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ao mit besamung


Spermageil8066

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

@Scarlett-OHara

Das wäre nicht mehr nur fahrlässig, sondern beträfe dann bereits Delikte aus dem Sexualstrafrecht.

Und das Argument der Eigenverantwortung greift in diesem Falle nicht, da es eine Situation darstellt, in der mehrere Leute miteinander agieren.

Geschrieben

at OneNo:

 

Du schreibst einen völligen Nonsens.

Das ganze Ding scheitert an dem Umstand das, dass jeweilige Opfer nicht in der Lage ist, nachzuweisen das die betreffende infizierte Person an der es sich angesteckt hat, die einzige gewesen wäre mit dem es sexuell verkehrt hat, sollte sie in einem Portal wie diesem gefunden worden sein.

Selbst ohne hier gefunden worden zu sein, gibt es keine Möglichkeit des Nachweises sich genau an dieser einen Person angesteckt zu haben, das gibt ein Virus noch nicht her...sozusagen eine auf eine Person veränderte und einzigartige  DNA. Auch wenn Dein Wunschdenken Dir anderes suggeriert, aber mit Rechtslage das Thema abzuhandeln ist Quatsch mit Soße.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@OneNo - dann subsummiere den Fall doch mal.

Zunächst - welcher Straftatbestand solte hier greifen ?

Woher nimmt Du einen bedingten Vorsatz - wenn die Mitspieler informiert sind, und dem Risiko zustimmen ?

Fazit: Du faselst ....

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

Das ganze Geschreibsel erinnert mich ganz stark an den Wunsch nach Inquisition, die von rechtlich sicheren Geständnissen der vorverurteilten ausgeht. Wie immer man sie auch erhalten hat...???

Geschrieben (bearbeitet)

Der Gute soll mal § 228 StGB mit Kommentaren lesen.

Ist halt immer ein Problem, wenn jemand Maurer lernt - aber meint, er wäre Architekt.

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

Ihr seid aber böse Moralisten;-)))

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Scarlett-OHara:

Da aber der Fickpartner diese Risiko bewusst eingeht,. ist es SEIN eigenes Verschulden,..nicht die des Paares..

Und mal ehrlich ,welcher AO Fickpartner will bei Ansteckung wissen bei wem er sich angesteckt hat??und wird er den dann verklagen?wohl kaum.. Es war ihm ja im Vorfeld klar auf was er sich einläßt = selber Schuld!!!

 

Der erste Satz spielt im Strafrecht nur eine untergeordnete  Rolle (§ 228 StGB - nicht wenige Juristen sind der Auffassung, dass die Einwilligung zum Sex mit positiven nicht strafbefreiend wirkt). Und im Strafrecht erhebt die öffentliche Klage der Staatsanwalt - der Verletzte ist in erster Linie Zeuge.

Überhaupt sollte man nicht vergessen, dass im kontinentaleuropäischen Strafprozess das Inquisitionsprinzip gilt: Staatsanwaltschaft, später das Gericht stellen die Maßnahmen an, die ihnen zur Erforschung der Wahrheit sinnvoll erscheinen.

Nach allem könnte es daher passieren, dass die Argumentation "Risiko bewusst eingegangen" nicht der erhoffte Erfolg beschieden sein wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb Immoralisten:

@OneNo - dann subsummiere den Fall doch mal.

Zunächst - welcher Straftatbestand solte hier greifen ?

Woher nimmt Du einen bedingten Vorsatz - wenn die Mitspieler informiert sind, und dem Risiko zustimmen ?

Zu 1. §§ 223, 224 StGB (gefährliche Körperverletzung)

Zu 2. Vorab: die Information der "Mitspieler" hat mit dem bedingten Vorsatz nichts zu tun, ihre Zustimmung auch nicht. Und ob der danach durchgeführte Verkehr eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Einwilligung darstellt, hängt davon ab, wie das Gericht erstens die angeblichen Hinweise, und ggf. auch § 228 StGB versteht. Und dieses Verständnis ist obendrein nur eingeschränkt revisibel.

