purzel53 Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 vor 5 Minuten, schrieb Roman_Tische: Wo lebst du denn? Das ist schlicht und ergreifend falsch. In der Tat, ich habe Ausweispflicht, die in der Tat ab dem 16. Lebensjahr besteht und Mitführungspflicht verwechselt.... Es besteht also keine Verpflichtung, ein Dokument mitzunehmen.....allerdings besteht eine Verpflichtung, eins zu haben.....also kann der TE sich darauf berufen, das der oder diejenige eins haben müsste (und seien wir mal ganz ehrlich....wenn jemand 18 (bzw. 16) ist.....führt jeder dieses Dokument mit Stolz bei sich)…..die Möglichkeit ist also gegeben, das Alter zu kontrollieren......falls der Gegenpart sich weigert, warum auch immer.....ist DRINGEND abzuraten, mit der Person in intimen Kontakt zu treten.... Sorry für die Verwirrung
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 vor 5 Stunden, schrieb 19Michael84: Ab dem 16. Lebensjahr darf man legal mit allen Gleichaltrigen und älteren Sex haben........so dürfte man zwar Sex haben, aber keinen Porno zusammen schauen. Das wäre wieder illegal. Dabei haben heutzutage die Kids heftigeres auf ihren Phones, als ich je sah bzw. sehen möchte :-(( vor 5 Stunden, schrieb JoeBang: und virtuell? Da wär ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig!! Denk dran: das www vergisst nie!
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 Wenn er / sie / es Auto fährt, könnte die Volljährigkeit erreicht sein ;-)
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 Lass dir den Perso im Original zeigen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 Der Gag an der Pornonummer ist auch, du darfst als 31jähriger mit einer 16jährigen Sex haben und es aufnehmen. Sie darf es aber erst mit 18 sehen. Juristen denken komisch.
da**** Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 vor 2 Minuten, schrieb LouisMolly: Dabei haben heutzutage die Kids heftigeres auf ihren Phones, als ich je sah bzw. sehen möchte :-(( Das ist eine aussage, dennoch ist es so, dass das zeigen oder weitergeben von pornografischen Inhalten an unter 18 Jährige verboten ist.
JpkUSA Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 Hast du schon einmal etwas von Google gehört????????
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 Ist zwar schon lange her. Als ich 18 war hatte ich auch eine Freundin die 16 war ….
Mu**** Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 (bearbeitet) @ TE deine Frage wirft schon ein sehr seltsames Licht auf dich. Ich bin kein Jurist ^^ -> ergo kann (und will) ich - keine Rechtsberatung in egal jedweder Form geben, ich kann dir aber zumindest dies hier (als nicht abschließende Erklärung) mit auf den Weg geben: Das Schutzalter für sexuelle Handlungen in Deutschland liegt bei mindestens 14 Jahren, je nach Tatbestand gibt es noch die Altersgrenzen 16 Jahre und 18 Jahre. Die unterschiedlichen Schutzaltersstufen sind auch Teil der allgemeinen Altersstufen im deutschen Recht. Eine Besonderheit des Sexualstrafrechts ist es darüber hinaus, auch die Abgrenzung der im Einzelnen verbotenen Handlungen über die Generalklausel des § 184h StGB je nach Tatbestand unterschiedlich vorzunehmen. § 176 StGB sieht bei Handlungen dieser Art eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eltern haben hier das Recht, Anzeige zu erstatten (und das ist gut so). § 176a StGB (gönnt dir eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren) § 182 StGB und § 174 StGB sehen das Thema ebenfalls definitiv nicht in deinem Sinne. Beachte: bereits der Versuch ist in den meisten Fällen strafbar. bearbeitet März 4, 2020 von MunichByNight
Sternchen935 Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 vor 6 Stunden, schrieb toosexy4u69: Er erkennst sie ja nicht, das erschwert es Finger davon lassen 😉😜 😂😂😂 Ok wenn Zweifel bestehen dann immer die Finger davon lassen oder Perso zeigen lassen.
Moderator Po**** Geschrieben März 4, 2020 Moderator Geschrieben März 4, 2020 Es sind einige Off-Topic Beiträge und deren Reaktionen entfernt worden. Bitte haltet euch an das Thema und dichtet dem TE doch nicht etwas an, was gar nicht da ist. Er hat lediglich eine Frage gestellt, die ihn interessiert. LG MOD-Sunshine, Poppen.de Team
Jo**** Geschrieben März 4, 2020 Autor Geschrieben März 4, 2020 Da ich nie was u18 hatte und haben werde, danke für viele ernstgemeinte Antworten. Sehr erhellend. Den anderen....bleibt doch sachlich.
au**** Geschrieben März 4, 2020 Geschrieben März 4, 2020 schwierig, am Ende hilft nur der Perso genau wie beim Alkohol-Kauf im Supermarkt.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Wende dich doch an die Polizeiwache deines Vertrauens , schildere dein Problem und du wirst bestimmt eine kompetente , verbindliche Antwort bekommen
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