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wichsen in joggingshose


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb 0din1980:

Es gibt nun mal Gesellschaftsregeln, die befolgt werden müssen. Dein Verhalten verstößt schon gegen §1 des Grund Gestz

Und wenn es doch mal jemand zur Anzeige bringt, dann macht ein cleverer Anwalt noch eine Körperverletzung draus.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Selene09:

Und wenn es doch mal jemand zur Anzeige bringt, dann macht ein cleverer Anwalt noch eine Körperverletzung draus.

Das wäre es nur wenn Prollo jemanden dabei anspritzt

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten, schrieb 0din1980:

@Prollo

Wir leben in einer Gesellschaft, in der wir nicht alles machen dürfen, was wir gerne wollen. Um andere damit zu nicht zu verletzen.

Es gibt nun mal Gesellschaftsregeln, die befolgt werden müssen. Dein Verhalten verstößt schon gegen §1 des Grund Gestz

Ja gut dann habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, jedoch verstößt es auch gegen die AGB der DB.

Oh mann, immer diese Pseudojuristen. Ohne das jetzt inhaltlich bewerten zu wollen, da hast Du schon Recht: Im "Grundgesetz" gibt es keine Paragraphen, sondern Artikel. Entgegen dem was viele unter dem Grundgesetz verstehen mögen: Es richtet sich nicht direkt an uns Bürger (das tut dann bspw. das StGB oder das BGB), sondern an den Staat. In Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes steht drin, dass die nachfolgende Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. NICHT die Bürger. Sofern Du - und das ist in einem zweiten Schritt dann auch richtig - die Grundrechte als Werteordnung begreifst, das mittelbar auch das Verhalten zwischen Bürgern betrifft, dann ist das hier diskutierte Verhalten nicht in den Bereich von Artikel 1 zu verordnen, sondern in dem des Artikel 2 Absatz 1. 

Das musst Du nicht unbedingt wissen, aber wenn Du das nächste Mal irgendwo mit dem Grundgesetz hauen willst, dann guck vorher rein und informier Dich darüber. Mich regt das inzwischen echt auf. Groß rumprahlen und echauffieren mit "Die sollen sich ans Grundgesetz halten" und dann selbst keine Ahnung davon haben, was drin steht. Peinlich. 

bearbeitet von achjeh
Geschrieben
Gerade eben, schrieb 0din1980:

Das wäre es nur wenn Prollo jemanden dabei anspritzt

Nein. Eine Körperverletzung liegt dann vor, wenn es gegen die körperliche Unversehrtheit geht. Dazu gehört auch die psychische Unversehrtheit und diese kann durch ein Trauma nachhaltig geschädigt werden. Das Trauma wäre in diesem Fall ein wichsender Prollo, bzw die durch ihn durchgeführten Handlungen.

Geschrieben

Das Grundgesetz hat keine Paragraphen, sondern Artikel! Die Würde des Menschen ist uantastbar. Es sei denn man betastet den eigenen Schniedel in ner Bahn, das ist menschenunwürdig. Noch unwürdiger ist es sich hier zu beteiligen. Wir sind doch alles Tiere.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten, schrieb achjeh:

Oh mann, immer diese Pseudojuristen. Ohne das jetzt inhaltlich bewerten zu wollen, da hast Du schon Recht: Im "Grundgesetz" gibt es keine Paragraphen, sondern Artikel. Entgegen dem was viele unter dem Grundgesetz verstehen mögen: Es richtet sich nicht direkt an uns Bürger (das tut dann bspw. das StGB oder das BGB), sondern an den Staat. In Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes steht drin, dass die nachfolgende Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. NICHT die Bürger. Sofern Du - und das ist in einem zweiten Schritt dann auch richtig - die Grundrechte als Werteordnung begreifst, das mittelbar auch das Verhalten zwischen Bürgern betrifft, dann ist das hier diskutierte Verhalten nicht in den Bereich von Artikel 1 zu verordnen, sondern in dem des Artikel 2 Absatz 1. 

