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BlackMail


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

das internet iss das internet und auch, wenn ichs mehr als armselig finde, neigungen der menschen zu nutzen, um diese zu erpressen, so sollte doch jedem klar sein, wo er sich hier bewegt

mich persönlich tangiert das nich, da mein umfeld weiss, wie ich leb

@Dienstleister-
nu hast das thema eh scho gepusht :)
also schreib deine meinung

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb towel:

das internet iss das internet und auch, wenn ichs mehr als armselig finde, neigungen der menschen zu nutzen, um diese zu erpressen, so sollte doch jedem klar sein, wo er sich hier bewegt

mich persönlich tangiert das nich, da mein umfeld weiss, wie ich leb

@Dienstleister-
nu hast das thema eh scho gepusht :)
also schreib deine meinung

Es werden sehr oft rechtliche, bzw. strafrechtliche Aspekte erwähnt. Das ist in einer normal funktionierenden Gesellschaft wichtig. Hier geht es aber um einen Fetisch, um eine rein sexuelle Neigung. Es gibt Männer, die eine enorme sexuelle Lust dabei empfinden, wenn sie nicht nur dominiert werden, sondern zusätzlich ihre ganze Macht der Frau spüren. Die Vorstellung "wehe, du machst nicht das was ich verlange...." in Kombination mit der Angst öffentlicher Vorführung und Bloßstellung, hat für diese Art von Männern einen extrem starken Lustgewinn. Es ist einfach nur schön manchmal die geballte Macht der Frau zu spüren und sich selbst als untergeordnet bis minderwertig. Ich spreche aus Erfahrung.

Aber alles kann man beenden, wenn man darüber ehrlich spricht. 

Geschrieben

@Dienstleister-
ich selbst bin ne 24/7er, nix 'sexuelle neigung oder fetisch'!
ich lebe so!

dennoch isses für das thema hier nich relevant
denn bloßstellung funktioniert bei jeglichem geheimnis! ergo auch nötigung

denn nein, mit blackmailing iss nich einvernehmliches gemeint, wie du es wohl kennst
das iss kein (rollen)spielchen mehr und nix positives

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb towel:

@Dienstleister-
ich selbst bin ne 24/7er, nix 'sexuelle neigung oder fetisch'!
ich lebe so!

dennoch isses für das thema hier nich relevant
denn bloßstellung funktioniert bei jeglichem geheimnis! ergo auch nötigung

denn nein, mit blackmailing iss nich einvernehmliches gemeint, wie du es wohl kennst
das iss kein (rollen)spielchen mehr und nix positives

Naja, ich glaube wir sprechen aneinander vorbei. Ich meine, daß sich beide Seiten einig sind, die Bedingungen zweifelsfrei beschrieben, Ziele definiert und das ganze sogar schriftlich bestätigt ist. Bei dieser Variante bedarf es keine Gerichte, weil es soweit nicht kommen wird. Außerdem gibt es immer eine Ausstiegsklausel.

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb Dienstleister:

Deine Frage ist schon lange her. Kann ich Dir noch darauf antworten?

Danke für dein Angebot, aber ich habe hier genug gelesen. Reicht für mich, um mal wieder nur den Kopf zu schütteln, aber jeder wie er mag.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Alles kann, nichts muss .

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Tabus sind die Grenzen der Hingabe des Sklaven zu seiner Herrin,

welche es zu überwinden gilt, damit der Sklave ihr die Wertschätzung gibt, die Sie verdient.

Leider steht ihm dabei sein Verstand in Form des Selbsterhaltungstriebes im Weg.

Zum Blackmail verführt zu werden ist einer der effektivsten Wege,

den Sklaven für die Herrin zu brechen. <3

Glücklich der Sklave, welcher eine Herrin hat, die bereit ist,

diesen Weg mit ihm zu gehen. <3

 

Geschrieben
November 10, 2019, schrieb DickeElfeBln:

Wat issn blackmailing?? 

So in etwa… gib mir 8,37 Euro oder ich veröffentliche die Nacktfotos von deiner Hauskatze im Garten mit Nachbars Minka

Geschrieben
vor 21 Minuten, schrieb Biesdorfer111:

So in etwa… gib mir 8,37 Euro oder ich veröffentliche die Nacktfotos von deiner Hauskatze im Garten mit Nachbars Minka

Och.....wenn's weiter nix ist 

Geschrieben
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Wer einen Menschen

Bedeutet, dass mindestens ein Mensch betroffen sein muss. D.h. kein Tier, (hier) keine nicht-natürliche Person, keine Maschine (z.B. Bot).

