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Marco ............


Schuldig ?  

103 Stimmen

  1. 1. Schuldig ?

    • Ja, er ist in meinen augen schuldig
    • ich denke, er sitzt zu unrecht
    • er sollte in D vor ein gericht gestellt werden
    • die behörden handeln in der türkei vollkommen richtig
    • keine ahnung, mir egal


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ein Gesetz, das es Minderjährigen verbietet, Sex zu haben, ist mir nicht ganz koscher.

Freiheit für Marco!


Geschrieben

Ein Gesetz, das es Minderjährigen verbietet, Sex zu haben, ist mir nicht ganz koscher.

Freiheit für Marco!





so ein gesetz müsten sie auch in deutschland einführen


Geschrieben (bearbeitet)

von paan: Meinst Du, das hilft hier noch was?



nicht unbedingt hier, ...aber generell....!


von ese: irgendwie fängt dieser thread an zu nerven...so wie hundekot, der nicht weggeräumt wird und man hat jeden morgen angst reinzutreten, wenn man total müde zur arbeit geht.



ey hunny bunny: lieber ein wenig später als nie...



und täglich grüßt das murmeltier!


bearbeitet von Juicyfruit69
Geschrieben

Mag sein, dass du das denkst, aber du bist nicht Deutschland


Geschrieben

PS: Frage mal einen professionellen Übersetzer wie lang eine gerichtsfähige Übersetzung von 170 Seiten dauert. Ich habe nachgefragt. Antwort: 6 bis 10 Wochen.

Die Aussage der Engländerin liegt dem türkischen Gericht seit 3 Wochen vor.




Ist schon ein paar Tage her, aber dieser Schmarrn kann nicht unkommentiert bleiben, weil ihr andersdenkende User (wie OWLMUllemaus etc.) deswegen runtergemacht habt!

Laut heutiger Nachrichtenmeldung liegt die Aussage von C. seit gestern(28.11) vor und die Übersetzung soll laut Aussage des türkischen Gerichts nicht mehr als 2 Tage dauern!

Aber das Diskussionsklima wurde leider so nachhaltig "vergiftet".. dass die Fakten anscheind eh keine Rolle mehr spielen.


Geschrieben

Wohast du das denn her??

Laut heutiger Nachrichtenmeldung liegt die Aussage von C. seit gestern(28.11) vor und die Übersetzung soll laut Aussage des türkischen Gerichts nicht mehr als 2 Tage dauern!



Die Aussage von Charlotte liegt dem Gericht schon seit ein paar Wochen vor nur noch nicht übersetzt.

Gruß aus Celle


Geschrieben

@ Cellerpaar:
Ist zwar unwesentlich, aber wenn man die widersprüchlichen Berichte auf einen Nenner bringt, war es wohl so:
- daß die Aussage seit Oktober auf dem Amtsweg unterwegs war und erst letzte Woche offiziell beim Gericht eingegangen ist.
- da dem türkischen Anwalt der Klägerin die bürokratische Schneckenpost zu lange dauerte, hat er sich eine beglaubigte Kopie der Originalaussage vor Wochen aus England besorgt und sie in Eigenregie übersetzt.

Um diese KOPIE der Aussage ging es, als die Richter der Verteidigung anheimstellten, sie einzusehen, bzw. sie - weil die Verteidigung der Übersetzung durch den Klägeranwalt nicht vertrauen wollte - ebenfalls in Eigenregie zu übersetzen (um damit zu arbeiten). Die Verteidigung bestand jedoch darauf, daß erst das Original der Aussage amtlich und offiziell bei Gericht eingetrudelt sein müsse...
.


Geschrieben

Wohast du das denn her??

Die Aussage von Charlotte liegt dem Gericht schon seit ein paar Wochen vor nur noch nicht übersetzt.

Gruß aus Celle




Dann müssen gestern die Presseagenturen wohl durch die Bank weg gelogen haben. Denn gestern ging die Meldung über die Agenturen das dem Gericht gestern die Aussage zugestellt wurde und das das Gericht sich bemüht diese bis zum nächsten Verhandlungstag zu übersetzen...


Geschrieben

...noch nie mit dem Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" anfreunden können.



Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Einzelfall wird be- und verurteilt. Wenn ein "Verbotsirrtum" einen Freispruch nach sich zöge, könnte sich jeder darauf berufen. Man sollte sich schon informieren, was man darf und nicht darf.


Geschrieben

Die Verteidigung bestand jedoch darauf, daß erst das Original der Aussage amtlich und offiziell bei Gericht eingetrudelt sein müsse...



Wenn es so ist, dann kann ja nun gar keiner mehr der Türkischen Justiz den Vorwurf machen das sie das Verfahren verschleppt.

Gruß aus Celle


Geschrieben

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Einzelfall wird be- und verurteilt. Wenn ein "Verbotsirrtum" einen Freispruch nach sich zöge, könnte sich jeder darauf berufen. Man sollte sich schon informieren, was man darf und nicht darf.



M.W. gibt es den Unterschied im Zivilrecht. Die Begehung von Straftaten erfordert schon Vorsatz in Bezug auf die Tat, nicht die Kenntnis, dass die Tat verboten ist.

Wenn unklar ist, wie alt das Mädchen ist, muss Marco sich davon Kenntnis verschaffen. Da dem Mädchen in der Disco Alkohol ausgeschenkt wurde, ging er davon aus, dass sie 15 ist. Ob das sorgfältig genug war, mag zivilrechtlich von Bedeutung sein, aber strafrechtlich wäre Marco damit hierzulande m.W. aus dem Schneider. Denn dass er sicher davon ausging, es mit einer 15jährigen zu tun zu haben, wird man ihm nicht widerlegen können.

Anders wäre es, wenn es keine Anhaltspunkte für das Alter gegeben hätte. Dann hätte man ihm unterstellen können, vorsätzlich Sex mit einem Mädchen gehabt zu haben, das möglicherweise ein Kind ist. Dieser Vorsatz fehlt wohl (soweit ich das nach Presseberichten beurteilen kann).

Gruß, Asagara


Geschrieben

M.W. gibt es den Unterschied im Zivilrecht. Die Begehung von Straftaten erfordert schon Vorsatz in Bezug auf die Tat, nicht die Kenntnis, dass die Tat verboten ist.

Wenn unklar ist, wie alt das Mädchen ist, muss Marco sich davon Kenntnis verschaffen. Da dem Mädchen in der Disco Alkohol ausgeschenkt wurde, ging er davon aus, dass sie 15 ist. Ob das sorgfältig genug war, mag zivilrechtlich von Bedeutung sein, aber strafrechtlich wäre Marco damit hierzulande m.W. aus dem Schneider. Denn dass er sicher davon ausging, es mit einer 15jährigen zu tun zu haben, wird man ihm nicht widerlegen können.

Anders wäre es, wenn es keine Anhaltspunkte für das Alter gegeben hätte. Dann hätte man ihm unterstellen können, vorsätzlich Sex mit einem Mädchen gehabt zu haben, das möglicherweise ein Kind ist. Dieser Vorsatz fehlt wohl (soweit ich das nach Presseberichten beurteilen kann).



Zitat aus Wiki:
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden."

Marco wäre auch hier nicht aus dem Schneider, aber die Strafe würde sehr weit abgemildert. Mit ein paar Sozialstunden (evtl. unter Strafvorbehalt) wäre es sicher gut.


Geschrieben

Es handelt sich hierbei um einen Tatbestandsirrtum, nicht um einen Verbotsirrtum.

Verbotsirrtum: Er denkt, Sex mit einer 13jährigen sei erlaubt.
Das wäre vermeidbar gewesen, wenn er sich über die Rechtslage informiert hätte.

Tatbestandsirrtum: Er denkt, sie ist 15.


Geschrieben

[QUOTE=asagara]Es handelt sich hierbei um einen Tatbestandsirrtum, nicht um einen Verbotsirrtum.
[/QUOTE

stimmt! da hab ich was durcheinandergebracht. Ich war gedanklich noch bei "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Geschrieben

Wenn es so ist, dann kann ja nun gar keiner mehr der Türkischen Justiz den Vorwurf machen das sie das Verfahren verschleppt.