Das musst Du nicht unbedingt wissen, aber wenn Du das nächste Mal irgendwo mit dem Grundgesetz hauen willst, dann guck vorher rein und informier Dich darüber. Mich regt das inzwischen echt auf. Groß rumprahlen und echauffieren mit "Die sollen sich ans Grundgesetz halten" und dann selbst keine Ahnung davon haben, was drin steht. Peinlich. 

Ich meinte Artikel 1 Absatz 1 die Würde des Menschen..., für mich sind das GG Grundwerte, die für Gesellschaft zwar nicht bindend sind, jedoch an die man sich halten sollte. Ich wollt Artikel nicht schreiben § ist kürzer

bearbeitet von 0din1980
Geschrieben

Aha. In der Bahn. In der Öffentlichkeit. Wo andere Menschen und Kinder anwesend sind. Wie fändest Du es denn wenn Dir da mal richtig einer auf die Fresse haut bei so einem Verhalten..? Für das was Du machst hab ich kein Verständnis. Wenn Dir dafür einer ordentlich eine mitgibt wahrscheinlich schon.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Pentagramm01:

Aha. In der Bahn. In der Öffentlichkeit. Wo andere Menschen und Kinder anwesend sind. Wie fändest Du es denn wenn Dir da mal richtig einer auf die Fresse haut bei so einem Verhalten..? Für das was Du machst hab ich kein Verständnis. Wenn Dir dafür einer ordentlich eine mitgibt wahrscheinlich schon.

Das ist ebenfalls strafbar, jedoch widersetzt er sich der Festname, ist angemessene Gewalt durchaus erlaubt.

vor 19 Minuten, schrieb Selene09:

Nein. Eine Körperverletzung liegt dann vor, wenn es gegen die körperliche Unversehrtheit geht. Dazu gehört auch die psychische Unversehrtheit und diese kann durch ein Trauma nachhaltig geschädigt werden. Das Trauma wäre in diesem Fall ein wichsender Prollo, bzw die durch ihn durchgeführten Handlungen.

Nur dann müsste die Person beweisen, dass sie ein Trauma dadurch hat.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb 0din1980:

Nur dann müsste die Person beweisen, dass sie ein Trauma dadurch hat.

Deswegen sprach ich von einem cleveren Anwalt.;)

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb 0din1980:

Ich meinte Artikel 1 Absatz 1 die Würde des Menschen..., für mich sind das GG Grundwerte, die für Gesellschaft zwar nicht bindend sind, jedoch an die man sich halten sollte. Ich wollt Artikel nicht schreiben § ist kürzer

 Ok. Man kürzt dann meistens mit Art. ab. Ich kann eigentlich nicht sehen, warum rumlaufen mit Jogginghose, selbst Nacktheit oder die Konfrontation mit sexuellen Handlungen die Würde eines anderen Menschen im Kern (!) beeinträchtigen. Es ist für die meisten ungewohnt und es mag das Recht sein - so hat es auch der Gesetzgeber festgelegt - sich mit der negativen Handlungsfreiheit vom Anblick solcher Dinge zu entziehen. Das fällt daher m.E. in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.". Zunächst hat also jeder auch erst mal das Recht in seiner Jogginghose in der Öffentlichkeit zu wichsen. Die anderen haben das Recht darauf, das nicht sehen zu müssen. Und nun muss man gegeneinander abwägen, und hier spielt dann die auch von der Verfassung geprägte "freiheitlich demokratische Grundordnung" das entscheidende Instrument. Am Ende kommt es darauf die gegeneinander stehenden Rechte verhältnismäßig gegeneinander auszubalancieren. 

