Jump to content

Swingerszene und Schwangerschaft


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Vorhin habe ich hier in einem Profil gelesen, dass ein Pärchen aus der Swingerszene unerwartet Nachwuchs bekommt.
Auch wenn man davon ausgeht, dass die Frau, sobald sie Geschlechtsverkehr mit anderen Männern hat, entsprechend verhütet, so bleibt doch immer die Ungewissheit, das Kind könnte nicht vom Partner, sondern von einem der anderen Männer sein.

Wie geht man mit einer solchen Ungewissheit um?

Macht man als Partner dann sofort nach der Geburt einen Vaterschaftstest?

Oder macht man den Test garnicht, weil man Angst vor einem eventuellen "nagativen" Ergebnis hat?

Besteht man als Frau auf den Test, weil man wissen will, wer wirklich der Vater seines Kindes ist?


Geschrieben

Naja, das ist ein Aspekt, über den man sinnvollerweise vorher nachdenkt.

Die Frage nach einem Vaterschaftstest kommt ja meistens bei einer Unsicherheit innerhalb ansonsten eher in Zweisamkeit abgeschlossener Beziehungen auf.
Dann geht es meistens darum, Dinge wie Schuld und Verantwortung zuzuordnen und nicht selten für einen von beiden darum, nicht mehr für das Kind verantwortlich zu sein.
Wenn ein Paar sich gemeinsam auf etwas einlässt und das die Folge ist, sind beide gleichermaßen dafür verantwortlich und unabhängig von der rein biologischen Tatsache auch beide gleichermaßen beteiligt.
In einem solchen Fall wäre es bei wirklichen Swingern ja dann so, dass derjenige, der später im Leben den Vater abgibt, die Zeugung ja auch noch selbst bezeugen könnte.
Noch dazu ist es vermutlich auch nicht immer möglich, den Kindesvater, wenn es wirklich ein anderer geworden wäre, auch namentlich zu ermitteln.

Vielleicht macht man dann einfach auch deshalb gar keinen Test, weil die biologische Vaterschaft beim eigenen Selbstverständnis beider Partner gar keine Rolle spielt?!


Geschrieben

Das sehe ich genau so wie Nase, darüber sollte man vorher gesprochen haben, bevor man sich darauf einlässt, zu swingen oder anderen sexuellen Aktivitäten mit häufig wechselnden Partnern ungeschützt/unverhütet nachzugehen.

Fakt ist jedoch, Kindesunterhalt ist teuer. Für die Dauer der Unterhaltspflicht eines Kindes kommen da mal locker - je nach Einzelfall - schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Euro zusammen.

Selbstverständlich will ich da wissen, wer der biologische Vater ist. Weil der biologische Vater zum Unterhalt verpflichtet ist. So einfach ist das.

Also: Vaterschaftstest, was denn sonst.

LG xray666


Geschrieben

@xray
also ich weiss nicht ob man sich den folgen entziehen kann:

sofern deine ehefrau geschützen verkehr mit anderen männer hat... zb. im swingerclub, mit deinem einveständnis, dann bin ich mangels besseren wissens, davon überzeugt @xray, das du untehaltstechnisch genauso dran bist, als wärst du der biologische vater wärst.
zumindestens nehme ich an, das man am zustandekommen, durchaus eine 'teilschuld' konstruieren könnte.

@hera
in dem beschriebenen fall... wenn ich hypothetisch was fürs swingen über hätte, was defacto nicht ist... würde ich einfach nur hoffen, dass der spross mir nicht zu unähnlich ist im erscheinungsbild, das ich der versuchung nicht widerstehen könnte, einen vateschaftstest zu machen... denn für mein gerechtigkeitsempfinden, trüge ich die gleiche verantwortung dafür wie meine ehefrau.

notme


Geschrieben

Drei Gedanken:
- Vielleicht konnten die beiden keine Kinder haben und haben sich den Kinderwunsch so erfüllt.

- Ein Partner kann die Vaterschaft anerkennen und gut ist's. Ist er der Ehemann, dann ist die Vaterschaft automatisch; bis zum Gegenbeweis. Seit neustem müssen, glaube ich, beide Elternteile einem Vaterschaftstest zustimmen.

