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Bilderklau


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

von euch beiden sind keine bilder dabei

l.g.


Geschrieben

@nylonstute
du irrst nicht, nur zwischen "recht haben" und "recht bekommen" liegt ein himmelweiter unterschied!

1.fall
ohne gesicht fällt es gewöhnlich schwer, schadensersatz wegen z.B. ehrverletzung etc. zu bekommen, weil eine direkte beeinträchtigung der persönlichkeit nicht unmittelbar nachgewiesen werden kann. das urheberrecht ist da eindeutig, nur beweisen können muss man das auch, wobei der verbreitungsweg keine rolle spielt, solange du dem empfänger kein ausdrückliches oder stillschweigendes nutzungrecht einräumst.

aber ohne gesicht wird ja auch niemand beeinträchtigt. ist allenfalls ärgerlich.
MIT gesicht hättet ihr euren prozess nebenbei gewonnen!

2.
die begründung des richters ist dann "begründet", wenn keine person unmittelbar wiederkannt werden kann (gesichtsfoto). wird nur ein gesichtsloses geschlechtsfoto gezeigt, ist eine klage aussichtslos, weil kein wiedererkennungswert vorliegt. gerade auf "kontakt - oder sexseiten" trifft dies zu. einen schwanz oder eine muschi zu zeigen, ohne eine dazugehörige person tut ja keinem weh- ist ärgerlich, trifft aber leider zu.

der seitenbetreiber ist ohnehin die falsche klagepartei, wenn ein USER fotos missbräuchlich verwendet. der betreiber ist dann höchstens "mitstörer" durch verbreitung. die mitstörerhaftung wurde aber inzwischen revidiert (siehe sog. "forenurteil").

ist hier übrigens genauso:
würde z.b. poppen.de ein schwanzfoto/muschifoto mit poppen-schild zeigen, hättet ihr wenig chancen im rechtsstreit - ist auch ok so.
würden die aber z.B. ein gesicht mit selbstangebrachtem poppen-logo ec. zeigen - ohne audrückliche zustimmung (agb reichen dafür nicht) -... würde es teuer :-)


Geschrieben


würde z.b. poppen.de ein schwanzfoto/muschifoto mit poppen-schild zeigen, hättet ihr wenig chancen im rechtsstreit - ist auch ok so.
würden die aber z.B. ein gesicht mit selbstangebrachtem poppen-logo ec. zeigen - ohne audrückliche zustimmung (agb reichen dafür nicht) -... würde es teuer.



Ist so allerdings unter praktischen Gesichtspunken m.E. zu wenig differenziert.
Diverse Logos werden teils nämlich nicht auf dem Bild angebracht, sondern auf einem an sonsten durchsichtigen .gif, welches über dem eigentlichen Bild liegt.
Ein Überschreiten des eingeräumten Nutzungsrechts wird daher wohl nicht vorliegen.

ArtOfLife


Geschrieben

immer diese bierernsten discussions ums urheberrecht...

also ich hätte da einen ganz praktischen Vorschlag den ihr mal diskutieren könntet.
(alles andere was ich hätte beisteuern können wie unsichtbares wasserzeichen und sichbaren poppen.de stempel auf jedes bild wurde schon gesagt.)

Es geht nur um Fotos ohne Gesicht, denn bei den Fotos MIT Gesicht haben Klagen ja gute Erfolgschancen. (Persönlichkeitsrechte ...)

Also: jeder mann der meint, hier seinen Schwengel zeigen zu müssen schreibt seinen nick hier und/oder poppen.de drauf.

die Frauen tun selbiges , z.B. um die Muschi oder Titten herum.
Kann durchaus fun sein. wenn der partner mitmacht. lol

So wird dem Missbrauch vorgebeugt.

Mit einem Hautfreundlichen MArker natürlich.


Geschrieben

@ArtOfLife

Auch das "verfremden" / "verfälschen" eines originals stellt einen eingriff in die urheberschaft des originals dar. ein (neuer) layer über dem original ist kein schutzhindernis, das haben sogar schon die deutschen gerichte erkannt. ist ja auch keine schwierigkeit mit heutigen grafikprogrammen.


