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Bezahlt Du nicht mehr bist Du raus


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Wer will schon Kontakt mit alten ungewaschenen Socken... fg


bearbeitet von CaraVirt
Vorposting-Zitat entfernt
Geschrieben

Alt ja, aber ungewaschen ist voll die Anprangerung eyyy


Geschrieben

Alt ja, aber ungewaschen ist voll die Anprangerung eyyy



Pranger find ich gut!!!

Sollten wir mal hier vorschlagen, nen öffentlichen Pranger für Fakes und sowas!!!

Du bist dann bestimmt der erste, der in seinen löchrigen alten Socken drankommt... fg


Geschrieben

Hallo @SommerBriese [...]
Es ist wie Folgt:

Es wurde vor in dritter Instanz ein Urteil über die Zugänglichkeit einer Web Seite gesprochen die aus der nicht EU ist aber von einen EU Proweider betrieben wird.

Du hast anscheinend noch nicht mal die Infos zu dem Urteil gelesen, von dem die Rede ist.

Und hast auch nicht den Thread gefunden, den Dir der Mod im Support zur weiteren Diskussion empfohlen hatte. Es gab in Deinem inzwischen geschlossenen Thread im Support einen Link dort hin. Und genau im Beitrag unter dem Link das Aktenzeichen des BGH.

Und Sommerbriese hieße ich auch nicht.


Geschrieben (bearbeitet)

@Filzpantoffel

ganz so ist es nicht.

Also der Ü18 Status war einzig und allein von einer Legimitierung abhänig, also ich habe poppen.de anchgewisen das ich Ü18 bin.
Das Bezahlen war extra um Zusatzangebote zu nutzen, ich hatte damit die Hoffnung verbunden mich u.a. von den Faks abzuheben und das erweiterte Angebot zu nutzen.

Da diese Hoffnung nicht oder nur wenig erfüllt wurde habe ich das bezahlen wieder eingestellet, der Ü18 Status hat sich dadurch nicht verändert.

Jetzt habe ich eine Mail von poppen.de bekommen, das man nur noch Ü18 ist wenn man bezahlt. Es wurden also im nachhinein die Geschäftbedingungen und das Leitungsangebot geändert. Und um nicht als Bumann da zu stehen hat man den Jugendschutz vorgeschoben.

Das ist das was mich auf die Palme brinkt, ganz einfach das Geschäftsgebaren, und das was ich möchte das der alte zustand beibehalten wird, in der freien Wirtschaft würde mann das Bestantsschutz nennen.
z.B. kein Unternehmen kann dich dazu zwingen aus Deinen alten Vertrag auszusteigen und in einen Neuen einzuwilligen, das ist so.
z.B. Habe ich eine Hausratversicherung aus dem Jahre 1983 aus der ex DDR die hat heute noch bestand und das in dem Umfang wie ich sie damals abgeschlossen habe, auch wenn die Gesellschaft mich min ein mal pro Monat auffordert diese Umzuschreiben, die alte hat ebend "Bestand".

Und so ist es hier auch als ich mich das erste mal angeledet habe mich eingelockt habe habe ich die Geschäftsbedingungen und somit das Leistungsangebot von poppen.de akzepiert. Und nur die und keine anderen. Und ich erwarte das Poopen.de sich auch daran hält und nicht einfach nach Gutsherrart ändert wie es lustig ist.

Du hast anscheinend noch nicht mal die Infos zu dem Urteil gelesen, von dem die Rede ist.

Und hast auch nicht den Thread gefunden, den Dir der Mod im Support zur weiteren Diskussion empfohlen hatte. Es gab in Deinem inzwischen geschlossenen Thread im Support einen Link dort hin. Und genau im Beitrag unter dem Link das Aktenzeichen des BGH.

Und Sommerbriese hieße ich auch nicht.



