Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2015 Autor Geschrieben Juni 17, 2015 bis zu 1000 Euro Bussgeld wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. ohne dass sich jemand belästigt fühlt gibt es kein problem... da nicht verboten. Interessant. Gut zu wissen. Dann würde ich jeden von euch Nacktfahrern sofort anzeigen. Einfach so. Just for fun. Das wäre dann mein Kick. Ist ja schliesslich nicht verboten so jemanden anzuzeigen. Stört ja keinen....
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2015 Autor Geschrieben Juni 17, 2015 Davon saut man die Ledersitze ein
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 18, 2015 Autor Geschrieben Juni 18, 2015 (bearbeitet) Das wäre dann mein Kick wär ja unfair wenn nur einer den kick hat wenns teuer werden soll, dann darf er auch ruhig mal entsprechende bewegungen zu dir gemacht haben...... glaubt eh keiner wenn er/sie es abstreitet ^^ bearbeitet Juni 18, 2015 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 18, 2015 Autor Geschrieben Juni 18, 2015 Interessant.Dann würde ich jeden von euch Nacktfahrern sofort anzeigen. Einfach so. Just for fun. Das wäre dann mein Kick. Manche Leute haben komische Fetische.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 18, 2015 Autor Geschrieben Juni 18, 2015 auf was für Ideen manche kommen ... hab ich nie gemacht, werde ich nie machen ... wäre mir auch viel zu unbequem ... klebt man doch an den ledersitzen fest .. oder verbrennt sich im Sommer den Hintern ... nääää ...
strangerinthenight09 Geschrieben Juni 19, 2015 Geschrieben Juni 19, 2015 ein heisser Hintern ist doch was Feines ... ;-)
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 Absolut geiles Gefühl !!! Jedoch gewagt ... kann sehr teuer werden ...
K_Blomquist Geschrieben Juni 21, 2015 Geschrieben Juni 21, 2015 ... wäre mir auch viel zu unbequem ... klebt man doch an den ledersitzen fest .. oder verbrennt sich im Sommer den Hintern ... nääää ... Schonmal was von Handtüchern gehört?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 Klar, ich Decke meine sitze extra mit Handtüchern ab, nur um nackt Auto zu fahren ... Die Idee alleine finde ich selten dämlich. Sowas hat im Straßenverkehr meiner Meinung nach nix zu suchen. Ich möchte auch nicht wirklich im Auto neben mir an der Ampel irgendwelche nackten Menschen im Auto sehen müssen. Ich bin ja tolerant und offen, aber einiges muss einfach nicht sein.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 bis zu 1000 Euro Bussgeld wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. ohne dass sich jemand belästigt fühlt gibt es kein problem... da nicht verboten.M.W. gilt das für Nacktheit in der Öffentlichkeit, nicht aber im eigenen Auto.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 (bearbeitet) doch auch im auto. es richtet sich aber danach was der nackte im auto macht und danach wo er nackt fährt.... zb ob fußgänger anwesend sind. ab 5 euro gehts los. eine frau die nackt fährt wird auch bestimmt weniger bussgeld bekommen, als wie eine die mal ihre möpse am fenster mit den händen schaukelt. wenn ein mann zb mal schnell vom see nach hause in die garage fährt, wird wohl nichts passieren..... nur weil jemand der meinung ist dass er das zu unterlassen hat. man sieht ja nichts und er belästigt keinen. nur ist es halt so, wie will der nackte beweisen dass er niemand belästigt hat ? da er ja tatsächlich nackt im auto sass, wird man eher den glauben der die anzeige erstattet.... auch wenn er lügt. bearbeitet Juni 21, 2015 von Gelöschter Benutzer
matty1 Geschrieben Juni 21, 2015 Geschrieben Juni 21, 2015 bis zu 1000 Euro Bussgeld wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. ohne dass sich jemand belästigt fühlt gibt es kein problem... da nicht verboten. M.W. gilt das für Nacktheit in der Öffentlichkeit, nicht aber im eigenen Auto. doch auch im auto. es richtet sich aber danach was der nackte im auto macht und danach wo er nackt fährt.... zb ob fußgänger anwesend sind. ab 5 euro gehts los. eine frau die nackt fährt wird auch bestimmt weniger bussgeld bekommen, als wie eine die mal ihre möpse am fenster mit den händen schaukelt. also im auto ist es mir nicht bekannt das man zahlen muss, aber dann wenn man aussteigt, dann ist man wg. belästigung dran ...