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**Abzocke bei Internetklicks bzw. Seiten**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Als erstes bitte ich hier auf Spam zu verzichten , danke .

Folgender Fall ...
Ich hab mich Ende letzten Jahres auf der Suche nach einem bestimmten Kochrezept auf eine Seite verirrt , wo ich fündig wurde .
Dort meine Daten angegeben , das Rezept ausgedruckt und gut war`s .
Dachte ich .
Anfang Mai d.J. bekam ich von der Firma eine Mahnung , mit einem Betrag von 39,95€ , weil diese Seite angeblich kostenpflichtig ist .
Ich dann wieder dorthin , nachgesehen und ganz unten im Kleingedruckten stand das .
Ich hab mich dann kundig gemacht , ein Gespräch bei der VBZ gehabt , die mir sagten , daß das nicht zugelassen ist , weil ...

... dies als arglistige Täuschung zu werten ist , aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.



Ein Schreiben an die Firma ging raus , welches 1 Woche später mit dem Vermerk " Empfänger nicht bekannt " zurückkam .
Für mich war die Sache damit erledigt .

Und heute bekomm ich ein Schreiben eines sog. Inkassodezernats , welches angeblich auch gleichzeitig eine Anwaltskanzlei ist .
Beim Googeln nach der " Kanzlei " hab ich gedacht ich fall vom Glauben ab , ich bin nicht die Erste und Einzige , die damit
konfrontiert ist .

Frage : Habt Ihr sowas schon erlebt und wie habt Ihr reagiert ?
Wie seid Ihr aus der Sache " rausgekommen " ?


Geschrieben

lass es drauf ankommen...



der Schuppen gehört irgendwie 2 Brüdern, die die Masche bereits seit Jahren mit diversen Internetseiten abziehen...

sollte ein MB kommen, Widerspruch einlegen und Du wirst nie wieder was hören...


Geschrieben (bearbeitet)

Hühnchen hat recht (ups, kann das sein? Schreibe ich das?).

Einfach drauf ankommen lassen. Mich wollte ein Hamburger Unternehmen abzocken. Sollte 50 Teuronen für eine Sexseite bezahlen, auf der ich mich eingeklickt und angemeldet haben soll. War nur nie auf dieser Seite. Habe ein paar Mahnungen erhalten, dann war Ruhe.

Nachtrag: mal einen Kaffee und ein wenig Gebäck reichen, damit die Wartezeit nicht so lang ist.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das " Problem " ist ja , daß ich auf dieser Seite war , dort auch meine Daten angegeben habe .
Aber ich bin halt nicht wissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen .
Was mir sehr mysteriös vorkommt , daß die Postadresse ( lt. Angabe auf der Seite ) stimmt , aber der Empfänger angeblich nicht bekannt sei .

Dieses Schreiben jetzt ist eine " letzte aussergerichtliche Zahlungsaufforderung " ...


Geschrieben

Die Verbraucherzentrale einschalten und regeln lassen und wie Vorgänger schon geschrieben hat, bei einem Mahnbescheid Wiederspruch einlegen, aber dann keine Begründung angeben, das wird oftmals anders ausgelegt.
Nur den Wirderspruch anhaken und nichts weiter, dann aber auch per Einschreiben mit Rückschein, wegen Beweis.


Geschrieben (bearbeitet)

gib mal die Namen der Seitenbetreiber bei gockel ein...

Du wirst Dich wundern, was die an "Foren" ins Leben gerufen haben...


Verklagt auf Zahlung haben die noch niemanden, weil es lohnt wohl schon über Inkassounternehmen zu mahnen... Viele, zu viele zahlen einfach au Angst...

Warte einfach ein paar Wochen, dann geh zu Credtreform und lass Dir eine kostenlose Selbstauskunft geben... sollten die über Umwege eine Eintragung erlangt haben, verklag sie....


Edit @ Sabiene...

das ist nicht ganz richtig, was Du schreibst...
Du kannst entweder einen Widerspruch gegen die Gesamtforderung stellen, oder einen Teilwiderspruch... NUR der Teilwiderspruch kann begründet werden...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben



Einfach drauf ankommen lassen.


Das würde ich nicht machen. Wie man in vielen Foren lessen kann sollte man auf jedenfall Widerspruch einlegen.

