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Ist das noch normal?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 17 Stunden, schrieb moonlight_witch:

Ich sehe es überhaupt nicht "locker"... 

Auch Sex mit 2 Schwestern nichts mit "aufgeschlossen" oder "Lockerheit" zu tun... 🤷🏼‍♀️🤦🏼‍♀️

Für mich gibt es natürliche Grenzen... 

Und Inzest und alles, was in die Richtung geht... Gehört eindeutig dazu. 

Ach das ist inzest? Nur gut das die eine Schwester die andere schwängern kann. Das ist Petting  und das ist auch unter Geschwistern nicht verboten

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb missy1404:

Ach das ist inzest? Nur gut das die eine Schwester die andere schwängern kann. Das ist Petting  und das ist auch unter Geschwistern nicht verboten

Inzest bedeutet nicht, ein Familienmitglied zu schwängern. 

Inzest bedeutet Sex ( d.h. sexuelle Handlungen wie Oralverkehr, Fingern, GV) unter Blutsverwandten. 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb moonlight_witch:

Inzest bedeutet Sex ( d.h. sexuelle Handlungen wie Oralverkehr, Fingern, GV) unter Blutsverwandten. 

Als Kopfkino, und ich denke, um nichts anderes handelt es sich hier, gibt es das durchaus öfter. Lachen könnt ich immer über die Phantasie mit Mutter und Tochter :jumping:. Vielleicht, wenn beide Alkis sind, aber sonst?

Lass sie halt ihre Pornophantasien träumen, hat mit Realität nix zu tun.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb moonlight_witch:

Inzest bedeutet nicht, ein Familienmitglied zu schwängern. 

Inzest bedeutet Sex ( d.h. sexuelle Handlungen wie Oralverkehr, Fingern, GV) unter Blutsverwandten. 

 

Das ist so nicht ganz richtig. Das StGB spricht von "Beischlaf" - ok, die Formulierung ist schon bissl aelter, deswegen haben sich auch oefter mal Gerichte damit befasst, und in der Rechtsauslegung (siehe Urteilsbegruendungen) stellt der ominoese Beischlaf regelmaessig auf "vaginale Penetration" ab.

 

PS: Cousin und Cousine sind auch "blutsverwandt", und die duerfen sogar heiraten.

bearbeitet von azzluver
Geschrieben

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, es bleibt ja in der Familie :clapping:.

Ich wage die Ernsthaftigkeit der Frage anzuzweifeln, als ob man hier den Segen für sein eigenes handeln bekommen könnte.

Ich bin schon entzückt wie man hier gleich auf Inzest schließt, er hat ja schließlich nicht geschrieben, dass die neue alte "Freundin" seine Mutter oder seine Schwester ist.

Klingt für mich ingesamt einfach nur "unterhaltsam", als würde hier jemand wirklich outen Bedenken zu haben, sich ein zweites mal mit einer Frau einzulassen, die ihn beim ersten mal schon zum Sex mit der Schwester verdonnert hat.

Geschrieben

Ist das noch Normal?

Also irgendwie belustigt mich die Allgemeine Erregung. Das ist ja nun noch Harmlos, Blümchensex, Voyeurismus. Von einem Inzest ist da keine Rede.

Ob es mir gefällt ,steht nicht zur Debatte.

Da kenne ich andere Threads wo ich mich wirklich frage: Ist DAS noch Normal.

Seien wir alle mal ein wenig Toleranter.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb rextherobber:

Das ist ja nun noch Harmlos, Blümchensex, Voyeurismus

Naja, kommt auf den Blickwinkel an. Die einen haben die Schwester vor Augen, die anderen zwei Frauen, mit denen sie nicht Blutsverwandt sind. Diejenigen, die nur die zwei Frauen vor Augen haben, könnten auch verstehen, das da andere die Schwester beim ficken (zu)sehen und das das nicht für jeden sooo harmlos ist bis geil anfixt, wegen Toleranz und so.

Geschrieben

Nee, ich will nicht mehr .

Zwei Schwestern teilen sich einen Lover. Während er eine der beiden fickt, schaut die Andere Schwester zu. So What. FFM, usw.

Wäre nicht mein Ding , hatte ich ja weiter vor schon geschrieben. Aber wenn es einvernehmlich zwischen drei erwachsenen Menschen passiert, bin ich hier als Richter?

Klares NEIN.

Geschrieben

Ich will ja eigentlich schon lange unterm Auto liegen, aber jetzt werde ich neugierig.

Wo verurteile ich solches Verhalten, wo argumentiere ich intolerant. Das will ich jetzt wissen?

Geschrieben
vor 59 Minuten, schrieb moonlight_witch:

Nein. 