Jetzt zum bedingten Vorsatz. Er bedeutet billigende Inkaufnahme. Ich habe mir die Mühe gemacht, Eure Postings durchzugehen. Soweit für diese Frage interessant, fiel mir folgendes auf:

- hochgradig promisk,

- unkritisches Auswahlverhalten,

- Erfahrung mit venerischen Krankheiten,

- bewusstes Vermeiden von Tests, um Bösgläubigkeit zu vermeiden,

Wenn dann auch noch hinzukommt, dass Ihr Euch selbst zur Rücksichtslosigkeit als Grundprinzip bekannt habt wie auch dazu, nur die Normen zu beachten, deren Einhaltung erzwungen werden kann, habe ich so den Eindruck, dass in Eurem Falle ein Gericht durchaus in der Lage wäre, eine revisionssichere Verurteilung hinzubekommen.

Es kann dabei auch passieren, dass Eure Verteidigung "wir haben doch alles gesagt" im Ernstfall nicht als Entlastung wirkt, sondern als die "Smoking Gun" in Eurer Hand.

bearbeitet von Segramon
Geschrieben

AO als natürlicher Katalysator des Darwinismus... was soll man sonst noch sagen? :smiley:

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb MFsuchenDich:

Das ganze Ding scheitert an dem Umstand das, dass jeweilige Opfer nicht in der Lage ist, nachzuweisen das die betreffende infizierte Person an der es sich angesteckt hat, die einzige gewesen wäre mit dem es sexuell verkehrt hat, sollte sie in einem Portal wie diesem gefunden worden sein.

 

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es gibt unterscheidbare Virenstämme.

Überhaupt sollte nicht vergessen werden, dass im Strafverfahren die freie Beweiswürdigung gilt (§ 261 StGB). Diese obliegt dem Tatrichter (hier also wohl einem Landgericht). Die Beweiswürdigung ist der Revision weitgehend entzogen; sie muss vor allem nicht zwingend sein; ein Gericht muss nur darlegen, dass es alle Alternativen erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.

Eine Garantie, ungeschoren davonzukommen, gibt es also nicht.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Immoralisten:

Diese Aussage ist absolut falsch.

Begründung ? Habt ihr keinen gesunden Menschenverstand und deswegen gilt es nicht für euch ?

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Segramon:

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es gibt unterscheidbare Virenstämme.

Es geht hierbei nicht um das darauf verlassen, es geht um den Nonsens der hier verbreitet wird.

Sicher gibt es die Virenstämme, aber auch diese sind mehrfach vertreten in der infizierten Bevölkerungsschicht und nicht einzigartig bei nur einem Menschen zu finden. Wie ein Fingerabdruck sozusagen. Und es kann sogar passieren, das sich eben der, mit dem sich ein Mensch infiziert hat gerade bei ihm verändert, denn bevor eine Ansteckung nachgewiesen werden kann vergehen einige Wochen und bevor man etwas merkt oftmals Jahre. Das würde, sollte es zu einem Verfahren kommen, jeder Anwalt in null komma nichts zerreissen.

Alleine die Frage an das "Opfer" warum es sich nicht selbst geschützt hat vor Ansteckung und willens war ohne Kondom den Verkehr zu vollziehen bei dem Wissensstand über die Infektionsgefahren diverser Krankheiten, bringt es in arge Erklärungsnot. Und die Person hätte über das Internet in der ganzen Zeit tatsächlich nur mit dem Angeklagten einmal Sex gehabt und sonst mit keinem???

Und für eine Würdigung eines Beweises muss dieser erst einmal zweifelsfrei bewiesen sein. Oder weshalb denkst Du zieht sich in Bayern derzeit ein Verfahren seit Jahren in die Länge, bei dem es unter einigem anderen auch um den Mord an einem Polizisten geht??? Eine Frau ist dabei angeklagt, die Männer der Gruppe sind tot. Wäre alles klar bewiesen oder die Beweise frei gewürdigt, wäre der Drops bereits gelutscht.

 

Man kann sich nur selber davor schützen infiziert zu werden, in dem man sich sorgsam verhält. Danach zu jammern und einen Schuldigen zu finden um ihn zu verklagen???? Mehr als dämlich. Schuld ist man selbst und kein anderer und das sehen garantiert auch Gerichte ähnlich.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Scarlett-OHara:

 

 doch ,hier geht es um Fickpartner..

Der Rest des Textes gehört hier gar nicht her..

Du wischt jeden Gegenstand mit Sakrotan ab bevor du ihn anfasst oder?? ;)

Du gehst also in Kein Schwimmbad..

Küssen tust du scheinbar auch niemanden..könntest ja Herpes bekommen..