Ich habe Ihn gelesen und auch verstanden und ich habe auch den ganzen Kommentar gelesen und nicht nur das was hier veröffentlicht wurden ist das was vom Gericht angemerkt wurden ist welches übrigens nicht das BGH war.

Sorry wenn ich Deinen Namen Falsch hatte, aber da ich Dich schon mit Deinen Kommentaren hier kenne weiß ich auch dieses zu werten. Und übrigens brauch ich keine Belehrung von Dir in meinen ersten Beitrag hier habe ich ja wohl auf das Geschlossene Thread verwiesen mir fällt dazu nur eins ein wer lesen kann ist zwar im Vorteil aber wer das auch noch verstehen kann ist ganz vorn. Also meine Bitte lies alles und richtig das bringt dich zumindest bei mir nach vorn.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Beiträge zusammengeführt (siehe Forenregeln)
  • Moderator
Geschrieben

(...) und ich habe auch den ganzen Kommentar gelesen und nicht nur das was hier veröffentlicht wurden ist das was vom Gericht angemerkt wurden ist welches übrigens nicht das BGH war.


Ich weiß nicht genau, was du gelesen hast und du läßt uns da auch ein wenig im Dunkeln.
Jedenfalls hat der BGH kürzlich zur Altersverifizierung ein Urteil (Az. I ZR 102/05) gefällt. Das Urteil liegt noch nicht gedruckt vor. "Zwischenzeitlich gibt es –bis auf die Pressemitteilung auf unserer [Anm.: der BGH-]Homepage –keine weiteren verfügbaren Informationen zu dieser Entscheidung, auch nicht in der Pressestelle."

Ausserdem soll vom Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erlassen worden sein, wonach der Provider den Zugang zu Youporn für seine Kunden sperren/unterbinden muss, da dort kein ausreichender Jugendschutz gewährleistet sein soll.

Vielleicht wirfst du da jetzt etwas durcheinander bzw. meinst auch etwas ganz anderes?


Geschrieben

@HolgerSFA, bei Änderungen der gesetzlichen Grundlage bedarf es keiner Vertragsänderung, da die Vertragsparteien sich an die bestehenden Gesetze halten müßen.

Bezüglich deiner Haftpflicht hast du recht. Der Versicherungsgeber ist an dem alten Vertrag gebunden, aber er kann dir eine Kündigung aussprechen.


Geschrieben (bearbeitet)

Tja Babbl und HolgerSFA...

Da ist sicher noch etwas anderes gemeint. Diese einstweilige Verfügung in der Arcor-Youporn-Sache betrifft das Dreick

  • </p><p>
  • Arcor als Zugangsprovider (und weitere 18 Provider, gegen die ebenfalls Abmahnungen unterwegs sind)
  • Youporn mit seinem Pornoangebot in Kalifornien (.com, nicht .eu)
  • Kirchberg Logistik GmbH - Betreiber des jugendschutzkonformen Filmportals Sexyfilms.de (Kläger)


Näheres findet man z.B. bei Spiegel-Online. (Zitat: "Nun hat ein deutscher Erotik-Anbieter 19 deutsche Internet-Provider abgemahnt" Zitat ist Google-fähig, aber nicht im Web- sondern im News-Bereich von Google.)

Die Sache, von der hier im Forum des öfteren die Rede war, betrifft (grob vereinfacht gesagt) die beiden AVS-Systeme X-Check(Coolspot AG) und ueber18.de und im Inhalt hauptsächlich die Methode der Verifizierung bei ueber18.

Nirgends etwas von dem, was HolgerSFA wohl meint:

Es wurde vor in dritter Instanz ein Urteil über die Zugänglichkeit einer Web Seite gesprochen die aus der nicht EU ist aber von einen EU Proweider betrieben wird.

