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Motorradfahrer töten nicht....Sie werden getötet!!


Biestchen

Motorradfahrer töten nicht....Sie werden getötet!!  

165 Stimmen

  1. 1. Motorradfahrer töten nicht....Sie werden getötet!!



Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ich suche doch nur Harmonieeeee


Geschrieben

Ich habe mal vor 2 Jahren einen Blog zu dem Thema erstellt (auf einer anderen Plattform). Dieser Blog wurde wider Erwarten meinerseits zig'fach kopiert und im Netz durchgereicht. Wenn ich den nochmal hier einstelle, DANN bekommen wir Streit


Geschrieben

Ich habe heute auch ein paar Blogs dazu im Netz gelesen.
Schon irre was so auf den Straßen abgeht.

@paan.

das habe ich auf Motorradrecht gefunden. 2jahre alt und damals noch nicht rechtsgültig.
Gegner ist zwar ein Fahrradfahrer,könnte aber auch ein Auto sein,wo von einem Waldparkplatz ausfährt.

ob das Urteil jetzt rechtsgültig ist,hab ich keine Ahnung.
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die Betriebsgefahr bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.



Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall

Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-


Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die Betriebsgefahr bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.


Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer.
Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen
und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.


LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-
Geschrieben


Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer.
Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen
und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.


LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-



Dagegen würde ich durch alle Instanzen vorgehen.
Und ich bin überzeugt das das so nicht stehen bleibt.
Hier wollte mal wieder ein Richter auf Kosten eines Geschädigten ein Exempel statuieren.


Geschrieben

Dagegen würde ich durch alle Instanzen vorgehen.
Und ich bin überzeugt das das so nicht stehen bleibt.
Hier wollte mal wieder ein Richter auf Kosten eines Geschädigten ein Exempel statuieren.



Ich habe jetzt leider noch keinen Hinweis auf den weiteren Verlauf des Verfahrens gefunden, die Kanzlei selber sagt ja klar aus, dass in Revision gegangen werden würde. Muß mal weiterforschen, wie die Geschichte weiterging.

Allerdings muß ich da auch eins einschieben - aus "eigener Erfahrung". Meine Schwester hatte Mitte der 1990er Jahre einen schweren, unverschuldeten Autounfall (an einer Kreuzung stehend, wurde sie frontal vom Gegenverkehr getroffen). Durch diesen Unfall kam es zu mehreren Brüchen im Gesichts- und Oberkörperbereich und durch den Aufprall auf den Lenkradtopf zum Verlust fast aller oberen und vorderen Zähne (Heute ist sie die Titan-Lady)

Der Unfallgutachter stellte dann fest, daß bei ihrem neuen Opel Astra weder der Gurtstraffer gezündet hatte (der Gurt war sogar eingerissen), noch - was natürlich offensichtlich war - der Airbag ausgelöst hatte. Der Airbag, der eigentlich ein Aufschlagen auf den Lenkradtopf verhinden soll. Aussage von Opel war "mangelnde Überdeckung führte nicht zum Auslösen des Airbags" (ist natürlich Schwachsinn - sonst wäre der Kopf ja nicht da gelandet, wo er landete). Schadensersatzforderungen gegenüber Opel wurden in letzter Instanz vom Landgericht mit dem Hinweis auf "Betriebsrisiko" abgewiesen. Aussage des Richters: "Jeder Verkehrsteilnehmer nimmt durch Teilnahme am Verkehr billigend in Kauf, zu Schaden zu kommen."

Tja, so ist das in D


Geschrieben

Wer sich also dafür entscheidet in dieser Welt zu leben gibt damit direkt auch sein Recht auf Unversehrtheit her?
Für mich sind das Stilblüten.


Geschrieben

Für mich sind diese beiden Entscheidungen dieser Richter auch nicht akzeptabel, so einfach darf der Gesetzgeber das nicht handhaben.

Die Schuldfrage muss immer noch irgendwie am Verursacher festgemacht bleiben und nicht beim Risiko-Fan, wie auch immer.

Leider finde ich auch nichts so wirklich Hilfreiches hierfür, nur,
dass es zumindest oft eine Teilschuld gibt, wenn der Vorfahrtsberechtigte über Maß die Geschwindigkeit überschritten hat.


