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wichsen in joggingshose


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Spart Euch die Paragraphe und Artikel. Habe gerade nachgegoogelt. Man darf durchaus auch in der Öffentlichkeit onanieren, allerdings nur, wenn es keiner sehen kann, wenn man also alleine ist.

Wenn andere Leute dabei sind, wird durch diese Form des Exhibitionismus (egal ob angezogen oder nicht) die sexuelle Selbstbestimmung der unfreiwilligen Zuschauer beeinträchtigt. Das wäre strafbar.Das ist erregung öffentlichen ärgernisses und natürlich strafbar. Selbst im fkk-gebiet. Man darf dort nackt rumlaufen, aber auch dort ist onanieren nicht gestattet! :coffee_morning::cop: LG

Geschrieben

Wenn du in der Öffentlichkeit bist, dann guckt dir jemand zu. Wenn dir keiner zuguckt ist es nicht öffentlich. Evtl. sollte mal einer aus der Stadt des TE wenn er den TE in Aktion sieht die netten uniformierten  Leute holen und die klären lassen  ob es 183a öffentl. Ärgernis o. 183 StGB Exhibitionismus ist. Letztes Jahr wurde erst einer in Dresden wg Strassenbahnwixerei verknackt und in Düsseldorf hat es auch schon mehrere erwischt. Bei uns im Nachbarkreis wurde Ende 2016 auch einer gesucht der die Aktion in der Regionalbahn mit Überwachungskamera vor einem 10jährigem Mädchen durchzog. Und 2016 gabs in München 4000€ Geldstrafe und 14 Monate auf Bewährung unter Auflage einer Sexualtherapie für sowas. 

Bzgl. Abteil wechseln - je nach Bahn ist das nicht möglich, d.h. keine Fluchtmöglichkeit.

Btw  nackt rumlaufen darf man auch in der Stadt(z.B. Nacktwanderer, Künstler (Milo Moire)), nur wenn eine Erregung erkennbar ist, ist es strafbar . Und zum Vergleich der Aktion mit der Sex im Auto - tja Pech, nicht vergleichbar, denn das Auto hat einen Status wie eigene Wohnung und solange man sicherstellt das es keiner mitbekommt (Fenster abhängen) oder sich wo hin verzieht wo man nicht mit Zuschauern rechnet (einsamer Parkplatz) ist es auch erlaubt. und öffentl. Verkehrsmittel sind nicht die eigene Wohnungm dazu kommt evtl. noch die Hausordnung des Eigentümers.

Geschrieben

bah, ist mir jetzt schlecht...ekelhaft, sowas lesen zu müssen!

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb invisible40:

jo... und ein gutes Beispiel dafür was die Fantasie kann
sitzt da einer in Jogginghosen und schleudert sich einen in der Hosentasche, sagen wir der ist ne Sau
aber Kinder, die denken den juckt es und der kratzt... also ... pffft... oder ist Kratzen auch Erregung öffentlichen Ärgernisses?
oder eine ungewollte Errektion...Erregung öffentlichen Ärgernisses?
glaubt denn einer hier dem würden literweise Schmodder in die Jogginghose laufen?
ich finde man sollte mal die Kirche im Dorf lassen... auch wenn es nicht erstrebenswert ist das zu tun, oder dabei zuzusehen... aber, Erwachsene weggucken... Kinder denken Juckreiz

ne fette in Glanzleggins ist auch nicht schön anzusehen... und? ruft da jemand die Polizei?

ne.. da ist man tolerant... auch wenn Kinder durch die stramme Leggins den Hintern sehen können

Ach komm schon. 

Mit der Paprika, dass war deine Fantasie. Du willst mir doch jetzt nicht erzählen, dass es das gleiche ist, wenn sich einer mal kratzt oder sich minutenlang einen schleudert. Wenn einer ne UNGEWOLLTE Errektion hat, wird er den Teufel tun und sich nach Möglichkeit zur "Menge" drehen. Er aber schreibt doch selber, dass sich die Leute weg drehen, also stört es sie doch. Und das ist schlicht und ergreifend Belästigung. 

Im Übrigen, Kinder sollte man nicht unterschätzen. 

vor 8 Stunden, schrieb Prollo:

wie kann man so neidisch sein,wer hat der kann wer nicht hat kann nicht

Auf deine Jogginghose?

