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Ärger wegen Mitgliedschaft bei Poppen.de


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Zitat von MstarNiceGuy:aber ich denke mal das gibzt allen leuten recht die sagen sie wollen wegen dem job keine gesichts fotos jier zeigen
Ja wenn wir uns durch solche dummen Sprüche noch in Richtung "geile Anonymiker" drängen
lassen wollen, sind wir ja wohl selber dran Schuld, das diese Gesellschaft so verlogen ist.
Kann MstarNiceGuy nicht verstehen.in seinem Alter ist man doch nicht so konform und akzeptiert alles, wie von Gott gegeben.Da muß ja jede gesellschaftliche Entwicklung erstarren, und wenn die Generationen vor uns alles mit Gleichmut erduldet hätten, würden wir ja heute noch als Leibeigene leben.Wir sind schon der Meinung, man muß für seine Überzeugung kämpfen und sich nicht von der Verlogenheit dieser Gesellschaft verbiegen und formen lassen.


  • 2 Monate später...
Geschrieben

Aus gegebenem Anlass noch einmal auf das leidige Thema zurück!!!
Gestern war mein Gerichtstermin...ich habe meinen Arbeitsplatz behalten...der Richter hat meinen Arbeitgeber gefragt...in welchem Jahrhundert leben wir eigentlich...im 19. oder im 21.? Das ganze hat 20 Minuten gedauert, dafür war ich jetzt 3Monate arbeitslos!
Ich möchte mich auf diesem Wege für die rege Anteilnahme und die Unterstützung des Poppenteams bedanken. Evelin


Geschrieben

wow, glückwunsch!
wie geht es aber nun weiter?
was für ein gefühl wirst du haben, wenn du dort wieder arbeiten gehen "musst"/"darfst"?
auf alle fälle ziehe ich aber den hut vor dem richter, der so offen und offensichtlich kein bissel veraltert zu sein scheint


Geschrieben

Na, also, genau so wie vorhergesagt!
So gehört sich das.

Eine Kleinigkeit: Du warst nicht arbeitslos, schätze mal, der Richter hat festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis nie beendet worden ist.


Heinrich


Geschrieben (bearbeitet)

......der Richter hat meinen Arbeitgeber gefragt...in welchem Jahrhundert leben wir eigentlich...im 19. oder im 21.?


Vielleicht ist das auch einer von uns Aussätzigen hier???
Sodom und Gomorrha(schreibt man das so?)
Bei poppen.de angemeldet führt zu Kündigung......................Missbrauch von Schutzbefohlenen ist aber immer noch ein Kavaliersdelikt............manchmal frag ich mich echt, wo wir eigentlich leben.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@fannyS
ich werde erhobenen hauptes wieder zum dienst erscheinen, es warten viele mitarbeiter auf meine rückkehr, ich hatte sehr viel mentale unterstützung während meiner "aussätzigenzeit"
ich bin durch und durch ein widder und ich bin alt genug mir nichts, aber auch gar nichts mehr gefallen zu lassen. durch meine weiterbeschäftigung bin ich natürlich auch wieder betriebsratsmitglied....da kommt freude auf... ich werde eine sehr personalnahe betriebsrätin sein, die ver.di freut sich schon auf unsere zusammenarbeit.....es werden 4GUTE jahre werden bis zur pension!!!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

wow!
das nenne ich selbstbewusstsein, klasse!
hätte ich auch gern
ich wünsche dir in dem fall einen bombastischen "wiedereinstieg" und gratuliere dir zu tollen kollegen, die du ganz offensichtlich hast!


Geschrieben

@fannyS
ich hatte auch hier sehr viel unterstützung, das forumvolk ist schon super!!!!!


Geschrieben

an @macassar: finde ich auch klasse, dass du da hoch erhobenen hauptes wieder rein gehst, wobei ich befürchte, dass dich der GF schikanieren wird, wo es nur geht ..


Geschrieben

he,

auch von uns gratulation

wenn du vor dem gericht deinen job erfolgreich eingeklagt hast, sollte eigentlich durch den arbeitgeber eine lohnfortzahlung während deiner "kündigung" erfolgen


oppa


Geschrieben (bearbeitet)

...Missbrauch von Schutzbefohlenen ist aber immer noch ein Kavaliersdelikt.....