Geschrieben

immer diese bierernsten discussions ums urheberrecht...



rechtsverletzungen im internet sind längst kein blabla-thema mehr! wer das nicht versteht ist entweder sehr naiv oder ohne unrechtsbewusstsein. beides schützt aber vor strafe nicht - ist auch gut so.

der andere erschafft etwas, der andere nutzt das ungestraft zu seinem eigenen vorteil aus? so kann es nicht laufen!

warum sollte man sich mit marker beschriften und sich somit selbst outen? ich fände so etwas niveaulos und primitiv!


Geschrieben


Auch das "verfremden" / "verfälschen" eines originals stellt einen eingriff in die urheberschaft des originals dar.



Das ist auch überhaupt nicht streitig, da der Wortlaut des gesetzlichen Texts hier eindeutig ist.


ein (neuer) layer über dem original ist kein schutzhindernis, das haben sogar schon die deutschen gerichte erkannt.



Aha. Sofern ein Verfremden in Rede steht, muß man sich Gedanken darüber machen, wie diese denn nun auszusehen hat. Bedingung ist wohl ein Bearbeiten, da auch hier der Gesetzestext eindeutig ist. Bearbeiten allerdings bedingt widerum eine gewisse Einwirkung auf das Werk selbst, um zu dieser eigenschöpferischen Umformung zu gelangen.
Wenn nun eine Website ein durchsichtiges Bild mit "Logoschriftzug oben links" als festen Inhalt darstellt, und darunter wechselnd verschiedene Fotos (Prinzip "Glaskasten") anzeigt, fehlt es m.E. an dem Einwirken auf das Werk selbst und zum anderen an der gewissen Dauerhaftigkeit/Entgültigkeit.

Das mag man als deutsches Gericht vielleicht anders gesehen haben, allerdings frage ich mich dann sofort wann, und wo genau?
Ich bin nämlich auch jemand, der gerne Urlaub macht...


ist ja auch keine schwierigkeit mit heutigen grafikprogrammen.


Nochmals, es geht nicht um eine dauerhafte Verbindung in einer Datei, wie es das Ergebnis nach Bearbeitung mit einem gängigen Bildbearbeitungsprogramm wäre, sondern darum, daß das Bild hinter einem durchsichtigen dargestellt wird.

ArtOfLife


Geschrieben

Das ist auch überhaupt nicht streitig, da der Wortlaut des gesetzlichen Texts hier eindeutig ist.



EBEN!!!

Wenn nun eine Website ein durchsichtiges Bild mit "Logoschriftzug oben links" als festen Inhalt darstellt, und darunter wechselnd verschiedene Fotos (Prinzip "Glaskasten") anzeigt, fehlt es m.E. an dem Einwirken auf das Werk selbst und zum anderen an der gewissen Dauerhaftigkeit/Entgültigkeit.



Wenn der Logoschriftzug DURCHSICHTIG ist, darf er auch nicht erkenbar sein. Alles andere (auch transparente Logos - das meinst Du vermutlich ;-) sind eben NICHT durchsichtig, sondern für jedermann sichtbar. Somit das GESAMTerscheinungsbild, dass der User sieht, eben ein Bild, dass durch Fremdeinwirkung INSGESAMT verändert wurde. Sollte eigentlich nachvollziehbar sein :-)

Nochmals, es geht nicht um eine dauerhafte Verbindung in einer Datei, wie es das Ergebnis nach Bearbeitung mit einem gängigen Bildbearbeitungsprogramm wäre, sondern darum, daß das Bild hinter einem durchsichtigen dargestellt wird.



Ein letzes Mal zum Mitschreiben, das verliere ich die Lust am Wiederholen:
Die DATEI selbst ist völlig irrelevant. es geht alleinig um das, was darauf ERKENNBAR ist. Ob nun das Bild selbst verändert wurde (=Datei) oder das Erscheinungsbild (="durchsichtiges Logo" darübergelegt) ist VÖLLIG(!!!!!!!!!!!!!!!!) unerheblich.
Es wird rechtlich nur das GESAMTergebnis des Erscheinungsbildes bewertet, nicht ob irgendwelche technischen Tricks dahinterstehen!

Eine Präzedenzfall für Dein Anliegen, kannst Du Dir gerne jederzeit selbst schaffen:
Du brauchst nur einen z.B. geschützen Landkartenausschnitt zu nehmen - Dein eigenes Logo im "Glasfenster" darüber zu legen - das Ganze gesamt auf Deiner Website veröffentlichen - und den Kartenverlag darauf hinzuweisen. Die Jungs sind bei so enorm sehr schnell .... dann schreib mal wieviel Dich der Spaß hinterher gekostet hat ;-)

Karten sind hier nur ein Beispiel, weil die Verlage inzwischen überhaupt keinen Spaß mehr verstehen und eine schnelle (teure) Reaktion garantiert wäre.

