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zusehen beim pinkeln frage an die frauen


mike26siegen

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

da ist es eben auch der job der rechtsanwälte, daraus einen straftatbestand zu formulieren. schließlich leben die ja davon.


Und genau DAS ist doch der springende Punkt!

mir will nur nicht einleuchten wo ich (bzw der spanner) durch bloßes zusehen eine frau beleidige oder in ihren persönlichen freiraum eindringe.


Dann, wenn du hinstierst, dann kann ich nämlich z.B. nicht .


Geschrieben

meine verflossene hatte einen ähnlichen tick, sie fand es geil vor laufenden kameras zu vögeln. bewachte parkplätze, ubahnstationen, sparkassenvorräume....

und nun eine frage an die juristen

der typ der in diesem moment am anderem ende der leitung vor dem monitor sitz und zusieht, ist das ein spanner? oder ist er opfer weil ich nebst freundin ihn zum zuschauen nötige?


Geschrieben

ist das ein spanner? ?


Das hängt ausschlließlich von der Tätigkeit seiner Hände ab.


Geschrieben (bearbeitet)

Trotzdem, ist es nicht richtig Punkt!

oO(und dann noch lachen *kotz)

Nachtrag:

und zu welcher Erkenntnis bist Du bisher gekommen @mike26? Entgegen Deiner Vorstellung (Phantasie), findet keine Frau es erregend und toll, es gibt nur einige Frauen, die Dir nicht gleich eine Ohrfeige verpassen würden.
Also jetzt wo Du weißt, dass Frauen es nicht erregend finden....läßt Du es?


bearbeitet von Brisanz2009
Geschrieben

man könnte auch sagen es ist abhängig davon wer da sitzt. der eine wirds geil finden , der andere ist angewiedert.

die eine lässt sich gern beim pissen beobachten, die andere ist angewiedert und zeigt mich an.

der eine findet es geil eine pissende frau zu sehen, der andere zeigt sie an wegen erregung eines öffentlichen ärgernisses oder sexueller nötigung. was weiß ich.

so ist das mit der korinthenkackerei bei lapalien. wirklichen schaden nimmt da keiner, hauptsache wir bemühen die juristen und finden doch noch einen täter (schuldigen)


Geschrieben (bearbeitet)

Den Paragrafen haste Dir dazu aber noch fein ergoogelt. Ich habe mal nachgesehen - Beleidigung? Soso...
Was Besseres haste wohl auf die Schnelle nicht gefunden?



Jo, geb ich zu, eine gegoogelte Aussage eines Anwalts in einem Fachforum, ganz fein mit Name, Adresse etc...

Gesetzesvertreter, soso... Ist mir relativ egal ob Polizist, Amtsschimmel oder sonst was. Du traust keinen Anwälten und der letzte Polizist mit dem ich Kontakt hatte, hatte genauso viel Ahnung vom StGB wie eine Kuh vom stricken. Klar, kann einem auch bei einem Anwalt passieren, aber dem traue ich mehr Fachexpertise zu, als einem Laien.

Sei es wie es sei, dich interessiert eine examierte Meinung nicht, weil sie dir anscheinend nicht passt. Auch gut.

@soul:
Was dir die Lapalie ist, ist der Dame was ganz anderes. Aber da sind wir wieder bei dem Thema unterschiedliche Meinungen.


meine verflossene hatte einen ähnlichen tick, sie fand es geil vor laufenden kameras zu vögeln. bewachte parkplätze, ubahnstationen, sparkassenvorräume....

und nun eine frage an die juristen

der typ der in diesem moment am anderem ende der leitung vor dem monitor sitz und zusieht, ist das ein spanner? oder ist er opfer weil ich nebst freundin ihn zum zuschauen nötige?



Opfer Erregung öffentlichen Ärgernisses würde ich als Laie behaupten.


bearbeitet von WantYou1979
Geschrieben



Wie wärs, wenn Du dazu einen neuen Thread eröffnest?




Warum soll er einen neuen eröffnen? Du befindest dich quasi weiterhin in seinem Thread mit deiner Nebendiskussion.


Geschrieben

wie gesagt ich find das auch nicht ok, meine ex an allen möglichen orten zu vögeln dagegen, das war natürlich voll in ordnung


Geschrieben

Kannst du dich etwas verständlicher ausdrücken,soulmusic?


Geschrieben

Jo, geb ich zu, eine gegoogelte Aussage eines Anwalts in einem Fachforum, ganz fein mit Name, Adresse etc...


Ich schätze mal, dann hab ich Deine ergoogelte Fachmeinung gefunden.

