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FKK im Garten/Balkon?


LGBi93

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Auch wenn sich der Status bei privatem Eigentum "etwas ändert", bin ich persönlich der Meinung:

Jeder nach seiner Facon` ABER nur so lange wie die Rechte anderer davon nicht beeinträchtigt werden.

FKK....dort wo es angebracht ist, ich persönlich möchte aber nicht ständig durch die Nacktheit anderer in meinem persönlichen Wohn-Umfeld belästigt werden.

Denn Ölfe...wenn meine Wohnung ne Eigentumswohnung ist und mein Balkon / Terrasse dazugehört, habe ich trotzdem nicht das "Recht" meine Nachbarn mit meiner "Nacktheit" in ihrer persönlichen Freiheit zu beeinträchtigen.


  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich frage mich gerade, was das im juristischen Sinne für eine Situation wäre... Erregung privaten Ärgernisses? XDD

Glaube auch nicht, dass das unbedingt strafbar ist... die Gerichtsbarkeit wird dann vermutlich das Anpflanzen einer Zaunhecke anordnen... bzw. das Anbringen von einer Balkongeländerverkleidung.


Geschrieben

Im Gesetz steht folgendes:


§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



Das größte Ärgernis ist meistens wohl eher, dass die Leutchen, die blank ziehen, einfach nur "Scheiße" aussehen.

Meiner Meinung nach gibt es heutzutage genügend Möglichkeiten, um diskret, plünenlos durch die Pampa zu latschen. Also warum muss man mit seinem nackischen Anblick auch noch die lieben Mitmenschen belustigen?


Geschrieben

Es gibt dazu ein interessantes Urteil des AG`s Merzig, welches man unter Az. 23 C 1282/04 nachlesen kann.

Und im Netz findet man auch entsprechende Infos...
Was am Badesee an Bade- oder Freizeitbekleidung erlaubt ist, ist natürlich auch im eigenen Garten erlaubt. Selbst wer im Garten nackt herumläuft begeht keine Straftat. Allerdings kann unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit vorliegen. Etwa dann, wenn die Erdgeschosswohnung oder das eigene Grundstück entsprechend einsehbar sind, muss mit einem Ordnungsgeld gerechnet werden, wenn sich Nachbarn berechtigt gestört fühlen.

*Quelle: Nachbarrecht*


Geschrieben

mich selber würde das nicht stören.
es würde mich aber stören wegen meinem kind und den nachbarn bitten sich wo anders hinzulegen. würde er es nicht tun, bekäm er mit mir ärger.


Geschrieben

Jetzt im Urlaub (zu Hause) habe ich mich oft nackt auf die Terrasse gelegt. Der Garten ist mir zu offen und ich habe (leider) dumme Nachbarn. Wenn ich mit meinem Hund unterwegs war, traf man oft andere und man quatschte. Ich erzählte das ich dies Jahr nackt auf Terrasse Urlaub mache. Die fanden das alle ok. Einige Damen habe ich zum Kaffee eingeladen ;-) aber keine hat sich drauf eingelassen. Das war mir auch vorher klar, und war auch scherzhaft gedacht. ABER, hätte eine zugesagt, wäre ich auch nackt geblieben :-))


Geschrieben

Wenn das Wetter gut ist, dann liege ich auch gerne nackt im Garten. Ich bin dort aber auch geschützt gegen neugierige Blicke.
In meiner Nähe liegt immer ein Morgenmantel, ein Handtuch oder ein langes T-Shirt.

Zu dem Thema ob es nun erlaubt ist oder nicht gibt es viele Beiträge im Internet. Vieles davon sind Meinungen einzelner
Rechtsanwälte. Oftmals werden auch Urteile von irgendwelchen Amtsgerichten zitiert. Aber Amtsgerichts-Urteile haben keine Rechtsbindung. Jeder Amtsrichter kann in ähnlich gelagerten Fällen völlig frei (anders) entscheiden.

Jedenfalls kann der Ärger groß werden, wenn sich jemand von nackten Tatsachen auf Balkon oder im Garten belästigt fühlt und Anzeige erstattet. Ein Risiko bleibt immer und teuer kann es auch werden. :-(


Geschrieben

Oftmals werden auch Urteile von irgendwelchen Amtsgerichten zitiert. Aber Amtsgerichts-Urteile haben keine Rechtsbindung. Jeder Amtsrichter kann in ähnlich gelagerten Fällen völlig frei (anders) entscheiden.


Überraschung: Nicht nur jeder Amtsrichter, sondern auch jedes Land-oder Oberlandesgericht kann anders entscheiden, nämlich nach seiner freien Überzeugung (§ 286 ZPO). Anders formuliert: Amtsgericht-Urteile sind nicht weniger wert als LG- oder OLG-Urteile, bloß weil sie von der nächsten Instanz noch "einkassiert" werden können.

Hmm .. wieso werden eigentlich ständig nur Urteile von Amtsgerichten zitiert? Mal überlegen ...
Ah! Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die meisten dieser Verfahren nicht über die erste Instanz (die in der Regel das Amtsgericht darstellt) hinaus kommen, weil entweder (bei zivilrechtlichen Verfahren) der relevante "Streitwert" (also z.B. die Summe an Schadensersatz, die jemand fordert, weil er sich belästigt fühlt) nicht hoch genug ist, um direkt beim LG zu klagen oder weil (bei strafrechtlichen Verfahren) die Schwere des Delikts für eine große Strafkammer nicht GANZ ausreicht.

Also, vielleicht erst mal überlegen, bevor stammtischartig auf der Justiz herum getrampelt wird nach dem Motto "Was will den der popelige kleine Amtsrichter da? Sorry, aber das war mir ein Anliegen.