.

Doch der Rest gehört hier her - denn wenn du bewusst in Kauf nimmst mit einer Krankheit angesteckt zu werden obliegt es dir die nötigen Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen niemand anderen anzustecken.
Und zu den Aussagen - Jup, Ich benutze auf öffentl. WC Reinigungstücher bzw. setz mich nicht hin wg solcher unverantwortlichen Menschen. Eine Freundin hat sich eine Trichomonadeninfektion auf nem öffentl. WC geholt. Ansonsten danach Handdesinfektion. Schwimmbad - natürlich geh ich hin - erstmal ist im Wasser literweise Chlor und ich benutze sicher keine fremden Handtücher genauso wenig wie in der Sauna. Herpes bekommst du nur bei Kontakt mit aktiven offenen Herpesbläschen und dafür gibt Pflaster.
Aber nu stell dir mal vor eine Bekannte macht AO ohne das du es weisst. Du bist mit deinem Nachwuchs dort zu Besuch. Sie hat sich ne STD eingefangen ohne das sie es weiss, weil testen ist ja überflüssig. Tochter geht dort auf die Toilette, es gibt nur ein Trockentuch für die Hände und 2 Wo. später brennt es beim pinkeln. Man denkt sich nix dabei und als es nicht von selber verschwindest geht's zum Urologen und der stellt fest das ein Trichomonadenbefall vorliegt gibt ein Gegenmittel und schickt euch zum Frauenarzt zur Kontrolle. Der stellt fest das dadurch der Gebärmutterhals leicht entzündet ist und zusätzlich das die Erkrankung sich bis in die Eileiter ausgebreitet hat, die dadurch verklebt sind und sie nun unfruchtbar bist. Sein Kommentar, sein sie froh das es nicht auch die Nieren erwischt hat. Wie gesagt - bis auf das, dass es ne Freundin selber auf nem öffentl. WC erwischt hat real passiert. Trichomonaden überleben Std im feuchter Umgebung. Ich glaube in der Situation wäre dir sch....egal ob die Type die die Ansteckung verursacht hat jedem Partner sagt ich mach AO und testen ist mir egal -  jeder wär in der Situation wütend auf den Verursacher. 
AO ficken könnt ihr von mir aus rund um die Uhr, aber seid bitte so verantwortungsvoll das Risiko von Erkrankungen bei euch zu halten und nicht evtl. unschuldige rein zu ziehen die nix damit zu tun haben.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Segramon:

Jetzt zum bedingten Vorsatz. Er bedeutet billigende Inkaufnahme. Ich habe mir die Mühe gemacht, Eure Postings durchzugehen. Soweit für diese Frage interessant, fiel mir folgendes auf:

Blablabla.......

 

Was Dir auffällt ist eine Sache oder ob ein Sack Reis in China umfällt eine andere, hier schreiben soviele Hobbyrechtsgelehrte einen Krampf zusammen, den sie dann auch noch mit Paragrafen zwecks Beweisverstärkung unterlegen, der vermutlich jeden Richter zum lachen brächte, wäre das Thema nicht ein so unglückliches.

vor 3 Stunden, schrieb Segramon:

Soweit für diese Frage interessant, fiel mir folgendes auf:

- hochgradig promisk,

- unkritisches Auswahlverhalten,

- Erfahrung mit venerischen Krankheiten,

- bewusstes Vermeiden von Tests, um Bösgläubigkeit zu vermeiden,

Dir fiel etwas auf???? Vor allem der Begriff hochgradig promisk....POPCORN bitte, je eine große Tüte der Mann ist lustig, hochgradig promisk!! *schenkelklopf* Der stöbert bei poppen herum um hochgradig promiske Menschen zu finden. Nein...er selbst sucht hier nichts, --- nein wo denkst Du hin, nur ein kleiner Moralangestellter der hier aufpasst, das alles kirchlich zölibatär zugeht hier. Aber er scheint wenigsten Schöffe zu sein.

 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Arteras:

Begründung ? Habt ihr keinen gesunden Menschenverstand und deswegen gilt es nicht für euch ?

Was hat gesunder Menschenverstand mit Rechtssprechung zu tun???

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten, schrieb MFsuchenDich:

Was hat gesunder Menschenverstand mit Rechtssprechung zu tun???