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 (bearbeitet) man kann aber auch aus dem auto raus belästigen, dazu muss man nicht aussteigen. werden wohl die wenigsten machen, aber das gegenteil zu beweisen, wenn einer angibt belästigt worden zu sein, wird schwer. bearbeitet Juni 21, 2015 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 man kann aber auch aus dem auto raus belästigen, dazu muss man nicht aussteigen.Das kann man auch aus der Wohnung heraus. Dennoch ist Nacktheit in der Wohnung nicht verboten. werden wohl die wenigsten machen, aber das gegenteil zu beweisen, wenn einer angibt belästigt worden zu sein, wird schwer.Die Beweislast liegt beim Kläger nicht beim Beschuldigten. Insofern: Bloße Nacktheit ist - wie in der Wohnung - ok. Konkrete Umstände können dafür sorgen, dass es mehr als bloße Nacktheit ist. Z.B. ist es bei einem Cabrio schon grenzwertig.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 Laut Gesetzeslage ist nacktes Autofahren erlaubt, solange z.B. nackte Frauenbrüste niemand abgelenkt und dadurch gefährdet wird. (§1 Straßenverkehrsordnung) Bei Männern mit nacktem Oberkörper gilt die Auflage den Oberkörper zu bedecken übrigens nicht. Nacktes Aussteigen hingegen ist verboten, bei Frauen ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses, bei nackten Männern Exhibitionismus.(§3183 STGB) Wer andere durch exhibitionistische Handlungen/Erregung öffentlichen Ärgernisses belästigt, muß laut §183 STGB mit Geld oder Freiheitstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 wenn immer nur der kläger beweise bringen müsste, dann wären nicht so viele männer vor gericht ( und auch schuldig ) wenn insbesonders manche junge frauen behaupten, sexuell belästigt worden zu sein... auch wenn es nicht stimmt. auf das würde ich mich nicht verlassen, grüner wombat
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 dann wären nicht so viele männer vor gericht ( und auch schuldig ) wenn insbesonders manche junge frauen behaupten, sexuell belästigt worden zu sein... auch wenn es nicht stimmt. die beweislast bei ***igungen etc liegt beim opfer. nach wie vor.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 (bearbeitet) @ luna und warum gibt es dann fälle in denen unschuldig verurteilt wird, die sich erst später durch zufall rausstellen, dass gelogen wurde ? es gibt auch fälle, da werden eigentlich schuldige mit mehreren klägern und anwalt freigesprochen, weil ein einziger zeuge für ihn aussagt dem geglaubt wird... der aber lügt. und es gibt fälle, die können gar nicht mehr bewiesen werden, da zählt die glaubhaftigkeit. klar gibts ....in der regel. aber es gibt auch ausnahmen. bearbeitet Juni 21, 2015 von Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 Um genau zu sein, liegt die Beweislast beim Kläger bzw. Ankläger. Das Opfer muss nicht beweisen, allenfalls einen Verdacht ausreichend begründen. Tatsache ist aber, dass die Schuld des Angeklagten bewiesen werden muss; ansonsten ist er freizusprechen. Das Gericht hat einen Spielraum bei der Würdigung der Beweise. Die Aussage eines Opfers hat grundsätzlich auch eine gewisse Beweiskraft. Aber sie führt nicht automatisch zu eienr verurteilung. Insbesondere muss die Person begründen, wodurch sie sich konkret belästigt fühlt. Bloße Nacktheit im Auto reicht da gewöhnlich nicht aus. Und wenn eine Person darüberhinaus weiteres behauptet, kann sie das natürlich auch bei angezogenen Personen (z.B.: er hat mir den Mittelfinger gezeigt, auch wenn es nicht stimmt). Wenn wir also davon ausgehen, dass alle bei der Wahrheit bleiben, bleibt bloßes Nacktsein im Auto straffrei.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 21, 2015 Autor Geschrieben Juni 21, 2015 Wenn wir also davon ausgehen, dass alle bei der Wahrheit bleiben, bleibt bloßes Nacktsein im Auto straffrei. ja stimmt. normalerweise muss man sich auch über bloße nacktheit nicht aufregen, aber wenn sich einer aufregt, dann muss man auch damit rechnen, dass er übertreiben könnte.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 22, 2015 Autor Geschrieben Juni 22, 2015 klar gibts ....in der regel. aber es gibt auch ausnahmen. ich habe nicht behauptet, dass es keine ausnahmen gibt. tatsache ist und bleibt jedoch, dass die beweislast beim opfer ( meistens kinder oder frauen ) liegt. da beißt die maus keinen faden ab. im übrigen liegt die zahl der fälle, in denen eine frau oder ein mädchen einen mann zu unrecht beschuldigt, weit unter der dunkelziffer der nichtangezeigten missbräuche/***igungen. interessant dazu sind in der tat polizeistatistiken, gerichtsurteile etc. wollte ich nur mal anmerken. nich, dass hier ein falsches bild entsteht.