Geschrieben (bearbeitet)

Der Vorfahrtsberechtigte darf nie die Vorfahrt erzwingen. Wer versucht das durchzusetzen, fährt rücksichtslos. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Da ein Motorradfahrer keine Knautschzone besitzt, wäre anzuraten, das dieser eher auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. – Er muss das nicht, aber es sind immerhin seine Knochen, die bei einem Unfall demoliert werden!


bearbeitet von Cunnix
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe jetzt leider noch keinen Hinweis auf den weiteren Verlauf des Verfahrens gefunden, die Kanzlei selber sagt ja klar aus, dass in Revision gegangen werden würde. Muß mal weiterforschen, wie die Geschichte weiterging.




Wer lange sucht.....law on 2 wheels

Skandalurteil des Landgerichts Frankfurt
Ein Hayabusa-Fahrer war mit 80 km/h auf der Landstraße nach einer Vollbremsung ohne Kontakt mit dem eigentlichen Unfallverursacher gestürzt. Ein Fahrradfahrer hatte, ohne auf den Verkehr zu achten, einfach die Fahrbahn gequert. Der Kläger befand sich in einer Gruppe mit drei Motorrädern an zweiter Position. Alle Motorradfahrer mussten eine Notbremsung einleiten. Zwei stürzten.

Dem Motorradfahrer wurde vom LG kein Cent Schadensersatz zugesprochen.
In der Berufungsinstanz hat dann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Es sprach dem Hayabusa-Fahrer einen Schadensersatz in Höhe von 70% zu. 30% seines Schadens musste er selber tragen, da er innerhalb der Gruppe einen zu geringen Abstand zu seinem Vordermann gehabt habe. Das Gericht ließ daraufhin, dass das Versetztfahren in einer Gruppe von Motorradfahrern nicht hilft, wenn einer aus der Gruppe ausschert oder stürzt. In diesem Fall ist die Fahrbahn auf ganzer Breite okkupiert. In seiner Begründung stellt es auf die Mitverschuldensanteile ab. Das unsinnige Thema Betriebsgefahr hat es gar nicht aufgenommen.

ein Lob an das Olg Frankfurt.




Leider finde ich auch nichts so wirklich Hilfreiches hierfür, nur,
dass es zumindest oft eine Teilschuld gibt, wenn der Vorfahrtsberechtigte über Maß die Geschwindigkeit überschritten hat.



das passt vielleicht.

Eine Autofahrerin, die aus einer Grundstücksausfahrt kommend abbiegen wollte, winkte ein vorfahrtsberechtigter Pkw-Fahrer heraus. Die Frau fuhr, nachdem sie wegen weiteren Querverkehrs nach rechts geschaut hatte, aus der Einfahrt. Allerdings übersah sie, dass ein von links kommender Motorradfahrer gerade die stehende Fahrzeugkolonne überholte - trotz Überholverbots. Es kam zum Zusammenstoß. Das LG Köln entschied, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass insbesondere Motorradfahrer gelegentlich langsam fahrende oder wartende Fahrzeugkolonnen verbotswidrig überholen. Darauf hätte die Autofahrerin achten müssen. Allerdings wurde in dem Urteil auch das verkehrswidrige Verhalten des Motorradfahrers wegen des verbotswidrigen Überholens mit 50% berücksichtigt. 50 % des Schadens muss die unachtsame Autofahrerin tragen(Urteil des LG Köln vom 13.07.1995, 19 S 423/94, DAR 1995, 449).


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

es gibt heute nur noch äußerst selten eindeutige schuldzuweisungen.
darüber kann man sicherlich lange diskutieren, aber ich bin der meinung, das wir alle mit erhöhter aufmerksamkeit, die fehler anderer ausgleichen können.
auf deutschlands straßen herscht aber eine gewisse "rechthaberelite", die ihre vorfahrt gnadenlos ausreizt und dann laut schreit wenn es passiert ist.
ich bin in meinem leben run 1,5 millionen kilometer gefahren und davon ca 230000 km mit dem motorrad. ich hatte einen schweren autounfall vor knapp 30 jahren. durch eigene unachtsamkeit verursacht. wenn wir alle ein höchstmaß an aufmerksamkeit und rücksicht walten lassen, haben wir gute chancen ein unversehrtes leben zu führen. wie das funktioniert sieht man am besten wenn man in skandinavien fährt.
das leben an sich ist gefährlich, denn es führt unmittelbar zum tod. früher oder später


