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Getrennt und Baby mit Mutter alleine


darkdevil1989

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Die sozialen Dienste des Jugendamtes bieten Beratung auch vorbeugend an


Beratung ist das Eine ... aktive Einmischung das Andere.




Wenn ich es richtig verstanden habe, waren die beiden nicht verheiratet. Von daher ist es wohl so, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, wenn keine Sorgeerklärung vorliegt (nagelt mich nicht auf dem Begriff fest).


Die Vaterschaftsanerkennung war das Schlüsselwort.
Liegt die vor, kann das gemeinsame Sorgerecht nicht -von ihrer Seite her- verweigert werden.


.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn er Beratung wünscht, bekommt er ganz klar Beratung. So wie sich der TE hier äußert, sind im seine Rechte und Pflichten als Vater nicht bewusst. Die gilt es ihm näher zu bringen.
Einmischung passiert erst dann wenn es einen begründeten Verdacht gibt, es könne zu einer Kindeswohlgefährdung kommen.

Natürlich kann die Mutter die gemeinsame elterl. Sorge verweigern, indem sie (innerhalb einer bestimmten Frist) der gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zustimmt. Dann ist es Aufagbe des Familiengerichts darüber zu entscheiden. § 1626a BGB (19.05.2013)
Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht gemeinsame elterliche Sorge.


bearbeitet von in10thief
Geschrieben


Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht gemeinsame elterliche Sorge.



So entsinne ich das auch, deswegen muss die Mutter leider der gemeinsamen Sorge zustimmen. Wobei sich hier immer wieder die Frage stellt, was es an der Situation ändert. Wer die Sorge für sein Kind tragen will, wird es tun und tun können, ob er Sorgerecht hat oder nicht.

Aber ich denke wir weichen etwas vom Thema ab....


Geschrieben

Die Mutter muss der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht explizit zustimmen. Das ist der Teil der Gesetzesänderung, die es für nichteheliche Vãter einfacher macht. Die Mutter kann aber innerhalb von sechs Wochen (ich bin mir über diesen Zeitraum nicht ganz sicher aber zu faul zum googlen) die Sorgeerklärung verweigern.


Geschrieben


Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht gemeinsame elterliche Sorge.


Dann habe ich das falsch in Erinnerung.


Geschrieben

Die Mutter kann aber innerhalb von sechs Wochen (ich bin mir über diesen Zeitraum nicht ganz sicher aber zu faul zum googlen) die Sorgeerklärung verweigern.



Also ein gemeinsames Sorgerecht tritt erst dann in Kraft, wenn beide Elternteile eine Sorgeerklärung abgegeben haben. Also die Mutter hat keine Widerspruchsfrist oder ähnliches. Der Vater alleine kann so viele Sorgeerklärungen abgeben, wie er will, solange die Mutter keine abgibt, hat er keine Sorgerecht.


Geschrieben

Der Vater alleine kann so viele Sorgeerklärungen abgeben, wie er will, solange die Mutter keine abgibt, hat er keine Sorgerecht.


Das stimmt nur bedingt.
Der Vater kann bei Verweigerung durch die Mutter auch das Sorgerecht einklagen.

Fakt ist Eins: Vom Umgang selbst kann er nicht komplett ausgeschlossen werden, da es -selbst in Härtefällen- noch immer den begleitenden Umgang durch das Jugendamt gibt.



Bei uns -dem Kindesvater und mir- wurde die Angelegenheit damals gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung geregelt und beurkundet.
Aber wir waren uns auch einig.
Daher auch meine Erinnerung an diese Vorgehensweise.


Geschrieben

Das stimmt nur bedingt.
Der Vater kann bei Verweigerung durch die Mutter auch das Sorgerecht einklagen.



Richtig! Wenn die Mutter nicht freiwillig eine Sorgeerklärung abgibt, muss er klagen. Und das ist das was ich gesagt habe. Das Recht auf Klage steht einem immer frei...


Geschrieben

Es gab dieses Jahr eine Gesetzesänderung bzw. eine Erleichterung für nichteheliche Väter.

Grundsätzlich stimmt, dass die Sorgeerklärung von beiden Eltern abgegeben werden muss. Es ist aber der Mutter nicht mehr von Haus aus möglich, die gemeinsame elterl. Sorge zu verweigern.
Verweigert die Mutter innert der gesetzten Frist die gemeinsame Sorgeerklärung, kann sich der Vater ans Familiengericht wenden und dort wird die Sorge auf beide Eltern übertragen, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Entscheidend hierbei ist das Wort "erwarten". Das heißt, es muss nicht bewiesen werden, dass es dem Kindeswohl enspricht.
Der gerichtliche Weg ist wesentlich einfacher für nichteheliche Väter als früher. Dass die Mütter nicht gewillt sind, die elterl. Sorge zu teilen, darf dabei nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für eine gemeinsame Sorge der nichtehelichen Eltern an die Voraussetzungen des Entzug der elterlichen Sorge bei einem Elternteil eines ehelichen Kindes angepasst. Denn bei ehelichen Kindern gilt schon lange, dass eine gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht und nur bei einer Gefährdung des Kindeswohl darf einem Elternteil Teile oder das gesamten Sorgerecht entzogen werden.