Echt traurig das man sowas erläutern muss - ganz einfach mal auf Körperverletzung bezogen - wenn du durch Benutzung des gesunden Menschenverstandes eine Körperverletzung hättest vermeiden können sieht ein Richter das im allg. zumindestens als "grob fahrlässig" und somit strafwürdig. Z.B. stellst du nen Blumenpott aussen auf die schräge Fensterbank und das Teil rutscht runter und verletzt wen, hättest du das vermeiden mit gesundem Menschenverstand - du wirst dann als schuldig der Körperverletzung angesehen. Und imho kann man das auch bei AO so sehen wenn jemand mit einer STD angesteckt wird, denn §228 bzgl. Einwilligung ist dann sittenwidrig, da eine erhebliche Gefahr für Leib u. Leben sprich der körperlichen Unversehrtheit besteht. Der BGH hat auf Anfrage eine Infektion am Beispiel von HIV als Körperverletzung nach §§223, 224 eingestuft  :

Vorsatz auf die Qualifikation, § 224 a) (Nr. 1 Alt. 2) Durch Beibringen von anderen gesundheitsschädlichen Stoffen Gesundheitsschädigender Stoff: Viren / heiße Flüssigkeiten / Bakterien / zerstoßenes Glas / nicht: Strahlungen (kein Stoff) Beibringen: Einführen (oder Auftragen) des Stoffes, so dass dieser seine Wirkung entfalten kann hier: Vorsatz: dolus eventualis (+) b) (Nr. 5) Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung HIV: (trotz unsicheren Ausbruchs) Lebensgefahr (+) => Vorsatz: Es genügt Kenntnis der Umstände, aus denen sich die allg. Gefährlichkeit für das Leben ergibt

Vorsatz bez. obj. Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts, § 223 a) - Gesundheitsschädigung: Def: Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand abweichenden krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art. (P) Infektionskrankheiten: Inkubationszeit teilw. sehr lange und Ausbruch (wie bei HIV) teilw. sogar ungewiss: Aber Infektion der betroffenen Person stellt schon Krankheitszustand dar (h.M.) (Gesundheitsschädigung bei namentlich bekannten Krankheiten (+) ) hier: Vorsatz: dolus eventualis (+)

b) körperliche Misshandlung: Def: Körperliche Misshandlung umfasst alle substanzverletzenden Einwirkungen sowie jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. hier: Körperliche Misshandlung bei Aids (eher) (-), da Infektion selbst wohl bis zum Ausbruch körperlich nicht bemerkbar; a.A. vertretbar, wenn man darauf abstellt, dass das Opfer in seiner weiteren Lebensführung eingeschränkt wird.

Die Info stammt aus einem Vortrag von Prof. für Strafrecht Dr.Kudlich Uni Erlangen

Es wird sicher niemand verdonnert der nicht weiss das er eine STD hat und jemand ansteckt wenn der Lebenswandel das nicht erwarten lässt. Aber wenn jemand regelmäßig auf AO-Partys geht und sich weigert Tests zu machen, was eigentl. mit gesundem Menschenverstand in so einer Situation gemacht werden sollte, muss derjenige sich nicht wundern wenn dann eine Rechnung aufgemacht wird die man zahlen muss.

******

Ich klink mich nun hier aus, das dreht sich im Kreis. Risiko ist bekannt, Rahmenbedingungen auch. Wer nicht vorsichtig sein will und gerne russisch Roulette spielt ok - aber bitte verhaltet euch im Alltag so das ihr mögliche Ansteckungen vermeidet. 

bearbeitet von Arteras
GoodBye
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb Heitsar:

AO als natürlicher Katalysator des Darwinismus... was soll man sonst noch sagen? :smiley:

Du bringst es auf den Punkt!

Survival of the fittest ... oder eben nicht ;)

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Segramon:

Zu 1. §§ 223, 224 StGB (gefährliche Körperverletzung)

Zu 2. Vorab: die Information der "Mitspieler" hat mit dem bedingten Vorsatz nichts zu tun, ihre Zustimmung auch nicht. Und ob der danach durchgeführte Verkehr eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Einwilligung darstellt, hängt davon ab, wie das Gericht erstens die angeblichen Hinweise, und ggf. auch § 228 StGB versteht. Und dieses Verständnis ist obendrein nur eingeschränkt revisibel.