 

Geschrieben

Da werden mal eindeutigst die Rechte Anderer verletzt wenn sie´s sehen müssen . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten, schrieb achjeh:

 Ok. Man kürzt dann meistens mit Art. ab. Ich kann eigentlich nicht sehen, warum rumlaufen mit Jogginghose, selbst Nacktheit oder die Konfrontation mit sexuellen Handlungen die Würde eines anderen Menschen im Kern (!) beeinträchtigen. Es ist für die meisten ungewohnt und es mag das Recht sein - so hat es auch der Gesetzgeber festgelegt - sich mit der negativen Handlungsfreiheit vom Anblick solcher Dinge zu entziehen. Das fällt daher m.E. in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.". Zunächst hat also jeder auch erst mal das Recht in seiner Jogginghose in der Öffentlichkeit zu wichsen. Die anderen haben das Recht darauf, das nicht sehen zu müssen. Und nun muss man gegeneinander abwägen, und hier spielt dann die auch von der Verfassung geprägte "freiheitlich demokratische Grundordnung" das entscheidende Instrument. Am Ende kommt es darauf die gegeneinander stehenden Rechte verhältnismäßig gegeneinander auszubalancieren. 

 

Nur es ist irgendwie beleidigend, sich vor anderen zu wichsen, wenn diese es nicht wollen. Ich habe im Grunde nichts dagegen, sich in der Öffentlichkeit einen zu wedeln, jedoch möchte ich es nicht sehen. Deshalb würde ich diese Person darauf ansprechen, und eine Unterlassung des Verhaltens verlangen. Sollte diese Person dem nicht nachkommen folgt die Festnahme.

bearbeitet von 0din1980
Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß nicht, wer sich für diese Art Thread verantwortlich fühlt..jedem seinem Fetisch..es obliegt allein der Verantwortlichkeit eines jedem und dieser Seite (ich gebe zu, es gemeldet zu haben) und wünsche mir gerade meinen Kuschelbär her, der sagt: Nee Frieda, ist eins dieser Fälle, wo p.de seine Toleranz beweist :clapping: Mehr möchte ich eigentlich nicht dazu sagen..außer..Shit, solche Leute führen dazu, nicht mal "Nein Danke" sagen zu wollen...

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Rechtschreibung
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten, schrieb 0din1980:

Das ist ebenfalls strafbar, jedoch widersetzt er sich der Festname, ist angemessene Gewalt durchaus erlaubt.

Erstens: Du darfst niemanden festnehmen. Du darfst höchstens jemanden vorübergehend festhalten - und das auch nur unter strengen Auflagen, die hierbei erfüllt sein müssen.

Zweitens: Der Schlag im Affekt, wenn man sich beim Anblick eines wichsenden Mitfahrenden in seiner Ehre verletzt sieht, kann Folgen besitzen, die man mit folgendem Wort beschreiben kann: Straffrei. Insofern sollte der TE, sofern es sich um einen Prollo und nicht um einen Trollo handelt, eventuell darüber nachdenken, sein Hobby in Räumlichkeiten zu verlegen, in denen die Chance nicht ganz so groß ist, daß ein zwei Meter Riese mit Schultern, die halb so breit sind, ihn bei seinem fröhlichen Treiben beobachten könnte.

Und das waren jetzt mehr Worte, als es dieser Thread eigentlich verdient, daher bin ich hier jetzt auch raus.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Frida es ist lediglich ein Thread der eine Diskussion auslöst

Wie die Diskussion aber verläuft das bestimmen Mitglieder die darauf antworten

Erstaunlich finde ich nur das solche Threads soviel Aufmerksamkeit bekommen aber wirklich interessante Threads kaum welche

Geschrieben

Ganz ehrlich @OneNo Es ist das erste Mal, wofür ich dir deiner Worte dankbar bin  :praise:  Sonst wirkst du auf mich eher anstrengend..nix für ungut ;)

Geschrieben

 

vor 1 Minute, schrieb OneNo:

Erstens: Du darfst niemanden festnehmen. Du darfst höchstens jemanden vorübergehend festhalten - und das auch nur unter strengen Auflagen, die hierbei erfüllt sein müssen.