bearbeitet von steelpaar
Geschrieben

Ich fahr seit 21 Jahren große Motorräder zuvor 80er bzw Mofa.
Jedes Jahr sterben Freunde von mir weil der Verkehr immer mehr zunimmt und die PKW`s immer Rücksichtsloser fahren.
Ich bekomme manches mal angst wenn ich sehe wer da am Lenker sitzt.
Es ist erwiesen das PKW-Fahrer Biker unabhängig der Farbgestaltung "NICHT SEHEN"
Das ist kein Witz es war vor vielen Jahren: in einer Ortschaft fahre ich wirklich langsam habe Vorfahrt ein Ford Taunus von rechts ich schaue die Fahrerin an sie blickt mich an und gibt Gas und nimmt mir die Vorfahrt.
Noch ein Beinahe Unfall wo mir mein Gefühl, das da etwas nicht stimmt, wieder das Leben gerettet hat:
Ich fahre mit 140 auf der Landstraße vor mir ein Trecker mit Anhänger.
Ich setzte zum überholen an, der Trecker biegt im selben Moment nach links ab, natürlich ohne vorher zu blinken. Für mich zu spät da ich schon links neben seinem Anhänger bin.
Vollbremsung, zum Schluß nur noch auf dem Vorderreifen, der Trecker bleibt mitten im Abbiegen stehen, das war mein Glück, da ich gleichzeitig noch gehupt habe, der Hinterreifen kommt wieder auf den Boden mein Vorderreifen steht zwischen Trecker, Deichsel und dem Vorderrad des Anhängers.
Autofahrer fahren je wärmer es ist um so waghalsiger, das ist jedenfalls meine Feststellung.
Darum fangen die Spinner dann auch an, die Kurven zu schneiden wie Rennfahrer, ist nur scheiße wenn man grade in der gleichen Kurve entgegengesetzt unterwegs ist.
Noch eine wahre Geschichte:
Ein Rennradfahrer ohne Licht ohne Schutzblech ohne Klingel, also nicht Verkehrssicher (unsere Räder wurden damals von der Polizei kontrolliert, gibts das gar nicht mehr???!!!!) fährt in einem Waldgegiet mit hellen und dunkelen Stellen mitten in einer Kurve auf der Straße, obwohl daneben ein gut ausgebauter Radweg ist. Ich bin mit weit über 180 Km/h unterwegs lege mich in die Kurve und bekomme mein Gesicht nur noch mit Mühe an seiner Hüfte vorbei.
Er wäre Tot gewesen ich auch aber den Radweg benutzen? Wozu, ist doch Extremsportler mit sonderrechten!
Dehnen gehört meiner Meinung das Rad weggeperrt bis wieder verkehrssicher ein Nachhilfekurs oder bei wiederholtem Ignorieren der Führerschein entzogen.

Was viele nicht wissen und wo sich PKW Fahrer leider fälschlicherweise manchmal als Erziehungslehrer hervortun oder einen schneiden, abdrängen, beschimpfen:
Rot-Weises Schild, Roter PKW, Schwarzer PKW =
Überholverbot für "Mehrspurige Fahrzeuge"
Bedeutet Krad "ist einspurig" darf da überholen (Sofern kein Trike oder Anhänger am Bike hängt, das wären dann sogar dreispurige Fahrzeuge)
Steigerung:
Das gleiche Schild bei Durchgezogener weiser Linie auf der Straße.
Solange ich die Linie nicht überquere darf ich weiterhin überholen. Will aber anscheinend niemand wissen.
Wenn ein PKW und ein Motorrad im Schild abgebildet sind bedeutet das überholverbot für "ALLE", da die normalen Fahrer aber anscheinend zu doof dafür sind und es falsch interpretieren könnten habe ich dieses Schild noch niergends wahrgenommen.
An roten Ampeln darf ein Biker bis ganz nach vorne fahren, auch da meinen einige PKW Lenker der hat sich hinten anzustellen.
Ist falsch gemeint, der darf das, weil er sofort wieder weg ist und niemanden behindert!!
Genau wie sich im Stau in der Mitte durchzuschlängeln, das verstehen die im PKW mit Klimaanlage aber nicht, 35°C und schwarzer Leder-Kombi sind nur was für die ganz ganz Harten im Stau.
Darum denkt mal darüber nach wenn Ihr das nächste mal einen Biker seht.
Und nicht alle Biker sind gefährliche Rocker sondern manchmal auch "nur" die Mutter von drei Kindern. (Ist auch tot)

