Jump to content

Die Frist ist längst abgelaufen


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Gerade eben, schrieb MSE82824:

Einfach raus mit ihr!!!!

Wenn man sich mit der rechtlichen Seite einer solchen Sache nicht auskennt, dann sollte man solche Tips lieber lassen.

Geschrieben

An den TE

Das selbe problem hatte ich vor 12 Jahren auch.

Sie hat ihre Wohnung verloren, weil sie in ner Psychologischen einrichtung war, hat sich um nichts mehr gekümmert und sich voll gehen lassen.

Hab sie bei mir einziehen lassen und da es kein gemeinsames "Wir" mehr gab, weil ich einfach alles machen musste, Kinder, Hund, 2 Haushalte usw.

Und da sie auch immer mehr gemacht hat was sie wollte in meiner Wohnung und auch nen Fremdgänger in der Zeit, habe ich ihr kurzerhand ein Ultimatum gesetzt.

Haben uns derzeit auch ausgesprochen und einen schlussstrich gezogen. Von mir hatte sie 8 Wochen bekommen sich eine neue Wohnung zu suchen,

sich um die Ämter zu kümmern usw. Die Kinder 9 Monate (Meine Tochter) und 4 Jahre (Mädl, aus erster Beziehung), sind vorher, bevor meine Freundin in Psychatrie ging und musste,

sind zu meinen Eltern gegekommen, wo ich Persönlich für gesorgt habe und das nicht dem JA überlassen wollte, da sie sonst in einer Fremden unterkunft gekommen wären.

(Sie hatte eh schon das JA 2x die Woche im Haus). Schlussendlich hatte sie sich auch nicht an die 8 Wochen vom Ultimatum gehalten, so das ich sie kurzerhand raus schmeißen musste.

War zu der zeit auch schon mit meiner neuen zusammen, die auch mir druck gemacht hat das endlich was passieren muss.

Ich war auch so Blind wie Du. Habe getan, bezahlt usw. Allerdings muss man manchmal einen schmerzhaften weg gehen,

damit das gegenüber merkt das schluss ist mit freundlichkeit wenn es anders nicht mehr geht.

Heute denk ich mir das ich die richtige entscheindung getroffen habe, denn sonst würde sie nun immer noch hier auf meine kosten Wohnen und Speisen.

Geschrieben

Ich habe nicht alles durchgelesen, möchte aus eigener Erfahrung gerne zu folgendem raten (habe mich aus Angst vor Rache nicht getraut, seine Sachen vor die Tür zu stellen oder das Schloss zu tauschen): kauf nur noch für dich ein, wasch nicht ihre Klamotten, ignoriere sie, mach es ihr so unerträglich wie möglich. Ich bin damals gewachsen je ungläubiger er meine plötzliche Wandlung betrachtet hat. Im Moment lebt sie bequem und genießt Deine Schwäche. Zeig ihr, dass Du anders kannst und sie tatsächlich nicht mehr brauchst. Wenn alles nix nutzt, schnapp Dir einen Freund und mach dir radikale Tour, wie es einige aus der Community wohl durchgezogen haben. Finde ich übrigens bewundernswert...

Geschrieben

Wie viel Raum gibst Du anderen Menschen in DEINER Seele? Denk mal darüber nach und versuch dich um DEINEN Seelenfrieden zu kümmern! Deine Zeit auf unserer Erde ist begrenzt willst DU DEINE kostbare Lebenszeit mit so einem Problem vertrödeln? Liebe Grüße an Dich und Kopf hoch!

Geschrieben

Rausschmeisen! Frauen würden es aus geringeren auch tun!

Geschrieben
vor 45 Minuten, schrieb BlnW44:

So lange die Dame nicht bei dir gemeldet ist, kannst du sie rauswerfen. Falls Sie bei dir polizeilich gemeldet ist (muss nicht einmal im Mietvertrag stehen) hast du ein Problem.

Da irrst du dich aber gewaltig, auch wenn sie Polizeilich gemeldet ist kannst du sie raus werfen, da sie keinerlei rechte hat.