Der Fall:

Guten Tag,

vor ca. 3 Monaten wurde ich (nicht direkt)
beim "Beobachten / Spannen" einer weiblichen Person mit Hilfe eines Spiegels unter der Umkleideabtrennung in einem Schwimmbad erwischt.
Jedoch wurde / konnte ich nicht unmittelbar vorort Strafrechtlich ermittelt werden. Dies passierte erst durch einen Zeugen der sich mein KFZ-Kennzeichen notierte.
Nun habe ich eine mündliche Vorladung von der Polizei erhalten, um den Sachverhalt zu klären.



Die Antwort des Anwalts:

Voyeurismus an sich ist in Deutschland nur in engen Grenzen überhaupt strafbar. Hier wäre zunächst die, in Ihrem Fall nicht zutreffende Variante der heimlichen Videoaufnahmen zu nennen. Diese sind unbestritten nach § 201a StGB strafbar.

Das "spannen" ohne die Fertigung von Bildaufnahmen kann jedoch u.U. den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. § 185 StGB wird, in Ermangelung einer spezielleren Regelung, in Fällen wie dem Ihren gerne herangezogen. Der strafrahmen des § 185 StGB reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitstrafe, bei Beleidigung durch Tätlichkeit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.



...und nu?
Da steht
eindeutig etwas von einer UMKLEIDEKABINE... DAS ist Eindringen in die Privatsphäre.
Hockst Du Dich in die Büsche, kannst Du dies nicht voraussetzen - nur hoffen, dass sie Dir gewährt wird...aus Anstand. Punkt.



Warum soll er einen neuen eröffnen? Du befindest dich quasi weiterhin in seinem Thread mit deiner Nebendiskussion.


Daher auch --&gt


Geschrieben

sischer dat.

ich finds nicht ok sich auf die lauer zu legen um pissende frauen zu beobachten, weigere mich aber hier eine straftat zu formulieren und infolge dessen des täterschutzes diffamiert zu werden. andererseits hatte ich beim vögeln meiner verflossenen an öffentlichen orten aber auch einen heidenspaß, wohlwissend das ich möglicherweise einen unbeteiligten dritten damit genötigt habe.

war das klar genug?


Geschrieben (bearbeitet)



Daher auch --&gt


Ach, wie lustig!

-Ja...


@soulmusic:

Ja, dass war verständlicher.Deine Position ist nun klar ersichtlich.


bearbeitet von Xenialll
Geschrieben

gibt bitte anwort auf meine frage! gibt es frauen die es vielleicht auch toll finden würden? oder ähnlich



Naja, es gibt einen Fetisch "zeigefreudig", und ich denke, dass eine Frau, die sich hierzu bekennt, sicherlich auch gern beim pinkeln beobachtet wird.

Zeigefreudige Frauen sind vermutlich - wenn sie gerade "in Stimmung" sind - an ihrem entsprechenden Outfit zu erkennen. Kurzes Röckchen, kein Höschen, vielleicht ein paar Halterlose, keine Ahnung, ich kenn mich da nicht so aus. Es gibt aber sicherlich Threads, in denen man das ungefähr ermitteln kann.

Diesen Frauen wird dein Fetisch womöglich sogar entgegenkommen. Für die anderen, und das scheint mir eine repräsentative Mehrheit zu sein, wenn ich den Threadverlauf als Basis nehme, ist er eine Beleidigung/Belästigung/Peinlichkeit, und im Idealfall triffst du auf eine Frau, der es nicht so viel ausmacht.

Ich fürchte, du wirst, wenn du diesen Fetisch weiterhin auslebst, ihn dann schon mit dem einigermaßen sicheren Wissen weiter betreiben müssen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das einer Frau gefällt, äusserst gering bis null ist, und die meisten doch eher darunter leiden, wenn sie dich bemerken.


Geschrieben

Die Aussage, wenn Frau ihre Notdurft verrichten muss, muss rechnen beobachtet zu werden, ist genauso hirnzereissend wie die Aussage, Frau im Minirock muss rechnen sexuell belästigt, oder ***igt werden.

Sehr wohl richtig
Notdurft im Ausnahmefall bleibt Notdurft, bei Männern, wie bei Frauen möglich. Beide haben demnach Recht auf Deskretion.


Geschrieben

in einem dichtbesiedeltem land wie deutschland auf einem autobahparkplatz auf diskretion beim pissen zu bestehen, klingt nicht grade realitätsnah.


Geschrieben

Aber nein. Gerade in einem dichtbesiedelten Land ist Diskretion notwendig!

Diskretion bedeutet nicht, nicht da zu sein, sondern da zu sein, aber eben wegzusehen.


Geschrieben

wo genau war das recht auf diskretion noch genau definiert?


Geschrieben

Ich finde diese Diskussion driftet doch sehr ab.

