Jump to content

u18 rechtslage


Jo****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Die Rechtslage ist ganz einfach. Jeder über 16 jährige Deutsche ist verpflichtet, ein Ausweisdokument bei sich zu tragen. Wenn du im Zweifel bist...lass es dir zeigen.....ansonsten lass es...…. wenn der oder diejenige das nicht tut....sofort Finger weg......

Geschrieben (bearbeitet)

*** Das weibliche Geschlecht sieht heute meistens schon viel älter aus,aber lass lieber die Finger weg von sowas.Meist hat der Staatsanwalt da noch seine Finger drauf.

bearbeitet von MOD-Sunshine
Das Profil vom TE ist hier nicht das Thema
Geschrieben

Da du es scheinbar Null einschätzen kannst,lass besser von allem die Finger was U30 ist nicht das du nacher wegen Kinderfi....in den Knast gehst.

Geschrieben

also ich mache das ganz einfach - wenn ich optisch tatsächlich nachdenken muss, wie alt sie ist, dann ist das definitiv zu jung für mich und ich gehe da gar nicht mehr weiter darauf ein. Mich reizt es auch überhaupt nicht solche Altersbereiche. 

Ansonsten, lass Dir eben den Ausweiß zeigen...sicher total blöde Situation, aber da musst Du durch...:clapping:

Geschrieben (bearbeitet)

***

Ich denke eher, dass er sich absichern möchte, dass diese Person tatsächlich volljährig ist. Und ist doch ganz einfach....Perso oder Führerschein zeigen lassen. ;)

bearbeitet von MOD-Sunshine
Reaktion auf entfernten Beitrag
Geschrieben

Allein die Frage ist schon bedenklich .. wenn du genau drüber nachdenken tust ohne dein schwanz um Rat zu fragen .. weist du genau was richtig ist ..

Geschrieben

Je deutlicher Du in Google die Frage stellst was verboten ist umso findest die Gesetze dazu. Das Alter sieht man einem nur selten an. Zweifelt man am Alter, gibt es nur eine Möglichkeit. Ausweis vor zeigen lassen bevor man sich Strafbar machen könnte.
Das letzte mal als ich mich mit jemand u18 sexuell näherte, war ich 18. Damals war es normal, dass man zuerst mit den Eltern gesprochen hat (sich vorgestellt hat). Dabei kam dann sehr schnell, womit sie einverstanden sind und wo die Grenze ist. Da kann ich nur sagen...Eltern sind da oft noch strenger wie jedes Gesetz.

DerLustvolle22
Geschrieben

Das du das fragst löst schon kopfschütteln bei mir aus. Googel es doch was du darfst und was nicht. 31 und unter 18 ehrlich lass deine Pfoten von denen. Ab 18 wäre es so sein ich das ok den beide sind dan 18 und somit erwachsen. Und wen dus brauchst ok. Aber unter 18 geht garnicht finde ich wiederlich!!! Lass dir ein Ausweis zeigen oder such dir Frauen die älter oder gleichalt sind.

Geschrieben

Ein 31jähriger kann von einer 18jährigen oder u18jährigen exakt das gleiche wollen, wie das Mädel von ihm. Ist das der Fall und sie ist über 14 und keine Schutzbefohlene, ist es, auch wenn hier einige das große Kotzen kriegen (und nicht müde werden, das zum Ausdruck zu bringen egal ob es zum Thema passt oder nicht) keine Straftat. Hier allerdings sollte es nicht möglich sein, jemanden unter 18 zu kontaktieren. Fällt das auf, wäre ein Hinweis an den Support fällig.

Geschrieben

@ in10thief
Über 14???
Ich dachte die Altersgrenze für das Alter ist 16 Jahre!!!
Ist für mich aber auch egal weil ich für Männer in meinem Alter (ü50)
Frauen bis 30 zu jung finde!
Und für die "alten Säcke" die bei den jungen Frauen die Gästebücher und Bildbewertungen mit Bettelbeiträgen vollschreiben habe ich KEIN VERSTÄNDNIS!!!