Biker töten definitiv nicht, sie werden getötet und irgendwann ist auch meine Zeit abgelaufen, nur gebe ich mein Hobby dafür nicht auf!
Ich bin viel und schnell unterwegs und eventuell treffe ich schon morgen alle meine Freunde auf der anderen Seite wieder!
Einmal Biker, immer Biker.


Geschrieben (bearbeitet)


Ich fahre mit 140 auf der Landstraße vor mir ein Trecker mit Anhänger.

Ein Rennradfahrer ... fährt in einem Waldgegiet mit hellen und dunkelen Stellen mitten in einer Kurve auf der Straße, obwohl daneben ein gut ausgebauter Radweg ist. Ich bin mit weit über 180 Km/h unterwegs ...

Dehnen gehört meiner Meinung das Rad weggeperrt bis wieder verkehrssicher ein Nachhilfekurs oder bei wiederholtem Ignorieren der Führerschein entzogen.


Genau wie sich im Stau in der Mitte durchzuschlängeln, das verstehen die im PKW mit Klimaanlage aber nicht, 35°C und schwarzer Leder-Kombi sind nur was für die ganz ganz Harten im Stau.
.


na du bist ja ein ganz toller motorrad fahrer. ich gehe davon aus das deine geschwindigkeitsangaben auf der landstraße waren, denn trecker und radfahrer habe ich auf der autobahn noch nicht gesehen.
das mit dem rad wegsperren und dem führerscheinentzug solltest du dir auch zu herzen nehmen. das könnte auch bei dir wirkungsvoll sein.
solche biker wie dich braucht die gesellschaft nicht.
übrigens solltest du dir die sache mit dem überholverbot bei durchgezogener mittellinie auch nochmal durch den kopf gehen lassen. das ist ebenso wie das durchfahren im stau, die eröffnung einer unzulässigen fahrspur.
die stvo gillt für alle. auch für motorradfahrer, die sich mit mehr als 180 km/h auf der landstraße im recht fühlen.

*kopfschüttel*


bearbeitet von steelpaar
Geschrieben (bearbeitet)

@No_Sleep_At_All

Und du meinst, wer mit 140 bzw. 180 km/h auf Landstraßen unterwegs ist, der verhält sich richtig? - Es ist doch eindeutig zu erkennen, wer für den öffentlichen Straßenverkehr im höchsten Maße ungeeignet ist...


bearbeitet von Cunnix
Geschrieben (bearbeitet)

Darum denkt mal darüber nach wenn Ihr das nächste mal einen Biker seht.




fährt in einem Waldgegiet mit hellen und dunkelen Stellen mitten in einer Kurve auf der Straße, obwohl daneben ein gut ausgebauter Radweg ist. Ich bin mit weit über 180 Km/h unterwegs lege mich in die Kurve und bekomme mein Gesicht nur noch mit Mühe an seiner Hüfte vorbei.



Dazu kann ich nichts mehr zu sagen.


bearbeitet von du_denkst
Geschrieben

Solche Posts provozieren immer nur zwei Arten von Antworten...die echauffierten Autofahrer und die - meist heuchlerischen - "besseren Biker".

Wer mit 180 auf der Landstraße fährt, sollte sich des eigenen höheren Risikos bewußt sein und nicht jammern, wenn ihm was passiert. Aber auch nicht jammern, wenn ich ihn überhole

Und um mal faktisch etwas richtig zu stellen:

Das "Überholen" bei durchgezogener Linie ist nur dann erlaubt, wenn auf der gleichen Fahrspur ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Überholenten bestehen bleibt. Da die meisten PKW breiter als 2m sind und die Spuren selten 4m breit - ist dann Essig mit "erlaubtem Überholen".