- Die Suche nach dem biologischen Vater (falls überhaupt abweichend vom echten) dürfte sich etwas schwierig gestalten. Sollte man den Mann dann finden... dann ist er eben der Vatter, ob er will oder nicht. Glückwunsch.


Geschrieben

@xray
....zumindestens nehme ich an, das man am zustandekommen, durchaus eine 'teilschuld' konstruieren könnte.

... denn für mein gerechtigkeitsempfinden, trüge ich die gleiche verantwortung dafür wie meine ehefrau.
notme



Also, wenn es letztendlich um 50.000-100.000 Euro Unterhaltsleistungen geht, die sich der Partner, als Kuckucksvater - so jedenfalls der von Hera geschilderte Ausgangssachverhalt - ans Bein binden soll, würden mich ganz herzlich wenig irgendwelche subjektiven Gerechtigkeitsempfindungen oder abstrusen Teilschuldkonstruktionen oder irgendwelche sonstigen Gefühlsduseleien interessieren. Da zählt für mich die objektive Rechtslage und die ist eindeutig.

Wenn vorher drüber gesprochen würde, was für mich eine Grundvoraussetzung wäre, wäre exakt das meine Verhandlungsposition, irgendein fauler Kompromiss - völlig ausgeschlossen. Für anderer Väter Kinder drücke ich mit Sicherheit keine 50.000 bis 100.000 Euro ab. Ich glaube es geht los.

Das "teure Hobby" mögen sich die Teilschuldbekenner und Gerechtigkeitsempfindsamen leisten. Die haben scheinbar schier unerschöpfliche finanzielle Mittel und können sich so teuren Hobbies hingeben.

Über einen auf diesem Umweg erfüllten vermeintlichen, gemeinamen Kinderwunsch gibt
der von Herausforderung geschilderte Ausgangssachverhalt aber nun überhaupt nichts her. Dieses Hilfskonstrukt/diese Hypothese ist unstreitig im Ausgangssachverhalt nicht intendiert und entzieht sich deshalb jedes weiteren Kommentars.

LG xray666


Geschrieben

durchaus eine 'teilschuld' konstruieren könnte.



gibt es beim gerichtlichen vaterschaftstest nicht und durch den müßte eh eingeklagt werden, ....was der richter nach urteilsverkündung sagt.,......schmunzel...steht auf einem anderen blatt


Geschrieben (bearbeitet)

gibt es beim gerichtlichen vaterschaftstest nicht und durch den müßte eh eingeklagt werden,


eigentlich meinte ich nicht den gerichtlichen vaterschaftstest, sondern die festgelegten unterhaltszahlung für den biologischen vater.
ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber ein aktives swingerpaar das PT betreibt, wird im fall eines geplatzen kondoms, unterhaltstechnisch genauso zur verantwortung gezogen werden, wie der biologische vater selbst... keine grobe fahrlässigkeit vorrausgesetzt.

aber... ich lass mich aber gern eines besseren belehren.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Tja wer ungeschützen VErkehr hat muss wohl damit rechnen das dabei etwas raus kommt ;-)

Jedoch muß man da schon unterscheiden ob das Paar verheiratet ist oder nicht!

Denn ist das Paar verheiratet wird es automatisch dem Ehemann zugewiesen also das er der Vater und das Gegenteil zu beweisen dazu reicht heut zutage leider kein normaler Vaterschafttest mehr aus sondern muss über Gericht ect gehen. Ist man nicht verheiratet kommt es immer darauf an wenn die Mutter beim Jugendamt bzw Geburtsurkunde als Vater angibt der der dort angegeben ist muss Unterhalt zahlen!

Wer swingt und nicht verhütet sollte sich vorher Gedanken machen was passiert wenn.....?
Es mag ja auch sein das das Paar ein Kind haben möchte und der männliche Part nicht Zeugungsfähig ist oder oder oder.

Wie gesagt bei uns gibt es NUR SAFER denn wir haben zur Zeit keinen Nachwuchs geplant und wenn wir welchen haben wollen dann auch nur von uns beiden!

