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u18 rechtslage


Jo****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Roman_Tische:

Wo lebst du denn? Das ist schlicht und ergreifend falsch.

In der Tat, ich habe Ausweispflicht, die in der Tat ab dem 16. Lebensjahr besteht und Mitführungspflicht verwechselt.... Es besteht also keine Verpflichtung, ein Dokument mitzunehmen.....allerdings besteht eine Verpflichtung, eins zu haben.....also kann der TE sich darauf berufen, das der oder diejenige eins haben müsste (und seien wir mal ganz ehrlich....wenn jemand 18 (bzw. 16) ist.....führt jeder dieses Dokument mit Stolz bei sich)…..die Möglichkeit ist also gegeben, das Alter zu kontrollieren......falls der Gegenpart sich weigert, warum auch immer.....ist DRINGEND abzuraten, mit der Person in intimen Kontakt zu treten.... Sorry für die Verwirrung

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb 19Michael84:

Ab dem 16. Lebensjahr darf man legal mit allen Gleichaltrigen und älteren Sex haben........so dürfte man zwar Sex haben, aber keinen Porno zusammen schauen. Das wäre wieder illegal.

Dabei haben heutzutage die Kids heftigeres auf ihren Phones, als ich je sah bzw. sehen möchte :-((

vor 5 Stunden, schrieb JoeBang:

und virtuell?

Da wär ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig!! Denk dran: das www vergisst nie!

Geschrieben

Wenn er / sie / es Auto fährt, könnte die Volljährigkeit erreicht sein ;-)

Geschrieben

Lass dir den Perso im Original zeigen.

Geschrieben

Der Gag an der Pornonummer ist auch, du darfst als 31jähriger mit einer 16jährigen Sex haben und es aufnehmen. Sie darf es aber erst mit 18 sehen. Juristen denken komisch.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb LouisMolly:

Dabei haben heutzutage die Kids heftigeres auf ihren Phones, als ich je sah bzw. sehen möchte :-((

Das ist eine aussage, dennoch ist es so, dass das zeigen oder weitergeben von pornografischen Inhalten an unter 18 Jährige verboten ist.

Geschrieben

Hast du schon einmal etwas von Google gehört????????

Geschrieben

Ist zwar schon lange her. 

Als ich 18 war hatte ich auch eine Freundin die 16 war ….

 

Geschrieben (bearbeitet)

@ TE deine Frage wirft schon ein sehr seltsames Licht auf dich.  :-/

Ich bin kein Jurist ^^
->  ergo kann (und will) ich  - keine Rechtsberatung in egal jedweder Form geben, ich kann dir aber zumindest dies hier (als nicht abschließende Erklärung) mit auf den Weg geben: 

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen in Deutschland liegt bei mindestens 14 Jahren, je nach Tatbestand gibt es noch die Altersgrenzen 16 Jahre und 18 Jahre. Die unterschiedlichen Schutzaltersstufen sind auch Teil der allgemeinen Altersstufen im deutschen Recht. Eine Besonderheit des Sexualstrafrechts ist es darüber hinaus, auch die Abgrenzung der im Einzelnen verbotenen Handlungen über die Generalklausel des § 184h StGB je nach Tatbestand unterschiedlich vorzunehmen.

§ 176 StGB sieht bei Handlungen dieser Art eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eltern haben hier das Recht, Anzeige zu erstatten (und das ist gut so).  
§ 176a StGB (gönnt dir eine Freiheitsstrafe  von mindestens zwei Jahren
§ 182 StGB und § 174 StGB  sehen das Thema ebenfalls definitiv nicht in deinem Sinne

Beachte: bereits der Versuch ist in den meisten Fällen strafbar.
 

 

bearbeitet von MunichByNight
Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb toosexy4u69:

Er erkennst sie ja nicht, das erschwert es Finger davon lassen 😉😜

😂😂😂 Ok wenn Zweifel bestehen dann immer die Finger davon lassen oder Perso zeigen lassen. 

  • Moderator
Geschrieben

Es sind einige Off-Topic Beiträge und deren Reaktionen entfernt worden. Bitte haltet euch an das Thema und dichtet dem TE doch nicht etwas an, was gar nicht da ist. Er hat lediglich eine Frage gestellt, die ihn interessiert.

LG
MOD-Sunshine, Poppen.de Team

Geschrieben

Da ich nie was u18 hatte und haben werde, danke für viele ernstgemeinte Antworten.

Sehr erhellend. 

Den anderen....bleibt doch sachlich.

 

Geschrieben

schwierig, am Ende hilft nur der Perso genau wie beim Alkohol-Kauf im Supermarkt.

Geschrieben

Wende dich doch an die Polizeiwache deines Vertrauens , schildere dein Problem und du wirst bestimmt eine kompetente , verbindliche Antwort bekommen

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