Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 mir gings mal ähnlich. Bin dann selbst ausgezogen und hab sie in Ihrer Unordnung alleine gelassen. Die Beziehung war zu diesm Zeitpunkt schon lange aus. Sie zog dann aus meinem Haus aus in einne eigene Wohnung... damit war das aber noch nicht zu ende... Nach ca. 2 Jahren bekam ich ne Klage vor dem Landgericht auf Zahlung eines Gewinnes aus einem Immobilienverkauf un der Zeit des Zusammenlebens, die ich erstinstanzlich verloren hatte und erst zweitinstanzlich gewonnen habe. Gerechtfertigt wurde ihre Klage, dass der Gewinn in der Zeit des Zusammenlebens erfolgte. Das Zusammenleben wurde eheähnlich bewertet und wer das Geld hatte spielte dabei keine Rolle. Pass also auf was Du machst und mach ihr einfach ein Angebot damit sie darin genügend Vorteil sieht auszuziehen. Sei nicht kleinlich.... es kommt so immer billiger... ...und verliere nicht den Humor...
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 2 Minuten, schrieb SevenSinsXL: Das weiß nur er alleine, lässt uns aber an seinem Wissen leider nicht teilhaben. Immer und immer wieder diese ein-post-Threads, wo der TE auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Das nervt echt. Vielleicht macht er die Bude sauber und man sollte nicht vergessen das heute der 2. Weihnachtsfeiertag ist, da machen manche auch noch was
Ar**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 (bearbeitet) Nur mal nebenher - ist euch aufgefallen das seit erstellen des Threads der TE nichts mehr beigetragen hat ? Ich würde vorschlagen er beantwortet erst einmal wie die Miet-/Eigentumssituation ist und ob sie dort polizeilich gemeldet ist. Ansonsten würde ich zu ganz einfachen Maßnahmen greifen - Lebensmittel wegschliessen, ihren Dreck in ihr Bett kippen, Sicherungskasten abschliessen und Sicherungen raus wenn man weg ist, sowie Strom aus, Internetzugang, Telefon etc für ihren Zugang sperren. Evtl. in dem Zusand auch mal eine o. zwei Woche sie alleine dort lassen. Wenn man sich nicht wohl fühlt will man nicht bleiben. bearbeitet Dezember 26, 2017 von Arteras
DA**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 Schmeiß sie raus, schmeiß sie raus, schmeiß sie raus... ahja und schmeiß sie raus. Als Aussenstehender ist es leicht gesagt "schmeiß sie raus" wenn das so einfach wäre, dann wre sie wohl längst draussen. Solang man nicht weiß wer wie im Mietvertrag steht, sind die Tipps fürn Arsch. vor 1 Minute, schrieb SevenSinsXL: Das weiß nur er alleine, lässt uns aber an seinem Wissen leider nicht teilhaben. Immer und immer wieder diese ein-post-Threads, wo der TE auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Das nervt echt. Er hat den Beitrag erst vor 7 Std. geschrieben, sprich heute früh, nicht letzte Woche.
su**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 Ein Klotz am Bein das muss nicht sein ,lass die nicht mehr rein .... lass dich nicht so ausnutzen .... solch Frauen brauch keiner .. brauchst kein schlechtes Gewissen haben wenn man solche Parasiten rausschmeißt .sei lieber froh das du sie loswirst
Moderator MO**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Moderator Geschrieben Dezember 26, 2017 vor einer Stunde, schrieb SinaiEvergreen: Es ist so einfach, eine Situation von einer Seite aus zu be/verurteilen. Wie so oft, ist das EINE Variante der Geschichte. Natürlich hast Du recht, aber es würde eine Diskussion hier überflüssig machen, da hier kaum ein Meinungsbild der betroffenen Ex-Freundin zu erwarten ist. Es geht hier m.E. auch nicht darum, die beiden Sichtweisen beider betroffenen Personen auszudiskutieren. Es geht darum, das der TE ein Meinungsbild über seine Situation einfangen möchte, Impulse sucht, wie er weiter verfahren soll. Der Drobs der Ursache ist denk gelutscht. Die fehlende Empathie mancher Aussagen ist mal eine ganz andere Geschichte.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 (bearbeitet) also als erstes... selbstverständlich darf ein mieter sein türschloss jederzeit wechseln...es ist nur wichtig, das originalschloss aufzuheben und bei seinem auszug wieder einzusetzen...ich habe mich bei meinem einzug hier schlau gemacht, weil die vermieterin meiner vorherigen wohnung in meiner abwesenheit mehrfach in meiner wohnung herumgeschnüffelt hat dass er sich eine neue wohnung suchen soll, weil die trulla nicht auszieht, halte ich für absolut lächerlich ich würde an seiner stelle der tussi ganz klar sagen, dass er es im guten versucht hat, und wenn sie nicht binnen einer woche anstalten macht zu verschwinden, sie zusammen mit ihrem krempel auf die strasse fliegt bearbeitet Dezember 26, 2017 von Gelöschter Benutzer
rainbow_1954 Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 7 Stunden, schrieb 4real: Bin ich jetzt ein Monster, wenn ich sie rauswerfe? Ich habe es bis jetzt nicht über das Herz gebracht, weil ich sie schließlich einmal geliebt habe. Ihre Situation ist auch momentan nicht leicht, aber meine Gutmütigkeit wird schamlos ausgenutzt. Wenn ich mit ihr über ihre Zukunft sprechen will, macht sie einfach komplett dicht. Was bei Dir moralische Fragen aufwirft, fällt bei mir unter den Bereich Selbstschutz. Die Frage wegen dem Mietvertrag wurde bereits angesprochen. Wenn sie nicht drin steht, und auch nicht bei Dir gemeldet ist, Tür auf und raus!!! Wenn sie aber drin steht, solltest Du ihr eine Nachfrist über einen Anwalt erklären lassen. Damit bist Du dann auf der rechtlich sicheren Seite.