Das was im Mitvertrag steht ist auch Gerichtlich bindent. Mieter hat hat das letzte Wort, sofern er diesen Vertrag allein abgeschlossen hat.

Habe mich selber vorher abgesichert gehabt bei den Behörden. Also stimmt nicht was du da schreibst.

Geschrieben

Schmeiß sie einfach raus!! Du musst erstmal an dich denken in dieser Situation!! Sie bekommt doch ALG!!

Geschrieben

Kann dich gut verstehen und du hast ihr Möglichkeit und Zeit gegeben.....eine letzte Ansage geben....und dann den letzten Schritt...raus tun

Geschrieben

Aber wenn sie doch arbeitslos ist , beuieht sie doch geld ? Warum bezahlst Du ann alles ? Solange Du das tust wirst Du kaum eine Chance haben, sie loszuwerden, sorry, da hilft nur eins, Saacxhen vor die Tür, wenn jemand einen anderen Menschen so schamlos ausnutzt, darf er damit nicht durchkommen

Geschrieben

Strafgesetzbuch

§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

 

So, @4real wenn es deine Wohnung ist, dann kannst du deine Ex ganz einfach rauswerfen, da sie wie grade geschrieben einen Hausfriedensbruch begeht (Unerlaubt in der Wohnung verweilt).

Jetzt kannst du entscheiden, wie du mitder Straftat deinr Ex umgehst. Ich würdesie anzeigen.

Grüße Molly 

Geschrieben

Wenn sie nicht geht und du sie nicht los wirst,dann geh du und such dir eine andere Wohnung.......in einer neuen Wohnung kannst du von vorn anfangen und nix erinnert dich an sie.........

Geschrieben

Kommt mir verdammt bekannt vor war vor zwei Jahren ähnlich bei mir.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb SunfireX:

Da irrst du dich aber gewaltig, auch wenn sie Polizeilich gemeldet ist kannst du sie raus werfen, da sie keinerlei rechte hat.

DU irrst dich!

Im Mietrecht hat sich in den 12 Jahren seit deiner Erfahrung sehr viel geändert!

Geschrieben

Seh's mal so: Deine Freundin hat Dich nicht betrogen, sondern nur ohne Dich Spaß gehabt!

Geschrieben

Wenn du nur alleine im Mietvertrag stehst dann kannst du sie auch rausschmeissen...den irgendwann leidet deine Psyche darunter und ich weiss wo von ich Rede und ich bin seid 5 Jahren getrennt von Partner und meine Psyche ist bis heute nicht in Ordnung...deshalb denk jetzt nur an dich du hast genug getan irgendwann ist auch mal gut.denk an meine Worte.sie kann Geld beziehen und das am würde ihr auch die Wohnung bezahlen.sie lacht dich nur aus setzt sie vor die türe

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Engelschen_72:

DU irrst dich!

Im Mietrecht hat sich in den 12 Jahren seit deiner Erfahrung sehr viel geändert!

Jetzt würde mich ja mal interessieren ob er die Wohnung kündigen darf wenn er alleine im Mietvertrag steht oder muss er da auch Rücksicht nehmen auf die Made im Speck ? 

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Engelschen_72:

Deine Wohnung heißt, daß du ganz alleine im Mietvertrag stehst?

Es ist aber auch wichtig zu bedenken, daß ein Mietvertrag, auch ein Untermietvertrag, nicht zwingend schriftlich erfolgen muß! Sowas geht auch mündlich. Bedarf aber immer der Zustimmung des Vermieters.

Ich würde ihr schriftlich eine Frist setzen, wenn sie diese nicht einhält, dann bleibt dir nur der Weg einer Räumungsklage!

JA, auch dann, wenn deine ehemalige Partnerin nicht mit im Mietvertrag steht und du gegenüber dem Vermieter Hauptschuldner bist!

Es ist nicht erlaubt einfach die Schlösser auszuwechseln und den ehemaligen Partner mit seinem Hab und Gut auf die Straße zu setzen!

