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Ist es denn so schlimm wenn man auf AO steht??


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Geht doch.

Aber wenn ein solo Herr mit uns AO fickt, dann ist es seine Aufgabe, das seiner Partnerin zu sagen - und sicher nicht unsere ....

Geschrieben

AO ist zunächst einmal für sich genommen nichts schlimmes. AO mit einer fremden Person auszuleben löst in uns schon grosses Unbehagen aus, denn die Risiken sind nun mal gegeben und die Gefahr, sich möglicherweise mit was auch immer zu infizieren, absolut vorhanden.

Wir hatten auch schon einige Angebote von anderen Paaren erhalten, für die das AO ein muss war, was wir unsererseits klar ablehnten. AO geniessen wir zurzeit mit einem Paar, was wir schon seit einigen Jahren kennen und von ihnen sehr gut wissen, dass sie sich selbst auch nicht wie Hasardeure verhalten, selbst auch daher sehr auf ihre Gesundheit achten.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht und wird es nur dann geben, wenn man in diesem Kontext total enthaltsam lebt. AO kann man unserer Auffassung nach durchaus mit z. B. einem anderen Paar geniessen, wenn man sich vertraut und gut kennt. Gleich auf Anhieb und beim ersten Mal käme für uns niemals in Frage!

Geschrieben
Am ‎04‎.‎04‎.‎2016 at 20:10, schrieb Immoralisten:

wenn ein Soloherr mit uns AO fickt, dann ist es seine Aufgabe, das seiner Partnerin zu sagen - und nicht unsere....

Völlig richtig! :$

Sowieso fehlt mir in vielen Diskussionen die Eigenverantwortlichkeit des anderen (hier: des Soloherren) und das Recht auf Selbstbestimmung von einem selbst (hier: von euch als Pärchen). Jeder soll doch das machen dürfen, was er oder sie will (also z.B. AO zu ficken). Und jeder, der da mitmacht, muss selber sehen, wem er das wie erzählt. Jedenfalls kann nicht jeder für jeden verantwortlich sein und es muss sich nun wirklich nicht jeder um alle anderen kümmern oder sorgen. :P

Geschrieben

Falsch wäre es, wenn wir anderen sagen würden: Sonst ja nie, aber mit Euch gern, weil Ihr ja so nett seid. Das wär ne Sauerei ...

 

Wir sagen aber klar, mit jedem AO - es sei denn der andere besteht auf ein Kondom. Da weiss doch jeder, worauf er sich einlässt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am ‎06‎.‎04‎.‎2016 at 18:29, schrieb Immoralisten:

Falsch wäre es, wenn wir anderen sagen würden: Sonst ja nie, aber mit Euch gern, weil Ihr ja so nett seid. Das wär ne Sauerei ...Wir sagen aber klar, mit jedem AO - es sei denn der andere besteht auf ein Kondom. Da weiss doch jeder, worauf er sich einlässt.

Und genauso ist es ja auch auf AO-Partys oder bei AO-Gangbangs, denn auch da weiß ja jeder, dass alle es ohne Gummi machen. Und jeder normal denkende Teilnehmer sollte dann auch wissen, dass die Leute es nicht nur mit ihnen ohne Gummi machen, sondern auch mit anderen. Das ist ja der Sinn des AO-Sex (es auch mit anderen ohne Kondom zu machen und nicht nur mit einem Partner). :P

Geschrieben

Jetzt (Freitag, 15.04.2016, 16:15 Uhr) sind allein unter dieser Rubrik fünf Threats zum Thema AO auf der ersten Seite. Es scheint also vielen wichtig zu sein. Bei mir ist das auch so. Sex ohne Kondom ist um längen besser als mit. Am Anfang das Wissen, dass das Sperma gleich in der Frau sein wird, und am Schluss der Geruch, wenn sich die Säfte mischen - nichts davon möchte ich missen.

Ich weiß aber auch, dass es damit für alle Zukunft vorbei sein wird, sollte ich positiv getestet werden. Daher überlege ich mir schon, ob der konkret bevorstehende Sex das Wert ist. Kurz: ich benutze Kondome, damit ich auch in Zukunft darauf verzichten kann.

Diese Überlegung können oder wollen hier offensichtlich einige nicht anstellen. Das zeigt sich, wenn man angebliche Risiken gegenrechnet (vollkommen sachfremd) oder auf eigenes angeblich überlegenes Auswahlverhalten verweist (um es dann ein paar Seiten später wieder einzusammeln).

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Segramon:

Jetzt (Freitag, 15.04.2016, 16:15 Uhr) sind allein unter dieser Rubrik fünf Threats zum Thema AO auf der ersten Seite. Es scheint also vielen wichtig zu sein.