Kann aber auch ein x-beliebiges fremdes Foto sein ... dauert einige Tage länger, weil der Urheber sich erst einen Anwalt suchen muss und selten seine eigene Rechtabteilung beschäftigt .. das Ergebnis ist aber dasselbe.

Aber mach doch einfach, was Du für richtig "hältst" .. aber jammere bitte hinterher nicht rum, wieviel so etwas neuerdings kostet. gewarnt worden bist Du mehr als genug ... jetzt habe ich ehrlich keinen Nerv mehr, mich darauf einzulassen, sorry :-)


Geschrieben

Die Gerichtsverhandlung wenn es darum geht wem welches Schwanz- oder Tittenbild gehört stell ich mir echt lustig vor..speziell die Beweisaufnahme...

der_master


Geschrieben

Nein, EINE Ergänzung sollte ich fairerweise und der Vollständighalber noch erwähnen, um das Prinzip vollständig deutlich zu machen (rechtlich):

Durch ein transparentes oder der Bestimmung nach dem User verdeutlichendes Logo, Kastenüberschrift etc, machst Du Dir die INHALTE des Glasfensters etc. für fremde Augen ZU EIGEN (=STICHWORT!).
Aneignen darfst Du dir das, was Du selbst erschaffen hast oder was Dir selbst gehört (sollte logisch sein). Eignest Du Dir FREMDE Inhalte dem Gesamtergebnis nach an, verletzt Du die Urheberschaft.. der Rest siehe oben!

Ich warte ja mal darauf, dass Poppen.de ähnlich "dämliches" versucht. Obwohl, lieber nicht, sonst könnte der Serverbetrieb aus Geldmangel zum Erliegen kommen. Das wäre es dann wohl doch nicht wert ;-)

Jetzt aber Schluss und Aus zu diesem Thema!
Sonst wird so langsam eine Kostennote für Beratung fällig ;-)


Geschrieben

@der Master
stelle ich mir für die Richter und Anwälte auch sehr amüsant vor. Aber ohne Gesicht, ist das eh unerheblich, andernfalls ist die Beweislage leider eindeutig .... und der ganze Spass wäre vorbei :-))))
Arbeit soll ja auch Spass machen ... auch für Richter etc. ;-))))))


Geschrieben

hmm .. so eine hautnahe Beweisaufnahme durch Augenschein (natürlich in allen kleinsten Details) könnte recht erregend sein :*gg


Geschrieben

und was wäre, wenn sich ein realer Schwanz im Saal als kleiner als bildhaft "versprochen" heraustellt? Wäre das dann womöglich ein "Betrugsversuch" oder "unlautere Werbung"?

da ist aber noch kein präzendenzfall bekannt....


Geschrieben (bearbeitet)


Eine Präzedenzfall für Dein Anliegen, kannst Du Dir gerne jederzeit selbst schaffen:
Du brauchst nur einen z.B. geschützen Landkartenausschnitt zu nehmen - Dein eigenes Logo im "Glasfenster" darüber zu legen - das Ganze gesamt auf Deiner Website veröffentlichen - und den Kartenverlag darauf hinzuweisen. Die Jungs sind bei so enorm sehr schnell .... dann schreib mal wieviel Dich der Spaß hinterher gekostet hat



Nun, werde ich dann. Bis dahin kann ich Dir aber schon sagen, was mich das bisher gehostet hat. Ein müdes Lächeln nämlich. Immerhin geht es hier darum, daß ein Nutzungsvertrag zugrunde liegt, und in dem kleinen Landkartenbeispiel eben nicht. Das hat sowas vom bunten Obstkorb, wenn Du hier mit Äpfeln und Birnen argumentierst.

Sicherlich ist ein Verweden ohne durch Nutzungsvertrag eingeräumtes Nutzungsrecht eine Verletzung des Urheberrechts. Darum geht es aber gerade nicht. Und das ist meiner Auffassung nach auch der Grund, warum mich der Falk-Verlag nicht abmahnen wird, wenn ich mir vertraglich einfache Nutzungsrechte zusichern lasse, und den Kartenschnipsel "hinter Glas" vorführe. Ich überschreite das eingeräumte Recht nicht.