Es geht doch einfach um völlig unterschiedliche Gegebenheiten.

Situation 1:
Irgendwer muss dringend pissen und findet kein Klo. Also ab hinters nächste Gebüsch. Dann ist/kommt da zufällig jemand vorbei und sieht dies. Im Regelfall würden beide (wenn denn möglich) ihre Blicke abwenden und gut ist.

Erregungsfaktor für beide Seiten = 0


Situation 2:

Der TE geht auf die Pirsch um pissende Frauen zu beobachten und sich damit aufzugeilen. Diese Frauen wissen davon nichts. Treffen nun beide aufeinander würde der TE seinen Blick nicht abwenden und dies würde die Frau sicher mitkriegen. Also würde sie sich wahrscheinlich nicht gerade gut fühlen.

Erregungsfaktor für den TE = 10, für die Frau = -10

und da wird eben eine definitive Grenze überschritten.

Ob dies nun strafbar ist oder nicht ist mir eigentlich wurscht. Wenn der TE aber dafür mal eins auf die Fresse kriegt, würde ich auch nicht wirklich weinen.


Geschrieben

(..,...) auf diskretion beim pissen zu bestehen, klingt nicht grade realitätsnah.



Klingt es realitätsnaher, sich auf die Lauer zu legen, um Frauen,die ihre Notdurft verrichten, zur Befriedigung der eigenen Sexualität zu "erwischen" ?


Geschrieben

es gibt kein recht auf diskretion, wenn du das erstmal realisiert hast, fällt es auch viel leichetr zu verstehen das diese diskretion ein akt von respekt und anstand ist. sowas kann man zwar erwarten, wie die geschichte zeigt führen erwartungen mitunter aber auch zu enttäuschungen. das ist die realität.


Geschrieben (bearbeitet)

Klingt es realitätsnaher, sich auf die Lauer zu legen, um Frauen,die ihre Notdurft verrichten, zur Befriedigung der eigenen Sexualität zu "erwischen" ?


wenn mann dafür sorgt das die toilette nicht benutzbar ist...


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben (bearbeitet)

wo genau war das recht auf diskretion noch genau definiert?



Sowas sollten einem die Eltern in einem komplizierten, langwierigen Verfahren namens "Erziehung" mitgeben.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

gibt ja auch viele tausende menschen (Paare) die sich gerne beim sex zusehen lassen.also den rechtlichen kramm spart euch bitte! fkk ist genau das gleiche dort laufen vielleicht auch kinder oder menschen rum die es nicht sehen wollen!°h



Ähem, Leute die sich einverständlich zusehen lassen und FKK Zonen unterscheiden sich erheblich in einem, dem wesentlichen Punkt von unfreiwillig Bespannten.

Guck -&gtEINVERSTÄNDLICH

FKK= Und nun stell dir vor, dass ausgewiesene FKK Zonen durchaus ihre securities haben. Steht da einer und spannt, kriegt er entsprechende Ansagen... FKK heisst nicht sich aufgeilen.

Jede nicht einvernehmliche Art der sexuellen oder sogenannt ehrverletzenden Aktivitäten, verbal, etc ist nicht einvernehmlich. Punkt.

Sobald die Frau sich beobachten lassen will ** ist es einvernehmlich.

** Wille: ist etwas, was frei und ohne Zwang oder Zwangssituation gebildet wird

Wild pinkeln ist nicht erlaubt, wird aber nur an Orten geahndet, an denen es Erregung Öffentlichen Ärgernisses ist.Somit wäre eine Strafanzeige gegen dich mit Sicherheit kein Risiko, nur eben erfolglos. Aktenkundig wärst du und bei der nächsten Gelegenheit in der z.B. eine Frau aufkreischt deinetwegen, hätte der nächste Polizist Einsicht in diese Akte. So wirst du dann eben als Spanner geführt. Bei sämtlichen (tatsächlichen)Straftaten ie in diese Richtung angezeigt würden in der Folge wärst du im Raster der zu Überprüfenden. So wie eben auch die berühmten Mantelöffner einschlägig bekannt sind und sobald so eine Mantelöffnung angezeigt wird, werden alle Mantelöffner geprüft...

Halkyonia


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Somit wäre eine Strafanzeige gegen dich mit Sicherheit kein Risiko, nur eben erfolglos. Aktenkundig wärst du und bei der nächsten Gelegenheit in der z.B. eine Frau aufkreischt deinetwegen, hätte der nächste Polizist Einsicht in diese Akte.


Beweise? Zeugen? Das nachzuweisen in einem Waldstück, abseits der Straße, dürfte beinah unmöglich sein.
NUR Schauen ist nicht verboten.


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