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Wen trifft die Schuld?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
der ehemann ist immer schuld egal was es ist die frau ist heilig das weiß ich aus erfahrung sogar vor den gesetz
Geschrieben

Die Frau hat sich nichts vorzuwerfen. Sie hat sogar den Kuss nicht zugelassen.

Der Fehler liegt ganz allein bei dem Mann und daß jetzt bei ihm der Haussegen schief hängt, daran ist er selbst schuld.

Geschrieben

Die Schuld liegt ganz eindeutig beim Smartphone :clapping:, ohne das Ding wäre kein Bild gemacht, versendet und von irgendwem gesehen worden.

Was kann denn der Mann dafür wenn er glaubt, sich mit seiner Frau über was auch immer geeinigt zu haben und die andere ihm so gut gefallen hat. Was kann die Ehefrau dafür, dass ihr Mann auf andere Frauen geil ist, und was kann die weitere Frau dafür, dass sie so gut ausgesehen hat?

 

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb sveni1971:

Die Schuld liegt ganz eindeutig beim Smartphone :clapping:, ohne das Ding wäre kein Bild gemacht, versendet und von irgendwem gesehen worden.

Was kann denn der Mann dafür wenn er glaubt, sich mit seiner Frau über was auch immer geeinigt zu haben und die andere ihm so gut gefallen hat. Was kann die Ehefrau dafür, dass ihr Mann auf andere Frauen geil ist, und was kann die weitere Frau dafür, dass sie so gut ausgesehen hat?

 

Diese Sichtweise hat auch was! TOD DEM SMARTPHONE!!:clapping:

Geschrieben

Ich finde der Mann hat Schuld,weil ER in einer Beziehung ist

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Lustig wie viele Männer hier einen auf Frauenversteher machen. :joy:

Es ist aus dieser Beschreibung einer Momentaufnahme nicht möglich die Schuld- und Sühnefrage zu klären. 

Wissen wir, wie es um die Ehe des Paares bestellt ist? 

Wissen wir, ob der Ehemann aus einer Laune heraus, unter Alkoholeinfluss, wegen Vernachlässigung oder auch Untreue der Ehefrau so reagiert hat? 

Wissen wir, ob die Ehefrau unter übertriebener Eifersucht verbunden mit Verlustängsten leidet? (Sowas existiert wirkt).

Viele offene Fragen und am Ende geht das Geschehene nur die involvierten Personen etwas an. Somit fällt auch das Recht des Beschuldigens und die Pflicht des Bereuens nur Ihnen zu. 

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