En**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 14 Minuten, schrieb Knut_Schmund: Du kannst einen "Gast" so lang in deiner Wohnung haben, wie du willst. Kann der Vermieter nix machen. Der kann sogar bei dir übernachten, wenn du länger abwesend sein solltest. Da musst du keinen fragen. Das ist eben defacto falsch! Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden. *Quelle: Mieterschutzbund* Ich als Vermieter kann sehr wohl etwas machen, wenn mein Mieter einen Gast hat und dieser länger als 6 Wochen in den, an den Mieter vermieteten, Wohnräumen lebt!
DA**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 Gerade eben, schrieb SevenSinsXL: Und warum hat er ihn geschrieben? Weil er 10 Minuten Langeweile hatte und danach spazierengegangen ist? Oder weil er sich hier Hilfe bzw. Infos erhofft, was er tun soll? Ich finde, es ist normal, auf Antworten zu warten, statt abzutauchen. Aber vielleicht denke ich ja auch unnormal... Wie jetzt, was heißt "warum er ihn geschrieben hat"? Wenn ich einen Beitrag verfasse warte ich doch nicht direkt auf Antworten. Vielleicht kam er gerade nach Hause und wollte sich seinen Frust erst von der Seele reden (schrieb er auch), vielleicht dies, vielleicht jenes, vielleicht solches................. wer rechnet denn schon morgens an einem Feiertag mit Antworten.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 nimm dir 'nen vernünftigen Anwalt und nimm ihn den Weg Richtung Räumungsklage ausarbeiten und durchsetzen. Wenn sie über ihn z.B. per Einschreiben aufgefordert wird, mit einer bestimmten Frist die Wohnung zu bestimmten Bedingungen zu verlassen, hast du was in der Hand und bist gesetzlich auf der sicheren Seite.
Se**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 (bearbeitet) vor 6 Minuten, schrieb DAS_Vollweib: Wenn ich einen Beitrag verfasse warte ich doch nicht direkt auf Antworten. Ich schon, denn das ist ja der Grund, warum ich einen Thread eröffne. Würden mich die Antworten und Reaktionen nicht interessieren, würde ich gar nicht erst einen Thread aufmachen. bearbeitet Dezember 26, 2017 von SevenSinsXL
Mr**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 (bearbeitet) vor 11 Minuten, schrieb SevenSinsXL: Und warum hat er ihn geschrieben? Weil er 10 Minuten Langeweile hatte und danach spazierengegangen ist? Oder weil er sich hier Hilfe bzw. Infos erhofft, was er tun soll? Ich finde, es ist normal, auf Antworten zu warten, statt abzutauchen. Aber vielleicht denke ich ja auch unnormal... Nicht jeder ist rund um die Uhr online, wie viele Stammuser! Man kann von keinem erwarten, stundenlang vorm Rechner zu sitzen und zu warten, bis der Beitrag freigeschaltet wird. Manch einer geht davon aus, dass ein Beitrag gleich frei ist und man nicht auf einen Mod warten muss. bearbeitet Dezember 26, 2017 von MrsZicke
Ar**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 1 Minute, schrieb mondkusss: .... ich würde an seiner stelle der tussi ganz klar sagen, dass er es im guten versucht hat, und wenn sie nicht binnen einer woche anstalten macht zu verschwinden, sie zusammen mit ihrem krempel auf die strasse fliegt Geht nicht, selbst wenn sie nur zusammen wohnen geht es nicht mündl., nach XMas 50€ in Hand nehmen zum Rechtsanwalt gehen und den was aufsetzen lassen, der die Dame auffordert die Wohnung innerhalb einer gesetzten Frist zu verlassen, sonst Räumungsklage und Räumung durch Gerichtsvollzieher. Evtl. kann der auch noch anteilige Miete, Reiningungskosten, Lebenskosten o. ähnliches geltend machen. Das ganze als Einschreiben gegen Unterschrift das sie nicht sagen kann das hat sie nicht bekommen. @SevenSinsXL Egal wo man sich anmeldet, in manchen Städten auch beim Bürgeramt, heisst trotzdem polizeilich gemeldet.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 3 Minuten, schrieb SevenSinsXL: Man meldet sich beim Einwohnermeldeamt an. Nicht bei der Polizei! Ich schon, denn das ist ja der Grund, warum ich einen Thread eröffne. Würden mich die Antworten und Reaktionen nicht interessieren, würde ich gar nicht erst einen Thread aufmachen. Umgangssprachlich heißt es " wo sind sie polizeilich gemeldet " Anmelden kann man sich beim Einwohnermeldeamt, der Gemeinde oder wenn vorhanden in einem Stadtbüro.