Es heiß da das der Proweider sicherstellen muß, das der Inhalt dieser Seiten, nicht für User die unter 18 sind zugänglich sein dürfen, das bisherige verfahren mit Passwörten hält das Gericht für nicht ausreichend.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ein Dank an @babbl und auch an @SommerBrise

JA genau das ist es es wird festgestellt das der Jugendschutz nicht ausreichend ist, und deshalb werden die Provider abgemahnt.

Sicher wird dieses von anderen Providern auch beobachtet und danach gehandelt, und wie ich aus der Mail entnommen habe die ich von poppen.de bekommen habe, kann poppen.de nun nicht mehr sicherstellen das ich auch über 18 bin weil nicht zahle, wenn ich weiterhin das angebot nutzen möchte soll ich bitte zahlen, dann bin ich auch wieder über 18.

Übrigens die Mail habe ich hier reingestellt kann jeder nachlesen.

Poopen.de verweißt darin das aus Jugendschutzgründen man nur noch Mitglieder die Zahlen den zugang zu den Über 18 Seiten gestatten kann.

Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Mir ist es ganz einfach müßig mich mit Problemen zu befassen die eher ein Nebenschauplatz sind Mit Intressiert Arcor, Youpron und die Kirchberg Logistik GmbH nicht die Bohne. Ich habe mich bei poppen.de als über18 ausgewiesen und da gab es monatelang nichts dran auszusetzen, und jetzt auf einmal sagt man wenn du nicht Zahlen willst dann müssen wir davon ausgehen das du keine 18 bist und kannst das angebot nicht nutzen!?


Geschrieben (bearbeitet)

Mir ist es ganz einfach müßig mich mit Problemen zu befassen die eher ein Nebenschauplatz sind Mit Intressiert Arcor, Youpron und die Kirchberg Logistik GmbH nicht die Bohne.

Schön. Dein gutes Recht, Dich nicht zu interessieren.

Damit ist das Hornberger Schießen wohl beendet.

Schönen Aufenthalt wünsche ich Dir noch.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Möchte mich doch auch mal gerne zu Wort melden....

Ich verstehe eigentlich überhaupt nicht, wieso man sich ständig über die hier verlangten Beiträge aufregt. Jedes Kontaktportal verlangt Beiträge für irgendwelche zusätzlichen Funktionen. Die Beiträge belaufen sich da aber auch schon in Höhen von 10 - 30 Euro im Monat. Für was?? Bei manchen sogar dafür, das man als Mann überhaupt auf eine angeschriebene Mail antworten darf.
Sollte das hier wirklich nur um den FSK 18 Status gehen oder doch vielmehr darum, daß man am Anfang nix bezahlen musste und plötzlich muss man zahlen.
Die kostenlose Kontaktbörse, die hier versprochen wird hat man doch ohne Bezahlung. Und hier dürfen sogar Männer kostenlos auf Mails antworten. Geht doch mal auf andere Seiten und schaut euch dort um, da wird richtig Asche verlangt für minimalen Service.
Glaubt ihr wirklich, dort hätte man mehr Erfolg ?? Ich bezweifle das .........
Früher war sooo vieles anders, der Strom und das Gas waren billiger usw. Kann ich mich da beim RWE aufregen?? Jo kann ich aber bringt mir auch nix muß trotzdem alle Jahre mehr zahlen.... So ist das nun mal .....

LG Shimoschi


Geschrieben

Hallo,

wir sind ja froh, das uns einige verstehen können, besonders diejenigen, die auch schon seit Anfang an dabei sind.

Uns geht es einfach um den damaligen Grundgedanken von poppen.de, der immer mehr verschwindet. Auch wurde uns in einer Email versprochen, das die Checks natürlich bleiben. Früher gab es noch keinen Account zum bezahlen und bisher ist auch alles für diejenigen so geblieben, wie es versprochen wurde. Nur das Mehrangebot musste bezahlt werden.

Das hat aber alles nichts mit meckern zu tun, sondern ist einfach unsere Meinung, dass nur ein Grund gesucht wird mehr Möglichkeiten der Geldeinnahme zu haben.

