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Das Geheimnis erfolgreicher Bilder und was da mit dranhängt


Be****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Gerade eben, schrieb weiche_haende:

Ja, weil du keine Rechte an dem Bild besitzt ;)

Besitze ich nicht? Aber es wurde mir ja quasi übereignet, ohne Hinweis darauf, dass ich es nicht weiterverbreiten darf....

Geschrieben (bearbeitet)

@weiche_haende. Wenn ich das richtig lese in deinem Post,bezieht sich das auf zur Schau Stellung und Verbreitung sexueller Vorgänge. Ich geh schwer davon aus,das das kein Bild eines Schwanzes ist,sondern sich eher um die Aktion des genannten ist,sprich beim wichsen oder beim Sex

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb SevenSinsXL:

Besitze ich nicht? Aber es wurde mir ja quasi übereignet, ohne Hinweis darauf, dass ich es nicht weiterverbreiten darf....

Hmm, das wäre wohl jetzt ein Fall für die Rechtsabteilung :praise:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten, schrieb Knut_Schmund:

Wieso man annehmen sollte, dass die Frau 18 ist? Weil du logischerweise erst mit deinem 18 Lebensjahr, hier über die Türschwelle hüpfen darfst. 

Und mit deiner Registrierung, stimmst du NICHT ansatzweise zu, hier FSK 18 Bilder zu sehen. Wo haste denn das Märchen her? 

AGB § 1 "... Eine non-sexuelle Nutzung des Angebotes möchten wir nicht ausschließen...." -> der rechtliche Umkehrschluss lautet "Eine sexuelle Nutzung des Angebotes möchten wir vorrangig sehen"

AGB §6 "...Du nimmst zustimmend zur Kenntnis, dass das aktuelle Online-Angebot von Poppen.de hauptsächlich erotischen Inhalts ist...." -> eine jugendrechtliche Relevanz ergibt sich zudem im Privat-Chat nicht, da eine Nutzung des Portales erst ab 18 ist und daher (sofern nicht öffentlich) keine Relevanz.

Eine strafrechtliche Relevanz iS.v. Belästigung o.Ä. ergibt sich aus dem versenden von Schwanzbildern ersmtal nicht.

Es Bedarf erst der persönlichen direkten (!) Aufforderung an den jeweiligen Schriftpartner dies zu unterlassen. Erst bei Wiederholung der Missachtung der Unterlassung ist der Anfangsverdacht einer Belästigung erörterbar. Aber bis dahin hat man wahrscheinlich eh schon den Weg zum Igno-Button gefunden.

bearbeitet von Aragon8_3
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb MDettmold81:

@wwiche_haende. Wenn ich das richtig lese in deinem Post,bezieht sich das auf zur Schau Stellung und Verbreitung sexueller Vorgänge. Ich geh schwer davon aus,das das kein Bild eines Schwanzes ist,sondern sich eher um die Aktion des genannten ist,sprich beim wichsen oder beim Sex

Zitat nur für dich: "Konkret geht es um Schwanzbilder, welche ungefragt an Frauen übersandt werden ..."

Geschrieben (bearbeitet)

wenn er das bild mir ungefragt zeigen darf ohne dass er sich strafbar macht, darf ich es dann ihn ungefragt seiner mama oder seiner ehefrau zeigen und fragen ob er es wirklich ist ?

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb More_3:

Das freut mich...

Dann hast du ja dein nächstes Übungsfeld ;-)

 

Fühlt sich da jemand angegriffen oder woher der unsachliche Kommentar zum eigentlichen sachlichen Inhalt/Thema?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb weiche_haende:

Zitat nur für dich: "Konkret geht es um Schwanzbilder, welche ungefragt an Frauen übersandt werden ..."

Nee,du hast sexuelle Vorgänge zitiert,nicht das bloße versenden

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Aragon8_3:

Es Bedarf erst der persönlichen direkten (!) Aufforderung an den jeweiligen Schriftpartner dies zu unterlassen. Erst bei Wiederholung der Missachtung der Unterlassung ist der Anfangsverdacht einer Belästigung erörterbar. Aber bis dahin hat man wahrscheinlich eh schon den Weg zum Igno-Button gefunden.

Falsch, es gilt deutsches Recht § 184 StGB

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb Magnifica:

wenn er das bild mir ungefragt zeigen darf ohne dass er sich strafbar macht, darf ich es dann ungefragt seiner mama oder seiner ehefrau zeigen und fragen ob er es wirklich ist ?

Wenn er dir gleichzeitig seine Adresse mitgeschickt hat. :clapping:

bearbeitet von Mapouka666
Geschrieben
vor 56 Minuten, schrieb Mapouka666:

:confused: Landschaftsbilder? Blümchen und Bienchen? 

Hä? 😊

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb oh_umberto:

oh bitte jetzt nicht auch noch hier eine #metoo debatte nach dem motto "bäh, ich hab ein schwanzbild bekommen!" ;)

hast du schon welche bekommen oh_umberto?

Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb Magnifica:

darf ich es dann ihn ungefragt seiner mama [...] zeigen und fragen ob er es wirklich ist ?

Du meinst, du möchtest eine Mutter fragen, ob der abgebildete steife Penis auf einem Bild der von ihrem Sohn ist? wtf... :crazy: 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb MDettmold81:

Warum sollte das denn strafbar sein?? Man hat ja explizit dem Inhalt auf dieser Seite zugestimmt. Zudem ist alles ohne sichtbare Geschlechtsteile FSK 16. Besagte Schwänze sind ja nur mit abgelegter FSK 18 Prüfung sichtbar.Ungefragt zuschicken ist natürlich ein NoGo,aber das hier ist eben eine "Erwachsenenseite".