23cmBoy001 Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 Sorry aber raus mit ihr .....hätte lang genug Zeit ! Lass dir nicht auf der Nase tanzen ! Ist schon längst überfällig !
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 wenn Deine ehemalige Frau Dich vor das Familiengericht zerrt wirst Du "Wunder" erleben. Es ist meiner Meinung nach auch ein NoGo seine Partnerschaft raus schmeißen zu können. Vor Gericht wird eine Partnerschaft eheähnlich bewertet (siehe mein Posting vor). Es spielt keine Rolloe ob sie im Mietvertrag drin ist. Wenn Deine ehem. Lebensgefährtin so ist, wie Du schreibst, ist sie das schon immer so gewesen. Mag sein, dass sich bei Dir erst alles umgekehrt hatte als sie mit nem anderen gevögelt hatte. Das wird Dir noch öfters passieren. Arbeite an Dir um damit umgehen zu können.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 wenn die schon den trägen arsch nicht hochkriegt ihr leben in die reihe zu kriegen, wird die auch bestimmt viel zu faul sein etwas gegen ihn zu unternehmen wenn er sie rauswirft...die sucht sich lieber einen anderen dummen, der sie durchfüttert
DA**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 1 Minute, schrieb SevenSinsXL: Man meldet sich beim Einwohnermeldeamt an. Nicht bei der Polizei! Man meldet sich nicht bei der Polizei an, aber wenn man sich beim Einwohnermeldetamt anmeldet, dann ist man "polizeilich gemeldet"
En**** Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 (bearbeitet) vor 45 Minuten, schrieb Knut_Schmund: Wenn sie nur so zu ihm gezogen ist, also ohne jegliche Verträge, ohne das der Vermieter einen Untermietvertrag gemacht hat, kann er sie vor die Tür setzen. Man darf in seiner Wohnung ohne Einverständnis vom Vermieter, seine Freundin oder umgekehrt, wohnen lassen. Ebenso kann man die Schlösser austauschen, sofern keine Schließanlage vorhanden ist. Ist nur eine Partei Mieter der gemeinsam bewohnten Wohnung, hat die andere diese auf Verlangen zu räumen. Die in der Wohnung verbleibende Partei darf die andere jedoch nicht mithilfe ausgewechselter Türschlösser oder vor die Tür gestellter Koffer zum Auszug nötigen. Diese hatte für die Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Recht zum Mitbesitz an der Wohnung und diese Besitzstellung muss rechtlich einwandfrei beendet werden. Der verbleibenden Partei steht im Notfall das Zwangsmittel der Räumungsklage zur Verfügung. *Quelle: Deutsches Mietrecht* Und auch die Pauschalaussage, daß man ohne Einverständnis des Vermieters, seine Freundin/seinen Freund, bei sich wohnen lassen darf, ist falsch! Der Mieter braucht das Einverständnis des Vermieters! Auf die Erteilung dieser Erlaubnis hat der Mieter im Regelfall einen Anspruch, wenn er als Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Es ist aber immer die Einverständis des Vermieters einzuholen! vor 14 Minuten, schrieb SevenSinsXL: Ich schon, denn das ist ja der Grund, warum ich einen Thread eröffne. Würden mich die Antworten und Reaktionen nicht interessieren, würde ich gar nicht erst einen Thread aufmachen. DU schon! Andere eben nicht! Seit langem bemängelst du in zig Threads, wenn sich TE`s nicht zeitnah melden! Es ist OT, hat mit der Diskussion gar nichts zu tun und es ist die Sache jedes Einzelnen, wie er das handhabt!!! bearbeitet Dezember 26, 2017 von Engelschen_72