Jetzt zum bedingten Vorsatz. Er bedeutet billigende Inkaufnahme. Ich habe mir die Mühe gemacht, Eure Postings durchzugehen. Soweit für diese Frage interessant, fiel mir folgendes auf:

- hochgradig promisk,

- unkritisches Auswahlverhalten,

- Erfahrung mit venerischen Krankheiten,

- bewusstes Vermeiden von Tests, um Bösgläubigkeit zu vermeiden,

Wenn dann auch noch hinzukommt, dass Ihr Euch selbst zur Rücksichtslosigkeit als Grundprinzip bekannt habt wie auch dazu, nur die Normen zu beachten, deren Einhaltung erzwungen werden kann, habe ich so den Eindruck, dass in Eurem Falle ein Gericht durchaus in der Lage wäre, eine revisionssichere Verurteilung hinzubekommen.

Es kann dabei auch passieren, dass Eure Verteidigung "wir haben doch alles gesagt" im Ernstfall nicht als Entlastung wirkt, sondern als die "Smoking Gun" in Eurer Hand.

Wie gesagt - Du faselst

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Immoralisten:

Wie gesagt - Du faselst

... sprachen die Meister des Faselns. 

Geschrieben

AO ist eine sehr geile Sache,aber heute leider nicht mehr(oder kaum)möglich.

Sehr schade ,denn mit gummi komme ich sehr selten zum Orgasmus

Geschrieben
Am 5.10.2014 at 16:39, schrieb Spermageil8066:

wie denkt ihr über den ao pt mit fremdbesamung, reizt es euch oder eher nicht.

ja, na klar reizt mich das, zumal "ao ohne besamung" ja auch irgendwie ziemlich witzlos wäre!!

Geschrieben
Am 12.10.2014 at 15:46, schrieb piwiwerner:

Hallo
ich mache seit Jahren AO anal mit Männern nie ein Problem bekommen
Demnächst wieder Bi-Party da wir zu 50% AO gepoppt.

Na toll bei so viel IDIOTIE (anders kann man diese Haltung nicht bezeichnen) kann Mann als Mann nur noch sagen, lass ihn lieber in der Hose.

Keine Frage. Ja, auch ich empfinde AO als intensiver, aufregender, schöner als mit Gummi.

Jedoch, in Zeiten von HIV gehört zu AO ein gerüttelt Maß an Vertrauen. Für AO gehört bei mir heute dazu, dass ich wirklich kenne, mit wem ich mich da einlassen kann und, dass ich mich darauf verlassen kann, dass es gesunde (ich meine HIV) Menschen sind. Dann und nur dann ja. Ansonsonsten lass ich ihn echt lieber in der Hose. Gerade und isbesondere, wenn ich mir die Beiträge hier durchlese.

Geschrieben

Hallo, 

also auch ich bin für AO mache es aber nur mitMänner wo ich auch das Gefühl habe das sie aufpassen und nicht alles mitnehmen,

ich gehe jedes halbe Jahr zum Gesundheitsamt dort geht ein Schnelltest ca. nach einer 1/" Stunde weiß man  das Resultat

und das ist alles Umsonst.

Geschrieben
Am 13.11.2014 at 12:41, schrieb Sportlerin666:

Anfangs nicht, später, wenn man sich kennt
(Hausfreund zB) und vertraut, sehr sehr gern :-)

MfG

Zu eurem Beitrag, wie auch zu eurem Profil, schade, einfach nur schade, dass ihr so ewig weit entfernt lebt.

Und zu AO. So schön, so aufregend und erfüllend AO ist, so unverantwortlich ist AO mit dem/der Nächstbesten, die man nicht kennt.

Am 28.5.2016 at 02:54, schrieb chiemseestrand:

Auch wir sprechen uns offen und bekennend, aber natürlich durchaus selektiv für die blanken Besamungen aus. Es ist so ein geiles Gefühl! Und die Ansicht, und das nachspritzen... Auch sind wir ganz bei Euch, was den "Mitbewerber" angeht - der treibt uns auch gerade aus seinen Armen...

Und genau dieses "aber natürlich durchaus selektiv" fehlt mir in den meisten Beiträgen hier.

Am 30.9.2016 at 11:35, schrieb grizzly51:

...

Auch wenn ich mich unbeliebt mache. Mache ich hier gerne. Schlicht und einfach hirnlos. Aber was will man auch erwerten von ...

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