Das stimmt. Und diejenigen die dafür sorgen das die auch da bleiben sind entweder Partyveranstalter die damit Gäste anlocken wollen oder Typen die (angeblich) ständig AO-Sex haben und dann auch noch so verantwortungslos sind diese Praktik ohne Test auszuleben.

Geschrieben

Wir sind nicht verantwortungslos - wir sagen es den Leuten doch.

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Collossus:

Das stimmt. Und diejenigen die dafür sorgen das die auch da bleiben sind entweder Partyveranstalter die damit Gäste anlocken wollen oder Typen die (angeblich) ständig AO-Sex haben und dann auch noch so verantwortungslos sind diese Praktik ohne Test auszuleben.

ich bin auch nicht verantwortungslos, sondern kerngesund und ich hasse gummi am puller wie der teufel das weihwasser...:thumbsup:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb Immoralisten:

Wir sind nicht verantwortungslos - wir sagen es den Leuten doch.

Man braucht die Nutzer nicht mal nennen, die Richtigen fühlen sich sofort angesprochen.
Sagt ihr den Leuten auch das ihr zwar mit jedem der da kommt vögelt, aber euch noch nie testen lassen habt?

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn sie fragen schon.

Es hat aber fast (!) noch niemand gefragt.

Ungefragt sprechen wir eher wenig - und ficken viel.

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

Das ist gut zu wissen. Wär ich einer eurer Sexpartner und würde mit einem von euch AO vögeln und einer von euch würde mir was anhängen, wärt ihr fällig.

Geschrieben (bearbeitet)

So, mein offensichtlich juristisch vollständig unzureichend ausgebildeter lieber Freund - und wie sollte das ausssehen ?

Mal eben so ein kurzes aber schlüssiges Subsumieren der möglichen Straftatbestände würde mich erhellen ....

 

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

§223 §224 Gefährliche Körperverletzung, in deinem Fall mit Vorsatz. Und dabei ist es vollkommen unerheblich dass das Gegenüber ja auch mitgemacht hat. Erhellung genug?

Geschrieben

Da nehme man nur all Eure Postings hier, da gebt Ihr schon zu, das Ihr alles und jeden AO fickt und suggestiert, das Ihr gesund seid. Wenn Ihr es aber nicht seit und die Leute sich auf Eure Aussagen aus fast allen Themenbeirchen des Forums verlassen, dann könnte man schon über Fahrlässigkeit nachdenken, wenn sich wer was dann abholt. Würde aber nicht zu 100% durchgehen, weil der andere Euch ja nicht AO ficken musste. Nur solltet Ihr der Person direkt sagen, das Ihr zu 100% gesund seit oder was noch schlimmer ist bewusst eine Krankheit verheimlichen und das kommst raus, dann ist es juritisch gestützt wegen arglistiger Täuschung.

 

Aber zum Thema, AO ist nicht schlimmes für die, die es untereinander betreiben, aber was hier gewaltig auf die Nerven geht, ist die dauernde Suche im gesamten Forum nach Partnern für AO und das was noch schlimmer nervt, wie die Gefahren von AO komplett verharmlost werden, um sein Treiben und seine Suche zu rechtfertigen. Macht es doch einfach so wie die Meisten hier: Erstellt eine Dateanfrage mit dem was Ihr sucht, schaut Euch Profile an und wenn es passt, dann schreibt die Leute direkt an.

Geschrieben (bearbeitet)

Nö.

Zunächst einmal erfordert ein Subsumieren von Straftatbeständen die Abarbeitung der Tatbestndsmerkmale.

Ich mach das aber mal einfach.
Du fickst mit einem AO Paar, und infizierst Dich mit (sagen wir mal) Syphilis.
Nun gehst Du zur Polizei, offenbarst Dich dort als ohne Gummi fickender Swinger, und beschuldigst uns einer KV.

Bereits an dieser Stelle hast Du folgende Nachweisprobleme:

1. Hat es einen Geschlechtsverkehr zwischen uns überhaupt gegeben

2. Hat es den denn auch ungeschützt gegeben

3. Ist die Infektion von uns - oder von einem anderen Deiner Sexualkontakte

 

An dieser Stelle ist das Strafverfahren bereits eingestellt - aber scherzen wir ein wenig miteinander:

Wir geben den ungeschützten GV zu - geben aber an, Dich über die Syphilis Infektion informiert zu haben. Dann hätten wir eine Körperverletzung auf Verlangen - und die ist straffrei. Du sagst, es stimmt nicht - dann weise das nach ............

Alles in Allem wäre zu sagen - wir würden diesem Rechtstsreit sehr gelassen entgegen sehen.

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

Vergessen hatte ich noch - unsere Schmerzensgeldforderung an Dich wäre fünfstellig ...........