Wird die Tochter vom Vater anal penetriert oder die Enkelin vom Großvater oder die Schwester von ihrem Bruder, ist es auch Inzest. 

Natürlich gilt es auch für Söhne, die von ihrem Vater penetriert werden, Enkel von ihrem Großvater... Söhne von ihrer Mutter oder Enkel von ihrer Großmutter. 

Nur weil die Penetration nicht vaginal "stattfindet" bedeutet es nicht, dass es kein Inzest ist und damit nicht strafbar. 

So pauschal schon wieder nicht zu sagen. Es gibt da was, das nennt sich "Persoenlichkeitsrechte" - sexuelle Selbstbestimmung, freie Entfaltung der Persoenlichkeit etc. Und wenn das ganze mit gegenseitigen Einverständnis passiert, wirds mit Deiner Argumentation unter Umständen tricky.

Geschrieben
vor 21 Stunden, schrieb Riesner1:

Was haltet ihr davon?

Nichts, halte ich davon und für mich ist das nicht normal.

Familienmitglieder sollten sexuell tabu sein, was du beschreibst kommt für mich dem Inzest nahe und die daran Beteiligten, gehören für mich dringend in eine dafür passende psychologische Behandlung.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb rextherobber:

Wo verurteile ich solches Verhalten, wo argumentiere ich intolerant. Das will ich jetzt wissen?

Es geht nicht ums verurteilen, sondern um Toleranz, richtig? Dazu gehört auch, das ganze aus dem Blickwinkel zu betrachten, der nicht der eigene ist, Einvernehmlichkeit hin oder her.

 

Du wartest? Schön. Das freut mich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten, schrieb azzluver:

So pauschal schon wieder nicht zu sagen. Es gibt da was, das nennt sich "Persoenlichkeitsrechte" - sexuelle Selbstbestimmung, freie Entfaltung der Persoenlichkeit etc. Und wenn das ganze mit gegenseitigen Einverständnis passiert, wirds mit Deiner Argumentation unter Umständen tricky.

Das StGB ist hier eindeutig. 

Hier in der Bundesrepublik ist Inzest strafbar. 

"tricky" ist da gar nichts. 

Und Inzest in einen Topf mit sexueller Selbstbestimmung zu werfen, ist eine Verharmlosung und Relativierung einer strafbaren Handlung. 

Screenshot_20200319_115102.jpg

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Erweiterung
Geschrieben (bearbeitet)

Und wenn man sich den Post durchliest wird man feststellen, der TE schläft mit der Schwester seiner Freundin, nicht sie selbst. Deshalb kann es nunmal auch kein Inzest sein, so lange die Freundin nicht die Mutter, die Tochter oder die eigene Schwester ist.

Insgesamt bleibe ich jedoch bei meinen Zweifeln, wenn ich es richtig verstanden habe, hatte er es zuerst seiner Freundin zu Liebe (wie selbstlos) mit deren Schwester getrieben und nun fragt er sich ob das normal ist und lässt sich ein zweites mal mit ihr ein? Für ihn kann es ja dann nicht so unnormal sein. Auf jeden Fall hat er damit jede Menge Aufmerksamkeit bekommen :coffee_happy:.

bearbeitet von sveni1971
Geschrieben (bearbeitet)

Ungewöhnlich auf jedenfall, aber auch schon oft gehört von Männern das für 3er mit Zwillingen geschwärmt wird, ist ja nicht so weit von entfernt🤷‍♀️.
Musst du einfach wissen ob du dich in so eine Dynamik schmeißen möchtest. Klingt halt nach vorprogrammierten Dramen...
***

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Beleidigung entfernt
Geschrieben

Es hilft den Eingangspost zu lesen und zu verstehen.  Egal wie man zu dem Thema steht, das ist alles aber auf keinen Fall von Inzest. Der § 173 StGB hat mit dieser Konstellation überhaupt nichts zu tun und vor keinem Gericht dieser Welt würde irgendwer in dieser Konstellation angeklagt oder gar verurteilt werden.

Wo ich mich intolerant verhalten  oder geschrieben habe weiß ich immer noch nicht. Sterb ich jetzt unwissend.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb azzluver:

PS: Cousin und Cousine sind auch "blutsverwandt", und die duerfen sogar heiraten.

Oh Mann, nach wissenschaftlicher Erkenntniss stammen wir alle von einer Urmutter, lass bitte mal die Kirche im Dorf.

Der Verwandschaftsgrad bezüglich Cusin und Cousine bezieht sich auch auf Kinder von angeheirateten Familienmitglieder, Die Kinder des Bruders meines Schwagers sind Cousin's meiner Söhne und da ist die Blutverwandschaft nahe Null.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb ChabuQ:

Oh Mann, nach wissenschaftlicher Erkenntniss stammen wir alle von einer Urmutter, lass bitte mal die Kirche im Dorf.