Zum Vaterschaftstest was bringt es denn wenn man einen macht und dieser negativ ist und man überhaupt net mehr weiß mit wem man vor 9 Monaten GV hatte, was sage ich denn dem Kind später " Sorry aber wir waren swinger und deinen Vater mit dem hatte ich nur einmal was wer ist weiß ich nicht mehr???


Lg


Geschrieben (bearbeitet)

unser BGB sagt dazu folgendes:-))


§ 1600 Anfechtungsberechtigte

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:

1.
der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.
der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.
die Mutter und
4.
das Kind.

(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

(3) 1Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder im Zeitpunkt seines Todes getragen hat. 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.




wo ließt du da...fahrlässigkeit??....
und wo gibt es ein urteil..das swingende paare...eine teilschuld wegen fahrlässigkeit haben..und somit....die unterhalszahlung..prozentual..auf alle vllt.-väter aufgeteilt wird??


wenn das viele männer annehmen, die ohne gummi poppen..oder eben die ausrede dann haben..aber der gummi riß.....iss es kein wunder.......das barebake so hoch angesehen ist..*zwinker*


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Die Unterhaltspflicht Kind (und ggf. Kindesmutter!) gegenüber folgt ausschließlich aus der biologischen Vaterschaft. Die Höhe richtet sich nach Leistungsfähigkeit des Unterhaltschuldners und Bedürftigkeit des -empfängers. Für Verschuldenserwägungen etc. ist kein Raum.
Die Durchsetzbarkeit dürfte eher an ganz einfachen Problemen scheitern: wer führt Protokoll über die Begegnungen im Swingerclub (der berühmte Kreissägenvergleich)? Ein Gericht wird kaum die Gästeliste durchtesten, zumal die erst einmal beschafft werden müsste. Am Ende könnte also nur die Erkenntnis stehen, dass der Ehemann nicht der Vater ist, und der tsatsächliche nicht ermittelbar.


Geschrieben

@Segromon
das ist nicht ganz richtig denn das Gesetz geht ja davon aus das der Ehemann der biologische Vater ist da ja von Monogamie ausgeht daher ist es so.

Wir hatten es im Freundeskreis ne Freundin die war verheiratet hat aber getrennt gelebt und in der Zeit eine neue BEziehung gehabt aus der ein Kind herraus gegangen ist aber erst wurde automatisch der Ehemann als Vater eingetragen und es hat lange gedauert bis der biologische Vater eingetragen wurde.


Geschrieben (bearbeitet)

@ampaar
moment...

ich habe zwar gerade keinen plan was ein 'nackter rücken' ist.. (bareback) aber das bgb regelt eigentlich nur das allgemeine privatrecht... also in diesem fall die rechtliche beziehungen untereinander. das ist ja aber eigentlich nicht die frage die ich mir stelle... sondern die nach der verantwortung bei einem 'betriebsunfall' im swingerclub.

der regressanspruch (sprich unterhaltszahlungen) werden meiner meinung nach über das familienrecht geregelt... und das würde selbstverständlich eine richterliche entscheidung nach sich ziehen.

aber wenn ich beispielsweise eine anlehnung aus verkehrsrecht nehme, in dem nach einem eigentlich unverschuldeten (gem. StVO) unfall der motorradfahrer auf seinem schadensersatz sitzen blieb mit der begründung des LG frankfurt:

Frankfurt - Motorradfahrer können laut Gericht nach einem Zusammenstoß nicht in jedem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt.
8&lt snip &gt8
Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Beispielsweise sei das Risiko, auf einem Motorrad getötet zu werden sieben Mal höher als bei anderen Personen im Verkehr, zitierte das Gericht die Zeitschrift für Verkehrssicherheit.
Diese "Betriebsgefahr" lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". dpa

jetzt übertragt mal den fett unterlegten satz auf den fiktiven fall des TE's und der swinger community... so als hypothetischer denkanstoss.

persönlich glaube ich kaum, das laien diesen fall schlüssig beurteilen können... aber vllt. liest det mal ein volljurist... oder meinetwegen ein höher-semestriger jurastudent und kann sich dazu äussern.

