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Swingerszene und Schwangerschaft


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Manchmal denke, daß es irgendwie gut wäre, wenn manche Menschen das *vermehren* von Gesetzeswegen verboten bekämen :flushed:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 3.8.2007 at 10:04, schrieb Gelöschtes Profil:

@ampaar
moment... wink.gif

ich habe zwar gerade keinen plan was ein 'nackter rücken' ist.. (bareback) aber das bgb regelt eigentlich nur das allgemeine privatrecht... also in diesem fall die rechtliche beziehungen untereinander. das ist ja aber eigentlich nicht die frage die ich mir stelle... sondern die nach der verantwortung bei einem 'betriebsunfall' im swingerclub.

der regressanspruch (sprich unterhaltszahlungenwink.gif) werden meiner meinung nach über das familienrecht geregelt... und das würde selbstverständlich eine richterliche entscheidung nach sich ziehen.

aber wenn ich beispielsweise eine anlehnung aus verkehrsrecht nehme, in dem nach einem eigentlich unverschuldeten (gem. StVO) unfall der motorradfahrer auf seinem schadensersatz sitzen blieb mit der begründung des LG frankfurt:

Frankfurt - Motorradfahrer können laut Gericht nach einem Zusammenstoß nicht in jedem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt.
8&lt snip &gt8
Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Beispielsweise sei das Risiko, auf einem Motorrad getötet zu werden sieben Mal höher als bei anderen Personen im Verkehr, zitierte das Gericht die Zeitschrift für Verkehrssicherheit.
Diese "Betriebsgefahr" lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". dpa

jetzt übertragt mal den fett unterlegten satz auf den fiktiven fall des TE's und der swinger community... so als hypothetischer denkanstoss.

persönlich glaube ich kaum, das laien diesen fall schlüssig beurteilen können... aber vllt. liest det mal ein volljurist... oder meinetwegen ein höher-semestriger jurastudent und kann sich dazu äussern.

@eispaar
Tja wer ungeschützen VErkehr hat muss wohl damit rechnen das dabei etwas raus kommt ;-)
8&lt snip &gt8
Zum Vaterschaftstest was bringt es denn wenn man einen macht und dieser negativ ist und man überhaupt net mehr weiß mit wem man vor 9 Monaten GV hatte, was sage ich denn dem Kind später " Sorry aber wir waren swinger und deinen Vater mit dem hatte ich nur einmal was wer ist weiß ich nicht mehr???


die TE geht von einem unfall aus... aber... foss... an sowas wie euren letzen absatz habe ich überhaupt gar nicht gedacht. guter einwand... smile.gif

 

Der Unterhalt stünde aber dem Kind zu, nicht den Eltern. Da das Kind aber nicht entschieden hat, dass die Mutter in den Swingerclub geht. Somit ist der Vergleich mit dem Motorradfahrer (der die Entscheidung ja tatsächlich selbst getroffen hat) rechtlich nicht relevant.

Unterhalt ist eine Sache zwischen dem Vater und dem Kind.

Geschrieben

Im Übrigen sehe ich einen großen Unterschied zwischen der biologischen / rechtlichen und der "moralischen" Vaterschaft.

 

Wenn uns das passieren würde gäbe es für mich gar keine Frage, dass es MEIN KIND ist. Von wem der Tropfen Flüssigkeit kam wäre mir komplett egal. ICH gehe mit zu deUltraschalluntersuchungen, ICH bin bei der Geburt dabei, ICH schneide die Nabelschnur durch, ICH trockne Tränen und wechsle Windeln...,

kann man einen kleinen Menschen den man so ins Leben begleitet nicht einfach als das eigene Kind LIEBEN egal wer es letztlich "gemacht" hat?

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