bremerjong Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Wir schweifen ab, gleich gibt's was vom Mod..
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 (bearbeitet) @DieVeränderte: Deine Gerichtsschelte geht ins Leere. "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) kommt hier überhaupt nicht in Betracht. Ein Zeuge hat eindeutig etwas ausgesagt und die Angeklagte als diejenige identifiziert, die die Tat begangen hat. Damit ist der Tatvorwurf bewiesen. Es gibt keinen Zweifel. Aus. Heinrich bearbeitet Januar 21, 2008 von cuthein Edith sagt: Ortho...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Oh, okay... ähm, wo waren wir?
bremerjong Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Oh, okay... ähm, wo waren wir? Wuffi - Gurt - Schupo -. Bussgeld - Gericht - dumm gelaufen - Hilfe? - nein - aus die Maus Verstanden?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 @ cuthein der Polizist ist kein "Zeuge" sondern Auslöser der "anklage" Wenn er sich als Zeuge selbst bestätigen kann und damit die Aussage der Angeklagten übertrumpft dann ist das kein Rechtsstaat mehr. Warum gibt man wohl das Recht des Widerspruchs bei Bußgelder. In der Hoffnung das keiner welchen einlegt und wenn doch hat man entweder eindeutige beweise (bei Blitzer eindeutige Bilder) oder man zieht schnell den kürzeren wenn man es nicht eindeutig beweisen kann.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 (bearbeitet) [QUOTE=cuthein Ein Zeuge hat eindeutig etwas ausgesagt und die Angeklagte als diejenige identifiziert, die die Tat begangen hat. Damit ist der Tatvorwurf bewiesen. Es gibt keinen Zweifel. Aus. Heinrich Nix Aus... Zeuge wegen uneidlicher Falschaussage anzeigen, gegen den Richter Befangenheitsantrag stellen... @SP der Schupo ist AE und AZ in einem... Anzeigenerstatter und Zeuge übrigens, gerichtsverwertbare Gewichtigkeit eines Polizisten ca. 1,5 Fach bearbeitet Januar 21, 2008 von Gelöschter Benutzer
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Schmarrn. @TE: Was kostet der Spaß? (Also ohne Verwaltungsgebühren.) 35 € ? Heinrich
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Hallo? Gehts noch? Und das alles wegen einer OWI. Genau Heinrich. A Schmarrn iss dös. Lasst jetzt bitte einmal die Kirche im Dorf. LG xray666
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 a) Es ist der Einspruch, nicht der Widerspruch. b) Es ist ein Betroffener, kein Angeklagter.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 was habt ihr denn??? TE fühlt sich ungerecht behandelt und will nun ein bissl Party
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 No, das reicht aber nicht mal, um dem StA ein Grinsen aufs Gesicht zu zaubern... Heinrich
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Heinrich... TE ist ne Frau... da gehts ums Prinzip und nur darum
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Es geht immer ums Prinzip... aber das Prinzip kann teuer werden... also, ich wär dem Richter dankbar, daß ich die Urteilsgebühr gespart habe... Heinrich
bremerjong Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Es geht immer ums Prinzip... aber das Prinzip kann teuer werden... also, ich wär dem Richter dankbar, daß ich die Urteilsgebühr gespart habe... Heinrich Genau dieses Prinzip ist es, dass Heerscharen von Anwälten das Einkommen sichert und die Blüte der Rechtsschutzversicherungen ermöglicht hat.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Vor allem im Zivilprozess. Ich sag nur "Maschendrahtzaun"
Se**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 Um es kurz zusammenzufassen: 1. Sollte der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in der Hauptverhandlung zurückgenommen worden sein, sind alle Messen gesungen. Von einer solchen Erklärung kann man sich nur in absoluten Ausnahmefällen wieder lösen. 2. Sollte durch Urteil entschieden worden sein, kann dieses u.U. angefochten werden. Die Hürden einer erfolgreichen Anfechtung sind hoch: bei OWi-Sachen nennt sich dieses Rechtsmittel "Rechtsbeschwerde" und ähnelt einer Revision (bei allerdings noch höheren Erfolgshürden). Auch wenn so nicht im Gesetz verankert, herrscht faktischer Anwaltszwang: Nichtjuristen haben schon kaum Aussicht, auch nur die Förmlichkeiten zu erfüllen; fehlt es daran, werden die Rechtsmittel per Dreizeiler abgebürstet, ohne sich die Sache näher anzusehen. Das gilt übrigens für jeden Prozess: ohne Anwalt sind die meisten chancenlos. Solltest Du es doch versuchen: Anfechtungsfrist ist eine Woche (es zählt der Eingang bei Gericht!) Für die Zukunft: es sollte immer ein Anwalt vorher konsultiert werden, insbesondere dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wieso diese hier nicht eingreifen sollte, ist nicht recht nachzuvollziehen: Verkehrsrechtsschutz bietet eigentlich jede Versicherung. Ansonsten sind die Gebühren in erster Instanz nicht hoch.