@eispaar
Tja wer ungeschützen VErkehr hat muss wohl damit rechnen das dabei etwas raus kommt ;-)
8&lt snip &gt8
Zum Vaterschaftstest was bringt es denn wenn man einen macht und dieser negativ ist und man überhaupt net mehr weiß mit wem man vor 9 Monaten GV hatte, was sage ich denn dem Kind später " Sorry aber wir waren swinger und deinen Vater mit dem hatte ich nur einmal was wer ist weiß ich nicht mehr???


die TE geht von einem unfall aus... aber... foss... an sowas wie euren letzen absatz habe ich überhaupt gar nicht gedacht. guter einwand...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Oder macht man den Test garnicht, weil man Angst vor einem eventuellen "nagativen" Ergebnis hat?

Besteht man als Frau auf den Test, weil man wissen will, wer wirklich der Vater seines Kindes ist?

Heutzutage ist es relativ leicht, ein erbbiologisches Gutachten zu machen. Auch wenn man im Moment darauf verzichtet, mag es sein, dass die Welt in ein paar Jahren anders aussieht, und dann der Partner das Gutachten (ggf. illegal) nachholt.

Deshalb würde ich mir jedenfalls schon jetzt Klarheit verschaffen.

Je nachdem, ob das Swinger-Pärchen eine feste Beziehung (vielleicht sogar verheiratet) hat, muss der Partner dann entscheiden, ob er ein "fremdes" Kind als eigenes anerkennen will.

Jedenfalls sollte diese Frage jetzt möglichst verbindlich geklärt werden, damit sie nicht jahrelang als tickende Zeitbombe herumliegt, und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zum Streitthema wird.


Geschrieben

Mir kommt da grad ein Geiler Gedanke! Ist doch betimmt recht lustig mal nen ganzen Swingerclub zum Vaterschaftstest einzuladen natürlich nur die Männer! Besonders die Einzelherren werden sehr erfreud sein wenn sie zuhause noch ne Frau haben die von ihren Aktivietäten nichts weiß und dann vom Gericht ne Aufforderung kommt, was für nen Fun!!! Man könnte es aber auch privat über ein Clubevent regeln so wie Deutschland sucht den Superstar alle stimmen ab welcher Mann am besten zu Mutter und Kind passt und die die nach öffnen des Testergebnisses richtig lagen bekommen ne Flasche Sekt (Hausmarke) Mein Chris


Geschrieben

Ich finde immer noch seltsam, dass bei einer möglichen Vaterschaft von Schuld oder gar Teil-Schuld hier geschrieben wird.

Das Kind hat einen Vater, ob dieser einer werden wollte oder nicht. Und auch wer mit Gummi Vater wurde... dann ist er eben Vater mit einigen Rechten und allen Pflichten. Ob's ihm passt oder nicht. Die Rechtslage ist in solchen Fällen klar. Das Kind braucht Unterhalt und er muss zahlen. Natürlich nur, wenn er bekannt/identifiziert/genannt wird.


Geschrieben

[...] Jedenfalls sollte diese Frage jetzt möglichst verbindlich geklärt werden, damit sie nicht jahrelang als tickende Zeitbombe herumliegt, und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zum Streitthema wird.



@Brise:
Das Thema lässt sich nicht verbindlich klären. So wie hier jedenfalls schon gar nicht.
Wenn wir hier, überwiegend nur mutmaßend, alle möglichen Variablen aufbringen, kann es niemals eine verbindliche Antwort geben, weil sich die daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten dafür viel zu sehr unterscheiden.
So etwas verbindlich zu klären, bedarf also immer einer Einzelfallwürdigung.

Biologisch gesehen gibt es keine Teilvaterschaft - ergo wird es schwer, schlüssig für das juristische Bestehen einer vaterschaftlichen Teilverantwortung zu argumentieren.

Hera hat doch nur, vom Lesen in einem Profil angeregt, diese Frage der Unsicherheit mit ins Spiel gebracht, von der wir gar nicht wissen, ob sie in dem Fall überhaupt besteht.
-&gt Die Formulierung "unerwarteter Nachwuchs" sagt noch gar nichts darüber aus, ob trotzdem klar ist, wer der Vater ist. Es reicht für eine solche Aussage schon, wenn die Schwangerschaft schlichtweg zu der Zeit nicht vorgesehen war.