Natürlich "darf" man an Ampeln nicht nach vorne fahren und man "darf" auch im Stau nicht in der Mitte durchfahren. Wer es macht - und eventuell dabei zu Schaden kommt - hat halt Pech gehabt.

Trecker neben einem Feld zu überholen, ist natürlich eine selten clevere Idee. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ich mich auf der Landstraße mit 150 dem Trecker nähere und der dann spontan nach links abbiegt. Ergebnis: Schön blöd für alle Beteiligten, Fehler aber beim Biker.

Wobei ich nicht glaube, dass irgendwer hier "jedes Jahr ein paar Freunde verliert". Soviele tote Motorradfahrer gibt es dann auch wieder nicht.

Verkehrszeichen 276 - Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge, erlaubt übrigens das Überholen einspuriger Kraftfahrzeuge - nicht aber das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge. Du darfs unter diesem Zeichen also mit einem Motorrad ein Motorrad überholen, mit einem Motorrad einen Roller - aber NICHT mit einem Motorrad ein Auto.


Geschrieben (bearbeitet)

@rab
Ich hasse Motorradfahrer! (ausgenommen Harleyfahrer; die sind gelassen)

Na, dann bin ich ja froh, dass ich auch noch Auto fahre und Fußgänger, sowie Fahrradfahrerin bin! Kann da nur noch mit dem Kopf schütteln, was Du für Einstellungen und Verallgemeinerungen hast.
Traurig,traurig.
Es gibt Menschen, die sich der Männlichkeit beschnitten fühlen, wenn sie überholt werden und bedenken nicht, dass Motorräder einfach nur schneller sind.
Wir sind keine selbstmordgefärdeten Idioten, die kopflos durch die Straßen flitzen, aber oft werden wir einfach nur nicht wahrgenommen (z.Bsp. toter Winkel)
Mir als Autofahrer ist es auch schon ein Mal passiert, das ich einen Motorradfahrer übersehen habe, weil er sich im toten Winkel aufhielt und es ist zum Glück nichts passiert.Wird es auch nicht mehr, weil ich ab da an immer mehrfach den Schulterblick benutzte.
Ich gebe dir Recht, dass es die einen oder anderen Idioten der Straße gibt, aber die fahren mit Auto, Brummis und Motorrad rum. Wenn ich vermute, dass ich mich im toten Winkel aufhalte, dann versuche ich so schnell wie möglich aus ihm herauszufahren, um mich bemerkbar zu machen, bzw.dort platziert bin, wo mich der Auto-oder Brummifahrer sehen kann und das geht eben nur mit Gasgeben.Der Autofahrer denkt aber, was rast der an mir vorbei? Auch das Schlängeln eines Motorradfahrers dient oft dazu, auf sich aufmerksam zu machen, um risikoloser überholen zu können, ohne abgeschossen zu werden, oder Rollsplitt aus den Reifen zu fahren, damit er in der nächsten Kurve wieder Gripp hat. Hast Du das schon einmal überdacht? Die Hupen haben auch nicht so eine große Leistung wie die von Autos - die helfen so rein garnichts, wenn noch laut Musik im Auto gehört wird.
Deine Verallgemeinerungen und dem daraus resultierenden Haß auf ALLE Motorradfahrer kann ich nicht nachvollziehen.
Gut, dass nicht alle Autofahrer so denken wie Du.
Wer allerdings in einer Kurve mit 180 fährt und das auch noch bei schlechter Sicht, hat selber Schuld und sollte lieber auf die Renne gehen! Vorausschauend fahren und dort Gas geben wo man die Übersichtlich hat und behält, ist für mich erlaubt und legal.
Im Übrigen ist in meinem Bekanntenkreis noch keiner zu Tode gekommen, aber jeder kann von brenzligen Situationen erzählen, die knapp waren.

Die linke dann mal zum Gruße ...wir sehen uns in der Eifel....


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Rot-Weises Schild, Roter PKW, Schwarzer PKW = Überholverbot für "Mehrspurige Fahrzeuge"
Bedeutet Krad "ist einspurig" darf da überholen


Falsch!
Bedeutung = Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Wenn ein Moped als Kraftfahrzeug definiert ist, dann ist es ein Kraftfahrzeug.
Als Verkehrsteilnehmer sollte man solch wichtige Verkehrszeichen schon kennen - insbesondere dann, wenn das Leben davon abhängen kann.