Noch Fragen ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Immoralisten:

Wir geben den ungeschützten GV zu - geben aber an, Dich über die Syphilis Infektion informiert zu haben. Dann hätten wir eine Körperverletzung auf Verlangen - und die ist straffrei. Du sagst, es stimmt nicht - dann weise das nach ............

Dazu gib mal eine Quelle, besonder bei KV mit ansteckenden Krankheiten!

Bei uns wurde schonmal einer der gewusst hat, das er HIV hat verurteilt, weil er ungeschützten Verkehr mit anderen Personen hatte wegen fahrlässiger schweren KV.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Der hatte es aber dem Geschlechtspartner die Infektion nicht mitgeteilt - und das auch zugegeben.

Hat er es aber mitgeteilt, und der Geschlechtspartner stimmt dem ungeschützten GV zu - ist er straffrei.

bearbeitet von Immoralisten
Geschrieben

So da haben wir Euch, Ihr teilt Euren Partnern nur auf Anfrage mit, das Ihr alles und jeden AO nehmt und Euch nicht testen lasst.

Also teilt Ihr das Risiko auch nicht mit!

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Immoralisten:

Bereits an dieser Stelle hast Du folgende Nachweisprobleme:

1. Hat es einen Geschlechtsverkehr zwischen gegeben

2. Hat es den ungeschützt gegeben

3. Ist die Infektion von uns - oder von einem anderen Sexualkontakt

Du hast bei der ganzen Sache nur eins vergessen wenn man die Blutproben der in Frage kommenden Personen vergleicht, läßt sich feststellen welcher Bakterienstamm vorliegt. Womit dann Punkt 1 2 und 3 gleichzeitig erledigt wären. Und wie oben schon erwähnt, es spielt keinerlei Rolle ob derjenige das freiwillig mitgemacht hat. Bevor ich es vergesse, es ist anhand des Infektionsstadiums nachweisbar wer hier wen infiziert hat. Außerdem wirst du noch das Problem kriegen das du da du ja weisst das du Syphilis hast laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet bist das auch zu melden.
Ich als Staatsanwalt/Richter wäre ja schon auf die Erklärung gespannt.;)

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Collossus:

Du hast bei der ganzen Sache nur eins vergessen wenn man die Blutproben der in Frage kommenden Personen vergleicht, läßt sich feststellen welcher Bakterienstamm vorliegt. Womit dann Punkt 1 2 und 3 gleichzeitig erledigt wären. Und wie oben schon erwähnt, es spielt keinerlei Rolle ob derjenige das freiwillig mitgemacht hat. Bevor ich es vergesse, es ist anhand des Infektionsstadiums nachweisbar wer hier wen infiziert hat. Außerdem wirst du noch das Problem kriegen das du da du ja weisst das du Syphilis hast laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet bist das auch zu melden.
Ich als Staatsanwalt/Richter wäre ja schon auf die Erklärung gespannt.;)

So sieht es aus, auch wenn es bei einigen nicht in deren Traumwelt passt.

Geschrieben

Ihr müsst dabei ein wenig aufpassen - wichtig ist gar nicht nicht, was wir tun.

Wichtig ist, was man uns gerichtsverwertbar nachweisen kann.

Aber selbst wenn wir da ausser Acht lassen - bitte visualisiert mal diese Situation. Zwei AO Paare treffen sich - und plötzlich hat jemand HIV. Was passiert dann ?

Der frisch HIV Infizierte geht zur Polizei und beziochtigt eben dieses Paar - oder gibt er alle Sexualkontakte preis. Bei einem Paar - geben dann beiden alle Sexualkontakte preis. Nun weiss aber niemand, ob das bezichtigte Paar infiziert ist. Das ist ohne hinreichenden Tatverdacht nicht ermittelbar ....

Das ganze wäre eine juristische Posse

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Collossus:

Du hast bei der ganzen Sache nur eins vergessen wenn man die Blutproben der in Frage kommenden Personen vergleicht, läßt sich feststellen welcher Bakterienstamm vorliegt. Womit dann Punkt 1 2 und 3 gleichzeitig erledigt wären. Und wie oben schon erwähnt, es spielt keinerlei Rolle ob derjenige das freiwillig mitgemacht hat. Bevor ich es vergesse, es ist anhand des Infektionsstadiums nachweisbar wer hier wen infiziert hat. Außerdem wirst du noch das Problem kriegen das du da du ja weisst das du Syphilis hast laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet bist das auch zu melden.
Ich als Staatsanwalt/Richter wäre ja schon auf die Erklärung gespannt.;)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten, schrieb Immoralisten:

...Nun weiss aber niemand, ob das bezichtigte Paar infiziert ist. Das ist ohne hinreichenden Tatverdacht nicht ermittelbar ....

 

Doch, denn dafür gibt es den sogenannten HIV-Test! Und dieser kann auch gerichtlich angeordnet werden

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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