Kn**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Egal was ihr vorher vertraglich festlegt, Du bist der Vater und von daher jederzeit unterhaltspflichtig.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Wenn Du der Erzeuger bist, stehst Du vor dem Gesetz als Vater in der vollen Verantwortung. Mündliche Vereinbarung zählen da in keinster Weise, da der Gentest Dich als Vater bestätigt. Vielleicht hilft eine schriftliche Abmachung? Wenn der Typ Probleme mit seiner Fruchtbarkeit hat und es ehrlich meint, so sollte er sich doch ärztlich untersuchen lassen. Das ist zwar anfangs mit Aufwand verbunden, führt aber zu einer sicheren Diagnose und es kann in den meisten Fällen eine Schwangerschaft herbei geführt werden. Künstliche Befruchtung ist keine Schande, wenn ein Paar wirklich Nachwuchs will. Das Vögeln kann man davor oder danach ordentlich vorlegen. An Deiner Stelle würde ich die Finger davon lassen!
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Ich persönlich würde es lassen. 👎
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Ich denke auch direkt an Verantwortung und Alimente. Wenn es darüber auch eine Übereinkunft (natürlich - je nachdem - rechtlich abgesichert) gibt: Why Not... Allerdings wärst Du wohl auch nicht der Erste, bei dem später dann doch noch in erheblichen Maße die Vatergefühle hoch kommen... Und dann wird es sicher kompliziert...
zu**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Dein Schwanz, dein Sperma, dein Gewissen und dann ist es dein Kind
de**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Egal wie ihr euch vielleicht auch vertraglich einigen solltet, der biologische Vater wirst du immer sein☝️
Se**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Vorher klären mit den Verpflichtungen wegen Unterhaltspflicht bringt nichts. Ich würde die Finger davon lassen. Wenn sie nachher sagt du bist der Vater musst du auch zahlen. Das Kind kann ja später auch Anspruch stellen.
xxx15732xxx Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Du hast "!!! ein paar!!! " Bedenken. Dann lass es. Und ich glaube nicht das es was bringt etwas schriftlich zu machen. Wenn du dann der Vater bist,wirst du es im Zweifelsfall auch vor dem Gesetz sein. Wiege am besten deine Bedenken mit dem Spaß und der Hilfsbereitschaft ab. Und z. B. Auch das moralische. Ich meine, wenn es klappen sollte, weißt du immer das es dein Kind ist was bei ihr an der Hand läuft. Für mich wäre das schwierig wenn ich sie dann mal treffen würde.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Ich würde es auf keinen Fall unter diesen Vorzeichen machen. Sollte Er z.B. gar keine Kinder wollen, und / oder auch unfruchtbar sein ( z. B. wissentlich durch selbst herbeigeführte OP ) oder so, es zu eine Vaterschaftsfeststellung kommen würde, das Mädel im schwachen Moment plappert, dann wärest Du in der moralischen, väterlichen und finanziellen Verpflichtung...... :-(
Mi**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Hast ja viel Phantasie, aber ehrlich sie kann doch leicht einen finden, sie ist in dem Falle ja von dir jederzeit erpressbar
Un**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Nach meinem Wissensstand kann Unterhaltspflicht nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Der Freund müsste das Kind dann adoptieren.
fr**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 naja, ich hoffe Du weißt wie man eine Düsseldorfer Tabelle richtig lesen kann.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Auf jeden Fall Finger weg. - rechtlich kannst dich in D nicht von der zahlungspflicht befreien lasse. Wenn "sie" kommt und sagt du bist der Vater, dann hast ein Abo...
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Warum nicht , wenn es dir Spaß bringt und du kein Problem damit hast, gegebenenfalls für den Spaß gut 20 Jahre Unterhalt zu zahlen ........ ,
kn**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Lass es lieber....sowohl moralisch als auch psychisch. Es wird dich immer wieder einholen
klaus53577 Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 im zweifel bezahlt immer der Erzeuger,auch wenn sie sagt sie verzichtet auf Unterhalt, das geht vom Gesetz her schon nicht, das es für das kind ist, Sie kann verzichten das ist ok, aber nicht auf Kindes Unterhalt
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Nachtrag .......sind die Beiden verheiratet ? Dann gilt der Ehemann als Kindesvater ....
Si**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Du hast Bedenken. Dann lass es.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Du kannst jeder Zeit zum Unterhalt verklagt werden alle andere Abmachungen wären sittenwidrig. Also Finger weg!!
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Wenn er es aber bei einer samenbank abgeben würde und sie es dann injeziert bekommt, wäre er nicht Unterhaltspflichthg. Sonst wäre das ja jeder samenspender
LibertinOAL Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Hypothetisch: Falls das Kind eine tiefe Sehnsucht nach seinem leiblichen Vater entwickeln sollte - das ist sein gutes Recht!!! - dann hättest du meiner Meinung nach die moralische Pflicht für das Kind auch dauerhaft da zu sein. Angenommen es ist genauso verrückt wie du, hat ähnliche Verhaltensformen, Charakterzüge (all das, was auch! genetisch bedingt ist - Wesenszüge, die nicht nur rein sozial und kuturell vermittelt sind), dann kannst auch nur du das Kind richtig verstehen. Vielleicht würde es mit dem nicht leiblichen Vater gar nicht klar kommen? Das weiß man nie, aber die Leiblichkeit verbindet. Mit diesem Umstand sollte man heutzutage nicht so locker verfahren. Man sollte auf keinen Fall - sofern möglich - leibliche Elternteile dem Kind im Vorhinein schon enthalten. Das Kind hat ein Recht darauf. Alles andere ist eigentlich Egoismus der Erwachsenen und eine quasi Entmündigung des Kindes.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 Das ist falsch Susi !! Er muss das Kind annehmen und dafür unterschreiben ! Dann ist es erst einmal rechtskräftig sein Kind ! Erst wenn beide Erzeuger es auf der Geburtsurkunde, bzw. Der Meldung durch das KH beglaubigen und annehmen !!
De**** Geschrieben März 5, 2020 Geschrieben März 5, 2020 vor 13 Minuten, schrieb Curvybeauty: Wieso nicht? Ich würde mich dann nur vorher schriftlich von allen finanziellen Pflichten entbunden lassen. Ob das rechtlich so einfach ist bezweifle ich fast 🤔
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