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Ehe ist nicht mehr Zeitmässig


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

es ist immer noch so traurig delphin, leider. keine rechte ausser besuchsrecht und wenn die ex ne zicke ist fällt ihr an den besuchstagen auch noch was ein.


Geschrieben

Wie? Nein, die Rechte unverheirateter Väter haben sich kolossal verbessert, was auch damit zu tun hat, dass man das Recht der Kinder auf zwei Elternteile stärken will.

Ich kenne einige Fälle, wo die Kinder sogar den Nachnamen ihres Vaters tragen, ohne dass ihre Eltern verheiratet sind.


Geschrieben

Im Mai 2013 wurde das Sorgerecht geändert im Bezug auf nichtverheiratete Eltern, grade auch um die Rechte nichtverheirateter Väter zu stärken .
Wie es sich bei einem KH-aufenthalt im Bezug auf Auskünfte verhält weiß ich nicht.

Aber dieses *Problem* haben auch nichtverheiratete Paare.
Wenn mir oder meinem Partner heute oder morgen etwas passiert, dann bekommt der jeweils andere im Normalfall keinerlei Auskünfte.
Dagegen hilft nur eine Vollmacht, die wir beide haben.


Geschrieben

ich erlebe es live mit.
ja ein kind kann den namen des vaters haben,das ist aber seit jahren so.
aber wenn ein mann kein sorgerecht hat darf er das kind nicht einmal vom kindergarten abholen wenn die mutter nein sagt. er hat null rechte ausser alle 14 tage besuchsrecht und unterhaltspflicht.

ok das kind ist vor 2013 geboren.


Geschrieben

Dann ist er schlecht beraten worden!
Ein gemeinsames Sorgerecht für`s Kind bei unverheirateten Paaren wird normalerweise nur vom Familiengericht abgelehnt, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Und beim neuen Sorgerecht ist es vollkommen egal, ob das Kind vor oder nach 2013 geboren wurde!


Geschrieben

es ist nichts abgelehnt es war einfach nie da.
aber interessant zu wissen


Geschrieben

Er hätte aber, wenn`s ihm wichtig ist, Mittel und Wege, etwas aktiv zu tun, um ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen .


Geschrieben

Das mit dem Sorge- und Umgangsrecht ist aber unabhängig davon, ob man verheiratet war oder nicht. Wenn bei der Scheidung ein Elternteil alleiniges Sorgerecht zugesprochen kommt, darf dem anderen Elternteil nur mit Einwilligung des anderen Elternteils Auskunft gegeben werden.


Geschrieben

aber wenn ein mann kein sorgerecht hat darf er das kind nicht einmal vom kindergarten abholen wenn die mutter nein sagt.


Wenn ihm die elterliche Sorge gerichtlich entzogen wurde, ist es in der Tat schwierig.
Wenn das Kind nicht ehelich geboren ist und keine Sorgeerklärung abgegeben wurde, hat inzwischen (seit 19.05.2013) jeder Vater das Recht die elterliche Sorge zu beantragen. Wenn nichts gegen das Kindeswohl spricht, bekommt der Kindsvater auch gegen den Willen der Kindsmutter die elterliche Sorge (nicht die alleinige) zugesprochen. Die Kindsmutter hat sechs Wochen Zeit, zu erklären, warum das Kind einen Schaden nehmen würde, wenn der Vater auch sorgeberechtigt ist.
Die Umgangsregelung ist unabhängig von der elterlichen Sorge und nicht abhängig davon, ob die Eltern jemals verheiratet waren.


Geschrieben

@in10thief...
Aber bevor das geklärt ist, evtl. auch gerichtlich, erhält ein unverheirateter Vater keine Auskünfte, wenn sein Kind im Krankenhaus liegt und keine Vollmacht der Mutter vorliegt?


Geschrieben

Richtig, ohne elterliche Sorge erhält der nicht sorgeberechtigte Elternteil nur Auskunft wenn eine Vollmacht des Sorgeberechtigten vorliegt.


Geschrieben

Wie ist es, wenn ein Paar unverheiratet ist, Nachwuchs bekommt und die Mutter zu Zeiten, wo alles noch *schick* war, dem Vater eine Vollmacht ausgestellt hat, daß dieser Auskunft erhält.
Diese Vollmacht gilt dann weiterhin, auch wenn das Sorgerecht bei einer Trennung der Eltern evtl. komplett auf die Mutter übergehen würde?


Geschrieben

er war mit ihr nicht verheiratet und sie würde auch schon allein aus boshaftigkeit keine vollmacht unterschreiben


Geschrieben

Engelschen,
in deinem Beispiel hatte die Mutter auch schon vor der Trennung die alleinige elterliche Sorge, es sei denn es wurde eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Dann aber hätte er, als alles "schick" war, keine Vollmacht gebraucht.
Solange die Kindsmutter die Vollmacht nicht widerruft, gilt diese weiterhin.

magnifica,
er kann jederzeit die elterliche Sorge beantragen, so sie ihm nicht gerichtlich entzogen wurde.


Geschrieben (bearbeitet)

@ in10thief

ok danke, mal sehen was draus wird. ich gebs mal so weiter
das erklärt vieles....

danke !


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Leute - darf ich euch bitten, den Sorgerechtsexkurs an dieser Stelle zu beenden?

Wie ihr alle wisst, ist der Nachwuchs und/oder Probleme die sich durch diesen ergeben keine Thema mehr.

Danke

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