Einfach mal beim zuständigen Mieterverein erkundigen!

So schaut's aus ! 

Ohne Einwilligung des Vermieters darfst auch keine Schlösser tauschen. Desweiteren gilt Sie nicht mehr als “Gast“, wenn Sie länger als 6, 7 Wochen am Stück in der Wohnung lebt. Da hat der Vermieter das Recht, von einer Untervermietung auf mündlicher Basis auszugehen. Dies heißt im Grunde, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Natürlich kannst versuchen, Sie mit einer Frist von 14 Tagen vor die Tür zu setzen, rechtlich steht das meines Erachtens jedoch auf wackligen Füßen. 

Ich würde Ihr besagte Frist setzen, mit der Androhung einer entsprechenden Klage und erstmal schauen, wie Sie reagiert.

Geschrieben

Pass auf das sie dir keine häusliche Gewalt vorwirft.....dann bist du derjenige der die Wohnung verlassen muss. Sie, hätte dich wahrscheinlich schon auf die Straße gesetzt und ihr neuer wäre wohl auch schon eingezogen.

Geschrieben

Ich kann dich gut verstehen. Aber sie nutz die Situation ganz schön aus. Du zahlst alles und sie macht es sich bequem. Hör auf für sie miteinzukaufen und ihre Rechnungen zu begleichen. Räume deine Sachen auf nicht ihre. lade dir andere Frauen ein.(Muss ja nicht zum Sex sein. Einfach nur zumunterhalten). Wenn das nichts nütz dann setzt ihr einen definitiven Tag wo sie auzzuziehen hat. Wenn sie nicht geht stelle die Koffer vor die Tür. Den aus ihrer Sicht lüuft alles gut. Du machst Haushalt und zahlst Rechnungen und sie hat ein Dach über dem Kopf und muss nichts als Gegenleistung bringen. Besser kann es ihr doch nie gehen. Beeende es möglichst schnell. Sie muss lernen das es eben so nicht weiter gehen kann.

Geschrieben

Du musst tun was DU für richtig hältst! Es kann dir keiner sagen was richtig oder falsch ist! Aber es ist definitiv so, wenn du nicht mehr schlafen kannst und dich das innerlich fertig macht, dass du da konsequent sein musst. Wenn Sie dich betrogen hat ist das noch ein Grund mehr!

Geschrieben

Das hätte sie dir vorher sagen sollen! Stell ihr die Koffer vor die Tür und fertig. Kannst sie ja zu mir schicken - ich werd ihr schon erklären, wie die Sache bei mir läuft. ;)

Geschrieben

Ich vermute, dass es deine Wohnung ist. Dann kündige deine Wohnung und such dir eine andere. Ich weiß dafür viel zu viel Aufwand. Was anderes fällt mir nicht ein. Vielleicht zur Polizei gehen und sagen dass sie raus soll dann muss sie raus...

Geschrieben

Hallo, An erster Stelle solltest Du an Dich denken. Die Chance von 8 Wochen hat Sie gehabt, sich eine Wohnung zu suchen. Diesem ging Sie nicht nach. Prinzipiell hat Sie 3 Monate Kündigungsrecht, die du auch einhalten musst, sprich noch 1 Monat. Sie hat dich verletzt und lebt auf deine Kosten so wie als auch... Macht Sie das gemeinsame Wohnen kaum unvorstellbar, weil Sie sich trotzig und daneben benimmt. Meines Erachtens würde ich diese 4 Wochen noch abwarten... Nicht das Sie sich noch irgendwas einfallen lassen könnte. Und dann musst du an Dich, deine Gesundheit, dein Leben denken und es hinter dir lassen. Ja und dann würde ich auch ihre Sachen vor die Tür stellen Schlüssel abnehmen und Aufwiedersehen sagen, dass war es... Nett und freundlich ging nicht, dann eben forsch und direkt. Frohe Weihnachten

×
×
  • Neu erstellen...