Der Verwandschaftsgrad bezüglich Cusin und Cousine bezieht sich auch auf Kinder von angeheirateten Familienmitglieder, Die Kinder des Bruders meines Schwagers sind Cousin's meiner Söhne und da ist die Blutverwandschaft nahe Null.

Danke dir von Herzen... ☺️🌻

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb Bicolour:

Als Kopfkino, und ich denke, um nichts anderes handelt es sich hier, gibt es das durchaus öfter. Lachen könnt ich immer über die Phantasie mit Mutter und Tochter :jumping:. Vielleicht, wenn beide Alkis sind, aber sonst?

Lass sie halt ihre Pornophantasien träumen, hat mit Realität nix zu tun.

wehret den Anfängen, Phantasie ist bereits eine bildhafte Vorstellung und der nächste Schritt ist die Realität, da ist es irrelevant, ob mit oder ohne Alkohol.

Lachen kann ich darüber nun wirklich nicht.

bearbeitet von ChabuQ
Geschrieben
vor 55 Minuten, schrieb moonlight_witch:

Und Inzest in einen Topf mit sexueller Selbstbestimmung zu werfen, ist eine Verharmlosung und Relativierung einer strafbaren Handlung. 

Genau diese Rechtsgueter hat allerdings das BVG gegeneinander abgewogen, und ist zu keiner einheitlichen Entscheidung gekommen! 

 

Check einfach mal 173StGB und Urteile/Begruendungen dazu - ganz so einfach wie 'Sie fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstrasse' isses halt nicht. 

 

Wie ich persoenlich sexualle Aktivitäten gleich welcher Art beurteile, darueber habe ich uebrigens keine Aussage getroffen!

 

 

vor 46 Minuten, schrieb ChabuQ:

Der Verwandschaftsgrad bezüglich Cusin und Cousine bezieht sich auch auf Kinder von angeheirateten Familienmitglieder, Die Kinder des Bruders meines Schwagers sind Cousin's meiner Söhne und da ist die Blutverwandschaft nahe Null.

Ja natuerlich koennen Cousine und Cousin auch "angeheiratet" sein, so wie bei Dir.

Allerdings spielt das bei einer Heirat keine Rolle, ob das so ist oder nicht.

Folglich ist also die von mir zitierte Argumentation @moonlight_witch "Inzest = Sex zwischen Blutsverwandten = strafbar" so nicht haltbar, weil zu unspezifisch. 

Geschrieben

Also ich bin jetzt raus hier. Wer mir noch etwas sagen will, gerne per PN, oder im Gästebuch. Diese Diskussion ist mir zu unsachlich und geht mittlerweile völlig am Thema vorbei.

Alles liebe an alle Te. klaus

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb azzluver:

Genau diese Rechtsgueter hat allerdings das BVG gegeneinander abgewogen, und ist zu keiner einheitlichen Entscheidung gekommen! 

 

Check einfach mal 173StGB und Urteile/Begruendungen dazu - ganz so einfach wie 'Sie fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstrasse' isses halt nicht. 

 

Wie ich persoenlich sexualle Aktivitäten gleich welcher Art beurteile, darueber habe ich uebrigens keine Aussage getroffen!

 

 

Ja natuerlich koennen Cousine und Cousin auch "angeheiratet" sein, so wie bei Dir.

Allerdings spielt das bei einer Heirat keine Rolle, ob das so ist oder nicht.

Folglich ist also die von mir zitierte Argumentation @moonlight_witch "Inzest = Sex zwischen Blutsverwandten = strafbar" so nicht haltbar, weil zu unspezifisch. 

Nun bezieht sich der Thread auf etwas anderes als das Heiraten von Verwandten, auch wenn da die sexuelle Beziehung als gegeben vorauszusetzen ist.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass @moonlight_witch eine juristische Diskusion dieser Art in Gang setzen wollte.

Ich denke dass  @moonlight_witch vielmehr beabsichtigte, deiner Auffasung über Persönlichkeitsrechte etwas dezitierter die Rechtslage gem § 173 StGB entgegen zu halten und daraus ist auch ausführlich zu entnehmen, dass "alle anderen Verwandschaftsgrade davon ausgenommen sind".

Dass sie damit gleichzeitig und sicher auch mit Absicht zum Ausdruck bringt, dass sich ihre ethische Haltung mit diesem Gesetz im Einklang befindet ist doch wohl klar erkennbar und ich kann mich ihr nur anschliessen.

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