 

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rechtswidrig

Rechtswidrig wird folgend definiert, d.h. z.B. eine Hausarrest-Drohung, damit der Jugendliche den Abwasch macht, fällt nicht darunter. Und auch nicht der Polizist, der sagt, gehen sie von der Kreuzung, es ist rot, ansonsten ziehe ich sie auf den Bürgersteig!

 

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mit Gewalt oder durch Drohung

Sind zwei Bedingungen. Ist eine einzeln Bedingung erfüllt ("oder"), dann reicht es aus. Ist keine Bedingung davon erfüllt, ist es keine Bedingung. Hier muss man aber darauf achten, was bei den Begriffen in den Gesetzeskommentaren gemeint ist + wie die regelmässige aktuelle Rechtssprechung dazu aussieht. Bis zu einen gewissen Grad ist zugestimmte Gewalt (Rollenspiel) keine Gewalt im Sinne dieses Gesetzes, und ähnlich sieht es auch mit der Bedrohung aus.

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mit einem empfindlichen Übel

Ist eine Bedingung. Trifft sie nicht zu, ist es keine Erpressung. "Gib mir das, oder ich ess Dein Gummibärchen!" ist kein empfindliches Übel. Auch nicht: "Mach das, oder Du bekommst kein Sex!" (Das ist sicherlich "emotionale Erpressung, aber keine juristische Erpressung.)
 

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(1) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und (2) dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern

Hier ist es tricky: Oder bzw. ein Komma bedeutet, dass eine Bedingung neben dem oder bzw. Komma zutreffen muss. Steht da ein "und" bedeutet es, dass beide Bedingungen neben dem "und" zutreffen müssen. Steht da ein ",um" bedeutet es, dass die Bedingung noch eine zweite besondere Bedingung haben muss. Es ist fast synonym zu den "und".

Hier gibt es zwei Bedingungen, die ich mit Nummern gekennzeichnet habe. Beide müssen davon (zusätzlich) zutreffen, damit es eine Erpressung ist.

1. Eine von den drei Bedingungen muss zutreffen. (a) Handlung - (b) Duldung - (c) Unterlassung. Wird man zu einer der genannten Verhalten genötigt(!), und treffen die o.g. Bedingungen alle zu, so ist es eine Erpressung. ---- Keine Nötigung, man ist nicht in Not, ist z.B. wenn der Restaurantbesitzer sagt: "Ziehe einen Smoking an, oder Du kommst hier nicht rein!" Denn man kann auch woanders essen gehen. Auch wenn er Gewalt androht, ist das keine Erpressung. (Aber sicher eine Bedrohung. Auch strafbar.)

2. Der Genötigte muss einen Vermögensnachteil erleiden. D.h. es geht hier hauptsächlich um finanzielle Dinge. Eine einfache Nötigung ist keine Erpressung ohne den finanziellen Aspekt. Man kann z.B. jemand nötigen 10000 Liegestütze zu machen (auch strafbar), aber ihn nicht dazu erpressen. Alternativ(!) muss man die Absicht haben sich selbst oder einen anderen dadurch einen Vermögensvorteil (Finanzen) zu sichern. und das muss gleichzeitig mit der Intention stattfinden sich oder einen anderen zu bereichern - und das auch mit dem Willen dies zu unrecht zu machen. - Glaubt man z.B. im Recht zu sein, so muss es nicht eine Erpressung zu sein. (Wenn die erste Alternative nicht zutrifft.) Auch wenn die Bereicherung zufällig ist, aber nicht gewollt, muss es nicht eine Erpressung sein (wenn die erste Alternative nicht zutrifft).

---

Insgesamt müssen also 5 bzw. 6 komplexe Bedingungen für eine juristische Erpressung erfüllt sein. Wird nur eine Bedingung nicht erfüllt, ist es einfach keine Erpressung. Einfach einen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen zu posten, das ist darum nicht unbedingt der richtige Weg. Das ist wenig aufklärerisch. Gewöhnlich wird das dann nämlich falsch verstanden und führt zu "Ehrverletzungen", wie z.B. Verleumdungen.

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