Natürlich muss die Verteidigung darauf bestehen, dass die Aussage im Original eingereicht wird und nicht in der vom Kläger übersetzten Fassung. Der Vorwurf an Gericht und Kläger besteht darin, dass die Übermittlung der Originalaussage so lange dauert. Wenn der Kläger möchte, dass Marco verurteilt wird, sollte er entsprechende Beweismittel vorlegen, d.h. die Zeugin vom Gericht vernehmen lassen. Wenn der Kläger das auf längere Zeit nicht tut, sollte das Gericht entweder die Unterlagen unverzüglich besorgen oder zumindest die U-Haft aufheben.

Und natürlich ist es für eine Verurteilung unerläßlich, dass - so Marco nicht gesteht - der Tatvorwurf vor Gericht durch eine unmittelbare Zeugenaussage bestätigt wird. Die Verteidigung muss die Möglichkeit haben, bei der Zeugin unmittelbar nachzufragen.

Die Wahl; 'schnelles Urteil' oder 'rechtsstaatliches Verfahren' ist an sich nicht rechtsstaatlich. Deshalb sitzt Marco imho gegenwärtig zu unrecht im Knast. Ob eine Veurteilung gerechtfertigt ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu müsste man die Fakten kennen, die noch nicht einmal das Gericht kennt.

Gruß, Asagara


Geschrieben

Dann müssen gestern die Presseagenturen wohl durch die Bank weg gelogen haben. Denn gestern ging die Meldung über die Agenturen das dem Gericht gestern die Aussage zugestellt wurde und das das Gericht sich bemüht diese bis zum nächsten Verhandlungstag zu übersetzen...



Genauso ist es!
Da haben einige Agenturen vorher wohl eher Wunschdenken verbreitet .. und manche User haben dies für bare Münze genommen


Geschrieben



Ihr und einige andere empfinden die U_haft von Marco als Ungerecht.

Andere empfinden diese nicht, da er sich Strafbar gemacht hat.



Unsinn: Marco ist nicht verurteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die U-haft dient - zumindest theoretisch - u.a. mit dazu, herauszufinden, ob er sich strafbar gemacht hat. Wäre das schon geklärt, wäre er frei oder in Strafhaft, aber nicht in U-haft.
Die U-Haft an sich ist nicht notwendigerweise ungerecht, wohl aber die lange Dauer unangemessen.



Wäre es Menschlich wenn Marco freikommt, sich der Justiz entziehen kann und hinterher stellt sich heraus das alle Vorwürfe stimmen.



Ja, denn irren ist menschlich. Die gegenteilige Lösung würde bedeuten: alle Menschen einsperren, dann läuft kein Verbrecher mehr frei rum.

Es ist nun mal so, dass nicht jede Straftat nachgewiesen werden kann.
Dass nur diejenigen bestraft werden sollen, denen eine Straftat nachgewiesen wurde, magst du unmenschlich finden. Ich halte das für rechtsstaatlich.



Also hält man sich doch am besten an Fakten.


Das Cellerpaar am besten auch.n



Falsch ist deine Behauptung, dass Marco in der Türkei unschuldig im Gefängnis sitzt. Denn ganz unabhängig davon, was dort zwischen dem 17-jährigen Marco und der 13-jährigen Charlotte genau passiert ist - eines ist klar: Marco hat sich strafbar gemacht!



Im Gegenteil: Ob er sich strafbar gemacht hat, hängt ganz konkret davon ab, was zwischen den beiden gelaufen ist. Wovo denn sonst? Doch hoffentlich nicht von euren Vorverurteilungen.

Die Richter kennen noch nicht einmal die Aussage des Mädchens, aber ihr habt schon ein Urteil parat. Naja, es ist menschlich, dass ihr und andere aufgrund der Schwere des Vorwurfes den Verstand ausschalten. Aber nicht alles was menschlich ist, ist auch gut, gell?



Der Grund: Es ist sicher, dass zwischen den beiden ein sexueller Kontakt stattgefunden hat. Und jeder sexuelle Kontakt mit einem Kind unter 16 Jahren gilt nach den Gesetzen der Türkei als sexueller Missbrauch und wird bestraft.