Hierzu folgendes Zitat:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Altersverifikationssystem der Beklagten in beiden Versionen diesen Sicherheitsstandard nicht erfüllt. Jugendliche könnten sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen. Sie verfügten auch häufig über ein eigenes Konto. Das System der Beklagten errichte daher keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu pornographischen Angeboten im Internet.

Quelle: Juraforum.de

Also wird Bezahlen in dem Urteil auch nicht als Legitimation anerkannt.

Wir schauen mal, was so wird :-)

Bea und Sven


  • Moderator
Geschrieben

Also wird Bezahlen in dem Urteil auch nicht als Legitimation anerkannt.


Das stimmt.

Aber was hier in der Diskussion nur ganz am Rande erwähnt wurde, ist wohl das ausschlaggebende bei der neuen "Regelung": Wer sich hier als VIP oder Premium anmeldet, muß seit einiger Zeit zusätzlich über ein AVS reingehen.

Das hatten wir hier früher nicht und das ist der Bereich, in dem das Urteil greift. Denn so ist - außerhalb der Überweisung des Betrags - sichergestellt, dass diejenigen wirklich Ü18 sind.


Geschrieben (bearbeitet)

Das stimmt.

Aber was hier in der Diskussion nur ganz am Rande erwähnt wurde, ist wohl das ausschlaggebende bei der neuen "Regelung": Wer sich hier als VIP oder Premium anmeldet, muß seit einiger Zeit zusätzlich über ein AVS reingehen.

Das hatten wir hier früher nicht und das ist der Bereich, in dem das Urteil greift. Denn so ist - außerhalb der Überweisung des Betrags - sichergestellt, dass diejenigen wirklich Ü18 sind.



wenn du mit AVS ein Altersverifikationssystem meinst, dann verstehe ich dein Post überhaupt nicht, bzw. es ist eine plumpe ausrede. Oder hattest du das Vorpost nicht kapiert?

Es wurde doch vom BGH festgestellt, (siehe das Post vor deinem) dass so ein AVS (das per Ausweisnummer etc funktioniert) , von Jugendlichen ganz leicht ausgehebelt werden kann - indem sie sich z.B. die Personalausweisnummer eines Elternteils verschaffen.
Mithin dann so ein AVS KEINE Sichere Indentifikation bietet.

Also greift das Urteil hier gerade nicht (in dem Sinne , dass euer Verfahren zwar zum Bezahlen zwingt, aber keinerlei Sicherheit, wie richterlich gefordert bietet)

Warum sträubt ihr euch so gegen das Postindentsystem ?
Das wenden schließlich auch alle Onlinebanken an. Und da gehts immerhin
auch ummassiv strafbewehrte Straftatbestände wie Geldwäsche die es zu verhindern gilt.


bearbeitet von torosiempre
Geschrieben

Genau, weil nämlich:

Zitat:

Die Klägerin, die selbst ein Altersverifikatonssystem anbietet, bei dem sich die Internetnutzer im sog. Post-Ident-Verfahren identifizieren müssen, hat geltend gemacht, dass die Beklagte mit ihrem System gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und gegen das Strafgesetzbuch verstoße und damit auch wettbewerbswidrig handele. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben.

Quelle: Juraforum.de

Um es auch mal ganz klar zu sagen: Der Jugendschutz scheint hier in Wirklichkeit auch nur an 2. Stelle zu stehen; es geht hier um eine Wettbewerbsklage um die Konkurenz zu "schädigen" oder ebend weil sich jemand in seinen Geschäften benachteiligt sieht... Also es geht wie immer nur ums Geld :-).

Gruss

Bea und Sven


Geschrieben

plumpe ausrede. Oder hattest du das Vorpost nicht kapiert?