Abwarten und Tee trinken kann sonst sehr teuer werden


Geschrieben

Setzte ein Schreiben mit dem Sachverhalt auf und sende diesen per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse.
Kommt er zurück, kannst du immerhin beweisen, dass diese Firma nicht ganz koscher ist und du dich bemüht hast, den Sachverhalt zu klären.
Zudem kannst du behaupten, nie eine Zahlungsaufforderung bekommen zu haben. Der Absender ist in Beweispflicht.

Noch eine Kaffee hinstell


Geschrieben



Abwarten und Tee trinken kann sonst sehr teuer werden





socke, das ist falsch...


Nur im Klagefall und sollte es überhaupt zum MB kommen der ausbleibende Widerspruch können Kosten entstehen...

und, bei diesen Vorgängen ohne MB und Klageeinreichung gilt nicht, "wer schreibt der bleibt"...

Lediglich auf ein "anwaltliches Aufforderungsschreiben" sollte sie reagieren, aber dazu dürfte es wie beim MB und Klage niemals kommen


Geschrieben

Es gab vor kurzem auch einen Artikel in der c't darüber: Sie drohen sehr heftig, aber am Ende gehen sie dann doch nicht vors Gericht. Wenn Du mehr wissen willst, kann ich Dir eine genauere Info zukommen lassen.


Geschrieben

Nicht bange machen lassen!

Solche Firmen sind auf die Dummen aus, die plötzlich verschreckt freiwillig zahlen. Inkassobüro und Anwalt sind in das System integriert. Auf diesem Wege versucht man nur Druck aufzubauen. Das ist jedoch nur heiße Luft.

Da passiert erfahrungsgemäß nichts!

Und wenn dann doch ein Mahnbescheid kommt, kannst Du diesem einfach ohne Begründung und ohne Anwalt widersprechen. Aber das halte ich für Unwahrscheinlich; denn die Verauslagung von Gerichtsgebühren für einen Mahnbescheid ist nicht geplant.

Ohren steif halten und nicht ärgern.


Geschrieben

Ich hab mir überlegt , diesem " Anwalt " zu schreiben , weil ich das eben jetzt nicht mehr einfach nur " abwarten " will .
Den Brief an den Seitenbetreiber damals hab ich hier , diesen werd ich in Kopie + dem Briefumschlag in Kopie , dem Anwalt schicken .
Ich bin mal gespannt , wie das weitergeht .

@Hühnchen ...
Ich bin hier seit einiger Zeit am googeln und da wird`s mir fast schlecht


Geschrieben

[tr]Hallo,

zu allererst einmal: Ruhe bewahren. Mit Inkassobüros zu schreiben, kannst Du Dir schlichtweg und komplett sparen, das ist nur eine vergebens bezahlte Briefmarke und Zeit.

Wie unser lieber Hahn sagt, waren, ob überhaupt ein Mahnbescheid kommt (meist nicht) und dann UNBEDINGT auf das Datum auf dem gelben Umschlag achten und binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Das kannst Du auch selbst und füllst das Formular aus, diese Briefmarke ist es wert.

Meist passiert auf einen Widerspruch nie wieder was ... falls doch ... dann kannst Du imner noch einen Anwalt einschalten.

Grüße Topi, Team Poppen.de

P.S. Ich schreib das auch mal ... Du hast gleich ne PN[/tr]


Geschrieben


@Hühnchen ...
Ich bin hier seit einiger Zeit am googeln und da wird`s mir fast schlecht




keine Angst...

mach Dir Spässken raus...

und nein, Moskau Inkasso, oder der schwarze Mann wird deswegen nicht kommen...


Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Geile,
Rechnungen nicht zahlen: Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung einen gerichtlicher Mahnbescheid mit Zustellungsurkunde erhält, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Allerdings muss man sofort reagieren und innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.

Hier ein Musterbief, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren,


Absender


Einschreiben mit Rückschein
Adresse des Anbieters

Ort, Datum

Unberechtigte Forderung, Aktenzeichen bzw. Rechnungsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

.

(Formulierungsvorschlag bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen):
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)



Petra


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

[tr]Das ist lieb Petra .. aber nützt so gut wie gar nix ... Inkassobüros reagieren auf sowas zu 90 % gar nicht.

Schaden kanns aber natürlich auch nicht, wer's will, befindet sich nicht auf der falschen Seite

Grüße Topi[/tr]


Geschrieben

@g b m


das Schreiben lohnt der Mühe nicht...


gar keine Kommunikation mit dem "vermeintlichen" Anspruchsteller ist der richtige Weg...


in Deinem "Musterbrief" gibst Du 2 Begründungen an, die Dir ggfls. vor einem Gericht zum Nachteil ausgelegt werden können...


