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Finanzamt und die Hureneinnahmen


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Versteuern Huren überhaupt ihr Einkommen? Ich denke wohl eher nicht, schließlich wissen Finanzämter teilweise gar nichts von der zusätzlichen Einnahmequelle von sog. Hobbyhuren.
Warum also schlafende Hunde wecken, wenn fast jeder Handwerker sich mal so locker 500 EUR pro Monat nebenbei als Taschengeld für Arbeiten ohne Rechnung verdient.

Ein Kumpel arbeitet beim Finanzamt. Jetzt soll eine Kommission neu aufgestellt werden um diesen sog. Hobbyhuren und Profihuren nicht abgeführte Steuern nachzuweisen bzw. zu schätzen um diese nachträglich zu berechnen. Es sollen demnächst sog. Pseudouser in einigen Portalen (keine Ahnung, ob auch hier, wollte er mir nicht erzählen) sich einschleusen, Termine für Sexdates machen, um dann in der Wohnung durch Gespräche (heuchlerische Freundlichkeit) die ungefähre Dauer ihrer Nebenbeschäftigung zu erfahren, teilweise auch aufgrund login-Daten, also seit wann die Dame schon online ist.

Dem Kunden kann es egal sein, die Steuerzahlungspflicht liegt beim Geldempfänger, also bei der Hure. Wie richten sich die Damen darauf ein? Keine neuen Kunden mehr empfangen?

Freue mich schon auf die erste Dame, die mir ihre steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.


Geschrieben

Versteuern Huren überhaupt ihr Einkommen?



Wie immer und überall ...es gibt welche die den Lohn versteuern und welche die schwarz arbeiten. Das sie generell nicht bezahlen kann man also nicht behaupten.

Ansonsten finde ich es korrekt, dass sowas überprüft wird, denn grade wenn man immer schön Steuern abdrückt und sich mit dem ganzen Papierkram rumärgern darf, dann geht einem schon die Galle, wenn es Leute gibt die schön am Finanzamt vorbei verdienen.


Geschrieben

Hier um Raum Rhein-Maingibt es schon eine solche Abteilung. Diese wird von der Zollbehörde (Abtl. Schwarzarbeit) und vom Gewerbeamt unterstützt. Insbesondere werden derzeit Zeitungsanzeigen überprüft. Das Internet ist aber auch schon hier in die Nachverfolgung mit einbezogen worden. Ich halte es auch für Richtig, den alle "ehrlichen" Huren kämpfen ja schon langem für die Anerkennung ihres Berufsstandes, da gehören nun auch einmal Steuern dazu.


Geschrieben

wenn man bei ebay mehrer artikel einstellt -kommt auch der fiskus-warum sollen dann ,die leute wo ihren körper verkaufen steuerfrei bleiben.


Geschrieben (bearbeitet)

In einzelnen Bereichen Deutschlands gibt es mittlerweile, insbesondere bei größeren Häusern, bereits Regelungen, bei denen pro Frau und Tag eine Pauschale abgeführt wird.

Abgedeckt ist dieses durch § 162 AO :

"§ 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind."

Das betrifft im übrigen nicht nur Einkommen- sondern auch Umsatzsteuer.

Schlecht greifbar sind immer noch die Damen, die in den Wohnungen arbeiten. Hier gibt es von Zeit zu Zeit aber schon Zugriffe der Behörden.

Um eines nicht zu vergessen: Von Zeit zu Zeit fällt auch mal eine auf, die durch das Geldwäschegesetz von ihrer Bank angeschwärzt wird, weil zuviel Bargeld auf das Konto eingezahlt wurde, ohne das die Bank einen Hinweis auf die Herkunft der Moneten hat.

Das trifft allerdings meist nur in Deutschland lebende Dienstleisterinnen.

Die hierbei ermittelten Tatbestände werden dann auch an die Finanzbehörden weitergegeben und das übliche Verfahren mit Nacherhebung, Strafe etc. setzt dann ein.

