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Gerade erst geheiratet....


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Solltest du deine Frau nicht am besten kennen? Klingt so, als hättest du eine fremde geheiratet...
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Liebling007:

Nicht scheiden, aber annulieren, das geht. Ich denke das ist am sinnvollsten. Hier stimmt was nicht.

Er kann nur eine Scheidung einreichen. Für eine Annullierung müssen folgende Gründe vorliegen: Täuschung, Härtefall, Unzurechnungsfähigkeit. 

Geschrieben

Wir Frauen sind schon ein komisches Volk ;)

Helfen kann dir dabei keiner. Das musst du entscheiden. Die Fakten kennst auch nur du.

So kurz nach der Hochzeit finde ich es mehr als bedenklich und schade eine Aussage zu hören wie "muss mich finden". Da passt was nicht.

Bin ja nicht dafür frühzeitig die Flinte ins Korn zu werfen aber geklärt werden sollte das wohl schon. Bevor noch mehr Frust aufkommt. Es kommt immer auf beide Parteien an.

Wenn ich eines gelernt habe dann: Zeit hilft nicht immer

Geschrieben

wenn ich schon höre jemand muss sich selbst finden, dann bin ich schon bedient...augenverdreht

Geschrieben
Kommt mir leider bekannt vor...nach 8 Monaten fand sie den Gedanken verheiratet zu sein doch doof. Sie will sich lieber noch etwas ausleben. Hab mir ne neue Wohnung suchen dürfen. Hab in meinem direkten Bekanntenkreis noch 2 Fälle bei denen das Trennungsjahr länger ging als die Ehe. Immer waren es die Frauen, die dann ausbrechen. Warum? Keine Ahnung 🤷🏻‍♂️ Heißt aber nicht, dass es bei dir auch so sein muss. Hab gehört es gibt noch Ehen, bei denen man durch dick und dünn geht. Die eiserne Hochzeit wie meine Großeltern vor kurzem, erreicht unsere Generation allerdings wohl kaum noch.
Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb latinocallboy6:

Komisch, und du bist bei poppen.de. Auch sehr seltsam 🤔

Genau das meine ich entweder Als Paar aber so ? OK jedem das seine aber Komisch ist es schon

Geschrieben
Mhmm - Frisch verheiratet und schon hier angemeldet...da stimmt einiges nicht und das nicht nur bei deiner Frau.
Geschrieben
So kurz erst verheiratet, kenne ich! war aber andersherum bei mir, nur hab Ich Nachhinein feststellen müssen, war vor der Ehe nicht anders, tippe, Typ, fährt immer zweigleisig! Leb damit oder las dich Scheiden, solche Menschen ändern sich nicht.
Geschrieben
Wie sollen denn Fremde eure Beziehung beurteilen? Mein allererster Gedanke war jedoch auch: "was will er, er ist doch auch auf diesem Forum?!"... Überrasch sie, tu ihr was gutes, und zeig ihr mal genau jetzt, dass du sie nicht nur liebst wegen dem Sex... Dass mit dem Chef wird hier nur interpretiert, weil du es erwähnt hast...könnte man auch gesunde Eifersucht nennen. Nicht negativ gemeint! Ich finde auch viele Menschen ' interessant'
Geschrieben
vor 21 Minuten, schrieb 77bigwoman:

Er kann nur eine Scheidung einreichen. Für eine Annullierung müssen folgende Gründe vorliegen: Täuschung, Härtefall, Unzurechnungsfähigkeit. 

Das ist richtig, die Frist beträgt ein Jahr für die  Annulierung. Er wurde getäuscht, das ist doch offensichtlich.

Antragstellung muss beim Familiengericht erfolgen und hat gute Aussichten auf Erfolg.

Geschrieben

jetzt doch nicht gleich wieder alle mit Vorwürfen. Sein Profil ist doch gerade mal zwei Wochen alt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten, schrieb HübscheDicke:

... Überrasch sie, tu ihr was gutes, und zeig ihr mal genau jetzt, dass du sie nicht nur liebst wegen dem Sex...

Warum soll er ihr den Arsch nachtragen? Weil sie die Frau ist, der er zeigen muss, wie sehr er sie liebt? ^^

Soll sie ihm doch zeigen, wie sehr sie ihn liebt... aber nee, dazu hat sie ja keine Zeit, sie muss sich ja finden... ^^³

bearbeitet von Pizzaservice
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Liebling007:

Das ist richtig, die Frist beträgt ein Jahr für die  Annulierung. Er wurde getäuscht, das ist doch offensichtlich.

Antragstellung muss beim Familiengericht erfolgen und hat gute Aussichten auf Erfolg.

Nein, in diesem Fall nicht. Wenn Homosexualität vorliegt oder jemand Kinder verschweigt, dann besteht Aussicht auf Erfolg. Wenig Sex oder in den Chef verliebt sein oder Fremdgehen zählen nicht dazu. Es heißt auch arglistige Täuschung.

Geschrieben
So traurig ich das finde, aber ich glaube, eure ehe ist eine farce. So kurz nach der ehe......das ist nicht normal. Eure liebe, scheint hier eine einbahnstraße zu sein, die offensichtlich von dir ausgeht. Ich wünsche dir, das es so läuft und wird, wie du es dir wünscht.
Geschrieben
Und jetzt meine lustige und ehrliche Antwort- hau ab so lange du noch Geld hast 😂
Geschrieben (bearbeitet)

Zitat von einer Seite:

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn:

- beide Ehegatten noch nicht volljährig sind

- einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist

- einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist

- einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist

- ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)

- die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

- ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten

- ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.

- ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte

- ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB

- beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis.

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Wenn seine Frau nun sagt, sie hat sich während der Ehe in den Chef verguckt, ist Essig mit der Aufhebung. Und beweis mal das Gegenteil. 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.Abwarten , allerdings ist es nicht sehr fair sich hier gleich anzumelden ...auch wenn sie ihren Chef interessant findet. Vielleicht ein Wink mit dem Zaunpfahl ...wer weiss ...
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb neverdown1980:

hau ab so lange du noch Geld hast

nicht der schlechteste tipp....

Geschrieben
Uiiiii, scheint ja im Moment in zu sein, erst gestern im Radio eine Sendung gehört, jede 2 Ehe wird Geschieden, ..... und auch nach kürzester Zeit.
Geschrieben
Eventuell kannst du die Ehe noch annullieren. Drück dir beide Daumen.
Geschrieben
vor 23 Minuten, schrieb 77bigwoman:

Nein, in diesem Fall nicht. Wenn Homosexualität vorliegt oder jemand Kinder verschweigt, dann besteht Aussicht auf Erfolg. Wenig Sex oder in den Chef verliebt sein oder Fremdgehen zählen nicht dazu. Es heißt auch arglistige Täuschung.

Ich lass mal gut sein. Am Freitag geht es mit einem Strafverfahren weiter. Habe noch zu tun.

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