Nicht so kompliziert, wenns viel einfacher geht...


Geschrieben

Sowas ähnliches ist uns mal mit nem angeblichen Zeitungsabbo passiert,Auch Anwalt ,dann Inkasso,nerviges Telefonanrufe von denen,wir haben von Denen dann verlangt ,sie möchten doch bitte von einem Gericht einen Mahnbescheid erwirken und siehe da es ist plötzlich ganz ruhig geworden.Das Spiel ist jetzt über ein Jahr her und es wird auch nixmehr passieren,da kommen sie nicht mit durch.
Solch unseriösen "Firmen" gibt es immer wieder,
Abwarten und wenn wirklich ein MB kommt, dann erst reagieren,den müssen Die erstmal vorab bezahlen.Und bei bewilligtem Einspruch bleiben die auf ALLEN Kosten sitzen.

Susi


Geschrieben

Geile72 du süsse zau

bloss nicht aufs inkasso reagieren . es gibt einschlägige rechtsforen wo über diese beiden brüder berichtet wird. schreib mich mal per pn an

habe auf meinem pc auch ein musterschreiben zur not


Geschrieben

bewilligtem Einspruch
Susi



was ist das


Geschrieben

Erstmal danke @Topi für die Aufklärung per PN .
Und auch allen anderen vielen Dank !

Was mich sehr wundert , daß schrieb ich auch Topi grade , daß der Absender des jetzigen Schreibens sich mit 2 " Beschreibungen " schmückt .
Einerseits als Anwaltskanzlei und dann noch als Inkassodezernat .


Geschrieben

[tr]Denk nach Du oller Gockel *g* Sie meinen, wenn der Rechtsstreit gewonnen ist ... meines Erachtens wird es aber keinen geben.

Grüße Topi

P.S. edit für Geile: Das kann ein Zusammenschluß sein ... oder Angestellte ... für's Inkasso muß man kein Volljurist sein [/tr]


Geschrieben (bearbeitet)

Ja das ist mir auch mal passiert. Ich weiß nicht mehr genau wie die Seite hieß .. ich sollte auf jeden Fall irgendwas mit 80 Euro bezahlen. Allerdings waren alle meine Angaben die ich beim Login gemacht hatte falsch. Frau Bla bla bla ist etwas schwer zu belangen.

Ich ignorierte die Mahnung ... daraufhin kamen noch ungefähr 5 Drohmails mit Ankündigung das Inkasso einzuschalten und das man meine IP gelockt hätte.

Ich habe darauf nie reagiert, da ich im Internet gesucht hatte und gesehen habe, dass ich nicht die einzige war und von der Verbraucherzentrale geraten wurde alle schreiben zu ignorieren, da es diesen Betreibern um das schnelle Geld ginge und sie darauf arbeiten, dass die Leute mürbe werden und spätestens aus Angst vor Konsequenzen zahlen.

Reagiert hab ich nicht ... bezahlt hab ich nicht und nach ca. einem 3/4 Jahr war dann Ruhe.

Andere haben jedoch bezahlt und bekamen auch Post vom Inkasso. Verklagt wurde nie einer .. auch nicht die die das Inkasso ignoriert haben, da das Inkasso in dem Fall zu dieser Organisation gehörte.

Informiere dich gut im Internet ... ich gehe davon aus, dass es bei dir genauso ist, dass auf lange Sicht nicht wirklich was passiert, wenn du hartnäckig genug bist. Jegliche Schreiberei kannst du dir sparen ... alle die das gemacht haben, haben berichtet, dass es nix sinnloseres gab.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

[quote=HuehnerLeiterin Deinem "Musterbrief" gibst Du 2 Begründungen an, die Dir ggfls. vor einem Gericht zum Nachteil ausgelegt werden können[/quote]

Sorry H.Leiter..
Das ist eine Empfehlung des Verbrauerschutzes aller Bundesländer. Dort sitzen meiner Meinung nach kompetente Anwälte.
Auch der Verbrauerbund Bayern hat bereits Klage gegen dieses Unternehmen eingereicht.
Aber ich bin ja blond.


Geschrieben

Ich bin bei sowas eher pro-aktiv eingestellt....ich weiss, ist nicht jedermanns Sache...aber man könnte ja auch Strafanzeige stellen wegen Betruges....auch wenn er nicht zur Vollendung gekommen ist.....bringt zwar nicht viel, beschäftigt aber die Clowns....


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