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zusehen beim pinkeln frage an die frauen


mike26siegen

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

das ist wieder die aussage einer großstadtpflanze .
dann komm einmal in die provinz .


Jetzt übertreibst...
Ich wohne in der Provinz...

Ich denke, Du weißt, was ich mit "gezwungen werden" meine...

*******

Ich hab' mich heute noch mal schlau gemacht...
Sun - falls DU das liest - danke...

*_Fotos machen oder Filmen währenddessen, ist strafbar
*_NUR schauen nicht...
*_Es besteht auch KEIN Straftatbestand der sexuellen Nötigung, wenn NUR geschaut wird.
*_Strafbar wird es, wenn er in Toiletten spannt...

DAS dazu...
Und NEIN, ich billige es noch immer nicht...


.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

keine straftat->kein täter->kein täterschutz.

soweit erstmal zu der unterstellung, hier würde täterschutz betrieben.

und warum ist es keine straftat?!

es ist eben kein eindringen in den persönlichen freiraum einer person.

die pinkelnde person wird weder beleidigt, noch genötigt, noch bestohlen, betrogen, verletzt, gekidnapt, ermordet oder sonstwas.

sie wird gesehen, nicht mehr und auch nicht weniger.

und sehen ist erstmal keine straftat, sondern das natürlichste der welt.

wenn es der person peinlich ist bei pinkeln beobachtet zu werden, wird sie von den sehenden augen auch nicht daran gehindert sich empört zu erheben und woanders zu pinkeln.

es ist sicher nicht die feine englische art eine frau beim pinkeln zu beobachten, aber es ist auch kein eindringen in ihren persönlichen freiraum. die frau kann sitzen bleiben und weiterpissen oder eben woanders pissen. sie hat die volle entscheidungsfreiheit.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Falsch. Spannen kann u. U. den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen, auch ohne Fertigung von Bild- oder Filmmaterial, was definitiv strafbar ist.

Fremdlink zur Auskunft eines Rechtsanwalts gerne per PN.


Geschrieben (bearbeitet)

Spannen und das Strafgesetzbuch

Das “normale Spannen” – also Beobachten fremder Personen ist im Normfall nicht strafbar. Keine Strafe ohne Gesetz. Für das Spannen an sich gibt es keine Strafvorschrift.

Wann ist Spannen doch strafbar?

Eine Strafbarkeit kann bestehen – nach § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) , wenn Fotografien heimlich in der Wohnung oder im geschützen Bereich (z.B. Umkleidekabine oder Toillette) gemacht werden. Es droht hier eine Geldstrafe oder eine Feiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das Beobachten selbst ist aber nicht strafbar.

Betritt der Spanner aber das Grundstück kommt auch eine Strafbarkeit (egal ob Foto´s gemacht werden oder nicht) nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch in Betracht.



**Quelle: RA A.Martin,Berlin**


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

Mann darf trotzdem nicht vergessen, wir leben in Deutschland, wo die Justiz dolle Stilblüten treibt. Ein Fall, zehn Richter, elf unterschiedliche Entscheidungen.


Geschrieben

wir reden hier immer noch von menschen die in freier natur pinkeln, das beobachten dabei ist nicht strafbar.


Geschrieben

Herrjee... wenn ich der Meinung bin, mich an einem öffentlichen Ort (und Wälder bzw. Gebüsche auf Parkplätzen sind ja wohl öffentliche Orte) erleichtern zu müssen, dann muss ich damit rechnen, dass jemand zusieht.

Hätte ich Angst, durch fremde Blicke derart traumatisiert zu werden, dürfte ich eben meinen Waldspaziergang nur noch mit Windeln unternehmen.

Ach ja... und immer schön vorsichtig sein - am Strand oder in der Sauna soll es ja vorkommen, dass man sogar angesehen wird, obwohl man noch nicht mal pinkelt!


Geschrieben

Gut, dass Juristen da anscheinend unterschiedlicher Meinung sind...