K_Blomquist Geschrieben Juni 22, 2015 Geschrieben Juni 22, 2015 Klar, ich Decke meine sitze extra mit Handtüchern ab, nur um nackt Auto zu fahren ... Die Idee alleine finde ich selten dämlich. Wenn ich vom See komme habe ich automatisch ein Badetuch dabei... Da ich ein Mann bin siehst du von meinen Kronjuwelen an einer Ampel gar nichts... es sei denn du bist LKW-Fahrerin oder hast nen extrem langen Hals Öffentliches poppen bei Konzertveranstaltungen hingegen scheint für dich völlig normal zu sein, das verstehe wer will...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 22, 2015 Autor Geschrieben Juni 22, 2015 abgesehen von der fahrerei die mir vollkommen egal ist hoffe ich das die karre ganz dunkel getönte scheiben hat man muss ja nicht alles sehen was einem dann geboten wird da
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 22, 2015 Autor Geschrieben Juni 22, 2015 Öffentliches poppen bei Konzertveranstaltungen hingegen scheint für dich völlig normal zu sein, das verstehe wer will... Es ging um Festivals und da hat man entweder ein Zelt oder einen Wohnwagen oder ähnliches dabei. Mein eigenes Zelt ist nicht öffentlich. Auf einem Festival habe ich meist das ein oder andere Bier und muss nicht darauf achten, ob ich mich oder andere Menschen gefährde. Dort bin ich (zumindest ab und an) zum flirten aufgelegt, im Straßenverkehr will ich heile von A nach B kommen. Alkohol + Sonne + Musik + entspannte Leute sind ein anderes Umfeld als der Straßenverkehr. Ich mag auch einfach keine nackten Leute in Autos sehen. Ich mag auch keine nackten Leute vor meinem Schreibtisch stehen haben oder im Supermarkt sehen. Auf einem Fesitival brauche ich auch keine nackten Leute um mich rum, aber es stört mich dort genauso wenig, wie es das an einem Strand tut. Für mich selbst finde ich es eine bekloppte Idee nackt Auto zu fahren. Würde mir null geben und ich wüsste einfach keine Situation, in der ich nicht wenigstens nen langes, weites shirt überziehen könnte und würde. Übrigens mag ich auch keine Männer mit freiem Oberkörper im Auto sehen. Finde ich einfach unangebracht. Falsches Umfeld sozusagen. Ich bin sicher nicht spießig und hab auch nix gegen sex an "ungewöhnlichen Orten". Aber trotzdem muss ich nicht alles gut und richtig finden. Nacktes Auto fahren ist und bleibt für mich nun mal bescheuert. Übrigens genauso wie Motorrad fahren in TShirt und kurzer Hose. Ist für mich in etwa das Gleiche.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 29, 2015 Autor Geschrieben Juni 29, 2015 Wie steht es eigentlich mit Erfahrungen seitens der Themeneröffner aus? hab ich das überlesen oder wurden die noch nicht zum Besten gegeben? Fände ich auch mal spannend. Der Herr des Hauses ist schon öfters nackt gefahren, egal, ob auf der Autobahn, Landstrassen oder gar in der City von Hamburg, während die Dame des Hauses neben ihm saß. Bezüglich einer Polizeikontrolle o.ä. sind wir noch nicht rein geraten, da wir doch in unserem Fahrverhalten unauffällig sind *grins* Es ist ein gewisser Reiz, der bei uns beiden aufkommt und dann doch zu "Handgreiflichkeiten" seitens der Lady an ihm kommt. Die Fahrt wird dann an einer Seitenstreifen zeitweilig unterbrochen ......... [Kopfkino für alle ...]
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