Im Türkischen Strafgesetzbuch Nr. 765 in Artikel 414 heißt es dazu: "Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet . . ."


Das Zitat widerspricht der darüber stehenden Behauptung.
Denn das 15. Lebensjahr ist mit dem 15. Geburtstag beendet.




"Das Mädchen hat doch gelogen und gesagt, dass sie 15 ist!"

Es gibt zwei Gründe, warum das keine Rolle spielt:

Erstens gilt immer der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"


Tatbestandsirrtum &lt&gt Verbotsirrtum (zumindest nach deutschem Recht).
Zeigt mal die Stelle im türkischen Strafgesetzbuch, wo das entsprechend geregelt ist.
Und interpretiert die dann nicht so falsch wie die Altersangabe.



Das heißt: Auch wenn Marco vielleicht die gesetzlichen Regeln nicht kannte, trägt er die Verantwortung für sein Handeln. Das ist in der Türkei nicht anders wie in Deutschland.


Das ist richtig. Die gesetzlichen Regeln gelten auch dann für Marco, wenn er sie nicht kannte.



Zweitens ist in der Türkei auch der sexuelle Kontakt zu einer 15-Jährigen strafbar.



Euer Zitat aus dem türkischen Strafgesetzbuch sagt etwas anderes aus.



In einem Gerichtsverfahren soll nun geklärt werden, wie die Tat des 17-jährigen Deutschen auf dem Hintergrund der Gesetzeslage in der Türkei zu bewerten ist. Dabei werden sicher auch die genauen Umstände der Tat berücksichtigt. Doch die sind immer noch nicht klar. Denn die Aussagen von Marco und Charlotte widersprechen sich.


Aber für euch ist klar, dass Marco sich strafbar gemacht hat?



Gut möglich, dass Marco auch von den deutschen Behörden verhaftet worden wäre. Denn in solchen Situationen besteht oft Fluchtgefahr.


Ja, aber er hat Anspruch darauf, dass das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird. Die U-haft darf nicht unangemessen lange dauern.




Außerdem: Nehmen wir mal an, Marco wäre Türke und das gleiche wäre in Deutschland passiert, während er hier Urlaub macht. Dann hätte sich Marco auch nach deutschem Recht strafbar gemacht.


Aber wenn es stimmt, dass er sie für eine 15jährige gehalten hat, würde er dafür in Deutschland nicht bestraft werden. Ansonsten ist das klar: U-haft hätte es zunächst auch in Deutschland gegeben, aber vermutlich nicht so lange.

Gruß, Asagara


Geschrieben

@ Asagara:

Türkische Prozesse dauern offenbar ohnehin normalerweise ziemlich lange, d.h. im Durchschnitt wohl wesentlich länger als vergleichbare deutsche Verhandlungen - und der Verdächtige sitzt während dieser Zeit in U-Haft. Bei dem Prozeß gegen diesen deutschen Jugendlichen wird keine Ausnahme von der normalen türkischen Vorgehensweise gemacht - das ist im Grunde der Punkt, den Teile der deutschen Öffentlichkeit der Türkei vorwerfen.

Es ist richtig, daß sich der 17jährige Jugendliche nur dann "strafbar" gemacht hat, wenn das Gericht aufgrund der gesammelten Aussagen und Beweise zu der Auffassung gelangt, daß er in einem oder beiden der ihm zur Last gelegten Vorwürfe als "schuldig" zu betrachten ist.

Hier wird allerdings immer wieder übersehen, daß ein Teil der Anklage offenbar gar nicht auf der Anzeige durch die Mutter des 13jährigen Mädchens beruht, sondern allem Anschein nach auf einer Meldung des türkischen Arztes bei den Behörden, nachdem er bei der ärztlichen Untersuchung festgestellt hat, daß das Mädchen erst 13 Jahre alt war.

Selbst wenn sich im Sinne der Unschuldsvermutung die Nichtschuld bezüglich der Anzeige wegen "Nötigung/versuchte ***igung/was auch immer" herausstellt, steht völlig in den Sternen, OB das Gericht den zweiten Aspekt - AoC/"sex. Kindesmißbrauch" - als unabhängig oder zusammenhängend mit dem ersten Aspekt beurteilen wird? Niemand weiß das - woher auch?