ArtOfLife


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich weiß garnet, worüber Ihr hier stundenlang diskutiert...

Wenn eine Seite sowas anbietet sollte (Einfügen eine Logos, sei es über transparenten Layer, sei es direkt ins Bild), dann kann das doch nur so geschehen:

  • </p><p>
  • Der User wird auf dieses Verfahren / diese Vorgehensweise aufmerksam gemacht
  • Ihm wird vielleicht sogar noch erklärt, dass es nicht darum geht, seine Rechte zu beschneiden, sondern vielmehr darum, Bilderklau zu erschweren bzw. im Ernstfall die Herkunft besser erkennen zu können
  • Der User erklärt beim Hochladen der Bilder sein Einverständnis damit

Und damit hat sich's...

Aber ob sowas überhaupt praktikabel ist, ist ja noch die andere Frage...

Denn es hängt ja schon auch noch vom Bildinhalt ab, wo so ein Logo / Schriftzug stört, wo nicht, und wo er sinnvollerweise plaziert werden sollte, damit er nicht genauso einfach wieder heraus- bzw. abgechnitten werden kann...

Und das lässt sich automatisch sicherlich nur schwer bewerkstelligen...

LG Mike


Geschrieben

Hallo,
schön, dass von uns keine Bilder dort zu finden sind!

Wir sind noch auf einer anderen Seite angemeldet, die kostenlos ist und wo die hochgeladenen Bilder vom Betreiber gekennzeichnet sind, so dass sie von dort zwar kopiert werden können, aber nirgends eingestellt, ohne dass man sofort erkennt, woher sie stammen.

Schon komisch, da fragt man sich wieder, wofür man hier eigentlich bezahlt......hat.
Viele Grüße!


Geschrieben

Und damit hat sich's...



Gerade das ist ja die Frage. Andylol vertritt die Meinung, daß eine Einwilligung notwendig ist, ich dagegen halte es in den Fällen für überflüssig, in denen das Werk selbst nicht bearbeitet wird.

ArtOfLife


Geschrieben



Wir sind noch auf einer anderen Seite angemeldet, die kostenlos ist und wo die hochgeladenen Bilder vom Betreiber gekennzeichnet sind,



Schon Mal dran gedacht, dass DU damit die Nutzungsrechte DEINES Bildes dem Betreiber der Seite überträgst, bzw. IHM/IHR die Nutzung DEINES Bildes gestattest?

Ich bin STRIKT dagegen, dass DRITTE (und sei es auch nur ein Seitenbetreiber) MEINE Bilder verändert....wer weiss, was der Seitenbetreiber dann noch mit den Pics anstellt (er/sie hat ja schliesslich das freiwillig "abgetretene" Nutzungsrecht).

Mal ganz davon abgesehen, würde ich auch als Seitenbetreiber sowas nicht wollen, da ich dann ja für jeden Missbrauch gleich mit verantwortlich wäre..

Ich hoffe nur, dass die rechtliche Lage auf der von dir genannten anderen Homepage auch EINDEUTIG geklärt ist, bzw. DU auch das Kleingedruckte gelesen hast...

der_master


Geschrieben

Schon Mal dran gedacht, dass DU damit die Nutzungsrechte DEINES Bildes dem Betreiber der Seite überträgst, bzw. IHM/IHR die Nutzung DEINES Bildes gestattest?



Schon mal daran gedacht, daß Du auch hier bei Poppen.de Nutzungsrechte an dem von Dir hochgeladenen Bild - im Rahmen der Nutzungsvereinbarung - einräumst?

Ich bin STRIKT dagegen, dass DRITTE (und sei es auch nur ein Seitenbetreiber) MEINE Bilder verändert....wer weiss, was der Seitenbetreiber dann noch mit den Pics anstellt (er/sie hat ja schliesslich das freiwillig "abgetretene" Nutzungsrecht).



Sofern dieser "Dritte" sich außerhal der durch Nutzungsvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte bewegt, verstößt er gegen Dein Urheberrecht.
In solchen Fällen sollte man sich an Anwälte wenden, die sich ihren Urlaub gerne zusammemmahnen würden.


Mal ganz davon abgesehen, würde ich auch als Seitenbetreiber sowas nicht wollen, da ich dann ja für jeden Missbrauch gleich mit verantwortlich wäre..