Wo hast Du denn den Unsinn her?
Das wird von den Gerichten entsprechend bestraft.

Aber was hat eine Straftat mit einem Zivilprozeß zu tun?
Wo ist denn da der Vergleichsmaßstab?

@fannyS
...ich habe in der zwischenzeit einige aktionen gestartet um die glaubwürdigkeit unseres geschäftsführers zu schmählern, welches mir gelungen ist. ..


Mußte das sein?

Menschlich durchaus verständlich, aber DAS kann durch aus zu einer - dann wirksamen - Kündigung führen.


Heinrich


bearbeitet von cuthein
Geschrieben

hey, glückwunsch.


das ist doch echt ne tolle nachricht.
bekommst du die 3 monate wenigstens nachgezahlt?

ich habe das die ganze zeit vefolgt und mich gefragt was wäre wenn du ein fi profil gehabt hättest?
normalerweise können die dir doch nicht mal da was oder?


ich denke das wird dir im betrieb viele sympathien einbringen,
aber auch viel arbeit,
denn alle die sich in zukunft ungerecht behandelt fühlen werden ohne umwege nur noch zu dir kommen.
aber es ist echt erstaunlich wie dämlich die menschen teilweise sind
und gleichfalls wie toll dieses "verrufene forum" einer "schmuddelseite" doch ist oder?
da sage noch mal einer wir sind hier nur zum poppen bei poppen....

die sexy


Geschrieben

an @macassar: finde ich auch klasse, dass du da hoch erhobenen hauptes wieder rein gehst, wobei ich befürchte, dass dich der GF schikanieren wird, wo es nur geht ..



naja, ich denke mal, daß er weiß, daß er da nicht unbedingt am längeren hebel sitzt.
denn das könnte ein fieses eigentor für ihn werden.

stimmt, das forum kann auch unterstützend sein


Geschrieben

schreib mir wie der heist, dann mach ich ihn an und dann hat er n date mit ner fi...auch für sein weiterkommen enorm wichtig.....


das war ein spass....aber verdient hätt er sowas.

ich bin nur nicht skrupellos genug für sowas und würde sicher auffliegen. aber der sollte mal auf den boden zurückkommen, wenn er sich hier angemeldet hat wird er sicher das hier verfolgen, und somit ist er dann zu studienzwecken hier....bestimmt oder?


Geschrieben

Wo hast Du denn den Unsinn her?
Das wird von den Gerichten entsprechend bestraft.


Jo, 1 Jahr 6 Monate für 4 mal kleines Mädchen mit 9 Jahren poppen.
Tat und Schuld angemessen gell?
*vogel zeig

Aber was hat eine Straftat mit einem Zivilprozeß zu tun?
Wo ist denn da der Vergleichsmaßstab?


Das ist doch vollkommen Latte.Mir ging es darum deutlich zu machen das manche Sachen einfach zu mild bestraft werden...hab mich da etwas unglücklich ausgedrückt.
Die TE hat jetzt den Ruf an der Backe ne Hure zu sein, das Gerücht bleibt im Betrieb.
Nur der Verursacher des ganzen Mistes bzw ihr depperter Chef, wird da bleiben wo er ist, auf seinem Sesselchen.
Und die olle die den Brief geschrieben hat, der wird auch nicht viel passieren.
Aber der TE hängt nun ein Ruf an, den sie nicht verdient.


Geschrieben (bearbeitet)

@elflein
dann bekommt er eine mobbingklage an den hals...denk an die ver.di!
@Bichas
ich bekam arbeitslosengeld, das darf er jetzt zurück zahlen und mir natürlich die diff.

@sexy
da bräuchte ich wahrscheinlich die genehmigung für eine nebentätigkeit :-)))
@fanny
wenn ich mit ihm nochmal vors arbeitsgericht gehe, lacht der richter sich wahrscheinlich schief
@geile
danke für dein engagement...gott sei dank sind es nicht viele kollegen, die das glauben, was mir vorgeworfen wird. außerdem ist für mich angriff die beste verteidigung, sollte mich jemand darauf ansprechen, werde ich ihn fagen...ob er wirklich meint, wenn es stimmen würd, wäre ich noch in dem betrieb, bei meiner hohen anspruchshaltung an mich wäre ich so gut, dass ich ausgesorgt hätte...ich glaube, der fragt mich nicht wieder


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Jo, 1 Jahr 6 Monate für 4 mal kleines Mädchen mit 9 Jahren poppen.
Tat und Schuld angemessen gell?
*vogel zeig...