 

so ganz sicher kann Poppen.de wohl nicht sein, dass hier keine Leute unter 18 sind. Ansonsten würde der Computer ja nicht darauf reagieren wenn jemand im Chat schreibt dass er  oder sie noch nicht 18 sei.

morituritesalutant
Geschrieben

ob man generell auf einer sex seite sexuell belästigt werden kann,ist bereits eine frage für sich.das es penetrante,unmoralische,unethische und geschmacklose menschen hier gibt,wie anderswo auch,ist klar.ob das versenden von genital bildern auf dieser seite eine strafrechtliche relevanz  hat,mag ich als nicht jurist bezweifeln(zumindest glaube ich nicht,dass ein staatsanwalt es verfolgen würde,die polizei müsste die anzeige annehmen,aber das ist ein gewaltiger unterschied).

es gibt genügend möglichkeiten nach den erhalt(vorher leider keine)zu reagieren und sowohl persönlich denjenigen zu blockieren,als auch per administration  den"übeltäter"abzustrafen.

wir sind alle erwachsen und haben wahrscheinlich alle körperteile,an jeglichen geschlechtern,bereits mindestens gesehen,somit halte ich eine strafrechtliche diskussion für einen "sturm im wasserglas".es zeigt viel über den versender,aber kriminell macht es ihn im rahmen dieser seite nicht(woanders eventuell schon),aber das ist nur meine persönliche meinung.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Maria2466:

so ganz sicher kann Poppen.de wohl nicht sein, dass hier keine Leute unter 18 sind. Ansonsten würde der Computer ja nicht darauf reagieren wenn jemand im Chat schreibt dass er  oder sie noch nicht 18 sei.

Richtig,sicher können sie nicht sein. Wenn,dann geht das nur über eine Verifizierung mittels eines Programms. Welches,ist fast egal,da gibt's ja genügend zuverlässige

Geschrieben
Gerade eben, schrieb MDettmold81:

Richtig,sicher können sie nicht sein. Wenn,dann geht das nur über eine Verifizierung mittels eines Programms. Welches,ist fast egal,da gibt's ja genügend zuverlässige

wie funktioniert das?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb Maria2466:

wie funktioniert das?

Verifizierung? Mittels Personalausweis, Kontoauszug,wie man möchte

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb MDettmold81:

Zertifizierung? Mittels Personalausweis, Kontoauszug,wie man möchte

Ach so dass ist aber nicht zwingend notwendig wenn man hier rein will

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Domino80:

Du meinst, du möchtest eine Mutter fragen, ob der abgebildete steife Penis auf einem Bild der von ihrem Sohn ist? wtf... :crazy: 

es ging darum ob ich es dürfte.

es muss nicht die mutter sein, es kann auch sein sportverein sein.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Magnifica:

es muss nicht die mutter sein, es kann auch sein sportverein sein.

Ok, ist als "gerade noch die Kurve gekriegt" akzeptiert... ;-) 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Maria2466:

Ach so dass ist aber nicht zwingend notwendig wenn man hier rein will

 

vor 2 Minuten, schrieb Maria2466:

Ach so dass ist aber nicht zwingend notwendig wenn man hier rein will

Nö,aber man könnte sicher gehen,das nur Leute über 18 Jahre hier Zugang haben. Und dann ist's wieder ein Ding der Zustimmung zur Darstellung von Bildmaterial mit erotischem Inhalt

Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb weiche_haende:

Falsch, es gilt deutsches Recht § 184 StGB

Hmmm §184 Pkt 6 StGB war mir ganz entfallen. Da hast Du recht ;o)

Aber aus strafrechtlicher Ebene dürfte hier wohl das öffentliche Interesse fehlen eine potentielle Anzeige weiter zu verfolgen.

Und über das Zivilrecht wird man nicht viel erreichen können (Hürde: "Anonymität im Internet").

 

Allerdings können sich die betroffenen Personen durch die AGB von poppen.de zur Wehr setzen. 

Gem. §7 AGB ist es zu unterlassen "[...] Poppen.de zu verwenden, um rechtswidrige, [...] Handlungen durchzuführen" und Nutzer werden verpflichtet "keine sonstigen Regelungen [zu] verletzen (z. B. [...] das Strafgesetzbuch,[...])"

Eine Verletzung des §7 AGB zieht dem Text nach eine Sanktionierung nach Strafenkatalog des §8 AGB nach sich. Wenn also eine Nutzer beim Seitenbetreiber anzeigt, dass ein anderer Nutzer nachweislich gegen §7 AGB verstoßen hat, wird der Seitenbetreiber in die Handlungspflicht genommen.

 

Zum §184 StGB (der wohl auf ca. 95% aller Bilder auf Poppen.de anwendbar ist!!!) sollte aber noch die Handhabarkeit in Bezug auf das aktuelle Thema "Schwanzbild" im Hinterkopf behalten werden. Ist eine gewisser Kunstansatz (Bsp. profesionelle in Szene gesetzte Bilder!) erkennbar, ist die Grenze zur pornographischen Schrift schnell verlassen. Dann überwiegt die künstlerische Freiheit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb Maria2466:

Ach so dass ist aber nicht zwingend notwendig wenn man hier rein will

Stimmt, aber wenn man die FSK 18 Freischaltung haben möchte. Und es geht nur bei zahlenden Mitgliedern.

bearbeitet von Mapouka666
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Mapouka666:

Stimmt, aber wenn man die FSK 18 Freischaltung haben möchte. Und es geht nur bei zahlenden Mitgliedern.

also folge dessen können Kinder oder Jugendliche hier zum Beispiel im Wettbewerb FSK18 Fotos sehen

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