Es wurde doch vom BGH festgestellt, (siehe das Post vor deinem) dass so ein AVS (das per Ausweisnummer etc funktioniert) , von Jugendlichen ganz leicht ausgehebelt werden kann - indem sie sich z.B. die Personalausweisnummer eines Elternteils verschaffen.
Mithin dann so ein AVS KEINE Sichere Indentifikation bietet.

Du hast ja wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen. Und Dein Ton ist mit allem Verlaub unter jeder Kritik.

Die 3 AVS-Systeme, die für Poppen.de die Verifikation durchführen, stützen sich NICHT auf Ausweisnummern. Übrigens war eines der Systeme, die von Poppen.de akzeptiert werden, genau in jenem Prozess beteiligt: Als Sieger.


Geschrieben

Du hast ja wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen. Und Dein Ton ist mit allem Verlaub unter jeder Kritik.

Die 3 AVS-Systeme, die für Poppen.de die Verifikation durchführen, stützen sich NICHT auf Ausweisnummern. Übrigens war eines der Systeme, die von Poppen.de akzeptiert werden, genau in jenem Prozess beteiligt: Als Sieger.



DAS beantwortet immer noch nicht die Frage, warum ihr nicht NUR mit dem sicheren Postindentverfahren arbeitet. Dessen sich alle Banken bedienen.

Und wenn ihr 3 systeme alternativ zur Auswahl durch den KUNDEN !!! anbietet, von denen eines der"sieger " ( bei welchem Wettbewerb auch immer ist)
dann sind eben die anderen beiden auch nur die 2. wahl und somit verlierer ... ne?

Elementare Logik, irgendwie. Ist das auch im Ton daneben, mein bester Superbetreiber


  • Moderator
Geschrieben

DAS beantwortet immer noch nicht die Frage, warum ihr nicht NUR mit dem sicheren Postindentverfahren arbeitet.


Diese Frage wird hier auch nicht beantwortet werden. Welche Systeme von Poppen genutzt werden, wurde von den Betreibern entschieden (zu denen Sommerbrise übrigens nicht gehört ).

Du kannst das in der Kritikecke zur Diskussion stellen oder dich über das Support Center an die Betreiber wenden. Hier macht es jedenfalls keinen Sinn, weiter über die Art der verwendeten Systeme vertieft zu diskutieren.

CaraVirt
Team Poppen.de


Geschrieben (bearbeitet)

DAS beantwortet immer noch nicht die Frage, warum ihr nicht NUR mit dem sicheren Postindentverfahren arbeitet.

Gegenfrage: Warum sollte das so sein? Nur weil Du das so wünscht? Postident ist ok, aber doch bei weitem nicht das einzig selig machende Verfahren.

Die Überprüfung ist "außer Haus" vergeben, und wird nun von spezialisierten Diensten erledigt. Namentlich fallen mir Check2go und X-Check ein. Es ist noch ein Dritter im Bunde. Die externen sind meines Wissens alle ordentliche Mitglieder des fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter eV).

Welche Verfahren im einzelnen angeboten werden, bleibt den Dienstleistern überlassen. Gegen Postident spricht z.B. der unvermeidliche Medienbruch. Aber, wie schon gesagt, er gehört derzeit zur Palette.

Wenn Du übrigens nicht weißt, welchen "Wettbewerb" ich mit "genau in diesem Prozess" meinte... Tja.

Weder Poppen.de noch ich als User sind verpflichtet, Dir Rede und Antwort zu stehen. Ich halte es für eine Zumutung, dass Du hier Antworten von mir einfordern willst. Herr Mituser.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Auch aus dieser Seite wir irgendwann eien "Melkmachine" ... die Philosopie wird langsam auch hier über Bord geworfen.