Munter bleiben
Gruss aus Bremen


bearbeitet von bremerjong
Geschrieben

In einzelnen Bereichen Deutschlands gibt es mittlerweile, insbesondere bei größeren Häusern, bereits Regelungen, bei denen pro Frau und Tag eine Pauschale abgeführt wird.


Da wird gestempelt, mit der "Stechuhr"

Und die Finanzbeamten kommen dann im Stichschritt am Stichtag und nehmen Stichproben, um die Daten stichhaltig belegen zu können.
Damit ist alles hieb- und stichfest.


Geschrieben

@TE:
Du bist wohl neidisch auf die (wie hoch auch immer gearteten)Einkünfte der FI'ler und machst deswegen einen auf spießbürgerlichen Moralapostel.

Aber Du könntest das locker ändern,in dem Du in Deiner Freizeit selbst Deinen Ar*** gegen Geld hinhälst.

Es sei denn,Du bist zu häßlich,um auf diese Weise Geld zu verdienen,gelle.

Da bleibt Dir ja nur der heuchlerisch erhobene Zeigefinger.


Geschrieben

Da war sie, die verbale Peitsche des Scharfrichters.

Gute Gelegenheit, das Thema zu schließen.


Geschrieben

Ich halte es auch für Richtig, den alle "ehrlichen" Huren kämpfen ja schon langem für die Anerkennung ihres Berufsstandes, da gehören nun auch einmal Steuern dazu.



also offiziell ist Hure kein sittenwiedriger Beruf, das hat aber auch negative Auswirkungen, bei Hartz4 vermittlung.

so wie ich das unten lese kann man das aber immer ablehnen, aber anscheinend schickt das arbeitsamt schon als so stellenangebote raus.

wer darüber lesen will das in google eingeben

hartz4 vermittlung ins bordell


Geschrieben

Ein Job wie jeder andere
taz Hamburg, 18.12.04, Kai von Appen

Hartz IV macht's möglich: Die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen ins Rotlicht-Milieu. Rechtlich gibt es keine Untergrenze der Zumutbarkeit bei der Jobvermittlung. Arbeitsagenturen legen sich - noch - eine Selbstbeschränkung auf

Das Thema weckt feministische Emotionen. "Das glaub' ich nicht, da ruf' ich sofort meine Rechtsanwältin an", schimpft eine Kollegin. "Darüber berichten wir nicht, das verunsichert nur die Frauen", fordert eine andere. Und selbst DGB-Sprecherin Claudia Falk zeigt sich anfangs entrüstet. "Nee, nee, nee! Das kann so nicht sein!" Doch die Rechtslage sieht ab 1. Januar anders aus: Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.

Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln." Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen."

Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen. "Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie, "da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht. "Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar ist."

Es gibt auch einen anderen Aspekt. "Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung, dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt", klagt Stephanie Klee vom Bundesverband sexueller Dienstleistungen bisher Versäumtes ein. Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten". Im Kernbereich stimmen Bordellbetreiberin Klee und DGB-Sprecherin Falk aber überein: "Eine Frau kann in diesem Gewerbe nur arbeiten, wenn sie dazu bereit ist", sagt Klee. "Es wäre auch nutzlos, mich als Krankenschwester zu vermitteln."

Daher geht sie davon aus, dass die Arbeitsagenturen an ihrer Selbstverpflichtungserklärung festhalten, nicht in den Bereich Prostitution zu vermitteln. Diese Direktive gelte für "Gastronomie und Tabledance" allerdings nicht. Auch Falk sieht da das große Dunkelfeld: "Es wird Grenzfälle geben. So die Kellnerin, die im kurzen Röckchen hinterm Bordelltresen stehen soll, oder die Tänzerin, die in ein Tabledance-Lokal vermittelt wird."