Du hast vermutlich Recht mit der Ansicht, daß ein deutsches Gericht diesen Jugendlichen nicht wegen dem zweiten Aspekt verurteilen würde - wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß er das Mädchen für 15 hielt und andere ebenfalls dieser Ansicht waren, was offenbar der Fall war/ist. Ein amerikanisches Gericht würde ihn aber vielleicht deswegen verurteilen, weil es in Amerika schon Fälle gab, die nicht direkt, aber in gewisser Weise vergleichbar sind. Und wie das türkische Gericht entscheiden wird, wer weiß? Das wird sich erst in ein paar Wochen herausstellen.
.


Geschrieben

Das Problem ist doch eigentlich das seit fast einem dreiviertel Jahr die Befragung des Opfers herausgezögert wird. Wie soll eine Schuld oder Unschuld festgestellt werden wenn es weder dem Gericht, noch der Staatsanwaltschaft und erst Recht nicht der Verteidigung ermöglicht wird das "Opfer" zu befragen ?
Soll eine Verurteilung stattfinden nur weil das Mädchen ein paar tausend Kilometer entfernt eine Aussage zu Protokoll gegeben hat ? Dann sind eigentlich alle Verfahren unnötig. Jeder mutmaßliche Straftäter/mutmaßliches Opfer macht eine Aussage bei der Polizei und fertig ist es dann hat das Gericht damit eine Entscheidungsgrundlage. Das kann es doch wohl nicht sein oder ?


Geschrieben

@ Asagara:

Türkische Prozesse dauern offenbar ohnehin normalerweise ziemlich lange, d.h. im Durchschnitt wohl wesentlich länger als vergleichbare deutsche Verhandlungen - und der Verdächtige sitzt während dieser Zeit in U-Haft. Bei dem Prozeß gegen diesen deutschen Jugendlichen wird keine Ausnahme von der normalen türkischen Vorgehensweise gemacht - das ist im Grunde der Punkt, den Teile der deutschen Öffentlichkeit der Türkei vorwerfen.



Manche türkische Häftlinge werden auch gefoltert. Von daher würde ich nicht rechtsstaatliche Haftbedingungen nicht als normal hinnehmen.
Der hierzulande gemachte Vorwurf, der zunächst gemacht wurde, weil Marco überhaupt verhaftet wurde, hatte schon etwas antitürkisches und die Situation sicherlich erschwert.

Aber es ist schon Aufgabe der deutschen Politiker dafür zu sorgen, dass Marco rechtsstaatliche Behandlung erfährt. Das ist nicht mehr gegeben.



Hier wird allerdings immer wieder übersehen, daß ein Teil der Anklage offenbar gar nicht auf der Anzeige durch die Mutter des 13jährigen Mädchens beruht, sondern allem Anschein nach auf einer Meldung des türkischen Arztes bei den Behörden, nachdem er bei der ärztlichen Untersuchung festgestellt hat, daß das Mädchen erst 13 Jahre alt war.



Sorry, das halte ich für Unsinn. Zum einen kann man in diesem Alter durch ärztliche Untersuchung nicht mit absoluter Sicherheit das exakte Geburtsjahr feststellen. Die Mutter wird aber bei der Anzeige sicherlich das Alter ihrer Tochter mitgeteilt haben. Wenn nicht von sich aus, wird sie danach gefragt worden sein. Auch sollte es im Reisepass stehen.

Seltsamerweise hat die Mutter bzw. ihre Anwälte es seit ihrer Anzeige nicht mehr so eilig. Es sieht - ohne dass ich das jetzt sicher beurteilen kann - nach einem Spiel auf Zeit aus. Marco würde somit mangels vorliegender Beweise durch die Untersuchungshaft bestraft.

Sollte an den Vorwürfen nichts dran sein, so ist Charlotte möglicherweise vor die Wahl gestellt, ihren Freund Marco zu unrecht oder ihre Mutter zu recht wegen falscher Verdächtigung zu belasten. Dieses Spiel auf Zeit erschwert die Wahrheitsfindung ganz erheblich und spricht daher in meinen Augen gegen eine Schuld Marcos. Aber natürlich: es ist nur Vermutung.