Würde sich das Paar hier nun melden und uns mitteilen, dass sie (warum auch immer) sicher sind, dass es ihr eigenes Kind ist, wäre das Thema so, wie es gestartet wurde, ja wohl sofort hinfällig.

[Provomode]
Wenn ich so lese, was oben so alles schon steht, kann man Swingerclubbetreibern nur empfehlen, an alle Männer zusätzliche Beutel auszugeben, in denen sie ihre Kondome sammeln und nach dem Besuch mitnehmen können, damit keine Frau bzw. kein Paar die Chance hat, mit dem Rest aus einem Kondom bei namentlich ermittelbaren Besuchern missbräuchlich eine Vaterschaft herbeizuführen und diese dann auf Unterhalt zu verklagen.
[/Provomode]


Geschrieben

Doch nicht schon wieder ein Fall von Samenraub?!!


Geschrieben

Stimmt!
Niemals!
Bei so dicken Backen ist es nämlich meistens der Kanarienvogel vom Nachbarn!


Geschrieben

@Brise: Das Thema lässt sich nicht verbindlich klären. So wie hier jedenfalls schon gar nicht.

Schon klar.

Aber der "Witz" an der ganzen Konstellation ist doch wohl, dass man zumindest in Erwägung ziehen kann, dass die Vaterschaft nicht völlig klar ist. Was macht man, wenn zumindest die Chance besteht, dass eine Clubbekanntschaft der biologische Erzeuger sein könnte?

Das Paar kann natürlich diese Möglichkeit ignorieren, und als "wildes" oder echtes Ehepaar das Kind zunächst wie ein gemeinschaftliches Kind aufziehen. (Das ist auch nur eine Annahme, aber ohne die wäre kein Problem da)

Das hat dann etwas von einer Zeitbombe. Mag sein, dass es nie dazu kommt. Aber es kann auch mal kriseln, und wenn dann der Vater per Gutachten feststellt, dass er gar nicht Erzeuger ist, wird die Krise sicher vertieft.

Deshalb meine ich, dass in so einem Fall möglichst frühzeitig Klarheit da sein sollte, und sich der "Vater" (wenn er es biologisch zwar nicht ist, aber in der Übernahme der Verantwortung es sein möchte) die Lage kennt und sich auch rechtlich so weit wie möglich festlegt.

Sich festlegt durch Adoption, Anerkennung der Vaterschaft gegenüber dem Jugendamt, oder was sonst noch so in Frage kommt. Das hängt natürlich vom Einzelfall ab, und von dem, was rechtlich machbar ist.

Ich habe diese merkwürdigen Shows im TV gesehen, wo späte Testergebnisse öffentlichkeitswirksam ausgeschlachtet werden. Da gab es einige widerliche Konstellationen, die ich keinem Menschen (und ganz besonders nicht den betroffenen Kindern) gönnen möchte.

Wenn Zweifel bestehen, dann sollte man sich Klarheit verschaffen. Und nicht das Rätsel erst dann angehen, wenn die Beziehung schon aus anderen Gründen in einer Kriese ist.


Geschrieben (bearbeitet)

warum muss hier immer alles mit einem latent subtilen nachtreten vonstatten gehen? und warum meint man immer und zu jederzeit, dass man den 'status quo' der freakshow hier repräsentieren muss? und um gottes willen.... wenn ihr schon jemanden anpinkeln wollt, dann habt einfach die eier in der hose und benutzt die persönliche anrede... so wie ich @mano und @xray... ich fress hier schon niemanden.^^

@mano: ob du etwas (tendenziös) seltsam findest, wenn ich mir gedanken von schuld und teilschuld mache... sagt det mit sicherheit nicht aus, dass mir das potentielle schicksal des 'sprosses' am arsch vorbei gehen würde. mich hat bei der fiktiven fragestellung nur der teilaspekt der rechtssprechung, jenseits des BGB's oder gar wikipediamülls interessiert... weil ich allen anschein nach, davon genauso wenig ahnung habe wie du...