Geschrieben

Hattest du bestimmt bei google raus finden können, ohne das theater hier. Treffen kannst du dich gewiss und auch mehr, denke ich, sollang es einvernehmliche ist, sollte das kein Problem darstellen . Aber ob das eine gute Idee ist, dass musst du für dich entscheiden.

Geschrieben

Der eine unter 16 und der andere über 21 ist strafbar.....

Geschrieben

Googel mal Paragraph 182 StGB. Da findest du Details. Strafbar ist bei Jugendlichen eine Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (z.B. weil eingeschüchtert durch deutlichen Altersunterschied). Wird aber nur auf Antrag verfolgt.
Ebenfalls strafbar ist die Ausnutzung einer Zwangslage.
Und für den Sex zu bezahlen ist auch eine strafbare Handlung.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe volles Verständnis für den Threadstarter.

Vorsicht ist besser als Nachsicht, daher auch dieser Thread hier. Womöglich hat er ein Sugar Babe oder ähnliches in Aussicht und denkt sich selber schon, dass deren Alter eventuell hart an der gesetzlichen Grenze ist und macht sich jetzt deswegen schlau.

Hätte ich damals auch so gemacht, wenn sie noch etwas jünger gewesen wäre.

vor 18 Minuten, schrieb Addicted26:

Wird aber nur auf Antrag verfolgt.

Das stimmt leider nicht.

Da kann das Mädel noch so beteuern, dass sie ihr Verhältnis mit einem älteren Mann absolut freiwillig führt, sich mit ihm sehr wohl und gut aufgehoben fühlt und es ihr gut geht und sich nicht von ihm ausgenutzt oder unter Druck gesetzt fühlt.

Der Mann kommt sofort in den Knast, auch wenn das Mädel es nicht möchte, weil ihr ihr Liebster damit weggenommen wird.

bearbeitet von Lausitz-Spreewald
Geschrieben

Es gibt durchaus auch 16/17 jährige Mädeks, die, wenn richtig hergemacht, auch als Anfang bis Mitte 20 durchgehen. Bei nem Perso als Bild, kann man schon viel faken und ändern, das ist keine Absicherung... Leben am Limit sag ich nur, oder beim kleinsten Zweifel einfach mal die Hände heben und sein lassen

Geschrieben

Keine Sorgen ab 16, zwischen 14 und 15 muss die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung gegeben sein, heißt er / sie muss die Beziehung bewusst und einvernehmlich eingehen. Unter 14 klar verboten, bei 13jährigen gibt es noch Bewährung, darunter winkt die JVA 👋🏻
Dafür zu bezahlen ist erst ab 18 legal. 
Gestern wurde in Bonn ein Lehrer, der mit seiner 14 jährigen Schülerin geschützt geschlafen hat, aber einvernehmlich und krankheitsbedingt (HIV) beurlaubt war, freigesprochen ⚖️ 
Grüße vom Jurastudenten 😊

Geschrieben

Manch geschminktes 16 jähriges Mädel, sieht aus wie 28. Ich finde es gut,das Du Dir solche Gedanken machst, und Dich auch absichern willst.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb purzel53:

Die Rechtslage ist ganz einfach. Jeder über 16 jährige Deutsche ist verpflichtet, ein Ausweisdokument bei sich zu tragen

Dies ist schlichtweg falsch!

Geschrieben
vor 32 Minuten, schrieb Lausitz-Spreewald:

Das stimmt leider nicht.

Ich habe nur den Parahraphen zitiert 🤷‍♀️

Geschrieben

Jeder muß einen Ausweis haben aber eine Pflicht zum mitführen gibt es nicht. So hab ichs in Erinnerung.
Wegen einer ähnlichen Diskussion wurde ich hier aufs übelste beschimpft. Da ist man schnell bei Pädophilie und Missbrauch. Es hilft auch nicht sich dagegen zu wehren. Ignoranz versteht keine Ironie. Egal was man noch anführt.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb purzel53:

Jeder über 16 jährige Deutsche ist verpflichtet, ein Ausweisdokument bei sich zu tragen. 

Wo lebst du denn? Das ist schlicht und ergreifend falsch.

×
×
  • Neu erstellen...