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 Jo, die Beziehung ist für den TE gelaufen und es geht nur noch darum die "tussi" loszuwerden .. Woher nehmen sich alle auf einmal das Recht, die Frau die ihr nicht kennt, zu beleidigen? Woher nehmen sich alle das Recht die Situation so dermaßen zu verurteilen ohne das gesamte Bild zu kennen? Bei so viel Voreingenommenheit wird mir echt schlecht .. kein Wunder das die Welt so Irre geworden ist. Ihr hört einen Teil der Geschichte und Zack seid ihr auf einmal alle rechtschaffende Bürger dieses Landes. Hut ab vor der Leistung! Das es in Deutschland momentan schwierig ist eine Wohnung zu finden ist ja wohl auf der Hand. Noch schwieriger ist es einen anständig bezahlten Job zu bekommen. Und eine Frist von 8 Wochen darüber kann ich nur lachen. Ich als Alleinerziehende Mutter habe mehr als nur 8 Wochen gebraucht um mein Hartz IV bewilligen zu lassen, da das Amt erst mal die Einkünfte meiner Eltern checken musste, ständig Unterlagen verloren hat etc. pp. Die Wohnung, die ich jetzt habe, habe ich nur durch ganz ganz ganz viel Glück bekommen. Und wenn man dann tatsächlich OFW gemeldet ist, dann hat man ein Riesen Problem. Denn OFW (ohne festen Wohnsitz) gibt es keinen Job und keine Wohnung. Aber was rede ich mich hier duselig .. der TE ist ja ach so toll, die Dame hätte sich das alles mal vorherbestimmt überlegen müssen, hätte sie nicht fremdgevögelt wäre das alles nicht passiert und was mit der Dame passiert ist ja vollkommen egal. Dankeschön das ihr mir am zweiten Weihnachtstag gezeigt habt wie begrenzt die Menschheit denkt.. ich hol mir jetzt erst mal Popcorn und mach mir eine satirische Komödie draus.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 vor 4 Minuten, schrieb Engelschen_72: Ist nur eine Partei Mieter der gemeinsam bewohnten Wohnung, hat die andere diese auf Verlangen zu räumen. Die in der Wohnung verbleibende Partei darf die andere jedoch nicht mithilfe ausgewechselter Türschlösser oder vor die Tür gestellter Koffer zum Auszug nötigen. Diese hatte für die Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Recht zum Mitbesitz an der Wohnung und diese Besitzstellung muss rechtlich einwandfrei beendet werden. Der verbleibenden Partei steht im Notfall das Zwangsmittel der Räumungsklage zur Verfügung. *Quelle: Deutsches Mietrecht* Und auch die Pauschalaussage, daß man ohne Einverständnis des Vermieters, seine Freundin/seinen Freund, bei sich wohnen lassen darf, ist falsch! Der Mieter braucht das Einverständnis des Vermieters! Auf die Erteilung dieser Erlaubnis hat der Mieter im Regelfall einen Anspruch, wenn er als Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Es ist aber immer die Einverständis des Vermieters einzuholen! DU schon! Andere eben nicht! Seit langem bemängelst du in zig Threads, wenn sich TE`s nicht zeitnah melden! Es ist OT, hat mit der Diskussion gar nichts zu tun und es ist die Sache jedes Einzelnen, wie er das handhabt!!! Dann hoffen wir mal das sie dort ohne Einverständnis des Vermieters wohnt dann hat sich der Fall ja erledigt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Dezember 26, 2017 Autor Geschrieben Dezember 26, 2017 mich würde an der stelle mal interessieren, wie lange sie dort zusammen wohnten und ob sie mit im mietvertrag steht davon abgesehen wäre mir die rechtslage wurscht, um ehrlich zu sein...ein mensch der sich so verhält hat kein recht auf recht und wie heisst es so schön, wo kein kläger, da kein richter...ich kann mir nicht denken, dass sich so ein parasit die arbeit macht, rechtlich gegen ihn vorzugehen
Deephouse_BLN Geschrieben Dezember 26, 2017 Geschrieben Dezember 26, 2017 Weg mit ihr.. ohne wenn und aber.....wer brauch sone schmarotzerin.....haette sofort ein serioesen job.... aber will se ja anscheinend nicht.... schmeiss die tante raus und gut is
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