Es handelt sich dabei nicht um eine Klage sondern um eine Anhörung beim Familiengericht.


Geschrieben

ich kann dir nur tunlichst raten deine rolle im leben deines kindes nicht aufzugeben! wenn ihr allein keine lösung findet, dann holt euch hilfe! das muss nicht vom jugendamt direkt sein. pro familia, caritas, familienberatungsstellen, evtl auch aus der eigenen familie wenn möglich.


Geschrieben

EINE WOCHE nach der trennung tippselst du hier.....

nun gut.

vielleicht kannst du so manchen tip hier entsprechend umsetzen.
du bist noch sehr jung und deine frau/freundin ebenso.


lasst euch beraten.


Geschrieben

Was ich vielleicht noch sagen wollte: Die Zeit, wo das Kind 10 Monate alt ist, ist in der Beziehung normalerweise die, wo der Vater viel geben muss und wenig für sich persönlich zurückbekommt. Die Frau ist vom Kind stark gefordert bis überfordert, falls sie noch stillt stimmt eh der ganze Hormonhaushalt nicht, usw. Hier braucht die Familie ihren Papa und der muss da durch, uneigennützig.

Das fällt dem Papa natürlich schwer, wenn er, wie der TE (und bitte nicht abwertend/urteilend auffassen, ich spreche durchaus AUCH aus eigener Erfahrung) reichlich mit sich selber zu kämpfen hat. Da gerät er schnell in die egoistische Sichtweise von wegen "mir bringt diese Beziehung nichts mehr, Luft raus, bin im falschen Film, brauch selber Hilfe was wollen die denn von mir".

Lieber TE, gib Dein Kind und die Mutter Deines Kindes nicht so schnell auf. Wenn Du mit Deinen Problemen grad nicht klarkommst, bitte eine Auszeit. Aber halte zu ihnen. Es wird sich später im Leben ggf. unheimlich lohnen. Nicht heute und nicht morgen, aber je älter das Kind wird, desto mehr findet die Frau den Weg zurück zum Mann, sofern der eben zu ihr gehalten hat.

Beratung ist wohl auch die beste Idee, die mir grad einfällt.


Geschrieben

EINE WOCHE nach der trennung tippselst du hier.....



oh - gibts da Fristen, die eingehalten werden müssen?


Geschrieben

Es waren einige gute Tips dabei.


TE , ich hoffe dass dir das eine oder andere weiter hilft.


Geschrieben

es mag altmodisch klingen, aber sucht euch doch mal einen gemeinsamen Gesprächspartner..eventuell auch eine Paarberatung.

Und zwar aus einem Grund, dem Kind.

Eine Freundschaft mit Sex ist hier defintiv die falsche Richtung, denn dem Kind sollte Sicherheit geboten werden.

Entweder Beziehung oder Freundschaft oder ganz auseinander gehen,
dass würde ich deiner ex-Freundin so klar machen.


Geschrieben (bearbeitet)

werde dir doch erst einmal klar was du überhaupt willst! Das du Epelepsie hast ist kein Hindernis in der heutigen Zeit , es gibt sehr gute Medis dafür wenn du in Behandlung bist. Und Hartz 4 ist keine Schande alledings in deinem Alter finde ich das sehr traurig so jung und keine Perspektive ?! Es gibt genügend Beratungsstellen in DE auch extra für junge Menschen nutze diese.Was deine Ex betrifft klärende Gespräche simd sindvoll und bringen auch was wenn ihr beide das wollt.Und eure Kleine kann auch beide Eltern geniessen wenn ihr kein Paar mehr seid , auch da gibt es Hilfe von vielen Stellen.Mit jammern kommst du NICHT weiter es liegt in eueren Händen die Zukunft ,echt schlimm in DE das junge Leute sich meistens immer so hängen lassen....
ich habe mal bei g... "Hilfe für junge Familien in Krefeld "eingegeben dort stehen jede Meneg soziale Dienste die euch helfen könnten .


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

mich würde auch interessieren, wie es nun aktuell aussieht und bei euch der aktuelle Stand der Dinge ist.


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