Geschrieben

Hallo bin leidenschaftlicher spanner schaue gerne den frauen beim pinkeln zu auf parkplätzen auf der autobahn.



die meinung der juristen spielt hier kein rolle, maßgebend ist das gesetz.


Geschrieben

Hi ,
ich finde das lustig , da beschwert Frau sich , kommt sich beim urinieren in freier Natur u.U. sogar sexuell belästigt vor und gleichzeitig fährt Frau im kurzen Rock und ohne Höschen mit der Bahn oder sitzt im Cafe.
Wie gut das , das jetzt nicht von einem Kerl kam
Gruß Gaby


Geschrieben

kann ja die frauen verstehen das sie es nicht gut finden aber wie gesagt ich schaue heimlich so das ich weder gesehen werde noch sonst was um es klar zustellen! und danke an die die es ok finden erst mal lieben gruß..


Geschrieben

Aha. Und der Richter, der ja nun mal Jurist ist, setzt das Gesetz im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht um? Und deshalb wurden Voyeure noch nicht wegen Beleidigung verurteilt?

Naja... Meinungen sind unterschiedlich. Auch die von Nicht-Juristen.


Geschrieben

und danke an die die es ok finden erst mal lieben gruß..



Ich glaube so richtig gut findet das keine Frau
Gruß Gaby


Geschrieben

Mann darf trotzdem nicht vergessen, wir leben in Deutschland, wo die Justiz dolle Stilblüten treibt. Ein Fall, zehn Richter, elf unterschiedliche Entscheidungen.


Gib doch einfach auf...
Mein vorheriger Post ist Fachwissen...

Man kann nicht bestrafen, was nicht strafbar ist - sieh's ein...


Geschrieben

Ich hab, leider, `ne extrem schwache Blase, infolgedessen hab ich sehr oft das Bedürfnis pinkeln zu müssen.
Da kann`s auch mal passieren, daß es so drückt und keine Toilette in der Nähe ist.
Gebüsch und gut ist`s.
Wenn da jetzt einer wäre, der mir dabei zusieht... mir ehrlich gesagt relativ schnurz, solange mir derjenige nicht zu nahe kommt!!!!

Ich pinkel seit 20 Jahren wild (jesses wie sich das anhört ) , wenn es keine andere Möglichkeit gibt! Und mich hat noch nie jemand bewußt beobachtet!


Geschrieben

@ Geile danke das tat mal gut ich meine ich mache ja nichts schaue ja nur.


Geschrieben

und danke an die die es ok finden erst mal lieben gruß..



ok find ich das nicht, ich weigere mich nur diese tat, die keine ist, zu verurteilen.


Geschrieben (bearbeitet)

Wirklich okay und toll finde ich den Gedanken auch nicht.
Aber... solang das jemand so macht, daß ich ihn nicht sehe, derjenige mir nicht zu nahe kommt oder sonstiges, ist`s mir egal.
Ich muß pinkeln und jut isses!


bearbeitet von Geile72
Geschrieben


Ich pinkel seit 20 Jahren wild (jesses wie sich das anhört ) , wenn es keine andere Möglichkeit gibt! Und mich hat noch nie jemand bewußt beobachtet!



Gleich möchte er wissen wo du so unterwegs bist , nachdem du viel getrunken hast
Gruß Gaby


Geschrieben (bearbeitet)

Gib doch einfach auf...
Mein vorheriger Post ist Fachwissen...

Man kann nicht bestrafen, was nicht strafbar ist - sieh's ein...



Klar. Gegoogelt ist kein Fachwissen. Oder hast einen Anwalt gefragt? Wir haben hier auch eine andere Quelle die deine Meinung stützt, aber die passt eben besser in den Kram, oder?

Die Aussage eines studierten Juristen ist Fachwissen und wenn dieser aussagt, es wurden Voyeure in "Ermangelung einer spezielleren Regelung" wegen Beleidigung nach §185 StGB verurteilt, ist das denke ich glaubhaft.