Ich finde es allerdings eine Frechheit vom Cellerpaar zu behaupten, es stünde fest, dass Marco sich strafbar gemacht habe.



Du hast vermutlich Recht mit der Ansicht, daß ein deutsches Gericht diesen Jugendlichen nicht wegen dem zweiten Aspekt verurteilen würde - wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß er das Mädchen für 15 hielt und andere ebenfalls dieser Ansicht waren, was offenbar der Fall war/ist. Ein amerikanisches Gericht würde ihn aber vielleicht deswegen verurteilen, weil es in Amerika schon Fälle gab, die nicht direkt, aber in gewisser Weise vergleichbar sind. Und wie das türkische Gericht entscheiden wird, wer weiß? Das wird sich erst in ein paar Wochen herausstellen.
.


Ja, Marco hat womöglich noch Glück, dass ihm das nicht in den USA widerfahren ist. Aber das macht die Sache nicht besser.

Gruß, Asagara


Geschrieben

Ich finde es allerdings eine Frechheit vom Cellerpaar zu behaupten, es stünde fest, dass Marco sich strafbar gemacht habe.



Schau doch mal in die Gesetze. Er hat sich auch nach deutschen Recht Strafbar gemacht.

Sex oder Sexuelle Handlungen selbst der Versuch mit jugendlichen (kindern) unter 14 ist Strafbar.

Also hat er eine Straftat begangen.

Gruß aus Celle

PS: Warum erwartet ihn den hier auch die Staatsanwaltschaft???


Geschrieben

Schau doch mal in die Gesetze. Er hat sich auch nach deutschen Recht Strafbar gemacht.

Sex oder Sexuelle Handlungen selbst der Versuch mit jugendlichen (kindern) unter 14 ist Strafbar.

Also hat er eine Straftat begangen.

Gruß aus Celle

PS: Warum erwartet ihn den hier auch die Staatsanwaltschaft???





ich finde das ganze ziemlich verbort, ihr wollt einfach keine andere meinung als eure zulassen, nichts ist bewiesen, garnichts, es ist eine anklage und ob das charlottchen die wahrheit sagt oder lügt steht auch noch in den sternen.
und wie schon hunderte male gesagt sie selber sagte sie sei 15!!!!
auch der discothekenbetreiber zahlt deshalb strafe, ganz sicher kennt der in seinem job einige ***ager und sähe sie aus wie 13 hätt er sie sicher heimgeschickt.
seht doch mal auf alle fakten, nicht auf vermutungen, nehmt nur mal zu kenntniss was feststeht, vielleicht habt ihr dann mal ein weltbild und kein cellebild!!!!


Geschrieben

Schau doch mal in die Gesetze. Er hat sich auch nach deutschen Recht Strafbar gemacht.

Sex oder Sexuelle Handlungen selbst der Versuch mit jugendlichen (kindern) unter 14 ist Strafbar.

Also hat er eine Straftat begangen.

Gruß aus Celle

PS: Warum erwartet ihn den hier auch die Staatsanwaltschaft???



Solange die eindeutige Aussage der Brittin fehlt, sind alles nur Mutmaßungen. Das ist ja das Problem. Gerade deswegen kann keine Entscheidung getroffen werden. Das ist Taktik der RA von dem Mädchen. Schließlich geht es hier um den Vorwurf der ***igung und nicht um Sex im beiderseitigem Einvernehmen.


Geschrieben

Selbst der deutsche Staatsanwalt sagt das er eine Straftat begangen hat.

Allein nur der Versuch mit ihr Sex zu haben war/ist schon Strafbar und damit eine Straftat.

Haltet euch doch mal an die Fakten.

Die Staatanwaltschaft hätte auch ohne die Anzeige ermitteln müssen, weil das Mädchen erst 13 ist. Unwissendheit schützt vor Strafe nicht
Gruß aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

[la]*EDIT BY MOD*[/la]

O.K. ja, aber hat das Mädchen denn dem Marko gesagt, dass sie erst 13 ist? Das ist doch der entscheidende Punkt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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