Nun vermute ich mal, Du beziehst Dich auf etwas, das Du in der Zeitung gelesen hast, und von dem Du nicht den genauen Urteilstext kennst und auch nicht, ob es das letztinstanzliche Urteil ist.

Im übrigen vermischst Du arbeitsrechtliche Aspekte mit strafrechtlich relevantem Handeln.

Und sowas kann man einfach nicht vergleichen.


Heinrich


Geschrieben

Mal ernsthaft... wenn es kein kirchlicher Träger ist oder in der Arbeitszeit Internetzeit genommen wurde.. dürfte die Fristlose aber eher in die Hose gehen.




Selbst wenn der Arbeitgeber kirchlich ist, so ist das sexualleben noch immer Privatsache.

Solange man im Dienst nicht die Pferde scheu macht, sehe ich auch da kein Problem.


Geschrieben

@ nino...schau mal auf das aktuellere datum...
denn die verhandlung ist durch...


Geschrieben (bearbeitet)

Ich wollte damit sagen, allgemein hat der Arbeitgeben auch wenn er kirchlich ist sich nicht in das Privatleben einzumischen, es sei denn es ist arbeitstechnisch relevant.


bearbeitet von Nino2
Geschrieben

@elflein
...@cuthein
ich konnte nicht anders, ich weiß, es ist ganz schön gefährlich, aber er muss mir erstmal beweisen, dass ich etwas damit zu tun habe...


Na, da er hier ja mitliest, hast Du ihm freundlicherweise Dein Geständnis hier geliefert...


Heinrich


Geschrieben

Ich wollte damit sagen, allgemein hat der Arbeitgeben auch wenn er kirchlich ist sich nicht in das Privatleben einzumischen, es sei denn es ist arbeitstechnisch relevant.



Wieso ? Er mischt sich ja bei manchen Konfessionen auch ins Beziehungsleben ein. Meine Ex vor 25 Jahren mußte für ihren katholischen AG unterschreiben, das sie nicht in einer unehelischen Beziehung lebt, sonst hätte sie ihren Ausbildungsplatz nicht bekommen.


Geschrieben

@macassar60: Auch erst mal einen herzlichen Glückwunsch.

Was ist denn aus der konstituierenden Betriebsratssitzung geworden. Muss die nach dem Urteil wiederholt werden oder wird das erst Gegenstand der nächsten Runde sein ?


Geschrieben

Meine Ex vor 25 Jahren mußte für ihren katholischen AG unterschreiben, das sie nicht in einer unehelischen Beziehung lebt, sonst hätte sie ihren Ausbildungsplatz nicht bekommen.




Ich glaube nicht, daß dieser Vertragsbestandteil bei einer Kündigung wegen nichteinhaltens dieses Passus Gültigkeit gehabt hätte.

Vertragsbestandteile welche sittenwidrig sind, erlangen keine Gültigkeit.

Z.B. hat es vor Gericht zu allgemeiner Heiterkeit geführt, das ein Anwalt des Lebensmittelkonzernes Wal Mart beantragte, eine Kündigungsschutzklage abzuweisen, da sich die Mitarbeiter vertaglich verplichten mußten im Falle einer Kündigung keine solche Klage einzureichen.

Ich denke, daß es sich ebenso verhält mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

In der Probezeit wird da dann natürlich aus anderen Gründen gekündigt.


Geschrieben

Nun vermute ich mal, Du beziehst Dich auf etwas, das Du in der Zeitung gelesen hast, und von dem Du nicht den genauen Urteilstext kennst und auch nicht, ob es das letztinstanzliche Urteil ist.


Deine Vermutung ist falsch.

Im übrigen vermischst Du arbeitsrechtliche Aspekte mit strafrechtlich relevantem Handeln.


Jo und das macht mir gar nichts aus,weil meine Vergleich bezog sich auf Tat und Folge bzw Strafe

Und sowas kann man einfach nicht vergleichen.


Ich bin ja auch nicht man.
Ich bin ich und ich vergleiche auch Kühe mit Eichhörnchen , wenn mir danach ist


Heinrich


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