Geschrieben

...wenn meine Wohnung ne Eigentumswohnung ist und mein Balkon / Terrasse dazugehört, habe ich trotzdem nicht das "Recht" meine Nachbarn mit meiner "Nacktheit" in ihrer persönlichen Freiheit zu beeinträchtigen.



Das ist interessant. Wie kann eine Freiheit durch nackte Haut in mehr als 5m Entfernung beeinträchtigt werden?

Bestimmt können "die Kinder!" dafür herhalten, aber das zählt dann nicht als persönliche Betroffenheit :-)

Wie kann also die Freiheit von einem Nachbarn beeinträchtigt werden, indem ich nackt herumlaufe?

Und noch etwas fand ich interessant:

Es geht um schlichte Nacktheit, nicht um ficken oder so! Hier waren schon seltsame Kommentare in der Richtung, dass man "seine Nachbarn" nicht nackt sehen will. Aber ein persönliches ästhetisches Empfinden kann glücklicherweise niemanden davon abhalten, nackt herumzulaufen.

Beispiel: Ich finde die Satelitenschüsseln an haussfasaden auch total hässlich. Aber will ich darum meinen Nachbarn das Fernsehen verbieten? Leider habe ich keine Chance dazu :-)


Geschrieben (bearbeitet)

wenn ich mich mit meinem nachbar mal unter 4 augen unterhalte, hat er sicher nichts dagegen wenn sich in meinem garten nackte männer zeigen. also er sollte umgegraben werden und die terasse gepflastert.

wer sich also gerne nackt im garten zeigt, darf auch bei mir antreten. arbeitshandschuhe aber nicht vergessen....

bewerbungen sollten dann den betreff " fkk im garten " beinhalten damit ich sie zuordnen kann.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich glaube auch, dass viele Deutsche einfach zu prüde sind :-)

Ich bin auf meinem kleinen Balkon gerne mal nackt in der Sonne (wenn es mal Sonne gibt) und ich finde das sollte jedem erlaubt sein, ist ja nicht so, dass ich da im Erdgeschoss an einer 4 spurigen Strasse liege. Nein gemütlich zum Hinterhof raus und wenn mich überhaupt einer sehen kann, dann nur Leute die sich echt Mühe geben...
Im Garten würde ich das nur machen, sofern man vor Blicken geschützt ist, man muss sich ja niemanden in der Öffentlichkeit nackt aufdrängen, außer es ist erlaubt (FKK Strand).


Geschrieben

ich glaube nicht dass das jemand für schlecht heissen würde. es geht darum sich im garten/balkon zur schau zu stellen.


Geschrieben

Hi,
naja, meist ist es so das die männlichen Nachbarn nichts dagegen haben wenn die Nachbarin sich nackt in den Garten legt.
Das ist immer die Zeit wo der Nachbar zu seiner Frau sagt, Schatz, ich bin im Arbeitszimmer und möchte nicht gestört werden
Gruß Gaby


Geschrieben

..Sex auf der FKK - Terasse im Caesars Palace war schon geil..;-)


  • 3 Monate später...
Geschrieben

FKK mache ich, wann und wo es möglich ist. Zu Hause fast immer, und bei entsprechenden Temperaturen auch draußen. Nicht nur am FKK-See, auch bei Wanderungen und Radtouren durch "Wald und Flur".


  • 1 Monat später...
Geschrieben

Es sollte schon etwas blickgeschützt sein.


Geschrieben

Da man uns am Badesee, in der Sauna und sonstwo nackt sehen kann, stört es uns auch nicht, wenn man uns im Garten nackt sieht. Und umgekehrt.

Und so weiss man auch, dass der Nachbar besonders gut auf das Haus aufpasst. Das ist doch auch schon mal was Wert, falls sich bei uns mal Einbrecher tummeln sollten.


Geschrieben

Was gibt's Angenehmeres, als auf der Terrasse nackt im Sonnenschein zu liegen? Ganz automatisch wird man nach einer Weile geil. Klar habe ich mir dann schon mal einen runtergeholt. Eigentlich... immer!

Die Terrasse war jedoch nur mit Mühe von der Straße (ca. 50 m entfernt) einsehbar, da eine große Hecke davorstand.

Im übrigen gilt: Bitte gehen sie weiter - hier gibt es nichts zu sehen. Wer trotzdem hinschaut, soll nicht meckern.


Geschrieben

Ich möchte meine Nachbarn nicht nackt sehen, deswegen erspare ich es ihnen, mich betrachten zu müssen.


Geschrieben

Es sollte schon etwas blickgeschützt sein.




Das meine ich auch.
Bei mir kann man sich ohne Probleme bei schönem Wetter nackt im Garten oder auf der Terasse bewegen und auch geil rum machen.


Geschrieben

Das meine ich auch.
Bei mir kann man sich ohne Probleme bei schönem Wetter nackt im Garten oder auf der Terasse bewegen und auch geil rum machen.



Eben, so muss ein schöner Garten sein.


Geschrieben

Zum Glück habe ich eine uneinsehbare Loggia im 12.Stock, und da würde ich gerne eine attraktive Dame zum Nackt-Kaffee einladen, die mich mit ihren gespreizten Beinen dabei zum Fummeln und Poppen verführt.


Geschrieben

Im übrigen gilt: Bitte gehen sie weiter - hier gibt es nichts zu sehen. Wer trotzdem hinschaut, soll nicht meckern.


Im übrigen gilt: Wer in einem öffentlich einsehbaren Garten meint er müsse onanieren, der soll sich vorher mal Gedanken
machen!


Geschrieben

wir haben ein teil unseres garten nicht einsehbar, da sind wir auch nackt und dann und wann machen wir da auch sex, wo es einsehbar ist, haben wir auch etwas, Bikini oder Badehose an. meinen das gehört sich so,


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