Geschrieben

Falsch!
Bedeutung = Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art



Genau, du weißt das und ich weiß das auch. Aber, dass kann man ja nicht von allen Menschen verlangen!

⇒ ⇒ ⇒ ⇒ ⇒


Geschrieben (bearbeitet)

Bei dem genannten Überholverbotsschild handelt es sich um folgende Beduetung :
Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen überholt werden.
Und Einspurige dürfen nicht Mehrspurige überholen!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Hab ich ihm doch alles schon geschrieben O_o


Schmuseloewe51
Geschrieben

da hier gerade der tote winkel angesprochen wurde hier auch noch mal eine gegebenheit die ich wirklich oft erlebt habe .

als ehemaliger lkw-fahrer mußte ich lange zeit an einer ampelkreuzung von einer stark befahrenen , zweispurigen straße rechts abbiegen um die firma zu erreichen .

immer und immer wieder geschah es hier das sich sowohl motorradfahrer als auch radfahrer rechts zwischen bordstein und lkw zwängten um ein paar meter weiter nach vorne zu kommen , wohlgemerkt , obwohl der blinker rechts gesetzt war .

unglaublich pfiffiger weise hielten sie dann so ein oder zwei meter hinter dem führerhaus , also punktgenau im toten winkel der rückspiegel .

es blieb mir letztendlich an dieser kreuzung nichts anderes übrig als bei grün immer noch einige sekunden zu warten um eventuelle zweiradfahrer losfahren zu lassen um sie nicht zu gefährden , aber auch dies immer mit einem mulmigen gefühl .

ein tipp also an die herren motorradfahrer :
wenn ihr in einer solchen situation den fahrer im rechten auißenspiegel nicht seht dann sieht der fahrer euch auch nicht .

noch besser wäre es natürlich sich nicht rechts neben einen lkw zu drängen wenn dieser rechts abbiegen will , aber das ist natürlich eine wunschvorstellung die in der realität prizipiell von den zweiradfahrern mißachtet wird .

bei motorradfahrern kommt da wahrscheinlich jede bitte zu spät .

ich begreife es allerdings bis heute nicht warum schulen sich nicht einmal darum bemühen mal einen lkw zu sich zu holen um gerade kinder auf diese besondere gefahr aufmerksam zu machen .


Geschrieben

da hier gerade der tote winkel angesprochen wurde hier auch noch mal eine gegebenheit die ich wirklich oft erlebt habe .



Ich fahre immer links vorbei und stelle mich direkt VOR den Brummi. Im Regelfall schau ich auch noch nach hinten, um zu sehen, ob er sich aufregt - dann hat er mich definitiv gesehen. Rechts zwischen Bordstein und LKW passt üblicherweise kein Motorrad mehr hin O_o Deswegen nehme ich Dir das "rechts"-Erscheinen von Motorrädern mal einfach nicht ab.


Schmuseloewe51
Geschrieben

öööhm , mal ein wenig nachgedacht .
wenn ein 18 meter langer sattelzug nach rechts in eine nebenstraße einbiegen will kann er sich nicht unmittelbar an den bordstein stellen , er muß sich möglichst weit links auf der spur , bzw sogar schon ein wenig auf der anderen spur , befinden um genügend weit ausholen zu können .

da bleibt schon genug platz neben dem lkw .


Geschrieben

Dass muss aber nicht jeder Zweiradfahrer so machen.
Überholt wird weltweit links, weswegen Deine Erlebnisse wohl eher dem Pech -für wen auch immer- geschuldet sind.
Sollte es wider erwarten doch einer wagen, hat auch der rechts abbiegende zu warten.


Geschrieben

da bleibt schon genug platz neben dem lkw .



Klar, wenn er schon vorher ausgeschwenkt hat - aber wer steht schon halb auf der Nebenspur vor einer Ampel? Passiert mir selbst dann kaum, wenn ich mal einen Tandemzug fahre. Ansonsten ist das Motorrad doch eh schon weg, bevor Du das Ausschwenken von der Mitte der Kreuzung wieder nach rechts beendest.


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