Emilija Mitrovic, Sozialforscherin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg und Verfasserin der ver.di-Studie "Arbeitsplatz Prostitution", sieht unterschiedliche Aspekte. "Für sexuelle Dienstleistungen braucht man keine Ausbildung", sagt die Forscherin. Trotzdem könne nach dem Prostitutionsgesetz keine Frau angewiesen werden, sexuelle Dienstleistungen gegen ihren Willen zu tätigen. Dieser Paragraph richte sich aber vornehmlich gegen das Weisungsrecht von Zuhältern oder Bordellbetreibern. Und es gebe auch im Erotikbereich großen Personalbedarf. Mitrovic: "Es ist sicherlich möglich, eine solche Arbeit abzulehnen, aber das könnte Probleme geben."

Das bestreitet Knut Börnsen, Sprecher der Hamburger Arbeitsagentur. "Es gibt ja noch Sitte und Anstand." Daher werde nicht in Bordelle vermittelt. "Derartige Betriebe wenden sich nicht an die Agentur", so Börnsen, "die haben andere Kanäle."

Doch Einzelfälle hat es bereits gegeben. Und wenn es sich offiziell nur um einen Tresenjob im Bordell handelt? "Wenn eine Frau da nicht arbeiten möchte, dann akzepieren wir das", sagt Börsen und schränkt zugleich ein. "Ob das Folgen hat, muss dann im Einzelfall gepüft werden."

Emilija Mitrovic verweist indes darauf, wie schnell sich Normen und Werte ändern. "Die Gefahr ist ziemlich groß, dass die Praxis der Arbeitsgenturen umkippt." Denn schon jetzt seien die Arbeitsämter verpflichtet, der Polin, die mit einem Bordellbetreiber kommt, eine Arbeitsgenehmigung für sein Etablissement auszustellen.

Gruß aus Celle


Geschrieben

Die Frage der Vermittlungspflicht liegt ein wenig neben dem Thema. Ganz offensichtlich zeigt das Prostitutionsgesetz (treffend ProstG abgekürzt) den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht auf. Daher hat sich bereits eine (auf den ersten Blick seltsame) Allianz aus CSU-Abgeordneten und Alice Schwarzer gebildet, um dies Gesetz wieder zu beseitigen.
Ob der Vermittlungszwang übrigens eingreift, halte ich nach einer groben Lektüre des Gesetzes (diese erleichtert die Rechtsfindung ungemein) für fraglich: man hat sich bei der Formulierung des Gesetzes große Mühe gegeben, der Prostituierten die Möglichkeit zu eröffnen, jederzeit "nein" zu sagen, insbesondere jeden Freier abweisen zu dürfen, ohne Nachteile erleiden zu müssen: jede Weisungsbefugnis ist dem "Arbeitgeber" aberkannt. Diese Wertung muss wohl auch im ALG-Bewilligungsverfahren beachtet werden, so dass im Falle des Abweisens aller potenziellen Freier (mit der Konsequenz des Einnahmenverlusts) wohl keine Sperrzeit verhängt werden könnte. Daher glaube ich, dass derlei Verhaltensweisen der Arbeitsbehörden vor den Gerichten wenig Bestand haben werden. Schwieriger wird es bei anderen Tätigkeiten: zumindest bei weitgehender zeitlicher und räumlicher Trennung vom Prostitutionsbetrieb (Beispiel: Gebäudereinigung) wird man wohl den Job annehmen müssen. Ansonsten werden innder Praxis die Probleme geringer sein: wer ein Bordell betreibt, wird kein Interesse an Frauen haben, bei denen er mit Streit mit den Gästen rechnen muss.
Im übrigen ist es tatsächlich so, dass auch Einnahmen aus Prostitution wie alle anderen auch versteuert werden müssen. Allerdings besteht hier eine hohe Schwarzarbeitsquote, wie auch die Interessenverbände der Prostituierten (Hydra, HWG, etc.) einräumen.


Geschrieben

Allerdings besteht hier eine hohe Schwarzarbeitsquote,


Wie in jedem anderen Gewerbe auch


Geschrieben

Ist in vielen Gewerben so. Allerdings kommen hier noch Besonderheiten hinzu: meistens ist ja bereits die Tätigkeit überhaupt dem Finanzamt unbekannt. Dafür sorgen insbesondere die Anonymität sowie der hohe Anteil an Bargeschäften.