bremerjong Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 ..Für die Zukunft: es sollte immer ein Anwalt vorher konsultiert werden, insbesondere dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wieso diese hier nicht eingreifen sollte, ist nicht recht nachzuvollziehen: Verkehrsrechtsschutz bietet eigentlich jede Versicherung. Ansonsten sind die Gebühren in erster Instanz nicht hoch. Erinnert Du Dich noch an die Werbung: "..vielleicht hätte er vorher jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt - Gelbe Seiten..."
cu**** Geschrieben Januar 21, 2008 Geschrieben Januar 21, 2008 ... eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wieso diese hier nicht eingreifen sollte, ist nicht recht nachzuvollziehen: Verkehrsrechtsschutz bietet eigentlich jede Versicherung. Ansonsten sind die Gebühren in erster Instanz nicht hoch. ...und die RS übernimmt dann auch noch die Verwaltungsgebühren und man bezahlt nur das reine Bußgeld... Heinrich
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 22, 2008 Geschrieben Januar 22, 2008 Ist super ärgerlich, aber besses isses Du zahlst, dann hast Du wenigstens Ruhe....deutsche Gerichte haben immer noch was vom dritten Reich...wenn der Richter Dich nicht mag kannst Du machen was Du willst... Besorg Dir für die Zukunft ne Rechtschutzversicherung und Bussi für den kleinen Hund...
cu**** Geschrieben Januar 22, 2008 Geschrieben Januar 22, 2008 (bearbeitet) sexy, hak's einfach ab als Lehrgeld und gut. Der Richter hat Dich nicht genötigt, er hat Dir sogar noch Kosten erspart. Sei froh, wenn nicht noch eine Geldstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens bei Gericht dazukommt. Einen Gerichtspräsidenten gibt's beim Amtsgericht nicht mehr, nur noch Amtsgerichtsdirektoren. Und wir alle lernen in der Schule, daß Richter unabhängig sind. Der Direktor kann also dem Amtsrichter nix vorschreiben. In Garmisch war ich mal als Zeuge in einer Verkehrssache geladen, da hat der (berüchtigte) Richter in der Verhandlungspause über die Staatsanwältin gesagt: "Frauen gehören nicht in den Justizdienst!" Da sitzt man auf dem Zeugenstuhl und staunt... Gegen einen Polizisten als Zeugen kommst Du nicht an. Angeblich hatten zwei Polizisten mich vor 25 Jahren beobachtet, wie ich im Überholverbot überholt habe. Daß ich gegen diese Zeugen (die ja auch befördert werden wollen) nichts ausrichten konnte, war mir von vorneherein klar. Nur mit einem Trick habe ich damals erreicht, daß die Sache eingestellt wurde. Sowas muß man im Vorfeld abbügeln, vor Gericht geht man mit sowas ein. Die Welt ist eben ungerecht und daruf muß man sich einstellen. Da helfen auch kein RTL und kein Sat1. Heinrich bearbeitet Januar 22, 2008 von cuthein Edith sagt: "Die Ortho is ja wieder saumäßig...!"
Se**** Geschrieben Januar 22, 2008 Autor Geschrieben Januar 22, 2008 Ist Besorg Dir für die Zukunft ne Rechtschutzversicherung und Bussi für den kleinen Hund... ich hab ne rechtschutz mit allem drum und dran aber straftaten und owi werden nicht übernommen, nur widerspruch gegen bußgelder jedoch nicht wenn ein prozess daraus resultiert. leider.
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