Ganz im Gegenteil, würde ich mich als Seitenbetreiber freuen, wenn man mir die Nutzungsrechte gewährt. Sonst verdient sich ein abmahnender Anwalt an mir seinen Urlaub, wenn ich ohne Berechtigung Bilder fremder Leute auf meiner Website einbinde.

Ich hoffe nur, dass die rechtliche Lage auf der von dir genannten anderen Homepage auch EINDEUTIG geklärt ist, bzw. DU auch das Kleingedruckte gelesen hast...der_master



Man munkelt, daß es Seiten gibt, auf die das durchaus zutrifft.

ArtOfLife


Geschrieben

Tach Ihr lieben Liebenden
Wenn man es sehr genau nimmt, dann sollte man vielleicht die erste Seite, die man auch ohne Anmeldung sieht komplett neutral gestalten. Ich meine die, wenn man nur www.poppen.de eingibt ohne sich eingeloggt zu haben.
Bilderklau ist auch per Screenshoot ein Kinderspiel und mit einen Bilderbearbeitungsprogramm gut zu vergrößern und so sichtbar zu machen.

Gar nicht gut !!!

Viele Grüsse von der Neuen :-)


Geschrieben

Gerade das ist ja die Frage. Andylol vertritt die Meinung, daß eine Einwilligung notwendig ist, ich dagegen halte es in den Fällen für überflüssig, in denen das Werk selbst nicht bearbeitet wird.

Nun, ob sie notwendig ist, das weiß ich auch nicht...

Nur würde ich es als Seitenbetrieber unabhängig von dieser Frage (bzw., um sie damit zu klären) genau so machen...

Und wer damit nicht einverstanden ist oder leben kann, der lädt eben keine Bilder hoch...

LG Mike


Geschrieben

Schon mal daran gedacht, daß Du auch hier bei Poppen.de Nutzungsrechte an dem von Dir hochgeladenen Bild - im Rahmen der Nutzungsvereinbarung - einräumst?




Yepp..ich hatte mich da etwas undeutlich ausgedrückt....

Ich meinte eigentlich: Wenn ich es ERLAUBE, dass der BETREIBER eine Art (c) Vermerk auf MEINE Bilder einfügen darf....

Dann trete ich ihm sozusagen das VOLLE Nutzungsrecht an den Bildern ab...soll heissen, der Betreiber kann dann mit diesen Bildern machen was er möchte, da sie ja unter SEINEM COPYRIGHT (weiss jetzt nicht, ob dies der richtige Begriff dafür ist) veröffentlicht werden und nicht mehr unter MEINEM (wenn ich nämlich SELBER nen (c) in das Pic einfüge).

Ob sich das rechtlich so beschränken lässt...Betreiber macht nen (c), hat aber nicht das volle Copyright...wage ich zu bezweifeln..lasse mich aber gerne anders belehren..

der_master


Geschrieben

Ist so nicht richtig, hat Andylol aber bereits weiter oben zutreffend ausgeführt. Der Vermerk "(C) Irgendwer" führt nach deutschem Recht nicht zu einem Urheberrecht oder ausschließlichen Nutzungsrecht. Urheber ist nach dem Urhebergesetz der Schöpfer eines Werkes. Dieser kann anderen ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte einräumen. Und anhand dieser Nutzungsrechte bemißt sich dann, was der "andere" darf, und was eben nicht.

ArtOfLife


Geschrieben

Dann Mal so blöd gefragt:

Gibt es denn eigentlich irgendeine Art Vermerk/Zeichen auf Bildern um festzustellen, dass derjenige das komplette Nutzungsrecht hat?

Ich dachte bisher immer dies wäre das (c)

Gruss..der_master


Geschrieben

Untechnisch gesprochen, schreibt man seinen Namen, sein Kürzel, oder Künstlerzeichen drauf. Das bewirkt nach dem deutschen Urheberrecht die widerlegbare Vermutung, daß der Bezeichnete Urheber, bzw. zur Geltendmachung der Rechte des Urhebers ermächtigt ist.
Erleichtert am Ende aber einfach nur den Beweis, ist also quasi "deklaratorisch". Alleinig die Schöpfung oder das Einräumen von Nutzungsrechten sind hier konstitutiv (und die Verfügung von Todes wegen).

Das Problem, das viele haben ist, daß der Begriff "Copyright" aus dem Amerikanischen kommt, der dahinterstehende Gedanke des amerikanischen Rechtssystems dem deutschen allerdings vollkommen fremd ist.

ArtOfLife


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