Ist die Sache nicht klar, entscheidet ein Richter und diese haben anscheinend stark unterschiedlich geurteilt.


bearbeitet von WantYou1979
Geschrieben

Jetzt übertreibst...
Ich wohne in der Provinz...

ok , ich hab mir das mal auf der karte angesehen , ich denke das könnte als provinz durchgehen .
sich ganz entspannt zurücklehnt und darauf wartet was barbie unternimmt wenn die blase mal übervoll ist .


Ich denke, Du weißt, was ich mit "gezwungen werden" meine...


durchaus , aber die natur kann da schon einen ganz schönen druck aufbauen und einen damit dann doch zwingen .


Geschrieben

Oder hast einen Anwalt gefragt?
Die Aussage eines studierten Juristen ist Fachwissen und wenn dieser aussagt, es wurden Voyeure in "Ermangelung einer spezielleren Regelung" wegen Beleidigung nach §185 StGB verurteilt, ist das denke ich glaubhaft.


Gesetzesvertreter... Und DIE kennen das Strafgesetzbuch ebenfalls.
Im Übrigen traue ich keinem Anwalt.

Den Paragrafen haste Dir dazu aber noch fein ergoogelt. Ich habe mal nachgesehen - Beleidigung? Soso...
Was Besseres haste wohl auf die Schnelle nicht gefunden?




sich ganz entspannt zurücklehnt und darauf wartet was barbie unternimmt wenn die blase mal übervoll ist .


Wie gesagt, ICH hab mich da nicht wirklich pippelig.


Geschrieben (bearbeitet)

nun, ich finde es durchsaus verständlich das es unterschiedliche meinungen dazu gibt, dabei geh ich von meiner meinung aus. ich sehe das ganze schon als grenzwertig an. da ist es eben auch der job der rechtsanwälte, daraus einen straftatbestand zu formulieren. schließlich leben die ja davon. ich hab einen ganzen haufen rechtsanwälte im erweiterten freundeskreis, darunter auch einen der als niedergelassener anwalt seine eigene kanzlei betreibt. der erzählt mir ständig irgendwelche lapalien auf welche er sich gradezu stürzt um seinen lebensunterhalt zu verdienen.

in diesem speziellem beispiel bleibt mir die verhältnismäßigkeit der mittel etwas zurück.

die eine frau findet es erregend, die andere ist angepisst. mir will nur nicht einleuchten wo ich (bzw der spanner) durch bloßes zusehen eine frau beleidige oder in ihren persönlichen freiraum eindringe. autobahnparkplätze sind nunmal kein persönlicher freiraum von pissenden frauen. die person hat auch immernoch die entscheidungsfreiheit sich zu verpissen oder eben angepisst zu reagieren


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

meine frage war auch eigentlich wer sowas schon erlebt hat wer hat ähnliches gemacht oder wer zeigt sich gerne beim pinkeln???gibt ja auch viele tausende menschen (Paare) die sich gerne beim sex zusehen lassen.also den rechtlichen kramm spart euch bitte! fkk ist genau das gleiche dort laufen vielleicht auch kinder oder menschen rum die es nicht sehen wollen!°also lasst es bitte und gibt bitte anwort auf meine frage! gibt es frauen die es vielleicht auch toll finden würden? oder ähnlich


Geschrieben (bearbeitet)

autobahnparkplätze sind nunmal kein persönlicher freiraum von pissenden frauen. die person hat auch immernoch die entscheidungsfreiheit sich zu verpissen oder eben angepisst zu reagieren


Oder eben die Toilette zu benutzen. (aufm Parkplatz)



Mich persönlich würde brennend interessieren, was genau der besagte Anwalt zusammengebastelt hat...
@ WantYou Vielleicht kannst Du mich ja doch mit Argumenten überzeugen...


meine frage war auch eigentlich wer sowas schon erlebt hat wer hat ähnliches gemacht oder wer zeigt sich gerne beim pinkeln???


Wie wärs, wenn Du dazu einen neuen Thread eröffnest?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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