Stimmt, von der Philosophie war ich auch angetan... naja, aber man steckt nicht drin...
außerdem, was macht der bezahlstatus schon großartig aus?
Gut, manch Leute haben Filter wo man als kostenloser nicht durchkommt, aber was soll ich dann auch mit den Leuten?
Und die Bilder... nie gesehen, aber ich find nen schönen Rücken interessanter als gut durchblutet^^
bei solchen bildchen scroll ich eh schnell nach unten. Das kann ich mir dann ansehen, wenn ich unter storm steh...
Außerdem musst ja nicht immer zahlen, sammel 3000pkte(?) im monat und du hast es auch raus...
Ich weiß nicht, ob andere Seiten sowas bieten... Find ich ganz gut, regt zur Beteiligung an und unterstreicht dann auch wieder die Philosophie.


  • 1 Monat später...
Geschrieben

also ich verstehe die ausfregung nicht......die FSK18 ist nunmal nur für mitglieder mit bezahlstatus...ergo......ist FSK18 wech, wenn normalo...und da ist es doch egal..ob man 17 3/4 oder 71 ist.

ist wie mit [als bleistift] werkswohnungen........bist du in dem betrieb nicht mehr angestellt....hast du einen gewissen kündigungsschutz und musst dann ausziehen..

oder noch besser



du warts hundebesitzer..ist der hund wech...musst du auch keine steuern mehr zahlen...setzten wir hier FSK18 den steuern gleich..so könnte ja im rückschluß das finanzamt sagen..sie hatten einen hund..zahlen sie weiter, damit sie die hundemarke haben


die formulierung..auf grund des jugendschutzes ist unglücklich gewählt....die klare und deutliche ansage.-..willste du FSK18..dann zahle halt...wäre natürlich angebrachter..nur dann heulen se wieder alle rum.....*ich war ja mal vip..jetze darf ich nicht mehr*....seid zufrieden..das man euch bis dato hat OHNE zahlung nach abbruch der zahlmitgliedschaft schmulen lassen



meine meinung von sonem langweilen normalweib...dat froh ist..nicht alle dämlichen FSK18 bilder sehen zu müssen, auch wenn die betreiber wissen..das wir schon über siebszehndreiviertel sind....und das irgendwann mal konnten




Leider stimmt das nicht ganz. Nur wenn ein zahlendes Mitglied nochmals 20€ bezahlt hat er den FSK18 Status, aber nur für 12 Monate...... leider wird dies nirgens bekanntgegeben...... reinste abzocke also


Geschrieben

Ich hab den Fred mal quergelesen und versteh nur noch Bahnhof. Wenn ich lese, dass der TE hier auf "Bestandsschutz" reitet:

Du hast die Seiten hier kostenlos besucht, wenn ich das richtig verstanden hab. Dann hast Du dich angemeldet, also einen neuen Vertrag abgeschlossen. Damit konntest Du all die schönen Bilder und all die unanständigen Forenbereiche aufsuchen, musstest aber bezahlen. Dann hast Du den Vertrag gekündigt. Natürlich hast Du Recht, was den Bestandsschutz angeht.

Wenn Du aber einen Vertrag kündigst, dann ist der erledigt. Futsch. Weg. Nichtig. Und dann kannst Du nicht auf Bestandsschutz pochen. Warum denn? Weil poppen.de für Dich trotzdem noch im Internet besuchbar ist? Ja, ist es. Aber eben anders als vorher. Nix mit Bestandsschutz. Kündige doch mal bitte Deine "alte Hausratversicherung aus DDR-Zeiten" und versuch dann, einen neuen Vertrag zu den alten Bedingungen abzuschließen. Die werden dir, gelinde gesagt, was husten.

Ich bin Moderator in einem anderen Forum (nein, nicht ein Kontaktforum) und ich weiß, dass das Betreiben eines Forums viel Arbeit macht und auch Geld kostet. Außerdem bin ich mir sicher, dass z. B. eine einfache und kostenlose Freischaltung über Post-Ident zwangsläufig zu technischen Problemen führen würde, allein schon wegen der großen Userzahlen.

So bleibt, wie das Verhalten des TE ja auch zeigt, p.de von den vielen Sehleuten einigermaßen verschont.


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