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb OneNo:

Und da ich mich in diesem Thread nicht weiter austauschen möchte, bitte ich darum, nicht weiter Unwissen in Bezug auf die Gesetzestexte zu verbreiten - eröffne gern einen eigenständigen Thread darüber und dann subsumiere ich Dir gern die jeweiligen Paragraphen.

Mich würde eine juristische Vertiefung mit dem vom Ausgangsposter geschilderten Verhalten als Aufhänger jedenfalls sehr interessieren.
Also z.B. die aktuelle Rechtsprechung zu dem "unbestimmten Rechtsbegriff" "sexuelle Handlung" und Beispiele, unter welchen Bedingungen juristisch ein öffentlichen Ärgernis gegeben ist.

Möchtest Du einen Thread dazu eröffnen? Die Formulierung des Subjekts gelänge Dir sicher besser als uns Laien.
Ich würde mich jedenfalls freuen.

Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb Prollo:

na ja weiste ich habe vor nichts und vor keinem angst

Du Held!

Geschrieben

@invisible40...Was soll das jetzt mit der Behindertenwerkstatt?

Geschrieben

Würdest du mir in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Straße onanierend begegnen, dann würde ich dich anzeigen.

Geschrieben

Ich lass ja jedem immer seine Vorlieben.. nein sowas ist überhaupt nicht geil.. wenn ich jemanden in ner S oder UH Bahn (schreibste übrigens toll) sehe würde ich mir denken er hat se nicht mehr alle.. da du explizit schreibst "das es jeder sehen kann" wünsche ich dir ganz viel Erfolg das du erwischt wirst und folgen kommen... wenn du drauf stehst das die wichse überall hängt und dir die Hose nicht hoch ziehst dann stehst du halt drauf aber an öffentlichen Orten muss sowas nicht sein. Seine Triebe kann man auch im griff haben und unbeteiligte Leute in der Öffentlichkeit in ruhe lassen

Geschrieben

Ich mag es nicht wenn mir das "Zeug" da unten rumklebt...und wenn ich schon mal ein Kleidungsstück zum abwischen nehme (Boxershort oder so) dann kommt dieses sofort in die Wäsche.

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb Chap:

Ganz ehrlich? Wenn du dir neben mir in der S-Bahn einen wichsen würdest, würde ich dir dermaßen eine zimmern, dass du für den Rest deines Lebens von solchen "Zwängen" befreit wärst.

Unabhaengig von der Fragestellung des OPs finde ich es doch erfrischend, dass es noch Leute gibt, die das Gesetz in die eigene Hand nehmen wollen und anderen Gewalt und die Befreiung von Zwaengen androhen. Das sind Vorbilder die wir brauchen! Gut auch, dass es Leute gibt, die da den 'gefaellt'-Knopf druecken.

Geschrieben

Dein Name ist Programm, wobei deine Darstellung von "Prollo“ eine Herabwürdigung all jener Proleten ist, die nicht mit einer vor Rotzflecken starrenden Jogginghose seine Mitmenschen beglücken müssen. Nun, dein Text ist Provokation pur und es wundert mich, das unter Berücksichtigung des Anstands und Respekts, dieser Text zur Diskussion freigegeben wurde. Das kann nicht gut enden, denn dein Beitrag fördert keine Diskussionskultur. Im Gegenteil! Das einzige, was ich als positiv ansehe, ist die Herausforderung, sich so gesittet zu artikulieren, das der Zensur nicht eingreift und Du dich für die netten und hilfreichen Kommentare bedankst, ohne das Du merkst, welch eine Ablehnung und Angwidertheit dir entgegenschlägt. Ich beherrsche das leider nicht, deswegen kann ich dir nur sagen, wenn ich das mitbekommen würde, das Du an deiner schmierigen Jogginghose, mit verzerrter Fratze herumrubbelst, ein oder zwei besorgte Familienväter aufstehen würden, weil sie ihre Kinder vor deinem Treiben schützen wollen und dir, nett ausgedrückt, die Leviten lesen zu wollen, würde ich meine Zustimmung mit einem tosenden Applaus zum Ausdruck bringen.

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