@xray: das war der 2te thread innerhalb von 2 tagen, an dem du virtuell das beinchen gehoben hast... naja wenigstens beziehst du dich dabei auf mich.
mir ist es völlig schnulli ob du mich für gefühlsduselig oder mein gerechtigkeitsempfinden für abstrus hältst... aber wenn für dich die sachlage so glasklar und eindeutig ist... und die weisheit mit löffel gefressen hast... dann subsumiere es gefälligst so, damit ich auch was damit anfangen kann... und wenn du dann noch den dämlichen ich-habe-den-grössten-habitus weglassen würdest, wäre dein beitrag auch fast konstruktiv gewesen... *das war nicht ironisch gemeint*

so der thread ist für mich jetzt beendet... stehe aber via PN bereit falls es klärungsbedarf geben sollte.

have fun notme


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Auch wenn es schon gesagt wurde: der Begriff (Teil-) "Schuld" ist schon vom Ansatz verfehlt. Der biologische Vater (ist die Frau verheiratet, wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass es der Ehemann ist) ist allein aufgrund der biologischen Vaterschaft zum Unterhalt verpflichtet. Wie es zu der Vaterschaft gekommen ist, ist vollkommen gleichgültig.
Dabei ist zum einen das Kind selbst unterhaltsberechtigt, zum andern auch u.U. die Kindesmutter.
Offenbar unterliegst Du dem verbreiteten Irrtum, dass Zahlungsverpflichtungen nur auferlegt werden dürfen, wenn man an irgendetwas "schuld" ist: das ist nicht der Fall, die Gesetze wimmeln nur so von Fällen verschuldensunabhängiger Haftung.
Der Vater kann sich auch nicht durch Dritte von seiner Verpflichtung freihalten lassen. Einzige Ausnahme ist der Arzt oder Apotheker, wenn aufgrund eines Behandlungs- oder Medikationsfehlers die Verhütung fehlschlägt.


Geschrieben

warum muss hier immer alles mit einem latent subtilen nachtreten vonstatten gehen? und warum meint man immer und zu jederzeit, dass man den 'status quo' der freakshow hier repräsentieren muss?



was regst dich so auf......sei froh..das wir dir alle hier vllt. noch rechtzeitig erklärt haben..das dich das pärchen irgendwie.....falsch beraten hat...und du vllt. so einiges nun doch noch verhindern kannst..oder auch nicht:-))


Geschrieben

warum muss hier immer alles mit einem latent subtilen nachtreten vonstatten gehen?.... wenn ihr schon jemanden anpinkeln wollt, dann habt einfach die eier in der hose und benutzt die persönliche anrede... so wie ich @mano ...



OK, den Schuh muss ich mir jetzt anziehen. Ich habe nicht realisiert, dass Du es alleine mit dieser Meinung gewesen bist. Tut mir leid. Für mich ging es auch um die theoretische Frage irgendeiner Vaterschaft (siehe auch Eingangsposting) und nicht um ein Einzelschicksal.

Aber 'Anpinckeln' und 'Nachtreten'... Hä? Davon kann wohl nicht die Rede sein.

@mano: ob du etwas (tendenziös) seltsam findest....
mich hat bei der fiktiven fragestellung nur der teilaspekt der rechtssprechung, jenseits des BGB's oder gar wikipediamülls interessiert... weil ich allen anschein nach, davon genauso wenig ahnung habe wie du...



Ich werde es wohl seltsam finden dürfen, dass Rechtsbegriffe wie Schuld und Teilschuld im Zusammenhang mit einer Vaterschaft verwendet werden. Ich finde diesen Gedanken immer noch seltsam, denn mit Schuld verbinde ich nun mal etwas negatives, was eine Vaterschaft für mich nicht ist.

Das andere lasse ich einfach mal so stehen.


Mir ist völlig unverständlich warum Du Dich von mir angegriffen fühlst und die Diskussion vom Sachlichen ins Persönliche überträgst. Dafür hat es keinen Grund gegeben. Nur weil niemand hier Deine Idee der 'Teil-Vaterschaft' nicht teilen will, ist es noch lange kein Grund den Teilnehmern die Absicht eines persönlichen Angrifs zu unterstellen.


×
×
  • Neu erstellen...