Zweitens: Der Schlag im Affekt, wenn man sich beim Anblick eines wichsenden Mitfahrenden in seiner Ehre verletzt sieht, kann Folgen besitzen, die man mit folgendem Wort beschreiben kann: Straffrei. Insofern sollte der TE, sofern es sich um einen Prollo und nicht um einen Trollo handelt, eventuell darüber nachdenken, sein Hobby in Räumlichkeiten zu verlegen, in denen die Chance nicht ganz so groß ist, daß ein zwei Meter Riese mit Schultern, die halb so breit sind, ihm bei seinem fröhlichen Treiben beobachten könnte.

Und das waren jetzt mehr Worte, als es dieser Thread eigentlich verdient, daher bin ich hier jetzt auch raus.

Festhalten (BGB)darf ich jeden, wenn ich einen Schaden erlitten habe auch straf unmündige Personen. Die Festname bezieht sich auf das StGB, und dient der Zuführung der Strafverfolgung. 

Affekt Taten sind nicht straffrei, jedoch wird meist ein mildernder Umstand angenommen.

Geschrieben

Mir ist das alles völlig Wurscht @Pastor2710 Aber wenn es den Anschein erweckt legitim zu wirken, ruft es sogar mich auf den Plan... Also die, die eigentlich gelernt hat, ihre Finger still zu halten ;)

Geschrieben

@0din1980

Falsch und falsch. Danke für's Gespräch. Und da ich mich in diesem Thread nicht weiter austauschen möchte, bitte ich darum, nicht weiter Unwissen in Bezug auf die Gesetzestexte zu verbreiten - eröffne gern einen eigenständigen Thread darüber und dann subsumiere ich Dir gern die jeweiligen Paragraphen. Machst Du das nicht, dann versuche bitte nicht, Dich über Dein Laienstadium in der Rechstwissenschaft hinauszubegeben. Auch dafür: Danke.

Und ein drittes "Danke!" hierfür: Schön, daß Du die Foren-AGB befolgst, indem Du nicht weiter mit Offtopic um Dich wirfst.

Und da sagt man, die Deutschen seien undankbar...

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb OneNo:

@0din1980

Falsch und falsch. Danke für's Gespräch. Und da ich mich in diesem Thread nicht weiter austauschen möchte, bitte ich darum, nicht weiter Unwissen in Bezug auf die Gesetzestexte zu verbreiten - eröffne gern einen eigenständigen Thread darüber und dann subsumiere ich Dir gern die jeweiligen Paragraphen. Machst Du das nicht, dann versuche bitte nicht, Dich über Dein Laienstadium in der Rechstwissenschaft hinauszubegeben. Auch dafür: Danke.

Und ein drittes "Danke!" hierfür: Schön, daß Du die Foren-AGB befolgst, indem Du nicht weiter mit Offtopic um Dich wirfst.

Und da sagt man, die Deutschen seien undankbar...

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

 

§ 229 BGB
Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Das sind die genauen Gesetzestexte dazu

Geschrieben

Fragestellung hier :

" findet Ihr so was geil?

Oder macht Ihr so was auch gerne 

Berichtet einfach da von "

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb 0din1980:

Das sind die genauen Gesetzestexte dazu

Ich habe neben mir einen Schönfelder zu liegen, aber danke für das Posten.

Wenn Du diese beiden Paragraphen nun auch noch verstehen (im juristischen Sinne) würdest, könnte ich eventuell auch davon ausgehen, daß Du meine Beiträge verstehen würdest - besonders den Passus, daß das hier Offtopic ist und Du einen Thread über das Thema erstellen sollst, wenn Dir an Wissensgewinn liegen würde. Jetzt verstanden? Oder muß ich es erst ins Internet setzen, aus dem Du es dann zitieren kannst?

Andernfalls gern den Beitrag von Nitrobär lesen. Vielleicht ist es dann offensichtlicher.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

Fragestellung hier :

" findet Ihr so was geil?

Oder macht Ihr so was auch gerne 

Berichtet einfach da von "

Ich finde es es immer nur schlimm, wenn man mich FALSCH berichtigen möchte. 

Geschrieben

@Odin1980

Und ich finde es vollkommen unnötig mit Kanonen auf Spatzen zu schießen .

Hier reicht für mich die Fragen zu beantworten auch gern mit Begründung .

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