings!


Geschrieben

Ui... krieg ich jetzt nen Fresskorb oder sowas?


Geschrieben

Wenn Du OWis meinst, dann sind das keine Vorstrafen. Die fangen erst bei 90 TS an.


Heinrich



Heinrich, ich ziehe meine Frage zurück. Ich bin ja natürlich. Gegenständlich sozusagen.

LG xray666


Geschrieben

Was war jetzt an mich?

Persönlich sehe ich auch den Rückzug des Widerspruchs als formales Schuldeingeständniss.

Daher müsste man jetzt beweisen unschuldig zu sein.

Allerdings fehlen hier viel zu viele Fakten, es geht hier doch um Bußgelder für nichtangeschnallte Hautiere.

Aber ok, ich halte mich hier raus.

Wie gesagt nicht befugte Leute machen sich schadensersatzpflichtig!


Geschrieben

Ui... krieg ich jetzt nen Fresskorb oder sowas?




Einen Maulkorb auf jeden Fall nicht....


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