Geschrieben



Freue mich schon auf die erste Dame, die mir ihre steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.



Ich bin lediglich verpflichtet, meine Steuernummer dabeizuhaben... und die muss ich noch lange nicht jedem zeigen!!!


Wie in jedem anderen Gewerbe auch



Exakt... oder lässt du dir in deiner Stammkneipe die Bücher zeigen, um zu kontrollieren, ob auch jedes verkaufte Bier dort auftaucht?


Dieses Thema wurde hier schon so oft durchgekaut *nerv*


Geschrieben



Exakt... oder lässt du dir in deiner Stammkneipe die Bücher zeigen, um zu kontrollieren, ob auch jedes verkaufte Bier dort auftaucht?


Natürlich!
Ne quatsch. Ich hab ja auch schon hin und wieder " dunkles" Geld in der Tasche.


Geschrieben

Ich hab ja auch schon hin und wieder " dunkles" Geld in der Tasche.




Selber schuld!!! Gleich morgen früh ruf ich beim Finanzamt an und melde das *ääääätsch*


Geschrieben

Natürlich!
Ne quatsch. Ich hab ja auch schon hin und wieder " dunkles" Geld in der Tasche.



Du arbeitest nebenher als FI'ler?


Geschrieben

Soso...dann muss Sogge nu abba gaaanz fix n FI-Profil anlegen...abba gaaanz fix



Geschrieben

Ach du kagge.

Ich Plappermaul aber auch
Ne,ne keine Sorge, der Paan zahlt nie bei mir


Geschrieben

Na klar. Und dann werden Sogges Einnahmen geschätzt. Und bei der Populrität hier (siehe sein Profil): Uiuiui.


Geschrieben

ich stelle mir grade vor wie all die vielen bewerbungen nun beim finanzamt eintrudeln , weil alle gerne die huren zu "stichproben" besuchen möchten.
och cheffchen , wenns denn umbedingt sein muss dann gehe ich nun mal aufen kietz und gucke was die damen so treiben

lieben gruss von mel , die solangsam weiss wo die steuergelder so hinverschwinden


Geschrieben


Ne,ne keine Sorge, der Paan zahlt nie bei mir


Doch, indirekt wohl! Und das nicht mal zu knapp!
Und genau von diesen Zahlungen sollten auch Huren nicht ausgenommen werden. Wieso auch?


Geschrieben

Ein freundliches Hallo an alle,
gerne möchte ich auch meinen Senf dazu geben! Im Kölner Raum werden die Damen egal ob Privat oder Club........ zur Zeit aufgenommen und pro Tag abgerechnet ! Es ist etwas hickhack aber die Damen bezahlen genau wie wir ihre Steuern haben aber nicht die gleichen Rechte irgend was abzusetzen!!!! Das ist gemein und ich hoffe das dieses noch bearbeitet wird.
Gabriella


Geschrieben

@griffige
Wenn die Versteuerung im Wege eine Schätzung durch das FA erfolgt, dann sind da bereits die Ausgaben berücksichtigt. Es steht normalerweise aber jedem frei eine detaillierte Steuererklärung abzugeben. Dort kann er dann auch alles absetzen, was absetzbar ist.

Ich denke aber, dass die Damen des horizontalen Gewerbes nicht die Menge an Werbungskosten haben, somit die Pauschalsätze kaum überschritten werden.

Vermutlich werden die meisten lieber die Schätzung akzeptieren als großartig Belege zu sammeln und Erklärungen abzugeben. In der Zeit kann Frau / Mann logischerweise wieder "Umsatz generieren".

Die derzeitigen "Datenerhebungen" dürften auch dem Datenabgleich mit den Sozialbehörden dienen (eventueller Sozialleistungsmissbrauch).

Allzuviele Einnahmen am Staat vorbeizumogeln dürfte seit der automatisierten Kontenabfrage eh schwieriger sein.


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